Aua1462: Hinter den DN-Kulissen (47): Warten auf das Eintreffen der Strafanzeige von Data Parc Ltd., Rechteinhaber des D.O.Q.-Testes®
{TS-Kritik}
Die DN-Redaktion freut sich, ihre Berichterstattung dahingehend verbessern zu können, in diesem Fall von einer gegen die DN-Redaktion erfolgten Strafanzeige nicht erst zu berichten, wenn sie eingetroffen ist, wie es hier, hier, hier und hier der Fall war (Link auf die jeweils dazugehörigen Einstellungsverfügungen jeweils am Ende vom jeweiligen Artikel). Nein, jetzt können Strafanzeigen gegen diesen Blog, mit denen ganz offensichtlich kritische Berichterstattung verhindert werden soll, schon berichtet werden, bevor sie bei Karin Burger ankommen. „Ankommen“ heißt: Die Strafermittlungsbehörden nehmen Kontakt mit der Beschuldigten auf, um sie um Stellungnahme zu bitten.
Welche langen Zeitreisen Strafanzeigen dabei oft hinter sich haben, war schon in früheren Fällen Anlass zum Staunen (vgl. Aua1096). Auch bei einer weiteren, bisher hier noch nicht berichteten Strafanzeige, mal wieder vom Europäischen Tier- und Naturschutz e. V. (ETN) gegen Karin Burger, kann man sich nur wundern: Erstattet wurde die Anzeige am 2. Januar 2014; erster Kontakt der Ermittlungsbehörden mit der Beschuldigten am 25. November 2014! Also mehr als elf Monate nach der Anzeige!
Aber zurück zum – momentan jedenfalls – interessanteren Fall, der unmittelbar im Zusammenhang steht mit der neuen und hochumstrittenen Sachkundeprüfung § 11 Tierschutzgesetz, den dazugehörigen D.O.Q.-Test®– zielgruppenspezifisch in den Versionen: PRO (Hundetrainer), IMP (Auslandstierschützer), GHZ (Gewerbliche Hundezüchter) – und der Firma Data Parc Ltd. als Rechteinhaber.
Die Data Parc Ltd. als unverhüllt kommerziell agierender Arm der Tierärztelobby
Die bisherige Umsetzungspraxis der Behörden im Zusammenhang mit dieser Neuregelung ist inzwischen Thema verschiedener berufsspezifischer Initiativen und Gruppierungen. Die beiden DN-Artikelserien Goldrausch Sachkundeprüfung und Sachkundeprüfung Tierschutzgesetz berichten fortlaufend über neuere Entwicklungen (Links am Ende vom Text).
Neben der Webseite der Arbeitsgemeinschaft Hundetrainer Sachkunde § 11 Tierschutzgesetz, wo fortlaufend Erfahrungsberichte von Hundetrainern veröffentlicht werden, ist das vor allem auch die AG-BU11, einer aus Hundetrainern, Tierärzten, Wissenschaftlern, Therapeuten und Rechtsanwälten bestehende Arbeitsgemeinschaft, die sich in einem offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt dezidiert zu der Behördenwillkür wie auch zum Prüfungschaos und den erheblichen Defiziten des D.O.Q.-Testes® geäußert hat.
Welche besondere Funktion dabei der Tierärztelobby zukommt, weist auch diese höflich verklausulierte Formulierung der AG-BU11 in einem Antwortschreiben an das Ministerium vom 25. November 2014 aus:
Es findet parallel zu der missglückten Umsetzung des §11 eine stark ideologisch gefärbte, einseitige Umsetzung von Trainings- und Prüfungsinhalten statt. Diese wird besonders durch die Protagonisten der Gesetzesvorlage gefördert und kann der Vielfältig- und Einzigartigkeit einer Mensch-Hund-Beziehung nicht gerecht werden! […] Sehr geehrter Herr Bundesminister Schmidt, sehr geehrte Frau Tennagels, es geht nach unserer Überzeugung bei der Umsetzungspraxis zu § 11, Abs.1, Nr. 8f, wohl kaum noch um den ursprünglichen Gedanken einer Verbesserung des Tierschutzes. (AG-BU11, Reaktion am 25.11.2014 auf Antwortschreiben des BMEL vom 24.11.2014; Hervorhebg. d. DN-Red.)
|
Sehr seriös und neutral formuliert! Alle Themeninsider wissen natürlich, wer mit „Protagonisten der Gesetzesvorlage“ gemeint ist: die Tierärzte. Und das letzte Wort „mitentscheiden“ verhüllt den noch viel wichtigeren Aspekt: das Mitverdienen der Tierärzte an dieser Prüfung.
Nach Meinung dieser Redaktion ist die Firma Data Parc Ltd., Rechteinhaber des D.O.Q.-Test®, der unverhüllt kommerziell agierende Arm der Tierärzteschaft.
„Unverhüllt kommerziell agierend“ bezieht sich auf die Vermarktung der von den Tierärzten – namentlich der Tierärztlichen Arbeitsgemeinschaft Hundehaltung (TAG-H; Vorsitzende: Dr. Dorit Feddersen-Petersen) bei der Bundestierärztekammer – entwickelten Prüfungsfragen für den D.O.Q.-Test® in seinen drei oben genannten Varianten. „Unverhüllt kommerziell“ scheidet dann noch einmal den Teil der Tierärzteschaft, die sich verhüllt kommerziell an dem ganzen Klimbim bereichert, in dem sie extrem teure Vorbereitungskurse auf die Prüfung allgemein und den Test speziell anbietet; in einigen Fällen sogar parallel zu ihrem privilegierten Status als Prüfer. Aus Bayern ist ein Fall bekannt, wo zwei Tierärztinnen, die zur Abnahme der Prüfung berechtigt sind, per unverlangt zugesandter Werbemail, was anwaltlich kostenpflichtig abmahnfähig ist, Hundetrainern Kurse zu 650 Euro anbieten.
Die Firma Data Parc Ltd. missbrauch das Urheberrecht, um Kritik zu unterbinden
Die Fragen wurden von Tierärzten der TAG-H entwickelt und dann der Firma Data Parc Ltd. zur Vermarktung übergeben.
Gleichzeitig haben die Tierärzte über die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV), Arbeitsgruppe Tierschutz, und unter Federführung des Bundeslands Bayern dafür gesorgt, dass dieser D.O.Q.-Test® von den Behörden bundesweit für den theoretischen Prüfungsteil verwendet wird:
Zur Information sind in der Anlage zusätzlich Unterlagen zum DOQ-Test pro angefügt. Bayern wird diesen Test bei der theoretischen Prüfung heranziehen; bei der praktischen Prüfung werden speziell qualifizierte Tierärzte die Veterinärämter unterstützen. (Beschluss der LAV in der 23. Sitzung vom 07./08.05.2014, TOP 5 Erlaubnispflicht Hundetrainer; Hervorhebg. d. DN-Red.) |
Wie von der Hundetrainerin Andrea Winkler in ihrer treffenden Satire § 11 – oder warum meine Kinder ab jetzt in die Hundeschule gehen schön herausgemeißelt: Tierärzte, welche die Qualifikation von Hundetrainern sich anmaßen überprüfen zu wollen, sind wie Kinderärzte, die Lehrer zu ihrer Berufsausübung bevormunden wollen.
Bayern spielt bei der Kommerzialisierung der Sachkundeprüfung überhaupt eine herausragende Rolle. Vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit (LGL)ist ein Fall bekannt, in dem eine Veterinärin durch schriftliche Verleumdungen eines Mitbewerbers der Firma Data Parc an dessen Auftraggeber dafür gesorgt hat, dass dieser Mitbewerber vom Markt gefegt wurde. DN hatte über diesen bemerkenswerten Vorgang in Aua1393 berichtet. Grundlage der Verleumdung, wie inzwischen durch ein weiteres Schreiben des LGL belegt, ist in Missachtung des Rechtsgrundsatzes der Unschuldsvermutung der enge Kontakt des LGL zur Firma Data Parc sowie die jeder staatsanwaltlichen Einschätzung vorgreifende Verwendung von Unterlagen einer Strafanzeige.
Einer Strafanzeige, wie sie die Firma Data Parc auch gegen die DN-Redaktion erstattet hat!
Gleichzeitig wird versucht, jede Kritik an dem D.O.Q.-Test® mit teilweise haarsträubenden Mitteln zu unterbinden. Im Gegensatz zu anderen behördlichen Prüfungsverfahren wie etwa zum Erwerb des Anglerscheins, bei der Jagdprüfung oder beim Führerschein werden die Inhalte des D.O.Q.-Testes® nicht öffentlich gemacht. Wer es wagt, Kritik an dem nach Meinung dieser Redaktion vollständig unseriösen Test zu üben, wird von der Firma Data Parc Ltd. mit Anrufen, Mails und Strafanzeigen überzogen oder durch Behörden, die sich zum Handlanger des kommerziellen Unternehmens machen, bis zur Existenzvernichtung verleumdet.
„Meldesystem“ der Data Parc reich bis in die TIHO Hannover
Dabei sind die Tierärzte natürlich hervorragend vernetzt. Und das „Meldesystem“ der Firma Data Parc Ltd. reicht bis hinein in die Universitäten. Eine bekannte Tierärztin der Tierärztlichen Hochschule Hannover (TIHO Hannover) etwa meldet über den E-Mail-Account ihres Arbeitsplatzes die ihr bekannt gewordene Veröffentlichung von Kritik am D.O.Q.-Test® ordnungsgemäß und sofort per E-Mail direkt an die Firma Data Parc Ltd. , den Geschäftsführer Daniel C. persönlich, sowie an eine Kollegin an der Uni Gießen und den Tierarzt Dr. Pasquale P. (E-Mail vom 09.07.2014). Sie schließt ihre Blockwartmeldung mit „traurigen Grüßen“ – Traurigkeit ob der Tatsache, dass Menschen, deren Existenz von dieser Prüfung abhängt, Kenntnisse von deren verqueren Inhalten sowie der Kritik an diesen erhalten!
Strafanzeige gegen DN auf der Basis von Auslassungen und Lügen
Wie der DN-Redaktion aus absolut sicherer, vorläufig jedoch noch dem Informantenschutz unterstellter Quelle erfährt, hat die Firma Data Parc Ltd. nicht nur Strafanzeige gegen den Kritiker erstattet, der in der Herr-Lehrer-ich-weiß-was-Mail der Tierärztin der TIHO Hannover erwähnt wird. Nein, am 20. Juli 2014 wurde von der Firma Data Parc Ltd. auch Strafanzeige gegen Karin Burger, Herausgeberin von DN, erstattet.
Der Tatvorwurf soll sich auf einen Verstoß gegen das Urheberrecht der Firma Data Parc Ltd. beziehen. Beweisführend dazu würden die DN-Artikel Aua1360 und Aua1364 angeführt.
Der DN-Redaktion wird berichtet, dass die Firma Data Parc Ltd. in ihrer Strafanzeige die Veröffentlichung einer kurzfristig verfügbaren Internet-URL zum Straftatbestand erhebt, unter der zum seinerzeitigen Zeitpunkt die D.O.Q.-Test®-Fragen einsehbar waren.
Die Tatsache, dass es sich bei dieser Veröffentlichung um einen Blog und Journalismus handelt, unterschlägt der Anzeigeerstatter ebenso wie die Tatsache, dass die Quellenangabe ausdrücklich nicht hypergelinkt wurde!
Wahrheitswidrig behauptet der Anzeigeerstatter darüber hinaus, dass DN für diese Angabe zu einer „Spende“ aufrufe.
Mein lieber Scholli! Es gibt keine „Spendenaufrufe“ auf DN! Aus sehr sehr gutem Grunde! Das DN-„Lesegeld“ ist ein übliches und völlig legitimes Bezahlmodell für publizistische Dienstleistungen. Einkünfte darüber werden buchhalterisch erfasst und mit der Einkommensteuererklärung als Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit erklärt.
Wer den „Witz“ und die Satire hinter der Formulierung
Wer von den Sachkundebegierigen der DN-Redaktion 1 Euro Lesegeld überweist, darf sich bei unten genannten Quellen, die mit Bedacht nicht hypergelinkt sind, weshalb der Leerschritt zu entfernen ist, die Prüfungsfragen (welche und vom wem auch immer) einmal in Ruhe ansehen. Aber erst NACH dem Bezahlen! DN verlässt sich da ganz auf Ihre Ehre! (Aua1360) |
nicht kapiert, dem kann diese Redaktion auch nicht mehr helfen! Warum sollte irgendjemand auch nur 10 Cent überweisen, wo die Quelle doch schon angegeben ist!
Im Übrigen ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Ermittlungen gegen Karin Burger aufgrund offensichtlicher Haltlosigkeit der von der Firma Data Parc erhobenen Behauptungen und Vorwürfe inzwischen eingestellt wurden, ohne dass die Beschuldigte das je erfahren hätte, wenn sie nicht so hervorragend vernetzt wäre. Dem Vernehmen nach soll das Verfahren gegen die Journalistin abgetrennt und der vom Wohnort her zuständigen Staatsanwaltschaft (Hechingen) zugewiesen worden sein. Vorabeinschätzung der Ermittler jedoch sei es, dass die Beschuldigte keine strafrechtlich relevanten Tätigkeiten ausgeübt habe.
DN wartet einfach in Ruhe ab.
Multipler Terror soll Kritiker stumm machen
Das ist ja noch nicht alles. Zu allem anderen hinzu kommt die Tatsache, dass weder die TAG-H noch die Firma Data Parc Ltd. kritische Fragen zum D.O.Q.-Test® im Rahmen einer offiziellen Presseanfrage beantwortet. Die DN-Redaktion hatte diese Auskunftsverweigerung beider Institutionen schon mehrfach erwähnt, wird sie aber in folgenden Artikel und durch Einträge in die DN-Rubrik „Auskunft verweigert“ noch für Suchmaschinen auffindbar veröffentlichen.
Im Übrigen und nach Kenntnis dieses an sich schon ungeheuerlichen Vorgangs muss dem Thema insgesamt und dem D.O.Q.-Test® ganz besonders offensichtlich noch viel mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. Deshalb befinden sich jetzt zwei weitere Artikelserien in Vorbereitung: Die Kritik am D.O.Q.-Test® sowie eine Satireserie Getting gaga mit D.O.Q.-Test®, in der Hundetrainern und anderen Prüflingen humorig dargelegt werden wird, warum ihnen z. B. Wissen über die Vorteile des binokularen Gesichtsfeldes von Raubtieren vielleicht eines Tages ermöglichen wird, so erfolgreiche Geschäftsmodelle bundesweit zu implantieren, wie das den Tierärzten mit der Sachkundeprüfung § 11 TierSchG sowie dem D.O.Q.-Test® gelungen ist.
Zumindest satirisch lässt sich sicherlich vielleicht noch ein Persilschein für Veterinärämter konzipieren, die bei den Prüflingen das Zehnfache der Lizenzgebühr abgreifen, die mutmaßlich bundesweit von der Firma Data Parc Ltd. erhoben wird (vgl. Aua1461).
Weitere Artikel zum Thema Sachkundeprüfung:
Aua1388 / Aua1400P /Aua1449 / Aua1450 / Aua1461 /
Verwandte Themen: Sachkundeprüfung Tierschutzgesetz:
Aua1360 / Aua1362 / Aua1364 / Aua1378 / Aua1381 / Aua1384/ Aua1385 / Aua1393 / Aua1406 /
Weitere DN-Artikel der Serie Hinter den DN-Kulissen:
Aua931 / Aua932 / Aua933 / Aua934 / Aua935 / Aua941 / Aua952 / Aua971 / Aua972 / Aua973 / Aua974 / Aua979 / Aua981 / Aua984 / Aua997 / Aua999 / Aua1009 / Aua1037 / Aua1050 / Aua1058 / Aua1096 / Aua1132 /Aua1140/ Aua1178 / Aua1181 / Aua1204 / Aua1215 / Aua1216 / Aua1227 / Aua1250 / Aua1258 / Aua1259 / Aua1262 / Aua1284 / Aua1294 / Aua1319 /Aua1325 / Aua1335 / Aua1342 / Aua1358 / Aua1379 /Aua1394 / Aua1422 / Aua1423 / Aua1444 / Aua1457 / Aua1462 /