Aua1216: Hinter den DN-Kulissen (28): Einstellungsverfügung Staatsanwaltschaft Duisburg zum Betrugsvorwurf
{TS-Kritik}
Es ist verständlich, wenn DN-Leser die vielen bei dieser Redaktion eingehenden Einstellungsverfügungen zu den staatsanwaltlichen Ermittlungen zu der Flut an Strafanzeigen gegen DN, die von juristisch ungebildeten, dafür aber umso tiefer gekränkten Tierschützern erstattet werden, den verschiedenen Vorgängen schon gar nicht mehr zuordnen können.
Eigentlich wichtig ist bis hierhin nur eins: ALLE bisher gegen die DN-Redaktion erstatteten Strafanzeigen wurden eingestellt!
In Aua1058 war unter dem wiederholten Hinweis, es handele sich bei diesen Vorgängen NICHT um Satire, davon berichtet worden, wie Karl-Heinz H., der (frühere?) Freund des C-Promis und „Tierschützers“ Ralf Seeger (Verein Helden für Tiere e. V.), die für ihn entstandenen Gerichtskosten aus einer einstweiligen Verfügung, welche die DN-Redaktion gegen Karl-Heinz H. erwirkt hatte, nicht bezahlt und statt dessen zwei Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Duisburg wegen Verleumdung und Betrug gestellt hatte.
Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Duisburg zum Tatvorwurf Verleumdung gegen die DN-Redaktion war in Aua1132 mitgeteilt und veröffentlicht worden.
Inzwischen ist nun auch die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Duisburg hinsichtlich der Strafanzeige von Karl-Heinz H. gegen Karin Burger mit dem Tatvorwurf Betrug (siehe Aua1058) eingetroffen und wird im Anhang dokumentiert.
Heute: Neue Strafanzeige (Nummer 3) von Karl-Heinz. H.
Die Beamten beim Polizeiposten Meßkirch, neben den mit Kinderkram beschäftigten Staatsanwaltschaften quer durch die Republik von den unnötigen Strafanzeigen gegen Karin Burger am meisten belastet werden, fassen die Termine zur polizeilichen Einvernahme zu den diversen Vorwürfen jeweils schon zeitsparend zusammen.
Bei der Vereinbarung eines Termins zur Strafanzeige, die zur Abwechslung einmal Karin Burger erstattet (vgl. Morddrohung in Aua1215), war die Freude bei Polizei wie Beschuldigter gleich groß, diesen Vorgang zeitsparend mit der polizeilichen Einvernahme zur nächsten Strafanzeige des Karl-Heinz H. gegen Karin Burger zusammenlegen zu können.
Neuer Tatvorwurf: Abgeben einer falschen eidesstattlichen Erklärung vor dem Amtsgericht Halle im Zug des Verfahrens, das seinerzeit zu einer einstweiligen Verfügung gegen Karl-Heinz H. geführt hatte. Inhalt der eidesstattlichen Versicherung war die nochmalige Bestätigung der Inhalte der verleumderischen Äußerungen auf der Facebook-Seite des Verfügungsbeklagten, die darüber hinaus durch Screenshots belegt worden waren.
Raten Sie den Ausgang dieses Ermittlungsverfahrens!
Und haben Sie auch einmal etwas Mitleid mit den Staatsanwaltschaften, die eben solchen Vorwürfen nachgehen MÜSSEN!
Weitere Artikel dieser Serie:
Aua931 / Aua932 / Aua933 / Aua934 / Aua935 / Aua941 / Aua952 / Aua971 / Aua972 / Aua973 / Aua974 / Aua979 / Aua981 / Aua984 / Aua997 / Aua999 / Aua1009 / Aua1037 / Aua1050 / Aua1058 / Aua1096 / Aua1132 /Aua1140/ Aua1178 / Aua1181 / Aua1204 / Aua1215 /