Aua931: Hinter den DN-Kulissen (1): Staatsanwaltschaft Bonn von brisantem Material informiert
{TS-Kritik} [Aktualisierung: 13.03.2014]
Schon in der Vergangenheit war diese Redaktion bemüht, die Leser von Doggennetz.de so weit wie möglich über die Vorgänge hinter den Redaktionskulissen zu informieren. Dazu gehörten u. a. die zeitnahe Veröffentlichung der nicht abreißenden Reihe von Drohungen verschiedenster Art (eine Übersicht gelistet in Aua920). Dazu gehören auch Strafanzeigen gegen die DN-Redaktion (vgl. Aua692, Aua705, Aua710; Aua904, Aua930).
Eingeschränkt jedoch war und ist der Informationsfluss, was laufende Gerichtsverfahren anbelangt, solange keine rechtskräftigen Urteile gefallen sind. Im laufenden Verfahren ist es dieser Redaktion nicht möglich, darüber zu berichten. Und selbst wenn es dann endlich zu abschließenden Urteilen kommt, wie im Januar vor dem Landgericht Lüneburg, fehlte bisher eine Artikelserie, in der diese Informationen zusammenhängend dargestellt werden können.
Deshalb war die neue Artikelserie Hinter den DN-Kulissen schon länger geplant. Zur Umsetzung kam es bisher nicht aufgrund der Arbeitsüberlastung dieser Redaktion durch die Fülle aktueller Meldungen sowie ein inneres Aber gegen solcher Art Veröffentlichungen. Gegenstand der Berichterstattung auf diesem Blog ist die Tierschutzkritik und sollte nicht der Blog selbst und seine Redaktion sein.
Aber inzwischen geht es nicht mehr anders.
Aktuell spitzt sich die Situation für die Doggennetz.de-Redaktion dramatisch zu. Abgesehen von schon seit rund einem Jahr laufenden massiven Verleumdungskampagnen gegen diese Redaktion auf einer Website im Ausland, einer Art Kreuz.net-Seite für die Tierschutzszene, hat diese Zuspitzung vor allem mit hochbrisantem Material über einen großen deutschen Tierschutzverein zu tun.
Spätestens durch eine ordnungsgemäße Presseanfrage dieser Redaktion an den betreffenden Verein letzte Woche ist diesem inzwischen bekannt, dass DN über interessante Dokumente verfügt.
Staatsanwaltschaft Bonn schon am 20. Februar 2013 informiert
Das umfangreiche Material wurde der DN-Redaktion von einem Informanten zugeschickt. Nach den uns vorliegenden Informationen sollte dieses Material vernichtet werden. Und dann ist wohl irgendetwas schiefgegangen.
[Aktualisierung vom 13.03.2014] Nach einer kurzen Sichtung der rund 60 Kilo Dokumente erkannte diese Redaktion sofort die Brisanz des Materials. Deshalb hatte sich Doggennetz.de schon am 20. Februar 2013 telefonisch und per E-Mail mit der Staatsanwaltschaft Bonn in Verbindung gesetzt, die seit rund zwei Jahren gegen den entsprechenden Verein ermittelt . [Der ETN teilt am 13.03.2014 per Pressemitteilung mit, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bonn gegen Heinz Wiescher und Dieter Ernst im Februar 2014 eingestellt worden seien. Die DN-Redaktion aktualisiert diesen Artikel entsprechend und macht die früher zutreffende Tatsachenbehauptung laufender staatsanwaltlicher Ermittlungen als ab 2014 nicht mehr zutreffend kenntlich.]
DN informierte die zuständige Staatsanwältin darüber, dass dieser Redaktion umfassende Dokumente zugeschickt worden sind. Diese Redaktion bot der Staatsanwaltschaft Bonn das Material an. Aufgrund der Fülle der Unterlagen wurde vereinbart, dass DN alle Unterlagen sichtet, ein Inhaltsverzeichnis anlegt und dieses dann der StW Bonn zukommen lässt. Dort soll dann entschieden werden, welche der Materialien für die Ermittlungsbehörde interessant sind und ihr dann von DN ausgehändigt werden.
Wenn diese Redaktion korrekt informiert ist, liegen Teile dieser Materialien auf Initiative Dritter schon anderen Medien wie etwa der BILD-Zeitung vor.
Eine ungewöhnliche Presseauskunft
Im Kontext mit diesem Beweismaterial stellte DN vergangene Woche eine Presseanfrage an den betreffenden Verein zu einem bestimmten Vertrag.
Die Presseantwort auf diese Anfrage ist ungewöhnlich. Mit Bezug auf das hier vorliegende Material ist von „Diebesgut“ und „Hehlerei“ die Rede. Die Herausgabe wird gefordert. Entsprechende Strafanzeigen wegen des Diebstahls seien schon erstattet worden, wobei „Ihre mögliche Beteiligung noch zu klären bleibt“.
Punkt 8 der Presseauskunft sei in vollem Umfang zitiert:
Uns wurden Informationen zugesandt, wonach Sie ein Portal anbieten, wo tierpornografisches Material z.B. Videos gegen Gebühr angesehen werden können. Die Informationen sind sehr eindeutig und belastend und auch die Nutzer dieses Portals bestätigen unseren Vortrag. Bevor dies weiter verfolgt und veröffentlicht wird, geben wir Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme.
(Zitat Punkt 8 der „Presseauskunft“ vom 08.03.2013 eines großen deutschen Tierschutzvereins auf eine Presseanfrage der DN-Red. zu einem bestimmten Vertrag; Hervorhebg. d. DN-Red.) |
Nebenbei festzuhalten: Nach DN-Informationen liegen diesem großen deutschen Tierschutzverein die oben angesprochenen „Informationen“ schon seit mehreren Monaten vor. Die Verbreitung tierpornografischen Materials gehört so ziemlich zu den ekelhaftesten Verbrechen am Tier, die denkbar sind; noch dazu ist das eine schwere Straftat. Vom Thema her gehört sie zur Kernkompetenz jedes Tierschutzvereins.
WARUM wurde diese mögliche Straftat nicht schon längst den zuständigen Behörden angezeigt?
Droht DN eine Hausdurchsuchung?
Auf die oben zitierte Unterstellung der Verbreitung tierpornografischen Materials wird im nächsten Artikel dieser Serie umfassend eingegangen.
Der Vorwurf als solcher wird schon länger und auch an anderem Ort im Internet erhoben. Die DN-Redaktion ist gegen diesen Vorwurf auch sofort mit den entsprechenden juristischen Mittel vorgegangen. Leider ist es bisher trotz mehrerer eindeutiger Gerichtsurteile, welche diese und andere Behauptungen verbieten, trotz einem dem Verantwortlichen angedrohten Ordnungsgeld und angedrohter Ordnungshaft nicht möglich, den Betreiber der Kreuz.Net-Seite für den Tierschutz dazu zu bewegen, die wahrheitswidrigen Behauptungen von der Webseite zu löschen.
Zurück zum „Diebstahl“-Material: Zumindest theoretisch und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der betreffende Tierschutzverein den Informationen dieser Redaktion zufolge vier Rechtsanwälte beschäftige, ist es nicht ausgeschlossen, unter dem (nicht zutreffenden) Diebstahlsvorwurf gegen diese Redaktion eine Hausdurchsuchung zu beantragen.
Um sich für alle Fälle abzusichern, hat die Doggennetz.de-Redaktion heute der Staatsanwaltschaft Bonn die oben nur auszugsweise zitierte Presseauskunft des entsprechenden Tierschutzvereins in Gänze zukommen lassen. Des Weiteren wurden die Rechtsanwälte von DN sowie die Deutsche Journalistische Union (DJU/Verdi) über diese Vorgänge informiert.
Regelmäßigen DN-Lesern dürfte der Diebstahlsvorwurf bekannt vorkommen (vgl. Aua904 und Aua930).
Experten halten die Sorge dieser Redaktion im Hinblick auf eine Hausdurchsuchung mit Beschlagnahme des brisanten Materials für eher unbegründet. Die Unterlagen wurden dieser Redaktion zugeschickt; zuständige Behörden wie die StW Bonn sofort informiert.
Doggennetz.de geht aber lieber auf Nummer sicher und informiert seine Leser vorab.
Diese Artikelserie wird zeitnah und mit Aufklärung des Vorwurfs der Verbreitung tierpornografischen Materials fortgesetzt.