Aua981: Hinter den DN-Kulissen (13): Abmahnung zu Tieroase Heuchelheim

 

{TS-Kritik}

 

Diese Redaktion freut sich sehr, den Doggennetz.de-Lesern hinsichtlich der abmahnenden Tierschützer nach Aua971, Aua972 und Aua973 endlich etwas Abwechslung bieten zu können. Deshalb heute ganz frisch: eine anwaltliche Abmahnung der Verantwortlichen von Tieroase Heuchelheim.

Auch hier wieder ganz typisch: Kritik vertragen Tierschützer in keiner Weise! Die inzwischen schon vielfältigen Reaktionen der in Aua928 kritisierten Verantwortlichen der Tieroase Heuchelheim zeigen das vollkommene Unvermögen, sich mit Kritik in irgendeiner Weise auseinanderzusetzen.

Nach der Veröffentlichung der von DN begangenen Ungeheuerlichkeit, eine mit Bundesverdienstkreuz dekorierte Tierschützerin zu tadeln, erreichten diese Redaktion zunächst allerlei alberne Abmahnungen der Rechteinhaber von auf den Screenshots zu sehenden Fotos. Immer mit Anwalt- und Klagedrohung! Ja, ja, scho recht!

 

Über Tierschmutz soll nicht berichtet werden

Da sich die Bildchen-Knipser mit der geltenden Rechtslage so gar nicht abfinden konnten, folgte ein journalistisch nicht akzeptables Machwerk unter der Überschrift Kein Herz für Tiere – Wie Tierschutz in den Schmutz gezogen wird in der Onlineversion der Gießener Zeitung (vgl. Aua932). Die Redaktions-Profis dort erkannten jedoch rasch, dass der melodramatische Text vielfältige Rechteverletzungen der DN-Redaktion beinhaltete und löschten diesen noch während des angenehm verlaufenden Telefonats.

 

Seite an Seite mit verurteilten Tierquälern

Dann verfiel Ilse T. auf die grandiose Idee, auf die Homepage ihrer „Tieroase“ den Link zur schlimmsten Hetz-, Hass- und Lügenseite der Szene zu setzen, um sich auf diese Art für die DN-Kritik zu rächen. Das war keine gute Idee, denn justiziabel und kostenpflichtig abmahnfähig, da die Verlinkung auf genannte Website eine erhebliche Verletzung der Persönlichkeitsrechte dieser Redaktion darstellt.

Es scheint die Bundesverdienstkreuzträgerin übrigens auch nicht zu stören, sich im Internet der Freundschaft mit dem schlimmsten Hassprediger zu rühmen, in dessen Gefolge eine verurteilte Tierquälerin auftritt. Aber vom Bundesverdienstkreuz hat nicht nur diese Redaktion noch nie was gehalten (siehe unten!).

Der DN-Artikel selbst liegt jetzt schon zwei Monate zurück und würde normalerweise in der Versenkung verschwinden, wenn nicht jemand entsprechend googelt. Aber die „erlittene“ Kritik brennt und ätzt und warzt und wütet und lässt in ihrem Schmerz nicht nach! Also der nächste Schritt: Zwei Monate nach Erscheinen des Artikels fällt der Kritisierten ein, einen Rechtsanwalt mit einer Abmahnung zu beauftragen.

Nachstehend finden die DN-Leser die Antwort dieser Redaktion auf die genannte Abmahnung. Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte des abmahnenden Anwalts wurde dessen Name entfernt.

Sollte sich der Fall „Tieroase Heuchelheim“ dann noch weiter- und bis vor Gericht ziehen, wird DN auch darüber berichten.

 

              
T. ./. Burger II
Ihr Zeichen: Az.: A-1/996959/13
Abmahnung wg. Aua928
 
–          Meine Unterstützung für Ihr Anwaltshonorar –

 

Sehr geehrter Herr [Name des Rechtsanwalts für Veröffentlichung entfernt],

herzlichen Dank für Ihre Abmahnung vom 13.05.2013 auftrags Ihrer Mandantin Frau Ilse T. von der Tieroase Heuchelheim betreffs meines Artikels Aua928: Tieroase Heuchelheim will Hündin mit Saugwelpen ohne Traces aus Spanien einführen.

Nach Dutzenden solcher anwaltlichen Abmahnungen wie der von Ihnen und der reichhaltigen Erfahrung aus vielen nachgeschalteten Gerichtsprozessen, von denen ich allein in den letzten Monaten drei (!!!) in Serie vor Landes- oder Oberlandesgerichten ohne Abzüge gewonnen habe, ist nun endlich auch bei mir der Groschen gefallen. Nun habe auch ich begriffen, dass die nach meiner Einschätzung einzigen (!) Gewinner solcher oft jahrelangen und durch mehrere Instanzen gehenden Rechtsstreitigkeiten um schiere Meinungsäußerung diejenigen Anwälte sind, welche die Haare zum Spalten auf dem Holzblock arrangieren: die Anwälte der Kläger.

Leider muss ich zunächst formale und inhaltliche Mängel Ihrer Abmahnung monieren. Denn natürlich wissen Sie ganz genau, dass lediglich der Bereich falscher Tatsachenbehauptung überhaupt einer Abmahnung und der angedrohten gerichtlichen Klärung zugänglich ist. Solche aber führen Sie gar nicht auf.

Es dürfte Ihnen auch schwerfallen, weil es bisher und nach 980 Artikeln auf Doggenetz.de noch niemanden gelungen ist, mir gerichtlich eine einzige falsche Tatsachenbehauptung nachzuweisen; von einer Satire abgesehen.

Selbstverständlich wissen Sie ebenfalls ganz genau, dass es keinerlei Rechtsgrundlage für Ihr Begehren gibt, einen ganzen Artikel löschen lassen zu wollen. Aber ich habe großes Verständnis dafür, dass Sie solcherart mächtig Eindruck auf Ihre Mandantin machen. Schließlich ist es ja auch nicht Ihre Aufgabe, das verletzte Ego einer kritisierten Tierschützerin mit der Rechtssprechungsrealität in einem Rechtsstaat demokratischer Prägung auf den Grundwerten von Meinungs- und Pressefreiheit auszusöhnen. Und wer tatsächlich meint, das nach dem Gießkannenprinzip verschleuderte Bundesverdienstkreuz, das „Tierschützer“ in eine Reihe mit den übelsten Tierausbeutern wie etwa einen Geflügelgroßmäster stellt, treffe irgendeine Qualitätsaussage zu der geleisteten ehrenamtlichen Tätigkeit, der ist in der Tat noch sehr weit von den Realitäten entfernt.

Die Inhalte der von Ihnen vorgelegten Unterlassungserklärung sind nicht unterzeichnungsfähig, weil sie den Tatsachen widersprechen. Frau T. hatte im Telefonat mit mir, wie im Artikel auch ausgeführt, ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie die betreffende Hündin ohne TRACES aus Spanien einführen wolle und dürfe. Von einer allgemein und generell zu verstehenden Aussage wie in Ihrer Unterlassungserklärung formuliert – „Tiere ohne Traces“ – ist im Artikel gar nicht die Rede. Demzufolge kann ich dazu auch keine Unterlassung unterzeichnen!

Sie mögen mich jetzt hier kleinlich finden, aber meine Sympathien für Ihre Existenzsicherung haben natürlich auch irgendwo Grenzen.

Des Weiteren steht nirgends in dem gesamten Artikel, dass Ihre Mandantin Welpenhandel betreiben würde. Dabei könnte Doggennetz.de ohne Weiteres eine solche Behauptung erheben, da nun schon mehrere Verwaltungsgerichte sowie das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein die Verbringung von Tieren aus dem Ausland durch Tierschutzorganisationen eindeutig als gewerbsmäßiges Handeln klassifiziert haben (vgl. OVG Schleswig-Holstein Az.: 4 LB 11/11; 1 A 31/10). Noch schlimmer: Das neue Tierschutzgesetz kategorisiert dieses Tun grundsätzlich als gewerbsmäßiges Handeln und unterstellt es einer generellen Erlaubnispflicht.

Aber wie gesagt: Diese durchaus legitime Behauptung wurde in dem von Ihnen kritisierten Artikel gar nicht aufgestellt.

Da hätten Sie sich mal vorher bei mir melden müssen!

 

Gegen Meinungsäußerung klagen?

Die beiden halblustig von Ihren vorgetragenen Textteile „Auslandstierschlepper“ und „Dann können sich die ‚Pflegestellen‘ ja auf die Ware einrichten“ sind für jeden Experten sofort als Meinungsäußerungen erkennbar und damit nicht justiziabel. Aber ich verspreche Ihnen gern, dieses K.O.-Kriterium für die Erfolgsaussichten einer Klage Ihrer Mandantin nicht zu verraten.

In den oben genannten, von Doggennetz.de gewonnenen Gerichtsverfahren war es dann immer so, dass der Kläger ALLE Kosten des Verfahrens tragen musste; in mehreren Fällen die von zwei Instanzen. Inzwischen überkommt mich schon leichtes Mitgefühl mit den Klägern gegen Doggennetz.de-Artikel, denn je nach Anzahl der zu bewältigenden Instanzen sind die Kosten für Klagen (gegen Meinungsäußerung) nicht unerheblich! Und bisher teilte sich mir in jedem Einzelfall der Eindruck mit, dass die klagenden Mandanten vollkommen von den Erfolgsaussichten ihres Unterfangens überzeugt waren und ganz offensichtlich einschlägige Urteile zum Schutz von Meinungs- und Pressefreiheit gar nicht kennen? Welche Erfahrungen machen Sie da?

Übrigens hätte ich gerade ein sage und schreibe 28 Seiten umfassendes Urteil der Pressekammer des Landgericht Kölns zur Hand, in dem – natürlich zugunsten von Doggennetz.de – die verschiedenen Gefilde von Meinungsfreiheit noch einmal dezidiert ausgeleuchtet werden. Gern stelle ich Ihnen diese Literatur zur Verfügung. Zeigen Sie das Urteil aber nicht Ihrer Mandantin. Ich befürchte nach Rezeption dieses Urteils deutlich geminderte Klagebegeisterung!

Das oben behauptete Mitgefühl betrifft natürlich nur jene Kläger, welche die schmeißteuren Verfahren nicht aus Spendengeldern, dem Geld der Tiere, finanzieren!

Für den Kläger-Anwalt spielt das alles natürlich keine Rolle, denn sein Honorar ist in jedem Fall sicher, ganz unabhängig vom Ausgang des Verfahrens und der Geldquelle.

Natürlich wissen Sie und ich, dass die von Ihnen monierten Textpassagen vollständig vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind. Aber die Klage selbst in einem solchen, von mir als Laie völlig aussichtslos bewerteten Fall punktet in mehreren Feldern: Der mandatierenden Tierschützerin verschafft sie – zunächst zumindest- psychologische Entlastung für die erlittene Kränkung durch (berechtigte) Kritik; die Gerichte werden mit Klagebegehren in der Bedeutungshöhe von Knallerbsensträuchen beschäftigt und können sich nicht um wirklich relevante Rechtsfragen kümmern; und die Anwälte sind versorgt!

Jetzt müssen wir beide einfach noch einmal gemeinsam überlegen, wie wir die Chose trotz der zitierten formalen und inhaltlichen Mängel der Abmahnung sowie den verdammt miesen Erfolgsaussichten einer – buuh! buuh! – angedrohten Klage wuppen können?

Sollte es dann doch zu dieser kommen, können wir ja mit den wechselseitigen Schriftsätzen das Gericht über die nicht unerhebliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Ihre Mandantin unterrichten, welche mir diese durch die Verlinkung der Tieroase-Heuchelheim-HP auf die übelste Hetz-, Hass- und Lügenseite der Szene mit für jeden Laien sofort erkennbar strafbaren Inhalten zugefügt hatte. Wenn ich den Tsunami an Persönlichkeitsrechteverletzungen von Tierschützern im Leberwurst-Status gegenüber dieser Redaktion noch richtig sortiert kriege, musste sich Ihre Mandantin dafür anwaltlich abmahnen lassen? Nicht uninteressant, auch für einen erkennenden Senat, dürften die im Internet dokumentierten Verbindungen Ihrer Mandantin zu den dazugehörigen Tätern sein, gegen die nicht nur über ein Dutzend Gerichtsurteile und –beschlüsse vorliegen, sondern die auch zusammen mit verurteilten Tierquälern auftreten und Verbindungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen pflegen?

Nun ja, es wird deswegen ja nicht gleich zur Aberkennung des Untersetzers kommen. Denn immerhin hat der Bundesverdienstkreuzträger Paul-Heinz Wesjohann den Wiesenhof-Skandal hinsichtlich dieses albernen Blechs auch unbeschadet überstanden. Die inzwischen eher zweifelhafte Auszeichnung wurde ihm nicht aberkannt.

Ihre Mandantin fühlt sich in diesen Reihen wohl?

Wir fassen noch einmal zusammen: Ihre Abmahnung weist die oben genannten groben formalen und inhaltlichen Fehler auf und greift deshalb nicht. Die Unterlassungserklärung ist nicht unterzeichnungsfähig.

Für die beigefügte Liquidation habe ich weder Verwendung noch zu deren Begleichung irgendeine Veranlassung und reiche sie Ihnen deshalb in der Anlage zu meiner Entlastung zurück.

Aber gern höre ich wieder von Ihnen!

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Karin Burger

 

P. S. Da ich die Doggennetz.de-Leser über die „hinter den Kulissen“ laufenden Bemühungen verschiedener Tierschützer, kritische Pressearbeit durch eine Welle von häufig substanzlosen Abmahnungen (vgl. dazu auch Aua971, Aua972 und Au973) und Klagen zu torpedieren, unterrichtet halte, werde ich dieses Schreiben an Sie auf Doggennetz.de veröffentlichen. Selbstverständlich nehme ich dabei Rücksicht auf Ihre Persönlichkeitsrechte und werde weder Ihren Namen noch Ihre Kanzleiadresse nennen und auch den Namen Ihrer Mandantin entsprechend abkürzen. Das weite Feld der Persönlichkeitsrechteverletzung überlasse ich gern dem degoutanten „Freundeskreis“ (nach Definition des LG Kölns, Az. 28 O 451/12) Ihrer Mandantin.