Aua1284: Hinter den DN-Kulissen (34): Konrad Lorenz Tierschutzverein – Eingriff in die Pressefreiheit mit unterdrückter Rufnummer

 

{TS-Kritik}

 

Im gesellschaftlichen Bereich außerhalb des Tierschutzes würde so etwas heute kaum noch jemand riskieren: einen Anruf mit unterdrückter Rufnummer (!) außerhalb aller üblichen Geschäftszeiten am späten Abend bei einem Journalisten oder Redakteur, um ihm zu drohen. Kein Politiker, kein Sportler, kein Promi, kein Geschäftsmann würde sich solch einen schamlosen Eingriff in die Pressefreiheit erlauben. Der Politiker müsste zurücktreten; der Sportler verlöre seine Sponsoren; ein Promi könnte sein Restimage in der Streichholzschachtel ablegen.

Einmal Hopp und ein mutiger Sprung über die Kluft zwischen Gesellschaft und Tierschutz und dort rein in den rechtsfreien Raum. Da ruft mit unterdrückter Rufnummer eine Frau am Dienstagabend (25.03.20414) kurz vor 20 Uhr bei der DN-Redaktion an. Die nahm den Anruf des unbekannten Teilnehmers nur deshalb entgegen, weil ein wichtiger Informant seine Kontaktaufnahme avisiert hatte.

Die Frau nennt sich Kerner. Es geht um einen Artikel auf Doggennetz.de über ihren Verein: Konrad Lorenz Tierschutzverein.

Ohne den Artikel überhaupt zu bezeichnen, kommt sie direkt auf den Punkt: Wenn dieser Text nicht bis morgen (komplett!) von DN verschwunden sei, erfolge Strafanzeige wegen Verleumdung.

Erst auf Nachfrage lässt sich der Text aus dem Konvolut von knapp 1.300 Artikeln identifizieren: Es ist Aua1254!

 

Aktueller Screenshot von ebay-Kleinanzeigen, der vom Konrad Lorenz Tierschutzverein gewählte Vertriebsweg für Tiere! Es ist weitgehender Konsens im Tierschutz, dass angeblich tiergeschützte Wesen nicht wie Ware bei ebay-Kleinanzeigen verhökert werden sollten. Die Wahl dieses Vertriebsweges spricht gegen den seriösen Tierschutz! Und übrigens ist auch ein Welpe kein „Mächen“, höchstens eine Hündin.

 

Versuchte Nötigung nach Paragraf 240 Strafgesetzbuch?

Im Geltungsbereich des Rechtsstaats könnte man nun auf die Idee kommen, bei der abendlichen Telefonattacke des Konrad Loranz Tierschutzverein, Katalin Kerner, handele es sich um versuchte Nötigung nach Paragraf 240 Strafgesetzbuch. Der gibt an: „Wer Menschen rechtswidrig […] durch Drohung mit einem empfindlichen Übel“ –  z. B. Strafanzeige –  „zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung“ –  z. B. dem Entfernen eines journalistischen Textes – „nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es dort. Und ausdrücklich: „Der Versuch ist strafbar.“

Aber für Tierschützer gelten weder das deutsche Recht noch europaweite Verordnungen. Wo wäre das umfassender dokumentiert als auf DN?

 

Bildzitat Screenshot ex ebay-Kleinanzeigen: Zwischen Büchern, Jacken, Kühlschränken und Schuhen präsentiert der Konrad Lorenz Tierschutzverein seine attraktive Ware – natürlich Welpen! Interessant ist auch das angegebene Alter von 4 Monaten. Regulär aus Rumänien nach Deutschland verbracht werden können Junghunde erst ab 3 Monaten und 21 Tagen. Zuzüglich Transport über 4.000 Kilometer! Knappes Zeitmanagement!

 

Resistent gegen juristisches Grundwissen

Es hat vermutlich keinen Zweck, Katalin Kerner darauf hinzuweisen, dass es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, Artikel als Ganzes auf Zuruf hin löschen zu lassen. Es bedarf immer der konkreten Bezeichnung und Listung einzelner Äußerungen darin, die angeblich irgendwelche Rechte verletzen oder dem Verdacht der unwahren Tatsachenbehauptung anheimfallen sollen.

 

Bildzitat Screenshot der einzig verfügbaren Seite der Webseite des Konrad Lorenz Tierschutzverein e. V. Es fehlt das vorgeschriebene und so auch bezeichnete Impressum mit dem juristisch verantwortlichen Seitenbetreiber. Ein ordnungsgemäßes Impressum ist Pflicht; das Fehlen eines solchen anwaltlich kostenpflichtig abmahnfähig! Im Übrigen erfährt der Tierfreund über den Verein gar nichts: weder die Vereinsregisternummer noch das zuständige Registergericht noch ob Gemeinnützigkeit besteht. Damit erfüllt der Konrad Lorenz Tierschutzverein ganz klar die minimalsten Seriositätskriterien nicht!

 

Die Sinnlosigkeiten, wie sie schon in Aua1254 gelistet wurden,  setzen sich fort: wie etwa der neuerliche Hinweis darauf, dass als Verleumdung empfundene (berechtigte) Kritik, sofern überhaupt gerichtlich bestätigt, ein sogenanntes Privatklagedelikt ist, welches ein Staatsanwalt nur in sehr drastischen Fällen verfolgt, ansonsten und in der Mehrzahl der Fälle auf den Privatklageweg verweist.

 

Bildzitat Screenshot ex Denic: In Aua1254 wurde die Seriosität des Konrad Lorenz Tierschutzvereins angezweifelt. Diese Zweifel gründen sich auch auf die fehlenden Angaben zum Verein und dessen fast ausschließliche Präsenz auf Facebook. Zwar gibt es eine einzige Seite einer regulären Webseite des Konrad Lorenz Tierschutzvereins, doch die besteht lediglich aus einem nicht ordnungsgemäßen Impressum.

 

DN auf dem Weg ins Guinessbuch der Rekorde

Gern jedoch gibt DN auch dem Konrad Lorenz Tierschutzverein noch einmal bekannt, dass diese Redaktion zügig ihrem Eintrag ins Guinessbuch der Rekorde mit den meisten von Pseudo-Tierschützern erstatteten und von den Staatsanwaltschaften quer durch die gesamte Republik dann eingestellten Strafanzeigen entgegen eilt. Für Einzelfälle und Zahlen mitsamt den dazugehörigen Einstellungsverfügungen sei auf die Linkliste am Ende des Textes verwiesen.

 

4.000 Reisekilometer für die Hunde bestätigt

Ganz stolz und quasi als besondere tierschützerische Leistung bestätigte Katalin Kerner in dem stark monologisch angelegten Telefonat, dass die Hunde von dem Trapo in Aua1254 sage und schreibe 4.000 Kilometer reisen mussten!

 

Ausschnitt aus Bildzitat Screenshot vom Facebook-Account des Konrad Lorenz Tierschutzvereins, Info. Auch hier fehlt ein ordnungsgemäßes Impressum. Unterstützer des Vereins erfahren nicht, ob dieser überhaupt gemeinnützig ist und ob ein Freistellungsbescheid vorliegt. Sie erfahren keine Vereinsregisternummer, können keine Satzung aufrufen und die Besetzung der Vorstandsämter überprüfen. Völlig ungewöhnlich für einen Verein: Diese Redaktion hat nirgends einen  Mitgliedsantrag gefunden, den man downloaden könnte. Im Übrigen gibt Katalin Kerner zu, dass es sich beim Standort des Tierheims um ihr Privatgrundstück handelt. Den üblichen Seriositätskriterien entsprechen solche Konstellationen nicht!

 

Tierschützerischer Benimm

Als die DN-Redaktion während des Telefonats bei dem empörten Aufruf der Mimosendelle „Verleumdung“ das Lachen nicht mehr unterdrücken konnte, legte die Dame mit den erlesenen Manieren ohne Abschlussgruß den Hörer auf.

Die DN-Redaktion setzt die Berichterstattung über den Konrad Lorenz Tierschutzverein spätestens beim Vorliegen der angedrohten Strafanzeige und danach dann wieder spätestens nach dem Eingang der dazugehörigen Einstellungsverfügung fort.

Verleumdung ist, wie oben beschrieben, ein Privatklagedelikt. Versuchte Nötigung allerdings nicht!

 

Mit freundlicher Genehmigung von Damit Tierschutz wieder sauber wird.

 

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