Aua904: Rüsselheim e. V. Schweineleichenticker (18): Strafanzeige gegen Doggennetz.de

 

{TS-Kritik}   [Update: 18.02.2013; siehe unten]

 

Im Antivegan-Forum, das bisher die detaillierteste und gründlichst dokumentierte Begleitung zu der katastrophalen Schweinerettungsaktion des Vereins Rüsselheim e. V. liefert, wird die Behauptung aufgestellt, dass diese Geschichte noch lange nicht abgeschlossen sei. Dort umfasst der Faden bisher stolze 237 Seiten.

Woher wissen die AV’ler das?

Denn abgesehen von der unglaublichen Schlammschlacht, welche sich die Verantwortlichen des Vereins Rüsselheim e. V. jetzt mit ihrer früheren Partnerin in Stapen, Sabine Schmutzler liefern (vgl. auch Aua897), sorgt die erste Vorsitzende des Vereins, Doris Rauh, persönlich dafür, dass sich auch Doggennetz.de  immer wieder dem Thema zuwenden muss.

Nein, Bilddokumente von dem aktuellen Aufenthaltsort der Schweine gibt es weiterhin nicht. Dafür gibt es inzwischen eine detaillierte Aufstellung der Zahlungen, die vom Verein Rüsselheim e. V. an Sabine Schmutzler geflossen sind. Das macht ein weiteres Aua notwendig.

Ein überraschender Anruf am Samstagmorgen

Für dieses Aua jedoch gibt es ein weiteres Highlight zu berichten: Doris Rauh hat Strafanzeige gegen Doggennetz.de gestellt!

Heute Morgen rief ein sehr netter Beamter der Polizeistation Wertingen an (vgl. Vereinssitz Rüsselheim e. V. in 86695 Allmannshofen). Er setzte diese Redaktion davon in Kenntnis, dass Doris Rauh vom Verein Rüsselheim e. V. Strafanzeige gegen Karin Burger, verantwortlich für die Website www.doggennetz.de , gestellt habe.

So weit, so normal. Schon bei der „Menschenjagd in Welver“ (vgl. insbesondere Aua710 sowie ausführliche Linkliste in Aua766a) konnten DN-Leser live mitverfolgen, was aus solcherart Strafanzeigen wird: nüx!

 
Interessanter Tatverdacht!

Allerdings ist im Fall des Vereins Rüsselheim e. V. der Tatvorwurf gegen dieses Redaktion hochinteressant: Es geht nämlich mitnichten um solche typischen Privatklagedelikte wie Verleumdung, Rufmord etc. Nein, da hat Rüsselheim e. V. Besseres zu bieten. Der gegen diese Redaktion bei den Ermittlungsbehörden erhobene Tatverdacht lautet auf „Ausspähung von Daten“!

Soweit diese Redaktion den bearbeitenden Polizeibeamten am Telefon richtig verstanden hat, soll Doggennetz.de durch Datenklau, genauer Hacker-Attacken auf irgendwelche PCs der Rüsselheim-Verantwortlichen, an die Einzelheiten des Vertrags mit dem angeblichen Ökobauer in Treuenbrietzen gekommen sein (vgl. dazu Aua889).

Nur eins war für die Polizei in Wertingen völlig neu und wurde mutmaßlich von der Anzeige erstattenden Person (sicherheitshalber) gar nicht erwähnt: der Journalistenstatus dieser Redaktion!

 

Gefährliche Hybris

Doggennetz.de sieht den weiteren Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht nur mit äußerster Gelassenheit, auch mit einem gewissen Amusement entgegen. Telefonisch wies Karin Burger den durchaus freundlichen Anrufer darauf hin, dass Doggennetz.de der Vertrag zwischen dem Ökobauern und Rüssellheim e. V. von einem Informanten zugeschickt wurde. Aber selbstverständlich, und auch das wurde dem Beamten mitgeteilt, wird auch den Ermittlungsbehörden gegenüber der Informantenschutz weiter aufrechterhalten.

Die Rüsselheim-Vorsitzende zieht aber wohl, so zumindest der Eindruck aus der Strafanzeige, diesen Informationsweg überhaupt nicht in Erwägung. Sie scheint nicht zu bemerken, dass ein Teil der sie umgebenden Vereinsmitglieder und Funktionäre schon längst nicht mehr mit ihrer selbstherrlichen und „beratungssresistenten“, so die wörtlichen Vorwürfe, Vereinsführung einverstanden sind. Maßgebliche Vereinsmitglieder bezweifeln dieser Redaktion gegenüber, dass der Verein überhaupt noch über einen geschäftsfähigen Vorstand verfügt, auch wenn jetzt kürzlich schnell wenigstens noch ein Kassenwart eingesetzt wurde.

Kann Doris Rauh sich wirklich nicht vorstellen, dass dieser Vertrag, von dem nicht nur sie Kenntnis hatte, auf legalem Wege an diese Redaktion weitergeleitet wurde?

Oder kann sich Doris Rauh das doch vorstellen und träumt davon, auf dem Weg über die Strafanzeige an den Namen des Informanten zu kommen? Doggennetz.de weiß es nicht. Doggennetz.de weiß nur, dass die Redaktion auch gegenüber den Ermittlungsbehörden den Informantenschutz als zentralen Bestandteil der Pressefreiheit aufrechterhalten und den Namen nicht preisgeben wird.

 

Flammende Unlogik

Des Weiteren beeindruckt die flammende Unlogik des Tatverdachts: Die illegale Beschaffung von Daten – wie zum Beispiel durch das Hacken fremder Computer – ist eine Straftat. Nun soll es tatsächlich Menschen geben, die solche Straftaten begehen. Allerdings haben diese Täter fast ausnahmslos ein handfestes Motiv. Sehr häufig ist das ein wirtschaftlicher Vorteil.

Selbst wenn man annähme, diese Redaktion würde sich ihre Informationen auf diesem illegalen Weg beschaffen – WARUM sollte sie das tun? Die Kenntnis der Vertragsdetails mit dem Ökobauer in Treuenbrietzen verschafft Doggennetz.de in keiner Weise einen Vorteil.

Auch ohne die Kenntnis des Vertragsdetails beliefert der Verein Rüsselheim e. V. nicht nur diese, sondern, wie alle inzwischen gelernt haben, zahlreiche Redaktionen von Fernsehen, Radio und Zeitungen unaufgefordert fortgesetzt mit Schlagzeilen. Sei es die illegale Unterbringung von 140 Schweinen in einer Maschinenhalle ohne die entsprechenden Genehmigungen des Veterinäramts, sei es eine handfeste Prügelei zwischen Vereinsmitgliedern und der Schweinebetreuer-Familie in Stapen inklusive nachgeschalteter Strafanzeigen, sei es eine Schlammschlacht zwischen dem Verein Rüsselheim e. V. und Sabine Schmutzler im Internet mit teilweise justiziablen Vorwürfen (vgl. Aua897) oder seien es die jetzt von Rüsselheim veröffentlichten Daten zu allen an Sabine Schmutzler geflossenen Zahlungen (Aua dazu folgt).

Überdies weiß die Redaktion von Doggennetz.de momentan kaum, welches Thema sie zuerst bearbeiten soll. Die Tierschützer bieten ein Highlight nach dem anderen: Ob es um den Versuch geht, entgegen geltendem Tierseuchenrecht eine Katze ohne Augen aus dem Libanon einzuführen (vgl. Aua894 und Aua902) oder um die Zustände in Rumänien (vgl. Aua903) oder um von deutschen Tierschützern veranlasste Horrortransporte von Spanien bis nach Großbritannien (vgl. Aua901) oder oder oder. Eine Schlagzeilen-Geschichte der vergangenen Woche, die unbedingt auch berichtenswert gewesen wäre, ist der Suizid einer Hundehalterin, der  die Behörden die Hunde wegnehmen wollten. Die Frau hat erst zehn ihrer Hunde und dann sich selbst erschossen (hier und hier).

Aber Doggennetz.de kommt vor lauter Schlagzeilen gar nicht mehr dazu ….

Aktuell hat diese Redaktion ungefähr zehn Artikel in der Warteschleife; einige sehr amüsante Satiren warten seit Wochen auf die Veröffentlichung.

 
Informationen notfalls auch aus der Justizvollzugsanstalt …

Da es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handelt, sei der Vorgang als solcher nicht weiter kommentiert. Alle Beobachter der Aktivitäten des Vereins Rüsselheim e. V. werden das für sich zu bewerten wissen.

Selbstverständlich wird Doggennetz.de über den Ausgang des Ermittlungsverfahrens berichten – notfalls aus dem Gefängnis heraus?

Allerdings bergen solche Vorgänge dann wieder ihren eigenen Informationsgehalt. Der Polizeibeamte erwähnte am Telefon den Namen eines dieser Redaktion bis zum Abwinken bekannten Rechtsanwaltes eines großen Tierschutzvereins, den wir bisher gar nicht in Zusammenhang mit Rüsselheim e. V. gebracht hätten. Hochinteressant! Sollten sich diese Verbindungen zu einem Verein, gegen den seit zwei Jahren die Staatsanwaltschaft Bonn ermittelt und gegen den ein Sammlungsverbot der ADD Trier besteht, bestätigen …..

CAVE Verdachtsberichterstattung

Zunächst einmal kein Freund von kleinlichen Rechtsstreiten, musste Doggennetz.de dann doch die Erfahrung machen, dass massive Rechtsverletzungen Dritter gegenüber dieser Redaktion sehr erfolgreich gerichtlich geahndet werden können und dann auch im Internet ihre Wirkung entfalten. Dieszüglich hat Doggennetz.de gerade erst vor dem Amtsgericht Halle ein Verfahren gegen einen Verleumder und Morddroher gewonnen.

Deshalb sei für alle Geneigten, welche das von Doggennetz.de hier selbst thematisierte und von Doris Rauh initiierte Ermittlungsverfahren großzügig im Netz verteilen möchte, noch einmal ein sehr informativer Link auf den Tatbestand der sogenannten Verdachtsberichterstattung eingefügt.

DN
-Hetzer seien also gewarnt!

Aktualisierung vom 18.02.2013

Nicht häufig genug ist die gründliche Dokumentationsarbeit des Antivegan-Forums zu loben. In diesem Fall profitiert Doggennetz.de unmittelbar davon.

Dort nämlich wird in diesem Posting eine öffentliche Äußerung von „Rüsselheim e. V.“ schon am 30. Januar 2013 zitiert:

              

Rüsselheim EV
31. Januar um 12:26 ·
Es ist immer wieder interessant mit anzusehen, was geschieht, wenn man drei Menschen bewusst im Vertrauen etwas erzählt, mit den Worten: „Aber psssst, das wissen jetzt nur DU und ICH, bitte trage es nicht weiter“… Und schwupp, ist es am nächsten Tag als SENSATION, da es ja keiner wissen darf in aller Munde! DANKE somit an alle, die das Projekt Rüsselheim nicht in Vergessenheit geraten lassen!! 😉

(Zitat dieses Postings im Thread „Der Wahnsinn fängt erst richtig an“ des Antivegan-Forums aus einer Facebook-Veröffentlichung von „Rüsselheim e. V.“ am 30. Januar 2013; Screenshots vorliegend)  

              

Einige Kommentare später heiße es dann:

              

Rüsselheim EV Das posting bezog sich darauf, dass es anscheinend immer wieder „Mitstreiter“ gibt, die leider Internas nicht auch als das Solche behandeln, sondern diese ohne schlechtes Gewissen nach Außen tragen, wie sonst kann z.B. doggennetz unseren Vertrag 1:1 vorliegen haben? Doch mit genau diesem „schlechten“ Verhalten, bleibt das Projekt und unsere Schweine in Aller Munde, somit ist allem Negativen auch etwas Positives abzugewinnen..
31. Januar um 13:37 ·

(ibid.; Hervorhebung d. DN-Red.)  

              

Hier wird also unter dem Namen „Rüsselheim e. V.“ der (zutreffende) Verdacht geäußert, dass der Vertrag der Doggennetz.de-Redaktion durch „Mitstreiter […], die leider Internas nicht als als Solche behandeln, sondern diese ohne schlechtes Gewissen nach Außen tragen“ zugekommen ist.

Im AV-Forum wird anschließend ergänzend der Link auf § 164 Strafgesetzbuch Falsche Verdächtigung  gegeben.

              

1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(Dejure.org, § 164 StGB😉  

              

Insbesondere unter dem Aspekt, dass der ermittelnde Polizeibeamte im oben erwähnten Telefonat vom Samstag den dieser Redaktion gut bekannten Namen eines großen Tierschutzvereins genannt hat, mit dem diese Redaktion den Rüsselheim-Skandal bisher gar nicht in Vebindung gebracht hätte, zuzüglich der exquisiten Beweislage hat Doggennetz.de in dieser Angelegenheit heute einen Anwalt mandatiert.