2.4.4. Übergabe

Wenn sich dann nach der Vorkontrolle alle lieben und alle freuen und alles passt, erfolgt der nächste Schritt: bei Direkt-Vermittlungen ist dies der direkte Kontakt zwischen abgebenden und übernehmenden Doggenhaltern, stets unter Federführung der Vermittler. Im klassischen Tierschutz ist es eher unüblich, dass der neue Halter den früheren Besitzer des Tieres kennt. Diese Anonymität ist durch die Zwischenstation Tierheim oder Pflegestelle auch leicht aufrechtzuerhalten. Ob sie immer sinnvoll ist, steht dahin. Regelfall in der Direkt-Vermittlung, mit dem wir auch gute Erfahrungen gemacht haben, ist der Umstand, dass sich beide Parteien kennen. Für die Menschen, die ihre Dogge wirklich aufgrund äußerer Umstände abgeben müssen, bedeutet es oft eine große Erleichterung zu wissen, wohin das Tier kommt. Später auftauchende Fragen zu Gesundheit, Verhalten und Besonderheiten der Dogge können immer direkt mit dem Vorbesitzer geklärt werden. Wenn allerdings der Eindruck entsteht, dass der Vorbesitzer irgendwelche Schwierigkeiten machen könnte, den neuen Besitzern in irgendeiner Weise nachstellt oder sonst zur Last fällt, erfolgt die Vermittlung anonym. Fakt im täglichen Doggenschutz ist: die Mehrzahl der früheren Halter fragen höchstens einmal direkt nach der Vermittlung und dann nie mehr nach ihrem Tier!

In der Mehrzahl der Fälle ist der Interessent gefordert, die entsprechende räumliche Distanz zu seiner „neuen“ Dogge zu überwinden, d. h. er sollte sie am alten Platz abholen. Häufig praktiziert, aber umwabert vom Ruch des Hundehandels, ist die Praxis, sich auf halbem Wege irgendwo an einer Autobahn-Raststätte oder anderen markanten Punkten zu treffen. Die professionellen Tierschützer mögen diese Lösung gar nicht, weil eine auf freier Strecke gewählte Übergabe den neuen Halter unter Druck setzt, diesen Hund auf jeden Fall zu übernehmen. Er muss aber bis zur endgültigen Übernahme immer die volle Entscheidungsgewalt behalten. Dennoch lässt sich dieser Übergabemodus nicht immer umgehen. Die Erwartungshaltung der Tierschützer tendiert aber eher zu der Auffassung, dass es dem neuen Halter durchaus zumutbar ist, auch größere Distanzen zu seinem Hund zurückzulegen. Extrem-Beispiel der vergangenen Woche: eine Vermittlung von Stuttgart nach Flensburg. Für die neuen Halter war es gar keine Frage, dass sie 900 Kilometer pro Wegstrecke zu ihrem Prachtrüden fahren. Das aber ist natürlich ein Extrem-Beispiel!

Befindet sich die Dogge in einem Tierheim oder auf einer Pflegestelle, muss sie in der Regel ohnehin dort abgeholt werden.

Nur wenn die persönlichen Lebensumstände des übernehmenden Doggenhalters dies nachvollziehbar ausschließen, werden die Hunde wahlweise vom vorherigen Besitzer oder auch von den Doggenschützern persönlich zum neuen Platz gebracht.