1.1.5 Taburäume

Manche Hundehalter verspüren das Bedürfnis oder unterliegen der Verpflichtung, bestimmte Räume des Hauses oder der Wohnung hundefrei zu halten, d. h. hier ist dem Hund der Zutritt verwehrt. Dem steht grundsätzlich dann nichts entgegen, wenn sich die Anzahl solcher Taburäume noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erlaubten Räumlichkeiten bewegt. Wenn aber in einer 2-Zimmer-Wohnung ein Zimmer und damit 50 Prozent der Wohnfläche Taburaum sind, wird es schon wieder fraglich. Oder erneut ein Beispiel aus der Praxis: in einem Einfamilienhaus sollte der Dogge der Zutritt zu Küche, Schlafzimmer und Kinderzimmer verwehrt sein; übrig blieben dann noch Flur und Wohnzimmer. Unter solchen Bedingungen kann von einer Haus- und Familienhaltung keine Rede mehr sein.

Häufigster Taburaum in der Hundehaltung ist sicherlich das Schlafzimmer. Die gesellschaftliche Akzeptanz gerade dieser Tabuisierung ist hoch. Dahinter steht – Achtung: nur scheinbar ein Paradox!!! – eine unzulässige Vermenschlichung des Hundes. Warum? In einem Rudel wird kein Mitglied desselben von der Rudelgemeinschaft zu bestimmten Zeiten ausgeschlossen (wörtlich!). Zwar müssen bestimmte Abstände, Höhenunterschiede etc. eingehalten werden, aber die komplette räumliche Trennung, wie sie durch eine geschlossene Tür erfolgt, gibt es nicht. Eine solche räumliche Trennung und geschlossene Tür kann z. B. einen Welpen zu Recht in Todesangst versetzen. Zumindest Sichtkontakt sollte noch möglich sein. Eine ganz praktische Möglichkeit ist z. B. ein vor dem Schlafzimmer angebrachtes Kindergitter. Im Übrigen: Den Hund ins Schlafzimmer zu lassen, bedeutet ja nicht gleichzeitig, ihm den Zutritt zum Bett zu gewähren. Eine je nach räumlichen Bedingungen zur Verfügung stehende Doggenmatratze, ein kleines Sofa o. ä. reichen vollkommen aus.

Überdies ist auch die nächtliche Kontaktmöglichkeit gerade für die Deutsche Dogge unter Umständen lebensrettend. Z. B. im Fall einer Magendrehung muss der Hund die Möglichkeit haben, Frauchen oder Herrchen nachts zu wecken. Aber schon bei plötzlich auftretenden Durchfällen erweist es sich als teppichschonender Segen, wenn es dem Hund ermöglicht wird, zum Thema seiner rektalen Bedrängnis direkten Kontakt mit dem Halter aufzunehmen.