Aua984: Hinter den DN-Kulissen (14): Klage vor Landgericht Düsseldorf wegen Ralf-Seeger-Screenshot

 

{TS-Kritik}

 

In Aua823: Faschos, Tattoos und die vegane Welt hatte Doggennetz.de auf eine aktuelle Diskussion bei den Veganern Bezug genommen. Dabei ging es um eine Prominente in der Tierrechtsszene, für welche die Autoren des Antifa-Textes über die dokumentierten Tätowierungen ihrer Freunde Verbindungen zu den Nazis festgestellt haben wollten.

Diese Redaktion hatte mit aktuellem Bezug auf den Beitrag verlinkt.

Mit dem Hinweis auf die Tätowierungen von Personen im Tierschutz, welche deren ideologische Verortung erkennbar machen, fügte Doggennetz.de einen Screenshot eines YouTube-Videos bei. Der zeigt den „Tierschützer“ Ralf Seeger, wie er seine rechte Faust mit der verbotenen HASS-Tätowierung, wobei die beiden „s“ als Sigrunen ausgeführt sind, in die Kamera streckt. (Zur Strafbarkeit dieser Tätowierung: siehe Recht gegen Rechts, Beispielfall unter „Sigrunen„.)

Auch in Aua744 kam der Screenshot noch einmal zum Einsatz.

Dem Artikel folgte eine Abmahnung des Rechteinhabers des YouTube-Videos mit beziffertem Schadensersatz. Der DN-Anwalt riet zur Gegenabmahnung. Dann ging es hin und her bis zu einer von dieser Redaktion initiierten Feststellungsklage vor dem Landgericht Halle.

Vergangene Woche nun erreichte DN die vom Rechteinhaber eingereichte Leistungsklage vor dem Landgericht Düsseldorf. Diese begehrt Unterlassung der Verwendung des Screenshots sowie Schadensersatz.

Wie sehr die Gerichte mit Klagen dieser Art überlastet sind, zeigt sehr schön der angesetzte erste Verhandlungstermin: Mittwoch, den 30. April 2014!

Da Doggennetz.de über diese Meldung hinaus im laufenden Verfahren selbstverständlich nicht weiter berichten wird, zu der Klage inhaltlich auch bewusst keine Einschätzung oder Bewertung abgibt, müssen die DN-Leser also sehr lange warten, bis sie zu diesem Verfahren Neues erfahren werden.

Als Puzzleteil für das Gesamtbild jedoch eignet sich auch diese Meldung sehr wohl.

Ralf Seeger wurde übrigens in einem anderen Gerichtsverfahren gegen Doggennetz.de (gewonnen!; Artikel folgt) vom ETN-Anwalt Erik Millgramm vertreten.

Der Anwalt des Video-Rechteinhabers bei der Klage vor dem Landgericht Düsseldorf vertrat Seeger in einem Verfahren gegen den Tierschützer Bernd W. (dazu auch Aua510, Aua838).