Aua1394: Hinter den DN-Kulissen (42): VOX-Tierarzt Dr. Dreesen verwechselt Pressefreiheit mit Wunschkonzert

 

{-Kritik}

[29.08.14]

 

Allmählich greift in dieser Redaktion tiefwurzelnde Verstimmung über die unerträgliche Arroganz mancher Tierärzte Raum. Jetzt müssen wir alle einmal aber ganz dolle aufpassen, dass aus dem tierschutzkritischen Blog Doggennetz.de nicht plötzlich ein tierarztkritischer Blog wird.

Kapazitäten wären frei, denn den Tierschutz hat DN nach knapp 1.400 Artikel eigentlich weitgehend durch. Und mit der DN-Quintessen in Aua1356P kam ja noch dazu heraus, dass die armen Tierschützer für all den Murks und Dilettantentango gar nichts können, weil dieser strukturell bedingt dem dokumentierten Desinteresse von Staat und Gesellschaft folgt.

Als ob es nicht wie die Faust aufs Auge in das aktuelle Themenspektrum von DN passen würde (vgl. Aua1393 und die Linkliste dort), das sich mit dem Filz zwischen verbeamteten und freiberuflichen Tierärzten und der Goldgräber-Stimmung im Zuge der Novellierung des Tierschutzgesetzes befasst, verwechselt ein niedergelassener Tierarzt mit extrem langer Leitung die Pressefreiheit mit einem Wunschkonzert. Und er meint, auf Zuruf einen ganzen Artikel auf diesem Blog verschwinden lassen zu können.

 

Eine spektakuläre Pferde-Euthanasie, eine tödlich verlaufende Hahn-Kastration

Vor gut zweidreiviertel Jahren (29.12.2011) erhob sich die DN-Redaktion aus ihrer Nichtwürdigkeit und wagte es, in Aua453 Kritik an dem Tierarzt Dr. Dreesen zu üben, der in der VOX-Sendung Menschen, Tiere & Doktoren eine – wählen wir den maximal denkbaren Euphemismus – „spektakuläre“ Euthanasie eines Pferdes hinlegte.

Wie berechtigt diese Kritik war, erwies sich dann unmittelbar danach, als der berühmte Hahn Sandro () die vor laufender Vox-Kamera erfolgende Kastration dieses gottbegnadeten Tierarztes, der unterwegs allerlei flotte Sprüche rauskloppte, nicht überlebte (vgl. dazu satirisch in Aua456).

 

Bildzitat Screenshot von https://www.voxnow.de/menschen-tiere-doktoren/traechtige-stute-mit-hufkrebs.php?container_id=72724&player=1&season=0 am 29.12.2011. Wie im Original Aua453 verwendet mit Original-Kommentar:
Nein, diese Stute möchte sich weder wälzen noch rumkugeln. Sie möchte sterben und geht hier gerade zum zweiten Mal zu Boden! Beim ersten Zusammenbruch war der verantwortliche Tierarzt gerade unterwegs zu seinem Auto, um weiteres Narkosemittel zu holen …

 

Irgendwo im Range der Majestätsbeleidigung?

Nach nunmehr knapp drei Jahren fällt es dem Tierarzt, der von sich aus via Fernsehen an die Öffentlichkeit trat, ein, dass er zumindest Aua453 nun doch eher nicht mehr haben möchte. Zu diesem Behufe versendet er am 28. August 2014 eine auf namentliche Anrede verzichtende dahingeschluderte E-Mail an diese Redaktion mit dem naiven Begehr, den „Eintrag“ (gemeint ist Aua453) „umgehend zu entfernen“. Als Begründung wird angegeben, die Kommentare seien haltlos und rufschädigend. Der Vorgang sei vom Veterinäramt geprüft worden und entspreche in jeglicher Weise der korrekten Vorgehensweise.

 

Bildzitat Screenshot ex Google-Suche auf „Tierarzt Dr. Dreesen“: Was immer den Musikfreund aus Overath nach knapp drei Jahren dazu veranlasst, entgegen geltenden Rechts die Löschung eines ganzen Artikels zu fordern, das Google-Suchergebnis auf seinen Namen kann es nicht sein, denn da erscheint der DN-Arktikel erst auf Seite 5 der Treffer. Da stehen andere schlechter da. Aber natürlich lässt sich dieses Ergebnis durch fortlaufende Berichterstattung noch etwas optimieren?

 

Immerhin weist die Mail noch eine abschließende Grußformel auf, was in der Korrespondenz an diese Redaktion ja leider auch schon keine Selbstverständlichkeit ist. Mit imposanter Kühnheit geht dieser die grundgesetzinkompatible Forderung  voraus: „Wir bitten um eine kurze Bestätigung der Löschung“.

 

DN bestätigt eine Neuauflage der Berichterstattung

Zusätzlich beunruhigend, zumindest für diese Redaktion, ist die obige Information von Dr. Dreesen, das die in Aua453 dokumentierten, durch das Fernsehen beweisgesicherten Vorgänge „in jeglicher Weise der korrekten Vorgehensweise“ entsprechen, wenn etwa ein Tierarzt mitten in der Euthanasie den Schauplatz des Geschehens verlassen muss, um am Auto Narkosemittel nachzuladen.

Das mag ja sachlich stimmen, aber schon gruselig, oder?

Imposant erneut jedoch ist die Selbstherrlichkeit von Tierärzten, die meinen, pur auf Zuruf ganze Artikel löschen lassen zu können, ohne sich auch nur der Mühe zu unterziehen, angeblich rufschädigende Kommentare mindestens einmal im Zitat anzugeben und deren rufschädigende Wirkung zu begründen.

Es mag für diese überhebliche Kaste eine Überraschung sein, aber es gibt keine presserechtliche Grundlage für den Bubenwunsch, einen ganzen Artikel löschen zu lassen.

Da wird sich auch Dr. Dreesen auf den mühsamen Weg begeben müssen, sein Begehr rechtswirksam, formfehlerfrei und am besten per Anwalt artikulieren zu lassen. Die DN-Redaktion empfiehlt in diesem Zusammenhang gern (und für die DN-Stammleser schon zum Abwinken) die informativ-unterhaltsamen Artikel Aua981, Aua1250, Aua1262, Aua1319 und Aua1379.

Rein aus Fairnessgründen verweist diese Redaktion noch dazu auf ihren komfortablen empirischen Vorsprung hinsichtlich presserechtlicher Gerichtsprozesse, deren letzte fünf DN gewonnen hat (vgl. dazu Aua697, Aua952, Listung in Aua1250, Aua1335, Aua1358).

Mit einer einstweiligen Verfügung wird es nach knapp drei Jahren dann wohl eher nichts mehr. Aber zu den Zeitfenstern von Unterlassungsklagen hatte diese Redaktion ja schon mehrfach und unter anderem in Aua1358 orientierend ausgeführt.

 

Prozessfrei und kampfbereit!

Im Übrigen sei darauf verwiesen: Nachdem der Kläger aus Aua1358 sehr klug auf die Berufung verzichtet hat und das DN-Wellness-Urteil mithin rechtskräftig ist, was den DN-Stammlesern an dieser Stelle noch nachgereicht sei, ist die DN-Redaktion zum ersten Mal seit 2011 prozessfrei! Keine laufenden Verfahren derzeit. Alle Kräfte stünden also gestählt zur Verfügung, um neuerliche Siege für die Pressefreiheit (und sei es nur die von Bloggern) zu erringen.

Seine Hoheit Dr. Dreesen wird diesbezüglich mit separater und sogar eine persönliche Anrede enthaltender E-Mail instruiert. Denn nach wie vor möchte diese Redaktion auf gepflegte Umgangsformen nicht verzichten.

 

DN kann sich Großzügigkeit leisten und bietet Dr. Dreesen deshalb gern diesen Traumfänger an!
Foto: Denise / pixelio.de

 

 

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