Aua1362: Sachkundeprüfung Tierschutzgesetz (2): Ein offener Brief an die Tierärztliche Arbeitsgemeinschaft Hundehaltung e. V., namentlich an Frau Dr. Dorit Feddersen-Petersen

 

{TS-Kritik}

 

Redaktioneller Hinweis: DN-Stammleser sehen es an der eingefügten „(2)“ sofort: Das Thema „Sachkundeprüfung Tierschutzgesetz“ wird schon wieder eine neue DN-Artikelserie. Aber hallo! Das wird ganz bestimmt eine neue Artikelserie, von mutmaßlich ansehnlichem Umfang!

Aus aktuellem Anlass und nach Erhalt einer mehr als dubiosen Abmahnung wendet sich die DN-Redaktion öffentlich mit einem Brief an die Tierärztliche Arbeitsgemeinschaft Hundehaltung e. V. (TAG-H), Frau Dr. Dorit Feddersen-Petersen:

 

Sehr geehrte Frau Dr. Dorit Feddersen-Petersen,

zunächst lassen Sie mich Ihnen meine uneingeschränkte Hochachtung für Ihr großes wissenschaftliches Werk und Ihren unbestritten ehrenvollen Einsatz für unsere Hunde ausdrücken. Schon Jahrzehnte zurückliegend durfte ich Sie selbst in Seminaren des Deutschen Tierschutzbundes als Dozentin erleben und war tief beeindruckt. Sie waren für mich (bisher) immer eine unantastbare Institution wissenschaftlicher Integrität. Deshalb können Sie sich vielleicht meine zerrüttete Gemütsverfassung vorstellen angesichts der Ereignisse der letzten Tage.

So komme ich zügig auf den Punkt: Mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes wird auch die Tätigkeit von „Tierschützern“ (bitte beachten Sie wohlwollend die Anführungszeichen) im Rahmen des Umgangs mit Auslandshunden (Verbringung, Vermittlung) erlaubnispflichtig durch die Veterinärbehörden. Voraussetzend dafür ist eine Sachkundeprüfung.

Auf dem Markt befindlich ist dafür ein Test „Sachkundeprüfung Importhunde – D.O.Q.-Test IMP“ (Quelle). Die Webseite, auf der dieser Test vorgestellt und angeboten wird, trägt im Impressum als verantwortlichen Herausgeber die Tierärztliche Arbeitsgemeinschaft Hundehaltung e. V.(TAG-H) mit Ihnen als erste Vorsitzende.

 

 
 Bildzitat Screenshot Impressum der Webseite doq-test.de.

 

An den zwei neuen Testvarianten – „Sachkundeprüfung Importhunde – D.O.Q.-Test IMP“ sowie „Sachkundeprüfung Hundetrainer – D.O.Q.-Test PRO“ – besteht umfassende und nach erster Sichtung offensichtlich auch berechtigte Kritik.

Diese Kritik wurde auch an die DN-Redaktion herangetragen, weshalb diese das Thema im Artikel Aua1360 aufgriff.

Zwei Tage später erhält diese Redaktion eine äußerst mysteriöse, namentlich nicht gezeichnete, dunkle Forderungen und mutmaßlich strafbare Verleumdungen Dritter enthaltene Mail, die wohl als Abmahnung gemeint sein soll.

E-Mail-Absender ist – Sie müssten es wissen – info[at]doq-test.de, also die E-Mail-Adresse, die im Impressum der Webseite genannt ist, für die Sie verantwortlich sind.

Unter der naheliegenden Annahme, dass diese E-Mail von Ihnen kommt oder zumindest von Ihnen autorisiert wurde, muss ich mich selbstverständlich – und angesichts des „hochkriminelen“ Umfangs der dahinter stehenden Angelegenheit sowie dem Scheitern üblicher journalistischer Kontaktersuchen – öffentlich an Sie wenden!

 

Inhalte der Proleten-Mail

Ich darf Ihnen versichern, dass diese Redaktion über umfassende Erfahrung mit Abmahnungen verfügt, vorzüglich allerdings von emotional aus dem Ruder laufenden Tierschützern. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen gern die DN-Artikel Aua981, Aua1250, Aua1262, Aua1319.

So eine Abmahnung wie die Ihre (?) jedoch hat DN noch nie erhalten: keine Anrede, die Mail ist noch nicht einmal unterzeichnet. Eine anonyme Abmahnung?

Allerdings enthält sie einen Authentizitätsnachweis, der mich der Hoffnung vollständig entkleidet, dieses Dokument möge bitte nicht aus den verehrten Höhen wissenschaftlicher Herrlichkeit auf das niedere Haupt einer Bloggerin herab geschleudert worden sein. In meiner Eigenschaft als freie Journalistin hatte ich der (vermeintlichen?) TAG-H e. V. am vergangenen Freitag auf einen Anrufbeantworter gesprochen, der zu der im Impressum der TAG-H angegebenen Telefonnummer gehört. Dabei hatte ich mich ordnungsgemäß als Journalistin ausgewiesen und hinsichtlich der bestehenden Kritik an Fragen des D.O.Q.-Test um Rückruf gebeten.

Jetzt werden Sie es glauben oder nicht: Der Verfasser jener Schaschlik-Mail ohne Anrede, ohne Grußformel und ohne Unterzeichnung weiß ganz offensichtlich von meiner eigentlich an Sie bzw. die TAG-H adressierten Nachricht. Wie ist das möglich, wenn Sie diese Dunkelmail nicht geschrieben haben? Dort heißt es:

         

Herrn [Name von der DN-Red. entfernt] führten Sie namentlich in einem Telefonat auf, bzw. hinterlegten eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter.

(E-Mail von info[at]doq-test.de am 23.07.2014, 17.43 h; Hervorhebg. d. DN-Red.)

        

Sie merken es schon: UNSEREM Anrufbeantworter! Irgendetwas müssen Sie, sehr verehrte Frau Dr. Dorit Feddersen-Petersen, also mit dem Mailschreiber gemein haben?

Nicht?

 

Aufforderung zur Entfernung des Hinweises auf frei im Internet verfügbare Informationen

Die Mail kommt unter dem Betreff „Rechtsinhaber Marke und Inhalte D.O.Q.-Test“ ohne irgendwelche Höflichkeiten, wie sie im zivilisierten Schriftverkehr üblich sind, gleich zur Sache und fordert mich „unverzüglich dazu auf“, alle Verweise auf Inhalte eines Sachkundetests aus meinem Artikel zu entfernen.

So sprachliche Schlampereien wie „RechtSinhaber“ statt „Rechteinhaber“ anzumerken, hat nichts mit Beckmesserei zu tun, sondern nimmt schon einmal fundamentale Kritik auch an der Sprache des D.O.Q.-Test IMP vorweg.

Wahrscheinlich bezieht sich der unhöfliche, mutmaßlich strafrechtlich relevante Verleumdungen gegen Dritte ausstoßende Mailschreiber auf die in Aua1360 unten in einem separaten Kasten vormals (!) angegebenen URLs. Diese URLs waren von der DN-Redaktion mit Bedacht nicht verlinkt worden, sondern lediglich als Quelle angegeben. Folgte man diesen URLs, gelangte man auf drei verschiedene Sachkundeprüfung-Tests. Diese wurden inzwischen aus dem Netz wieder entfernt.

Wie diese Inhalte dort hingekommen sind, entzieht sich vollständig dem Wissen dieser Redaktion. Das genau war auch der Grund, zuzüglich eines auf der Zielseite fehlenden Impressums, warum DN diese Quellen lediglich angegeben, sie aber nicht verlinkt hatte.

Auf die rechtliche Bewertung dieser Angabe einer frei im Internet verfügbaren Quelle möchte ich an dieser Stelle verzichten und lieber wieder auf das Wesentliche zurückkommen.

 

„Hochkriminelle Umstände“

Der Mailschreiber (Sie?) behauptet zu wissen, wer sich wann und wo diese Prüfungsfragen angeblich rechtswidrig angeeignet habe. Dazu nennt er Daten und Uhrzeiten sowie einen Personennamen. Ohne dass meines Wissens ein Gerichtsurteil gegen die genannte Person vorliegt, behauptet der Verfasser der Mail (Sie?), die in der Quelle benannten Inhalte seien „unter hochkriminellen und strafrechtlich relevanten Umständen“ von eben jenem Bösewicht erworben worden.

Starker Tobak! Wenn ich Sie bitten dürfte, reichen Sie dieser Redaktion doch das dazugehörige Gerichtsurteil nach, in dem die vom Mailverfasser (Ihnen?) namentlich bezeichnete Person rechtskräftig wegen der unterstellten Straftaten verurteilt wurde.

Die DN-Redaktion weist neuerlich ausdrücklich darauf hin, dass sie bis zum Erhalt genannter Mail keinerlei Hinweis darauf hatte, dass die von DN leidglich als Quelle benannten Inhalte in irgendeiner Hinsicht auf strafbare Art und Weise erworben worden sein könnten.

Aber ich bin ja soo zuversichtlich, dass der Mailschreiber (Sie?) diese „hochkriminelle“ Herkunft auch beweisen kann. Entsprechend kündigt er Strafanzeigen gegen die benannte Person an.

Sie werden verzeihen, aber mit der Ankündigung von Strafanzeigen, ja selbst mit deren Erstattung hat diese Redaktion ihre ganz eigenen Erfahrungen gemacht (vgl. dazu Artikelserie Hinter den DN-Kulissen, dort z. B. Aua1058 mit Aua1216 oder Aua1058 mit Aua1132 oder Aua1325 u. v. a. m.).

 

Interessanter Eintrag bei Denic

Man muss sicherlich noch nicht einmal Journalist sein, um spätestens an dieser Stelle zu merken, dass hinter der ganzen Geschichte – dem D.O.Q.-Test – offensichtlich ein – wir bleiben in der Metaphorik Ihres Forschungsbereichs – dicker Hund steckt.

Abmessungen dieses Hundes werden dem offenbar, der bei Denic überprüft, auf wen denn eigentlich die Domain eingetragen ist, für die Sie die Verantwortung übernehmen:

 

 
Bildzitat Screenshot der Domainabfrage von dog-test.de

 

Im Impressum genannt wird eine Demut heischende Institution wie TAG-H e. V., also ein eingetragener Verein! Webseitenbetreiber dann jedoch ist eine in der öffentlichen Wahrnehmung auch nicht gut beleumdete Rechtsform „Ltd.“? Was hat ein „e. V.“ mit einer Limited zu tun?

Und warum erhält eine Journalistin, die am Freitag eine so auch gekennzeichnete Presseanfrage auf dem Anrufbeantworter der TAG H hinterlässt, zwei Tage darauf eine auf alle Höflichkeitsmerkmale verzichtende, Forderungen ohne Rechtsgrundlage formulierende, namentlich noch nicht einmal unterzeichnete, dritte Personen mutmaßlich strafbar verleumdende Buh-Mail? Aber keine Antwort auf Ihre Presseanfrage?

Ich möchte Ihrer Unantastbarkeit im Pantheon kynologischer Gottheiten wirklich nicht zu nahe treten, aber obige Fragen zu den Verquickungen des Vereins mit einer Limited, zu der Forderungsmail an die DN-Redaktion, zu den Verleumdungen Dritter ohne vorliegendes rechtskräftiges Urteil müssen erlaubt sein?

Die Frage, ob und welche Aussagen die Tatsache trifft, dass das Impressum der D.O.Q.-Test-Seite nicht mit dem Eintrag bei Denic übereinstimmt, konnte diese Redaktion unter dem Druck der „hochkriminellen“ Ereignisse noch gar nicht prüfen. Vermutlich teilen Sie meinen Kummer darüber, dass es so herrliche Einrichtungen wie CharityWatch.de von meinem hochgeschätzten Kollegen Stefan Loipfinger nicht mehr gibt. Der weiß mit solchen Verflechtungen zwischen Vereinen und Gewerbeunternehmen viel besser Bescheid!

 

Gute Anwälte sind durchaus verfügbar

Ist es gar einfältig von der DN-Redaktion mutzumaßen, dass eine so hehre Institution wie die TAG H sich doch bestimmt einen der Promi-Anwälte dieses Landes leisten kann, die Abmahnungen wenigstens formvollendet formulieren können und es so hervorragend verstehen, die juristische Peitsche gegen kritische Blogger einzusetzen (hier)? Das schaffen ja sogar die Tierschützer (siehe oben). Wenn Sie um Adressen diesbezüglich verlegen sind, dürfen Sie sich vertrauensvoll an die DN-Redaktion wenden. Von Höcker bis Schertz-Bergmann hat DN die Prominentesten der Zunft schon alle durch!

Wir halten an dieser Stelle kurz fest: Eine formgerechte und damit rechtswirksame Abmahnung liegt bisher nicht vor. Mit Screenshot gesichert wurde gleichfalls und unter Verweis auf diesen offenen Brief an Sie der Artikel Aua1360 geändert und die inkriminierten URLs, die ohnehin nicht mehr frei im Netz verfügbar sind, entfernt. Wiederholungsgefahr besteht nicht, da die Quelle nicht mehr greifbar ist.

DAS ist doch mal eine Nuss für Abmahnanwälte!

Sollten Sie sich keinen Anwalt leisten können, darf DN Ihnen aus eigenem Erfahrungshorizont durchaus das Mittel der Prozesskostenhilfe empfehlen.

 

Denken Sie, wir können irgendwann auf den Punkt kommen?

Wenn wir dann geklärt haben, ob Sie die Verantwortung für jene dubiose E-Mail von info[at]doq-test.de übernehmen, denken Sie, wir können irgendwann dann noch auf die eigentliche Kritik an den Prüfungsfragen zu sprechen kommen? Die Kritik an einem unverständlicherweise streng geheim gehaltenen Sachkundetest für Tierschützer, der ganz offensichtlich inhaltliche Fehler aufweist, teilweise völlig abstruse Fragen formuliert und darüber hinaus – hier biete ich Ihnen quasie interdisziplinär die Expertise der Linguistik an – sprachlich so hundsgemein formuliert ist, dass die Prüflinge- nach Meinung dieser Redaktion – reihenweise durchfallen werden. Oder durchfallen sollen?

Liest man die Amazon-Rezensionen zu Ihrem Buch „Sachkunde für Hundehalter – Vorbereitung auf den D.O.Q.-Test 2.0 und andere Hundeführerscheine“, stärkt sich das Verbrauchervertrauen in Ihre Erfahrung im Umgang mit herber Kritik an dem D.O.Q-Paket. Alter Falter – sich als Wissenschaftlerin „Oberflächlichkeit“ vorwerfen zu lassen, das ist auch kein Spaß?

 

Wollen wir beide die Schlepper mit dem e. V. rauskegeln?

Bevor ich aufgrund des bisherigen Inhalts dieses Briefes gleich noch eine Freundschaftsanfrage von Herrn Rechtsanwalt Leondarakis bekomme, hier noch einmal Positionslichter:

Ich unterstelle Ihnen mit dem neuen D.O.Q.-Test IMP keinerlei Absichten. Sollte die TAG-H jedoch das Ziel verfolgen, die illegalen Tierschlepper unter dem Etikett des Tierschutzes im Hunderterpack aus dem Spiel zu kegeln, finden Sie mich ganz an Ihrer Seite.

Mit dem Test in der vorliegenden Version ist das nach Meinung dieser Redaktion nahezu garantiert. Bloß: Ersten müssen wir dann noch sicherstellen, dass das BMELV eine Verwaltungsvorschrift erlässt, welche die Veterinärämter an den D.O.Q.-Test bindet. Zum Status quo scheint mir nicht gewährleistet, dass es die Pseudo-Tierschützer mit den Auslandsambitionen wirklich zuverlässig auskämmt, wenn es quasi der Willkür der Veterinärämter überlassen wird, auf welche Art und Weise und mit welchem Test sie die Sachkundeprüfung durchführen.

Oder hat Ihre Limited das schon eingefädelt?

Zum anderen ist diese Redaktion tatsächlich immer noch der Freund des offenen Visiers. Und der Feind von Konstruktionen, die nach Meinung dieser Redaktion nach herber Abzockerei aussehen. Ich habe nichts dagegen, wenn die Tierschutzauslandsschlepper jetzt reihenweise aus dem Verkehr gezogen werden. Aber sie dafür auch noch bezahlen zu lassen – ich weiß nicht? Können Sie mich da moralisch etwas abpolstern?

 

Ging halt nicht anders!

Bitte beachten Sie: DN sieht sich gezwungen, hinsichtlich unserer dialogstrukturierten Kontaktaufnahme diesen Weg über die Öffentlichkeit zu wählen, nachdem der reguläre Versuch über Telefon (Nachricht auf Ihrem Anrufbeantworter) gescheitert ist, stattdessen aber diese Redaktion in mehr als beunruhigender Art und Weise mit Forderungen angemailt wird. Und – was Sie vielleicht auch noch nicht wissen – eine Person, die in das Gesamtpaket “Kritik am D.O.Q.-Test“ verwickelt ist, hat letzte Woche einen von ihr als Morddrohung empfundenen Anruf erhalten.

Aber nach vier Jahren Kritik an Tierschützern ist diese Redaktion an jede Form von Kummer gewöhnt, hat sich jedoch ihre fröhliche Offenheit bewahrt. Deshalb sehe ich Ihrer Antwort, Ihrer Kontaktaufnahme weiterhin mit strahlendem Optimismus entgegen. Das Thema des D.O.Q.-Sachekundetests (für Tierschützer) jedenfalls wird in nächster Zeit auf diesem Blog besondere Aufmerksam genießen.

In Blogger-Demut sehen Sie meinen Rücken schon für die juristische Peitsche entblößt. Nur Mut: Es muss ja nicht jeder so viel Pech haben wie dieser arme Tropf hier.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Karin Burger
www.doggennetz.de – der tierschutzkritische Blog