2.4.6 Schutzgebühr
Fast alles, was man zum Thema Schutzgebühr schreiben kann, kann ebenso gut auch falsch sein. Denn gerade an diesem Punkt greift man die Tierschützer gerne an, entzünden sich die Gemüter.
Die Höhe der Schutzgebühr richtet sich in der Regel natürlich auch nach Alter und Gesundheitszustand der vermittelten Dogge. Als häufig dominantester Kostenfaktor fließen die „Gewinnerzielungsabsichten“ des abgebenden Tierhalters ein. Ob und inwieweit die Tierschützer auf dessen Vorstellungen Einfluss nehmen können, hängt von der Situation ab. Bevor Tierschützer eine sehr schlecht gehaltene Dogge aus der Vermittlung verweisen, versuchen sie lieber, mit einem gedachten Amen die gewünschte Schutzgebühr zu erzielen.
Es ist eine vertrauensbildende Maßnahme, die Zusammensetzung der festgeschriebenen Schutzgebühr im Abgabevertrag zu differenzieren. Fiktives Beispiel Schutzgebühr von insgesamt 350 Euro. Dann sollte dem Vertrag zu entnehmen sein, wie sich diese 350 Euro zusammensetzen, dass also z. B. 250 Euro an den abgebenden Tierhalter fließen, 50 Euro für Aufwand und Verbindungsentgelte anfallen sowie weitere 50 Euro für entstandene Fahrtkosten.
Schutzgebühren von über 400 oder 500 Euro als Regelfall unterliegen dem Verdacht mangelnder Seriosität. Dennoch kann im Einzelfall auch diese Grenze gesprengt werden, etwa bei Freikäufen oder teuren Operationen.