Aua1423: Hinter den DN-Kulissen (44): Einschüchterungsversuch der Huffington Post
{Medienkritik}
Die Esoteriker nennen so etwas ein morphogenetisches Feld. Weniger geheimnisvoll ist es eine Alltagserfahrung, dass ein Unglück selten allein kommt. Von „Unglück“ ist im vorliegenden Fall nicht zu reden, aber der einen „eigenartigen“ Abmahnung des TV-Reporters Daniel Lange (Aua1422) folgt gleich der nächste Einschüchterungsversuch: von der Huffington Post (HuffPo).
Für Lange übrigens ist der Fall nun wohl doch erledigt – in juristischer Hinsicht. Wie diese Redaktion einer weiteren Mail des bekannten TV-Journalisten zu entnehmen hat, erklärt sich der Frauenschwarm die negative Berichterstattung auf DN mit der Frustration einer von ihm nicht ausreichend wahrgenommenen Verehrerin. Um sein Niveau zweifelsfrei zu lokalisieren, teilt er mit, diese Mail an DN schreibe er auf dem Klo.
Der Lange-Planet bleibt also weiterhin unbekannt.
Zurück zur HuffPo, die sich auf DN jetzt schon den dritten Artikel erarbeitet hat.
Presseanfrage wurde nicht beantwortet
Zunächst ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die DN-Redaktion zu den Vorgängen rund um den HuffPo-Artikel „Warum ein Hund für spanische Propaganda sterben musste!“ am 10. Oktober 2014 von Sabine Ludwig schon am Samstag, den 11. Oktober 2014, eine schriftliche Presseanfrage an die HuffPo gerichtet hatte mit der Bitte um Stellungnahme.
Auf diese Presseanfrage hin erhielt die DN-Redaktion am 11.10.14 eine mehr als eigentümliche E-Mail eines Sebastian M., „Editor in Chief“, so der klingende Titel. Die bestand aus lediglich zwei Sätzen mit der Frage, ob man telefonieren könne.
Also: Die DN-Redaktion kann telefonieren. Und die Leistungen von DN gehen sogar noch weiter: Im Impressum dieses Blogs steht eine Festnetznummer, unter der diese Redaktion zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist.
Nicht so bei der HuffPo: Die Frage von Sebastin M., ob man telefonieren könne, ist an keiner Stelle der E-Mail mit der Angabe einer Telefonnummer verknüpft, unter der besagter Mitarbeiter zu erreichen wäre.
Der zweite Satz der ultrakurzen und wenig informativen HuffPo-Mail enthält eine weitere Frage: „Am besten mit unserem Blogteam gemeinsam?“
Nein, ganz bestimmt nicht. DN hatte eine reguläre und schriftliche Presseanfrage an die HuffPo gerichtet mit der Möglichkeit, zu dem Plagiatsvorwurf Stellung zu beziehen. Presserechtlich verwertbar auf eine solche Presseanfrage ist nur eine Presseantwort. Die kann natürlich auch telefonisch erfolgen, jedoch nur von Personen, die auch zu solchen Auskünften bei der HuffPo autorisiert sind.
Eine Telefonkonferenz mit mehreren Personen, welche dieser Redaktion noch nicht einmal bekannt sind, die als Blogger der HuffPo auch zu Auskünften gar nicht berechtigt sind, ist sinnloser Kinderkram, der publizistisch nicht zu verwerten ist.
Bis heute, 15. Oktober 2014, erfolgte dann auch kein Anruf von der HuffPo.
Dilettantischer Einschüchterungsversuch der HuffPo
Stattdessen erhält die DN-Redaktion mit heutigem Datum eine E-Mail eines sich als „Blog-Editor“ bei der HuffPo bezeichnenden Tobias Böhnke. Auch diese Mail geizt stark mit Worten, Informationen und Mindeststandards zur Klärung presserechtlicher Differenzen.
Tobias Böhnke informiert diese Redaktion darüber, dass er Aua1419 zur Kenntnis genommen habe. Weiter:
Da es sich bei diesem Beitrag nicht um ein Plagiat handelt, müssen wir Sie bitten, den Beitrag umgehend von Ihrer Seite zu entfernen, sonst sehen wir uns gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten. (E-Mail des Blog-Editors der Huffington Post vom 15.10.14 an die DN-Redaktion) |
Warum es sich bei dem HuffPo-Beitrag nach Auffassung dieser Redaktion um ein Plagiat handelt, das hatte DN in Aua1419 umfassend dargestellt und mit dem Zitat zahlreicher Textstellen begründet. Auf diese Argumentation geht die HuffPo in ihrer „Abmahn“-Mail gar nicht ein.
Stattdessen fordert deren Blog-Editor etwas, was presserechtlich so gar nicht möglich ist: Ohne Nennung der strittigen Textpassagen, ohne Angabe von Rechtsgrundlagen fordert die HuffPo in einer Larifari-Zwei-Sätze-Mail eine professionelle Bloggerin dazu auf, einen ganzen Artikel von der Seite zu nehmen.
Dilettantismus bei Tierschützern und Tierschutzvereinen ist dieser Redaktion inzwischen vertraut. Aber eine derartige Unbeholfenheit und Unkenntnis presserechtlicher Mindeststandards bei einer so bekannten und großen Online-Zeitung verstört doch tiefergehend.
Die Frage ist auch, warum es die HuffPo nötig hat, professionelle Blogger mit kritischer Berichterstattung auf diese leicht durchschaubare Art und Weise einschüchtern zu wollen.
DN hat mit der Verwendung des Begriffs „Plagiat“ auch keine Urheberrechtsverletzung behauptet. Darum geht es in diesem Fall nicht; schon deshalb nicht, weil sich die Autorenschaft des Ursprungstextes offensichtlich gar nicht feststellen lässt und die möglicherweise „beteiligten“ Autoren sich über diese Art der Verwendung des Textes einig sind. Aber wenn ein Text auf der Webseite einer Bloggerin erscheint, der inhaltlich nahezu identische, über weitere Passagen sogart wörtlich identische Text dann aber mit der Autorenkennung „Sabine Ludwig“ versehen kurz darauf in der HuffPo abgedruckt wird, ist das nach dem Verständnis dieser Redaktion ein Plagiat.
DN ging und geht es ausschließlich darum, dass Leser der HuffPo über die Quelle dieses Textes im Unklaren gelassen werden und ihn deshalb gar nicht korrekt einordnen können.
Monologhaftes Telefonat ohne Erkenntnisgewinn
Nun griff die DN-Redaktion zum Hörer und rief Tobias Böhnke an. Der war am Telefon noch schweigsamer als in oben zitierter Mail und antwortete auf die vielen Fragen von DN nicht. Ohne jeden Erkenntnisgewinn endete das Gespräch höflich mit beiderseitiger Grußformel, aber auch mit Aufrechterhaltung der Androhung rechtlicher Schritte seitens der HuffPo.
Ja, dann kann DN das auch nicht ändern.
Es bleibt abzuwarten, wie die HuffPo im Umgang mit kritischen Bloggern weiter verfahren möchte. Auch im Gespräch mit Böhnke hat diese Redaktion neuerlich angeboten, eine Stellungnahme der HuffPo zum Vorgang abzudrucken.
Hätte die HuffPo die schriftliche Presseanfrage beantwortet, wäre es zu diesem Begriffsdissens gar nicht gekommen.
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