Aua1227: Hinter den DN-Kulissen (29): Die Anwaltsdrohungen der Rosa Hackl

 

{TS-Kritik}

 

Am 12. Januar 2014 erbat die DN-Redaktion bei der Publizistin Rosa Hackl die Angabe einer ladefähigen Postadresse. Zu den Hintergründen dieser Anfrage kann DN aus presserechtlichen Gründen keine weiteren Hinweise geben.

Am 14. Januar 2014 antwortete Rosa Hackl per E-Mail auf diese Anfrage. Statt einer ladefähigen Postadresse befüllte die österreichische „Tierschützerin“ ihre E-Mail mit zahlreichen Anwaltsdrohungen gegen DN.

Da inzwischen hinlänglich bekannt ist, wie DN auf – insbesondere komplett substanzlose – Anwaltsdrohungen reagiert (Aua981, Aua1185P), kann es keine Überraschung für Frau Hackl sein, dass die Antwort darauf in bewährter DN-Manier öffentlich erfolgt.

Mit besonderer Freude zelebriert DN dabei die unter zivilisierten Menschen üblichen Höflichkeitsformen wie einer ausgeschriebenen Anrede und selbstverständlich auch einer üblichen Grußformel zum Abschluss des Textes.

Das Fehlen solcher basalen Umgangsformen, wie in besagter Mail zu konstatieren, sagt nichts Gutes über den Schreiber aus.

Hier die Antwort auf die vielfältigen Anwaltsdrohungen von Rosa Hackl:

 

Sehr geehrte Frau Hackl,

herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 14. Januar 2014 auf meine Anfrage zwei Tage zuvor.

Weder hatte ich Ihnen angekündigt oder gar angedroht, von mir aus Ihren Arbeitgeber zu kontaktieren, noch gehören solche Methoden zur Arbeitsweise dieser Redaktion. Ihre hochallergische Reaktion auf die schiere Möglichkeit, auf diesem Weg die gewünschte Auskunft zu Ihrer Postadresse zu erlangen, fasziniert jene Geschädigten, die von exakt solchen Methoden faschistoider Menschenjäger, mit denen gemeinsam Sie im Internet auftreten, betroffen sind. Sie loben, verteidigen und beschönigen die Rechtsbrüche eines Carsten Thierfelder, bei dem solche Anrufe bei den Arbeitgebern von Menschen, die er der Zoophilie verdächtigt, Standard sind.

Aber es ist eben schon ein Unterschied, ob man solches Dritten antun lässt oder für sich selbst befürchten muss, nicht wahr? Ein weiteres Forschungsfeld für Ihre spektulativen Empathie-Reisen, die Sie sonst auch gerne einmal in Rektum und Vulva von Hunden führen.

Sie werden Ihre Gründe haben, die rechtliche Verantwortung für Ihre zahlreichen Publikationen im Internet nicht im vollen Umfang zu übernehmen. Es gehört zum Selbstverständnis seriöser Publizisten, für ihre Texte geradezustehen, wozu in der Regel ein vollständiges Impressum inklusive einer ladefähigen Postadresse gehört. Aber Sie haben ja nicht einmal einen festen Publikationsort im Internet.

Stattdessen hinterlassen Sie Ihre Texte wie gebrauchte Wäschestücke auf allen möglichen und leider auch unmöglichen Internetpräsenzen unter Angabe Ihres Vor- und Nachnanmens, aber ohne Referenzadresse für ein mögliches juristische Echo.

 

Bildzitat Screenshot https://tierschutznews.ch/blog/1797-was-ist-schlecht-am-auslandstierschutz.html. Die Google-Suche auf „Rosa Hackl“ gibt über viele Seiten hinweg zahlreiche Orte, an denen die österreichische „Tierschützerin“ und Publizistin ihre Artikel unter voller Namensnennung publiziert.

 

Andererseits scheuen Sie nicht davor zurück, bei der Veröffentlichung intimster persönlicher Daten von Menschen Pate zu stehen, die ganz offensichtlich nicht die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen können und deshalb unter Betreuung stehen (vgl. Aua1041). Solche Menschen signalisieren dem seriösen Publizisten eine gewisse Schutzbedürftigkeit, nicht aber die Preisgabe ihrer geheimsten Daten!

An dieser Stelle kommen wir mithin schon zum zweitenmal zu dem penetranten Eindruck, dass Sie bei Ihrem Tasten-Tierschutz ganz offensichtlich mit zweierlei Maß messen!

 

Untersagte Namensnennung

In Ihrer E-Mail vom 14. Januar 2014 untersagen Sie mir, Ihren vollen Namen auf Doggennetz.de zu verwenden. Sollte DN dem zuwiderhandeln, werden Sie, so die Ankündigung, dagegen juristisch vorgehen.

Was diese Redaktion immer wieder erschüttert, sind derlei wirklich hanebüchenen Forderungen, erhoben von Personen, denen man aufgrund ihrer jahrelangen Pressearbeit eigentlich doch basalste Rechtskenntnisse unterstellen würde.

 

Bildzitat Screenshot von https://www.pro-tierschutz.at/UnterstuetzungOEHV.pdf  Die Belegstellen im Internet, wo Rosa Hackl öffentlich und mit ihrem vollen Namen auftritt, sind zahlreich. Hier firmiert sie sogar als „Pressesprecherin“ des Verbands österreichischer Tierschutzvereine. Eine Pressesprecherin, die mit ihren Veröffentlichungen zum Thema namentlich nicht genannt werden möchte, zumindest auf den von ihr persönlich ausgewählten Blogs, dürfte die Justiz vor ganz neue Herausforderungen stellen.

 

Zum einen hatten Sie DN mit Ihrer Mail vom 6. Mai 2012 ausdrücklich erlaubt, Ihren Namen zu verwenden. In besagter Mail schrieben Sie:

 

              

ich freu mich wenn ich zu Ihrer guten Arbeit etwas beitragen kann – ich teile die Artikel von Ihnen sehr gerne auf Dognews und ich freu mich wenn Ihnen meiner so gut gefällt dass sie ihn teilen wollen

(Rosa Hackl per E-Mail an DN mit der Abdruckgenehmigung für ihren Text „Was ist schlecht am  Auslandstierschutz?“ inklusive Namensnennung am 06.05.2012).

  

              

Es ist festzuhalten: Nach sagenhaften eineinhalb Jahren unwidersprochener Namensnennung auf dem Blog Doggennetz.de fällt Ihnen im Januar 2014 ein, genau das plötzlich zu untersagen.

Das ist nach meinen juristischen Kenntnissen und besonders aufgrund der nachstehend aufgeführten Fakten nicht möglich!

Zwar hatte DN schon in Aua1050 vor Rechtsauskünften von Dilettanten und Laien gewarnt und zu der presserechtlichen Einzelfallentscheidung bei Namensnennung referiert, aber nicht nur in diesem Fall entsteht bei der DN-Redaktion der Eindruck von Beratungsresistenz und Merkbefreiung in Österreich.

Sie selbst treten von sich aus massiv und breit mit Ihrem vollen Namen an die Öffentlichkeit. Für ein allfälliges Gerichtsverfahren hat DN schon einmal 16 verschiedene Internetpräsenzen dokumentiert, auf denen Artikel von Ihnen zum Thema Tierschutz und/oder Kommentare unter voller Namensnennung zu finden sind.

 

Bildzitat Screenshot von https://www.das-anglerforum-mit-biss.de/petitionen-f170/stierkampf-tradition-oder-tierqualerei-t2573.html

Eine eigene Internetpräsenz außerhalb der Social Media hat Rosa Hackl nach Wissen dieser Redaktion nicht. Deshalb muss sie ihre Texte überall im Internet verteilen. Darunter finden sich auch Adressen, die mit Tierschutz eher nichts zu tun haben wie hier das Anglerforum! Überall im Internet darf dabei der Name Rosa Hackl genannt werden. Nur dem tierschutzkritischen Blog DN möchte die Österreicherin das jetzt gern verbieten!

 

Wer aber von sich aus mit Vor- und Nachnamen an vielen Orten im Internet an die Öffentlichkeit tritt und dort Texte zum Thema veröffentlicht, kann nach diesseitiger Rechtsauffassung hinsichtlich seiner Namensnennung keine Persönlichkeitsrechte geltend machen, wie sie für nicht publizierende oder für nicht die Öffentlichkeit suchende Personen gilt.

Es mag oder nicht Ihnen schon einmal aufgefallen sein, dass ich den Nachnamen Ihres düsteren Mitstreiters Thomas I. von K9-news noch nicht einmal genannt habe? Dieser publiziert primär auf seiner eigenen Webseite; darüber hinaus hinterlässt er weniger als Wäschestücke denn als Schlimmeres seine Kommentare auf Facebook und Co. Hier sehe ich nach meinen presserechtlichen Kenntnissen keine Möglichkeit, die volle Namensnennung zu rechtfertigen. Deshalb unterbleibt sie.

Wieder anders im Falle Ihres Schützlings Carsten Thierfelder. Auch bei dem war DN die Namensnennung trotz seiner unsäglichen, polizei- und gerichtsbekannten verbalen Ausfälle bis zu dem Zeitpunkt untersagt, als er selbst und unter seinem vollen Namen mit jenem verheerenden Radiointerview bei Antenne Kaiserslautern an die Öffentlichkeit trat (vgl. Aua1020). Von dem Zeitpunkt an war die Namensnennung möglich und ist auch auf DN erfolgt.

Glauben Sie wirklich, dass sich DN nach all den gewonnenen Gerichtsverfahren und den zahllosen gescheiterten Strafanzeigen (vgl. Artikelserie <Hinter den DN-Kulissen>; Linkliste am Ende vom Text) beleidigter Tierschützer gegen diese Redaktion ausgerechnet bei Ihnen eine Blöße gibt?

Im Leben nicht!

 

Splitter-OP an den Augen anderer unter eigenem Balken-Handicap?

Abgesehen davon, dass Sie vor eineinhalb Jahren der Namensnennung auf DN ausdrücklich zugestimmt haben, abgesehen davon, dass Sie dieser Namensnennung eineinhalb Jahre lang nicht widersprochen haben, abgesehen davon, dass Sie überall im Internet mit Ihren Texten unter voller Namensnennung an die Öffentlichkeit treten, kommt noch ein dritter gravierender Punkt hinzu:

Sie halten sich selbst nicht an Ihre eigenen Forderungen!

Für ein mögliches späteres Gerichtsverfahren hat diese Redaktion einmal all die vielen Belegstellen gesichert, wo Sie die Namen Dritter nennen; und nicht nur den von Karin Burger, die – wie Sie auch – diese Nennung aufgrund ihres iniativen Suchens von Öffentlichkeit hinnehmen muss. Nein, Sie nennen die Namen von Personen, die genau das nicht tun und deren Namen man deshalb nicht öffentlich nennen dürfte!

 

Du nun gerade nicht, sonst alle!

Punkt vier der DN-Argumentationskette: Glauben Sie wirklich, Sie können einer bestimmten, Ihnen ganz offensichtlich missliebigen Journalistin exklusiv untersagen, Ihren Namen öffentlich zu nennen, derweil alle anderen das tun dürfen? Entweder Sie unterbinden GRUNDSÄTZLICH Ihre Namensnennung im Internet, um damit Ihre Persönlichkeitsrechte zu schützen, oder Sie lassen es sein. Aber einer einzigen Bloggerin und Internetadresse die Namensnennung zu untersagen, derweil andere das Hohelied auf Sie mit wiederholenden Namenspreisungen zelebrieren dürfen, das, liebe Frau Hackl, ist in diesem Rechtsstaat nach Auffassung der DN-Redaktion nicht möglich. 

Aber es enthüllt ziemlich schonungslos, wie Sie Meinungs- und Pressefreiheit verstehen. Für Lobpreisungen: „Rosa Hackl“. Für berechtigte Kritik: „Rosa H.“

 

Bildzitat Screenshot von https://www.giftwarnung.info/wp-content/uploads/2011/07/bz_1.pdf

Die skurrilen presserechtlichen Konzepte von Rosa Hackl: Als Publizistin tritt sie überall im Internet auf. Genannt werden darf sie hier und dort und überall. Und dann fährt es ihr in die Birne, exklusiv dem Blog, den sie nun einmal gar nicht leiden kann, die Namensnennung zu untersagen? Auf das Urteil der Gerichte in diesem Fall darf man wirklich gespannt sein!

 

Sie, Frau Rosa Hackl, treten nicht nur durch Ihre weitschweifende publizistische Präsenz im Internet von sich aus an die Öffentlichkeit sowie durch Ihre Omnipräsenz auf Facebook, dort vorzüglich auch auf Accounts fragwürdiger Betreiber, sondern Sie haben oder hatten auch eine Reihe von öffentlichen Funktionen inne. In einem Screenshot weiter oben wurden Sie als Pressesprecherin des Verbands Österreichischer Tierschutzvereine genannt. Hier ein weiteres Beispiel:

 

Bildzitat Screenshot von https://kunden.kuhrt.de/fairdog/ueber-den-verein/vorstand/

Hier tritt Rosa Hackl als Vorstandsmitglied des Vereins Fairdog mit Bild, Vor- und Nachnamen an die Öffentlichkeit. Nur wenn es kritisch wird, Kritik geübt wird wie auf DN, dann möchte sie ihre Persönlichkeitsrechte durch untersagte Namensnennung geschützt wissen.

 

Sie wollen mich juristisch belangen, wenn ich Ihren Namen weiterhin nenne? Bitte! Sollte Doggennetz.de zu diesem Punkt mit seiner Rechtsauffassung tatsächlich daneben liegen, macht ein Rechsstreit zwischen uns kapitalen Sinn!

 

Entzug Nutzungsrechte Gastbeitrag in Aua629

Im nächsten Absatz entziehen Sie mir die 2012 gewährten Nutzungsrechte an Ihrem Text Was ist schlecht an Auslandstierschutz?“ (vgl. Aua629).

Überhaupt kein Problem! Dazu haben Sie jedes Recht der Welt. Die Urheberrechte an diesem Text, der ohnehin überall im Netz zu finden ist, liegen bei Ihnen. Wenn Sie Doggennetz.de die Nutzungsrechte nach eineinhalb Jahren entziehen, wird DN Ihrer Aufforderung selbstverständlich und innerhalb der genannten Frist Folge leisten.

Abgesehen davon, dass DN damit mindestens eine Ihrer Forderungen erfüllen kann, bedankt sich diese Redaktion bei Ihnen für die ungewöhnlich großzügige Fristsetzung. Diese begreift DN als Ihre Anerkennung der hohen Arbeitsbelastung dieses tierschutzkritischen Blogs. Mit der Frist am 20. Dezember 2014 geben Sie DN satte elf Monate Zeit, den Text zu entfernen.

Danke, danke, danke!

Allerdings wird DN sich bemühen, Ihre äußerst großzügige Frist wenigstens etwas zu unterlaufen.

Dies allein schon deshalb, weil Ihr oben genannte Artikel einen Eindruck Ihres Tasten-Tierschutzes erweckt, der sich mit Ihren Aktionen und Publikationen 2013 überhaupt nicht verträgt. Ihr Text „Was ist schlecht am Auslandstierschutz“ passt nicht zu einer sich als Tierschützerin gerierenden Aktivistin, die an der Seite der verurteilten Tierquälerin Barbara B. auftritt, deren Taten relativiert und ihr eine Plattform anbietet. Ihr Text passt nicht zu einer als Tierschützerin auftretenden Aktivistin, die bekennende Rechtsbrecher wie Carsten Thierfelder verteidigt und lobt. Ihr Text passt überhaupt nicht mehr zu Ihrem vormals guten Ruf, den Sie insbesondere durch Ihre kritiklose Nähe zu bekennenden Rassisten und Menschenjägern 2013 selbst und vollständig demontiert haben.

Ihr Text „Was ist schlecht am Auslandstierschutz?“ wird sofort nach Erscheinen dieses Artikels, jedoch mit Hinweis auf ihn, gelöscht.

Ich persönlich bedauere es sehr, dass eine in und durch gerade diesen Text in ihrem Anliegen glaubwürdige Rosa Hackl durch die Ereignisse 2013 und beginnend 2014 ihr Ansehen in der Tierschutzszene derart umfassend verspielt hat.

 

Bildzitat Screenshot von https://www.hund.ch/zuechter/znewfoundland.htm

Die Methode Rosa Hackl, wie etwa angewendet im Frühjahr 2013 auf DOGnews, wo Karin Burger der Ruch einer verurteilten Zoophilen angehängt wurde,  wäre es an dieser Stelle, einen Eindruck zu erwecken. DN erweckt diesen Eindruck nicht, sondern geht davon aus, dass der Name „Hackl“ in Österreich nicht selten ist. So etwa gibt es ja auch einen FPÖ-Abgeordneten Hackl. Und auch der Vorname „Rosa“ dürfte nicht so selten sein. Diese Redaktion geht nicht davon aus, dass obige Züchterin Rosa Hackl mit der Publizistin Rosa Hackl identisch ist.

 

Sie lassen nichts aus, oder?

Der angenehme Umgang mit Profis ist viel besungen. Die Abwehr der im rechtsfreien Raum gefundenen Forderungen von Laien ist eine Qual und Gegenstand dieser Artikelserie.

In folgendem Absatz Ihrer Mail formulieren Sie Ihre nächste unerfüllbare Forderung, bei der ich mir kaum vorstellen kann, dass das kleingeschriebene „sie“ ein Rechtschreibfehler sein soll?

 

              

Ich fordere sie auch auf alle unwahren Aussagen zu meiner Person von ihrem Blog zu entfernen den sonst müsste ich diese Angelegenheit ebenfalls meinem Anwalt übergeben.

(E-Mail von Rosa Hackl an die DN-Redaktion vom 14.01.2014; Originaldiktion)

 

              

Übergeben Sie, Frau Hackl, übergeben Sie! Wenn Sie das dann tun werden, wird Ihnen Ihr hoffentlich guter Rechtsanwalt dazu folgende Auskunft erteilen: Wer die Entfernung angeblich unwahrer Aussagen, womit Sie mutmaßlich unwahre Tatsachenbehauptungen meinen, einfordern möchte, der muss diese unwahren Tatsachenbehauptungen dezidiert, einzeln und unter exakter Quellenangabe benennen! Darüber hinaus ist er gut beraten, wenn er auch noch begründet, warum die inkriminierte Äußerung eine unwahre Tatsachenbehauptung sein soll.

All dies muss der Abgemahnte nicht auf dem Mailwege hinnehmen. Aufgrund der hohen Anfälligkeit von E-Mails für Fälschungen kann der Abgemahnte darauf bestehen, diese dezidierte Listung auf dem Postwege zu erhalten.

Ich bestehe darauf!

Und dann kommt schon die nächste Klippe: Über welche presserechtliche Prozesserfahrung, Frau Hackl, verfügen Sie? Wie viele Gerichtsverfahren, im Idealfall vor Landes- und Oberlandesgerichten, haben Sie schon durchgestanden und möglicherweise, so wie die DN-Redaktion, gewonnen? Haben Sie den Hauch einer Ahnung von den juristischen Schwierigkeiten, dabei sogenannte Tatsachenbehauptungen von Meinungsäußerung zu unterscheiden?

Und noch einmal die schon weiter oben gestellte Frage: Glauben Sie tatsächlich, dass sich diese Redaktion bei bisher über 1.200 hochkritischen Artikel auf DN, die vereinzelt herbe Kritik an Tierschutzvereinen üben, die sich die teuersten Promi-Anwälte leisten können, ausgerechnet bei Frau Rosa Hackl Fehler erlaubt, die der ersten juristischen Prüfung schon nicht standhalten?

Sicherlich, ausschließen kann diese Redaktion das nicht! Aber das müssten dann schon wirklich subtile Konstellationen sein, die den Rahmen des Üblichen sprengen.

Aber wie weiß der Volksmund: Versuch macht kluch!

Probieren Sie es. Gerne!

Bis dahin, zumindest bis Posteingang Ihrer detaillierten Aufstellung angeblich unwahrer Tatsachenbehauptungen, wird weder bis zum 20. Dezember 2014 (Ihre Frist) noch vorher oder nachher irgendetwas über Rosa Hackl auf diesem Blog entfernt.

Ob Sie sich mit Ihren diffusen Drohungen an die DN-Redaktion wirklich einen Gefallen erwiesen haben, darf angsichts des bisherigen Google-Ergebnisses auf Ihren Namen füglich bezweifelt werden:

 

Bildzitat Sreenshot Google-Suche auf „Rosa Hackl“. Die Treffer sind zahlreich und seitenlang. Aber die DN-Artikel erscheinen auf Seite 1 der Google-Suche!

 

Über viele Seiten hinweg erzielt der Suchende Treffer auf die blanke Eingabe „Rosa Hackl“, die zuvorderst Ihre weit gestreute Präsenz im Internet dokumentieren. Aber auf Seite 1 der Trefferliste stehen schon zwei Artikel über Rosa Hackl auf Doggennetz.de.

Prognosen zu den Erfolgsaussichten Ihrer mannigfaltigen Drohungen sind nicht mit letzer Sicherheit zu wagen. Prognosen zu der Trefferliste bei der Google-Suche nach „Rosa Hackl“ in etwa einem halben Jahr dagegen schon. Dort findet sich dann mutmaßlich nicht nur der Hinweis auf Aua629 und Aua1041, sondern eventuell auch auf Aua1227!

 

Ein feindschaftlicher Rat

Und bei all dem sei Ihnen die größte und am schwierigsten zu überwindende Klippe nicht verschwiegen: einen Anwalt zu finden, der Sie ganz ehrlich zu den Prozessaussichten informiert. Denn Anwälte sind völlig unabhängig vom Prozessausgang IMMER die Gewinner solcher gerichtlichen Streitereien auf Maschendrahtzaun-Niveau. Ausführlich hat DN diese Problematik einmal in Aua981 dargestellt. Für diese Redaktion keine Überraschung ist die Tatsache, dass der sich dort namentlich nicht genannte, aber konkret angesprochene Rechtsanwalt nie mehr gemeldet hat!

Wenn wir uns allerdings vor Gericht treffen sollten, dann würde ich die Klärung Ihrer umfassenden Rufschädigung an meiner Person begehren wollen. Begonnen mit Ihrer per Screenshot dokumentierten Verdachtsberichterstattung auf DOGnews 2013, wo Sie und Ihr düsterer Gefährte Thomas I. die Diskussion so geschickt zu leiten verstanden, dass Poster schon ausdrücklich nachfragten, ob sie es richtig verstanden hätten: Karin Burger sei schon mal wegen Zoophilie verurteilt worden? Diese Frage haben Sie dann bezeichnenderweises NICHT beantwortet! Umfassende Rufschädigung von Karin Burger bis hin zu der tatsächlich unwahren Tatsachenbehauptung von Rosa Hackl im Internet, nicht alle Texte (abgesehen von den ausdrücklich als Gastbeitrag gekennzeichneten) auf Doggennetz.de stammten aus der Feder von Karin Burger. Das können Sie ja sicherlich belegen, nicht wahr!

Ich bin parat. Und Sie?

 

Mit freundlichen Grüßen

Karin Burger
www.doggennetz.de – der tierschutzkritische Blog
 
 
 

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Und ganz besonders auch die Aktualisierung zu: Aua697!