Aua1259: Hinter den DN-Kulissen (32): Die gefährliche Kluft zwischen Schein und Sein

 

{TS-Kritik}

 

Ein eher überraschendes Rechercheergebnis veranlasst die DN-Redaktion an Hand eines eindrücklichen Beispiels auf die gefährliche Kluft zwischen Schein und Sein hinzuweisen. Eingedenk der vielen Küchentisch-Möchtegern-Polizisten und Privatermittler im Tierschutz, zeigt der vorliegende Fall anschaulich, wie extrem wichtig es ist, Dokumente auch entsprechend zu prüfen und Personen oder Institutionen, gegen die Vorwürfe im Raum stehen, zur Stellungnahme aufzufordern.

Wer sich den vollen Erkenntnisgenuss dieses Beispiels zugänglich machen möchte, sieht sich am besten an dieser Stelle zunächst das unten im Anhang verfügbare Dokument eines Sachkundenachweises an. Das wurde hinsichtlich der betroffenen Personen anonymisiert.

 

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Durch Rotstiftmarkierungen hervorgehoben, erkennt der Betrachter an den Daten unmittelbar: DAS kann so unmöglich stimmen! Eine Prüfung im Jahr 1996 auf der Gesetzesgrundlage von 1998, deren Ergebnis dann erst 2004 attestiert wird.

OHNE Nachfrage bei der Behörde schießen die Mutmaßungen munter ins Kraut.

MIT Nachfrage bei der Behörde klärt sich alles bestens auf:

Dieses Dokument ist ein Duplikat zu dem Original aus dem Jahr 1996. Jetzt kumulieren drei Fehler: 1. Der Betroffene erhält ein Duplikat statt einer Kopie des Originals. 2. Versehentlich hat die ausstellende Amtstierärztin diesen Duplikat-Status auf dem Dokument nicht vermerkt. 3. Das dritte Versehen: Aktuell für das Jahr 2004, in dem das Duplikat ausgestellt wurde, galt natürlich das Tierschutzgesetz in der Fassung von 1998. Dieser Textbaustein ist standardmäßig schon im Formular enthalten. Für das Duplikat hätte dieser Textbaustein gegen die für 1996 geltende Version ausgetauscht werden müssen.

Oder in der Darstellung der Landeshauptstadt Potsdam in einer Presseanfrage an die DN-Redaktion:

              

Es handelt sich um eine Zweitschrift, die leider nicht als solche gekennzeichnet ist. Warum Herr [Name von der DN-Red. entfernt] nach der Information, er habe sein Original verloren und bräuchte eine Bestätigung, dass er die Sachkundeprüfung abgelegt hat, keine Kopie des in den Archiven liegenden Originals sondern eine Zweitschrift erhalten hat, entzieht sich unserer Kenntnis. [Name der Amtstierärztin von der DN-Red. entfernt] als damalige Amtstierärztin konnte in der Kürze der Zeit nicht befragt werden.

(Presseauskunft Pressesprecher Landeshauptstadt Potsdam in einer E-Mail an die DN-Redaktion vom 26.02.14)

              

Die Dinge verhalten sich in der Realität dann oft doch etwas anders, als sie auf den ersten Blick scheinen …

 

Eindrückliche optische Täuschung! Eine solche ist bei Dokumenten in der Regel leichter aufzuklären.

Foto: © Bianca Schütte / pixelio.de