2.5 Kriterien Seriöser Doggenschutz

Tierschützer listen gern die Kriterien, an denen ein Welpenkäufer den seriösen Züchter erkennt. Umgekehrt aber müssen auch die Tierschützer sich solchen Kriterien unterwerfen, derer der Laie sich bedienen kann, um seriöse Tier-, hier Doggenschutz-Organisationen erkennen zu können. Denn hier wie in jedem anderen gesellschaftlichen Betätigungsfeld auch gibt es natürlich die sogenannten schwarzen Schafe.

Folgende Kriterien sprechen eher für ein seriöses Arbeiten der Tierschützer:

 

  • Keine Vermittlung ohne Vorkontrolle!
    Tierschützer, die ihre Hunde an nicht kontrollierte Plätze abgeben, gehen ein unvertretbar hohes Risiko ein und arbeiten eher für die Tierverwaltung denn für den Tierschutz. Sich dabei auf angeblich exzellente Menschenkenntnis zu berufen, ist wenig überzeugend, denn diese ist ein wackeliges Instrument, das – empirisch erwiesen – zu oft versagt. Vermittlungen ohne Vorkontrolle sind auch sehr häufig ein Erkennungskriterium für Hundehandel.
  • Umfassende, kritische und vor allem ehrliche Information!
    Wenn die Interessenten für eine Dogge beinahe das Gefühl haben, man rät ihnen eher ab als zu, ist das ein gutes Zeichen. Wenn alle Fragen und Bedenken der Interessenten mit „kein Problem“ abgeschmettert werden, sind hier die Tierschützer das Problem! Bestandteil seriöser Doggenvermittlung muss die umfassende Beratung und Information über alle Ansprüche und Risiken dieser Rasse sowie über alle Eigenheiten der hier speziell zu vermittelnden Dogge sein. In den Gesprächen muss deutlich werden, dass die hier Beratenden auch wirklich kompetent sind, über rassespezifische, verhaltensbiologische, ernährungsphysiologische und grundlegende veterinärmedizinische Kenntnisse verfügen und umfangreiche eigene Praxiserfahrung aufweisen können.
  • Schutzvertrag
    Bestandteil der Vermittlung ist ein seriöser Schutzvertrag, in dem beide Vertragspartner Rechte und Pflichten haben. Die Doggenschutz-Organisation sichert sich vertraglich ein Rückkaufsrecht bzw. verpflichtet sich zur Rücknahme des betreffenden Hundes. Im Schutz- oder Tierabgabevertrag wird die erhobene Schutzgebühr genannt und bei höheren Beträgen in ihrer Zusammensetzung differenziert.
  • Schutzgebühr
    Höhe und Zusammensetzung der erhobenen Schutzgebühr können transparent und plausibel gemacht werden.
  • Referenzliste
    Idealerweise kann die Doggenschutz-Organisationen auf eine Reihe von Doggenfreunden aus früheren Vermittlungen verweisen, die vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen Auskunft über die hier praktizierte Vorgehensweise geben.
  • Besichtigung des Tierheims oder der Auffangstation
    Wenn es sich um eine Doggenschutz-Organisation handelt, die nicht direkt vermittelt, sondern die Hunde bei sich aufnimmt, gelten dieselben Kriterien wie bei Besuchen in Tierheimen und Zuchtanlagen. Die Verhältnisse vor Ort müssen transparent, tiergerecht und überzeugend sein.
  • Nachbetreuung
    Die Doggenschützer müssen nachweislich auch nach der Vermittlung der Dogge jederzeit für Fragen und bei Problemen zur Verfügung stehen. Wer telefonisch nie zu erreichen ist oder keine Zeit für die Fragen seiner Übernehmer hat, mißversteht die Aufgabe.

    Zum Abschluss muss ehrlicherweise aber angemerkt werden: Es ist nicht einfach und manchmal für den Laien schlichtweg unmöglich, unseriöse Tierschützer zu erkennen. Denn oft genug sind diese selbst ja zutiefst davon überzeugt, dass es richtig ist, was sie tun. Aber die oben genannten Kriterien geben zumindest ein brauchbares Instrumentarium an die Hand, sich selbst vor Schaden zu schützen. Und auch eine Dogge von einer unseriösen Organisation braucht schließlich einen neuen Platz.