Pav16: Tierärztliche Arbeitsgemeinschaft Hundehaltung (TAG-H) bei der Bundestierärztekammer (1): Keine Antwort auf Fragen zum D.O.Q.-Test®
{Pav – Presseauskunft verweigert}
Mit dem neuen Tierschutzgesetz im Juli 2013 wurde in § 11 Absatz 1 eine Erlaubnispflicht für verschiedene neue Berufs- und Tätigkeitsgruppen eingeführt. So etwa müssen Hundetrainer gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 Nr. 8f ebenso ihre Sachkunde nachweisen wie Tierschützer nach Nr. 5, die Tiere aus dem Ausland nach Deutschland verbringen und sie dort vermitteln.
Bestandteil des theoretischen Teils der erwähnten Sachkundeprüfung ist ein Online-Test. Die Fragen für diesen D.O.Q.-Test® wurden von der Tierärztlichen Arbeitsgemeinschaft Hundehaltung (TAG-H) bei der Bundestierärztekammer entwickelt. Die Rechte an diesem Test wurden dann unter nicht weiter bekannten Bedingungen an das kommerzielle Unternehmen Data Parc Ltd. übertragen. Die Firma Data Parc Ltd. hat sich beim Patent- und Markenamt München die Rechte auch entsprechend eintragen lassen.
Den D.O.Q.-Test® gibt es für die Neuregelung des Tierschutzgesetzes in drei Varianten: PRO für Hundetrainer, IMP für Auslandstierschützer und GHZ für gewerbliche Hundezüchter.
Zwei Presseanfragen an die TAG-H, keine Antwort
Nachdem einige Fragen des D.O.Q.-Testes® und seine Inhalte bekannt geworden waren, regte sich Kritik. Diese Kritik wurde auch der DN-Redaktion zugetragen. Diese hatte daraufhin und am 29. Juli 2014 versucht, mit einer ersten Presseanfrage an die TAG-H diese Kritik zu überprüfen. Diese erste Presseanfrage ging auch gleichlautend an die Firma Data Parc Ltd.
Bei weiterer Recherche zu dem angeblich gemeinnützigen Verein TAG-H tauchten dann noch weitere Fragen auf. Diese wurden von der DN-Redaktion in einer zweiten Presseanfrage vom 4. August 2014 an die TAG-H und deren erste Vorsitzende, Dr. Dorit Feddersen-Petersen, gerichtet.
Weder auf die erste noch auf die zweite Presseanfrage hat die DN-Redaktion bis heute eine Antwort erhalten.
Wohl aber liegen den Verantwortlichen dort beide Presseanfragen vor, wie eine telefonische Nachfrage am 11. August 2014 bei der zuständigen Beauftragten für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der TAG-H ergab.
Großes öffentliches Interesse an den Mängeln des D.O.Q.-Testes®
Inzwischen hat sich breiter Widerstand aus den Reihen der Hundetrainer formiert. Er richtet sich nicht gegen den Sachkundenachweis an sich, sondern gegen das bundesweitere Chaos bei den Behörden (Veterinärämtern), die offensichtliche Willkür hinsichtlich der Einzelfallprüfungen sowie gegen bestimmte organisierte Teile der Tierärzteschaft. Einzelheiten dazu, die dabei agierenden Gruppierungen und Einzelfälle dokumentieren die beiden DN-Artikelserien Sachkundeprüfung Tierschutzgesetz sowie Goldrausch Sachkundeprüfung (siehe Linkliste am Ende vom Text).
(Nicht nur) Diese Redaktion empfindet es als eine ziemliche Frechheit, dass die TAG-H berechtigte Fragen zum D.O.Q.Test® nicht beantwortet.
Auffallend ist auch, dass diese von den Behörden verwendeten Prüfungsfragen anders als etwa beim Angler- oder Jagdschein oder auch beim Führerschein geheim sein und bleiben sollen. Wer Tiere töten möchte (angeln, jagen), dem baut der Staat goldene Brücken. Aber unter dem Vorwand „Tierschutz“ wird den Prüflingen durch eigenartige Geheimhaltungsmaßnahmen, ein fragwürdiges Auftreten der Firma Data Parc Ltd. und durch das Fehlen entsprechender und auch bezahlbarer Kurs- und Bildungsangebote das Leben schwer gemacht; im Fall von nicht wenigen Hundetrainer sogar die berufliche Existenz zerstört.
Nachdem jetzt auch noch bekannt wurde, dass Kritiker des D.O.Q.-Testes® vom Rechteinhaber mit abstrusen Strafanzeigen mundtot gemacht werden sollen, trägt DN die nötigen Informationen nach und veröffentlicht den Teil der Presseanfragen an die TAG-H, der presserechtlich veröffentlicht werden kann.
Leider ist das nicht bei jeder einzelnen Frage möglich, da der DN-Redaktion sonst der Vorwurf der sogenannten Verdachtsberichterstattung gemacht werden könnte.
Weitere Begrenzungen erfährt die Veröffentlichung der Presseanfrage hierdurch: Da die Firma Data Parc Ltd. Kritiker des D.O.Q.-Test® mit Strafanzeigen unter der Behauptung von Urheberrechtsverletzungen verfolgt, hat die DN-Redaktion bei einigen der aus dem Test zitierten Fragen den genauen Wortlaut für diese Veröffentlichung entweder gelöscht oder paraphrasiert. Zwar ist das Zitat einzelner Fragen dieses von Behörden verwendeten Tests grundsätzlich durch § 51 des Gesetzes Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) geschützt, allerdings muss sich der Umfang der Zitate auch in einem vertretbaren Rahmen halten. Da die DN-Redaktion eine ganze Artikelserie zu den Mängeln des D.O.Q.-Testes® vorbereitet, soll dieser erlaubte Umfang nicht durch unnötige Originalzitate verplempert werden.
Hinsichtlich der zahlreichen Rechtschreib- und Interpunktionsfehler des D.O.Q.Test® IMP wurde die Originaldiktion übernommen.
DN bietet diesbezüglich um Verständnis.
Alle farblichen Hervorhebungen erfolgten nur für die Online-Veröffentlichung.
Die Presseanfrage an die TAG-H vom 29. Juli 2014
Der Teil der Presseanfrage, in dem sich die Redaktion vorstellt, wurde für die Wiedergabe hier weggelassen.
Diese Presseanfrage bezieht sich explizit nur auf den D.O.Q.-Test® IMP, also die Version für Tierschützer, die Hunde aus dem Ausland nach Deutschland verbringen und/oder diese Hunde in Deutschland vermitteln. Für diese Tätigkeit brauchen ALLE Tierschützer eine entsprechende Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Handel mit Tieren von ihrem zuständigen Veterinäramt.
Bestandteil der Presseanfrage an die TAG-H vom 29. Juli 2014 war auch die Bitte um eine Stellungnahme an Fr. Dorit Feddersen-Petersen zum offenen Brief der DN-Redaktion vom 15. Juli 2014 (Aua1362).
PRESSEANFRAGE: Kritik am D.O.Q.-Test® IMP
Sehr geehrte Frau Dr. Dorit Feddersen-Petersen, […] Im Kontext mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes und der eingeführten Erlaubnispflicht für die gewerbsmäßige Verbringung von Hunden aus dem europäischen und außer-europäischen Ausland in die Bundesrepublik sowie deren dortige Vermittlung hat DN auch schon über den D.O.Q.-Test® in den neueren Varianten (IMP, PRO etc.) berichtet. Unter anderem habe ich am 15. Juli 2014 einen offenen Brief an Sie formuliert, den Sie hier finden: Ich gebe Ihnen diesen Brief hiermit noch einmal offiziell zur Kenntnis und erbitte Ihre Stellungnahme dazu. Darüber hinaus richtet die DN-Redaktion folgende Pressefrage an die TAG-H als Verantwortlicher für die Fragen des D.O.Q.-Test® IMP: 1. Warum ist im Impressum der Webseite www.doq-test.de der Verein Tierärztliche Arbeitsgemeinschaft Hundehaltung e. V. eingetragen, wenn man über die Kontaktdaten dort (sowohl Telefonnummer wie E-Mail-Adresse) die Firma Data-Parc erreicht, nicht aber die TAG-H? [Hinweis für die Veröffentlichung: Inzwischen und mithin NACH der DN-Presseanfrage wurde das Impressum der TAG-H geändert. Eine Telefonnummer gibt es dort jetzt gar nicht mehr. Und die E-Mail-Adresse führt die Bezeichnung „tag-h“ im Namen!]
2. Welches sind die Verbindungen zwischen dem gemeinnützigen Verein TAG-H und dem Gewerbeunternehmen Data-Parc?
3. Ist Ihnen bekannt, dass von der E-Mail-Adresse info[at]dog-test.de äußerst fragwürdige Mails verschickt werden, die nicht unterzeichnet sind, dafür aber erhebliche Persönlichkeitsrechteverletzungen Dritter enthalten (besagte E-Mail an die DN-Redaktion füge ich unten bei)?
4. Der D.O.Q.-Test® IMP enthält teilweise fachlich falsche Fragen bzw. Antwortoptionen. So lautet einer der Fragen: [Originalzitat für diese Veröffentlichung gelöscht. Es wird nach der Inkubationszeit von Leishmaniose gefragt.] Als Antwortoptionen sind vorgegeben: – Die Inkubationszeit beträgt 1-18 Monate Nach Ansicht der tiermedizinischen Fachliteratur beträgt die Inkubationszeit nämlich Monate bis Jahre. Was soll man nun als richtig ankreuzen? 1-18 Monate oder 1-3 Jahre? […] Bitte nehmen Sie dazu Stellung!
5. Eine weitere D.O.Q.-Test® IMP-Frage lautet: Was zählt zu den Symptomen der [Originalzitat für die Veröffentlichung dieser Presseanfrage gelöscht. Die Frage zielt auf die Symptome einer bekannten sogenannten Mittelmeerkrankheit ab.] Die vorgegebenen Antwortoptionen sind: a) Es gibt keine Symptome, die Tiere sterben plötzlich ohne erkennbare Krankheitsanzeichen. b) Hunde und Menschen haben unstillbaren Durst und trinken mehr als gewöhnlich (Polydypsie). c) Die viszerale Form befällt Leber, Milz, Nieren und Knochenmark und Teile des Immunsystems und endet häufig tödlich. d) Symptome bei Hunden sind starker Haarwuchs im Bauch- bis Flankenbereich (Fahnenbildung). Hier ist die Antwortmöglichkeit Nr. 3 korrekt. Die viszerale Form befällt Leber, Milz, Nieren und endet häufig tödlich. Diese korrekte Antwort passt aber nicht zu der Frage, denn es wird nach Symptomen (Krankheitsanzeichen) gefragt und nicht danach, welche Organe befallen werden oder ob die Krankheit tödlich endet. Bei dieser konkreten und eindeutigen Fragestellung wäre daher auch Antwortmöglichkeit 3 nicht richtig. Man müsste die Frage daher korrekterweise umformulieren / anders formulieren und darf bei dieser Antwort nicht nach den Symptomen fragen. Bitte nehmen Sie zu diesen Ungereimtheiten Stellung!
6. Eine weitere Frage lautet: „Wie wird die [Name der Krankheit für die Veröffentlichung gelöscht; es wird wieder nach einer bekannten „Mittelmeerkrankheit“ gefragt] übertragen?“ Als Antwortoptionen sind vorgegeben: a) Über eine von einem Wirbeltier verursachte Kritiker wenden ein, die vorgegebene dritte Antwortmöglichkeit sei biologisch unkorrekt. Es müsse Zeckenstich und nicht Zeckenbiss heißen. Zecken beißen nicht, sondern sie stecken mit ihren Mundwerkzeugen (Hypostom). Der Begriff Zeckenbiss sei rein umgangssprachlich und sollte daher in einer Sachkundeprüfung (!) bei einem Amtstierarzt (!) sicher nicht verwendet werden. Bitte nehmen Sie zu diesem Vorwurf terminologischer Unschärfe Stellung!
7. Eine weitere Frage lautet: „Ab welchem Alter darf ein Welpe innerhalb der europäischen Union verbracht werden?“ Die vorgegebenen Antwortoptionen sind: a) Ab der 6. Lebenswoche Diese Frage ist unkorrekt gestellt und nicht eindeutig zu beantworten, weil der Kontext des Modalverbs „darf“ nicht definiert wird. Es ist nicht klar, auf welche Rechtsvorschrift sich das Wort „darf“ bezieht bzw. auf welche Personen sich das Wort „darf“ bezieht. Bezieht sich das Wort „darf“ auf Privatpersonen im privaten Reiseverkehr bzw. auf das Verbringen von Hunden zu Nichthandelszwecken oder auf Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden handeln bzw. auf das Verbringen von Hunden zu Handelszwecken? Es stellt für die Beantwortung dieser Frage nämlich einen wesentlichen Unterschied dar, ob man die Richtlinie (EG) Nr. 998/2003 (Privater Reiseverkehr) vom 26.05.2003 oder die Richtlinie 92/65/EWG (Verbringen zu Handelszwecken) vom 13.07.1992 anwenden muss. Welche Vorschrift anzuwenden ist, kann man erst dann beurteilen, wenn man in der Fragestellung erfährt, ob der Welpe (z.B. von einer Privatperson) zu Nichthandelszwecken oder (z.B. von einer Tierschutzorganisation) zu Handelszwecken (Eigentumsübertragung) in die Europäische Union verbracht werden soll. Da es sich um eine Sachkundeprüfung für Tierschutzorganisationen handelt, kann man zwar unterstellen, dass sich die Prüfungsfrage und das Wort „darf“ vermutlich auf die Richtlinie 92/65/EWG zu Handelszwecken (Eigentumsübertragung) beziehen dürfte; sicher ist dies aber nicht und daher ist die Prüfungsfrage zumindest unkorrekt gestellt (siehe oben). Bitte nehmen Sie zu diesen erheblichen Unklarheiten der Frage, die sie unbeantwortbar macht, Stellung.
8. Eine weitere Frage lautet: „Welche Krankheitserreger sind Blutparasiten?“ Die Antwortoptionen sind: a) Spulwürmer, Fadenwürmer und Bandwürmer Kritiker wenden ein, dass der Terminus „Blutparasit“ nicht geläufig sei. Vielmehr unterscheide man bei Krankheitserregern üblicherweise zwischen Viren, Bakterien, tierischen Einzellern (Protozoen) und tierischen Parasiten (Milben, Flöhe, Würmer etc.). Mithin sei der Begriff „Blutparasit“ nicht definiert. Beispielsweise müsste man klären, ob es sich dabei um einen Parasiten handelt, der im Blut lebt, der sich im Blut vermehrt oder der die Blutzellen angreift und zerstört. Das Internet gibt diesbezüglich zahlreiche unterschiedliche Möglichkeiten her. Dass bei dieser Antwort „c) Babesiose und Ehrlichiose“ richtig wäre, steht wohl völlig außer Frage. Je nach Definition des Wortes „Blutparasit“ ist jedoch darüber zu diskutieren, ob auch die Option „Spulwürmer, Fadenwürmer und Bandwürmer“ mit angekreuzt werden müsste. Dass die Larven des Herzwurmes (Dirofilaria immitis) im Blut eines Hundes vorkommen, ist unbestritten. Und Herzwürmer gehören eindeutig zu den Fadenwürmern (Nemathoden). Somit wäre es durchaus gerechtfertigt, auch Antwort a) mit anzukreuzen, wenn man nur das Vorhandensein von Parasiten im Blut als „Blutparasit“ definieren würde. Das geht aber nicht – man kann nur eine Antwort ankreuzen und nur eine Antwort sei richtig. Experten wenden ein, dass die „Erfinder“ dieser Sachkundefrage übersehen hätten, dass Herzwürmer (korrekte Bezeichnung Dirofilaria immitis) im Blut vorkommen, daher je nach Definition des Begriffes ein „Blutparasit“ wäre und dass Herzwürmer zu den Fadenwürmern gehören. Bitte nehmen Sie zu der Verwendung des unklaren Begriffs „Blutparasit“ Stellung oder benennen Sie eine Referenzquelle, wo dieser Begriff unzweideutig definiert ist.
9. Eine weitere Frage des D.O.Q.-Test® IMP lautet: „Wie lange dauert es bei einer [Name der Krankheit für die Veröffentlichung dieser Presseanfrage von der DN-Redaktion entfernt.] von der Ansteckung bis zu den ersten Krankheitserscheinungen?“ Als Antwortoptionen sind vorgegeben: a) Krankheitserscheinungen treten nach 2 Tagen bis 5 Wochen auf Kritiker weisen darauf hin, dass keine der vier vorgegebenen Antwortmöglichkeiten zutreffe. Was soll der Prüfungskandidat also ankreuzen? Erste Anzeichen einer Infektion mit Borrelien treten oft erst einige Wochen nach einem Zeckenstich auf, manchmal auch erst nach mehreren Monaten! Die Inkubationszeit bei Borreliose beträgt daher Wochen bis Monate. Diese Antwortoptionen hält der Test aber nicht bereit! Kann es möglicherweise sein, dass man mit dieser Frage eigentlich nach der Inkubationszeit von Babesiose (und nicht von Borreliose) fragen wollte und diese beiden Erkrankungen verwechselt hat? Dass hier eine Verwechslung vorliegt, erscheint aus zwei Gründen logisch: Zum einen ist nur die Babesiose eine Erkrankung, die man als so genannte Mittelmeer- oder Reisekrankheit bezeichnet (Auslandshunde); zum anderen passt die Antwortmöglichkeit a) Krankheitserscheinungen treten nach 2 Tagen bis 5 Wochen auf exakt zu einer Veröffentlichung der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. (Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz, Merkblatt Nr. 113, Seite 15). Bitte erklären Sie, welche Krankheit denn wirklich gemeint ist bzw. warum die Antwortoptionen zu dieser Frage für Borreliose gar nicht zutreffen!
10. Eine weitere Frage des Testes lautet: „Ab welchem Alter dürfen Hunde gegen Tollwut geimpft werden?“ Als Antwortoptionen sind vorgegeben: a) Ab der 12. Lebenswoche Diese Frage ist unkorrekt gestellt und nicht eindeutig zu beantworten, weil erneut kein Kontext des Modalverbs „dürfen“ definiert wird. Es ist nicht klar, auf welche Rechtsvorschrift sich das Wort „dürfen“ bezieht. Meint der Fragesteller ein „dürfen“ nach der Richtlinie (EG) 998/2003? Meint der Fragesteller ein „dürfen“ nach der Tollwut-Verordnung? Meint der Fragesteller ein „dürfen“ nach den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission Vet. im Bundesverband praktizierender Tierärzte e.V. ? Oder meint der Fragesteller ein „dürfen“ nach den Impfempfehlungen des Impfstoffherstellers? Solange nicht klar ist, auf welche Vorschrift oder Regelung sich dieses „dürfen“ bezieht, kann der Prüfungskandidat diese Frage nicht korrekt beantworten. Unabhängig davon wäre in keinem einzigen Fall eine korrekte Antwortmöglichkeit vorhanden. Die Tollwutverordnung verlangt für einen wirksamen Impfschutz bei Hunden zum Beispiel, dass der Hund bei der Erstimpfung mindestens 3 Monate alt ist (§ 1 Absatz 3a). Diese Antwortmöglichkeit ist aber nicht vorgegeben. Es ist zwar die Antwortmöglichkeit „Ab der 12. Lebenswoche“ vorgegeben; ein Hund, der „ab der 12. Lebenswoche“ geimpft wird, ist jedoch noch keine 3 Monate alt. Selbst im Monat Februar wäre ein Hund, der ab der 12. Lebenswoche geimpft wird, erst 11 Wochen alt. Der Fragesteller definiert „Lebenswoche“ nicht korrekt. Selbst wenn der Hund 12 Wochen alt wäre (sich also in der 13. Lebenswoche befinden würde), wäre er noch nicht zwingend 3 Monate alt. Zwölf Wochen und 3 Monate ist schlichtweg nicht das gleiche, denn eine Woche hat nur 7 Tage, ein Monat aber 30 oder 31 Tage. Falls sich diese Sachkundefrage nicht auf ein „dürfen“ nach der Tollwut-Verordnung bezieht, sondern eher auf ein dürfen nach den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission Vet., so wäre ebenfalls keine der vorgegebenen Antwortmöglichkeiten korrekt, denn nach den Leitlinien der Ständen Impfkommission soll ein Welpe erstmals ab einem Alter von 12 Lebenswochen gegen Tollwut geimpft werden und nicht „ab der 12. Lebenswoche“. „Ab der 12. Lebenswoche“ und „im Alter von 12 Wochen“ ist jedoch ebenfalls nicht das gleiche. Ein Hund „ab der 12. Lebenswoche“ kann auch erst 11 Wochen und einen Tag alt sein. Auch in der Richtlinie (EG) 998/2003 taucht „12. Lebenswoche“ nicht auf. Dort spricht man von drei Monate. Diese Frage sei daher ebenfalls unsubstantiiert gestellt und die vorgegebenen Antwortmöglichkeiten seien unkorrekt. Bitte nehmen Sie zu diesem Vorwurf Stellung!
11. Auch aus sprachlicher Sicht ergibt sich umfangreiche Kritik am D.O.Q.-Test® IMP: So enthält der Test Rechtschreib- und Interpunktionsfehler. Warum wurde auf den Test nicht so viel Sorgfalt verwandt, dass er zumindest sprachlich fehlerfrei ist?
12. Im nachstehenden Fall wird ein Aussagesatz nur per Fragezeichen zur Frage umetikettiert: „Hunde benötigen keine [weiterer Inhalt der Frage für diese Veröffentlichung gelöscht, da die DN-Redaktion jederzeit gewärtigen muss, vom Inhaber der Rechte am D.O.Q.-Test® per Strafanzeige wegen Verletzung des Urheberrechts angezeigt zu werden.] …?„ Das ist missverständlich. Ist diese Missverständlichkeit Absicht?
13. Die Antwortoption zu oben zitierter Frage ist überdies fachlich falsch; die richtige Antwort zu dieser Nicht-Frage sei: „Das hängt vom Alter ab.“ Diese Antwort würde gegen die Tierschutz-Hundeverordnung verstoßen. Bitte nehmen Sie dazu Stellung!
14. Auffallend sind die vielen Fragen, die negativ formuliert sind. Beispielfragen aus D.O.Q.-Test® IMP: – „Was ist u. a. in der [Name der Verordnung für die Veröffentlichung gelöscht] nicht geregelt?“ – „Welche Dokumente muss ich bei einem 18 Stunden dauernden Straßentransport [weitere Details der Frage für die Veröffentlichung gelöscht] nicht mitführen?“ – „Ein Welpe oder ein Kind ist einem Hund gegenüber sehr aufdringlich. Welche [weitere Details dieser Frage des D.O.Q.-Test® IMP für die Veröffentlichung gelöscht] … ist nicht gerade hundetypisch?“ – „Was passiert selten, wenn man versucht, [weitere Details der Frage für die Veröffentlichung dieser Presseanfrage zum Schutz der Urheberrechte der Firma Data Parc Ltd. gelöscht] … zu beruhigen?“ – „ Was kommt beim [Definition des Verhaltens für die Veröffentlichung gelöscht] Verhalten nicht vor?“ – „Welche Verhaltensweisen zeigt ein Hund nicht, der … [weitere Fragedetails für die Veröffentlichung gelöscht]?„ – „Was sind [Bezeichnung der Hunderasse für die Veröffentlichung gelöscht] … grundsätzlich nicht?“ Solche Fragestellungen verstoßen gegen die Prinzipien für die Formulierung von Fragen im wissenschaftlichen Bereich. Dort gilt in der Regel die Vorgabe, Fragen positiv zu formulieren, denn Antworten auf negativ formulierte Fragen sind oft mehrdeutig und schwer zu verstehen. Auch lerntechnisch führen solche Fragen bewusst in die Irre, denn normalerweise speichern sich Lerner die Merkmale ab, die A von B unterscheiden; nicht aber die Merkmale, die A NICHT von B unterscheiden. Bitte nehmen Sie zu dem Vorwurf Stellung, dass der Test auffallend viele Fragen negativ und damit bewusst in die Irre führend formuliert.
15. Insgesamt entsteht der Eindruck, dass der D.O.Q.-Test® IMP darauf abzielt, dass Prüflinge die Prüfung gar nicht bestehen können, weil die Fragen sachlich-fachlich entweder ungenau, falsch oder irreführend formuliert sind. Bitte nehmen Sie zu diesem Eindruck Stellung!
16. Aufgrund der nachweisbaren zahlreichen Mängel und Defizite des D.O.Q.-Test® IMP besteht die Gefahr, dass Tierschützer, welche diesen Test gar nicht bestehen können, die Veterinärbehörden aufgrund der erheblichen Mängel des Testes vor den Verwaltungsgerichten verklagen. In welchem Umfang haftet dann der Rechteinhaber des D.O.Q.-Test® IMP?
Der DN-Redaktion ist bewusst, dass es sich hier um sehr viele Fragen handelt. Diese Masse jedoch ergibt sich aus den erheblichen Mängeln des Testes, der jetzt ja schon in der Praxis angewandt wird. Weil dieser Test derzeit schon verkauft wird, bittet die DN-Redaktion trotz der Fülle der Frage um zeitnahe Beantwortung. Bitte teilen Sie uns mit, bis wann wir mit einer Stellungnahme rechnen können. Für Rückfragen steht Ihnen die Unterzeichnete zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Karin Burger
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Und was für ein layout-technischer und rezeptionsbehindernder Affentanz, für diese Veröffentlichung alle möglichen Frageteile unkenntlich machen zu müssen, nur um den (weiteren) Verfolgungen der Firma Data Parc Ltd. zu entgehen! Denn dieser – nach Meinung der DN-Redaktion – verlängerte Arm der TAG-H hat schon eine Strafanzeige gegen Karin Burger wegen Verdacht der Verletzung von Urheberrechten gestellt (Aua1462).
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