Aua1375: Stichtag 1. August 2014: Ab heute gilt die Erlaubnispflicht für das Verbringen und Vermitteln von Auslandstieren nach Tierschutzgesetz!
{TS-Kritik}
[01.08.2014]
Ab heute gilt’s: Die mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes im Juli 2013 geschaffene Übergangsfrist hinsichtlich der Erlaubnispflicht für das Verbringen und Vermitteln von Auslandstieren nach und in Deutschland ist ausgelaufen. Ab dem 1. August 2014 müssen alle Tierschützer, die
Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung in das Inland verbringen oder einführen oder die Abgabe solcher Tiere, die in das Inland verbracht oder eingeführt werden sollen oder worden sind, gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung vermitteln (Tierschutzgesetz § 11 Absatz 1, Satz 1 Nr. 5 ) |
… eine spezielle Erlaubnis dazu von der zuständigen Veterinärbehörde vorweisen können. Diese Regelung gilt ausnahmslos für alle Tierschützer, die im Rahmen ihres (angeblichen) Tierschutzes Tiere aus dem Ausland nach Deutschland verbringen. Ohne Ausnahme. Gelegentlich zu hörende „Ausreden“, dieses Gesetz gelte nicht, wenn nur wenige (5 Hunde oder weniger) Tiere verbracht würden, ist Dummfug.
Wichtig auch: Die Erlaubnispflicht gilt nicht allein für diejenigen, welche die Hunde ins Land verbringen, sondern explizit auch für jene, die sie dann in Deutschland vermitteln. Ein schönes Beispiel für ein solches und durchaus gängiges Konstrukt ist etwa die Hundehilfe Koblenz oder Tierengel Grenzenlos e. V. i. Gr. (vgl. Aua1367P).
Einen sehr ausführlichen Infotext zu den neuen gesetzlichen Regelungen hat Zergportal schon im Januar 2014 veröffentlicht.
Einzelne Kommunen und große Städte informieren seit geraumer Zeit im Internet darüber: hier, hier und hier.
Diese neue Erlaubnispflicht gilt nicht nur für „Tierschützer“, sondern auch für andere Zielgruppen wie etwa Hundetrainer und weitere gewerbsmäßig mit Tieren Umgehende (siehe Liste in § 11 Absatz 1 Nummern 1 bis 8 TSchG).
Sachkundeprüfung ist ein Millionengeschäft
Insgesamt herrscht derzeit bundesweit das blanke Chaos, was die konkrete Durchführung dieser neuen Erlaubnispflicht anbelangt. Das liegt insbesondere daran, dass nachgeschaltete Verwaltungsvorschriften zur Durchführung dieser neuen Sachkundeprüfung fehlen. Bisher gilt offensichtlich immer noch die Verwaltungsvorschrift aus dem Jahr 2000: „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (AVV-TierSchG). Gerüchteweise haben bisher erst zwei Bundesländer eine aktualisierte und dezidierte Verwaltungsvorschrift dazu erlassen.
Insbesondere bei den Hundetrainern ringen derzeit verschiedene Verbände (Beispiel) und Ausbildungsträger (Beispiel) mit Vehemenz um die Anerkennung ihrer Ausbildung. Und die neuen Sachkundeprüfungen für die drei verschiedenen Zielgruppen sind ein Millionengeschäft!
Der D.O.Q.-Test mit eigenartigen Marktstrategien
Ganz besonders auffallend im Feld dieses Millionenmarktes ist die Firma Data Parc Limited in 5222 Stolberg mit ihren D.O.Q.-Tests (Übersicht). Den gibt es in zwei Versionen: für Tierschützer ist es der D.O.Q.-Test IMP, für Hundetrainer D.O.Q.-Test PRO. Darüber hinaus gibt es weitere Test-Versionen wie den D.O.Q.-Test NRW für Hundehalter in Nordrhein-Westfalen.
Insbesondere an der Test-Version für Tierschützer besteht erhebliche Kritik. Die bemängelt verschiedene fachlich-sachliche Fehler des Testes, eine nicht wissenschaftlichen Standards genügende Frageformulierung sowie teilweise völlig abstruse Fragen. Die DN-Redaktion hat eine ausführliche Presseanfrage mit dieser Kritik an den Rechteinhaber des Testes, die Firma Data Parc, sowie an die geistigen Väter bei der Tierärztlichen Arbeitsgemeinschaft Hundehaltung (TAG-H) gerichtet.
Zu der eigenartigen Verbindung der TAG-H mit der Firma Data Parc hatte DN einen offenen Brief an die erste Vorsitzende der TAG-H, Frau Dr. Dorit Feddersen-Petersen gerichtet (vgl. Aua1362). Eine Reaktion oder Stellungnahme von der Wissenschaftlerin liegt bisher nicht vor und wurde mit einer Presseanfrage dieser Woche noch einmal erbeten.
Nach Meinung der DN-Redaktion werden die Tierschützer aufgrund der vorgenannten Mängel diesen Test mehrheitlich nicht bestehen. Und es erhebt sich die Frage, ob das auch die Intention dieses Testes ist.
Intransparenz und Willkür der Behörden?
Beim aktuellen Stand der Dinge kritisiert DN die fehlende Transparenz hinsichtlich der Durchführung der Sachkundeprüfungen (für Tierschützer). Derzeit scheint es der Willkür der Veterinärbehörden überlassen zu sein, welchen Sachkundetest diese wählen. So wäre etwa denkbar, dass Veterinärämter, die eine eher kritische Einstellung zur Auslandstierschlepperei pflegen, sich für den D.O.Q.-Test entscheiden. Anderen Behörden, die mit den Umtrieben der sogenannten Auslandstierschützer eher sympathisieren, könnten auf den D.O.Q.-Test verzichten und eine andere Art der Sachkundeprüfung durchführen. Das ist nicht akzeptabel.
Sobald die Verantwortlichen des D.O.Q.-Testes die Presseanfrage beantwortet haben, wird DN dezidiert auf die Kritik an den Fragen eingehen.
Veterinärämter mit D.O.Q-Test
Mit Stand 24. Juni 2014 waren als Anbieter des D.O.Q.-Test folgende Veterinärämter in der Optionsmaske des Testes eingetragen:
Braunschweig Coesfeld Diepholz Dortmund Fürth Hamburg-Mitte Heidenheim Kleve Mülheim a. d. R. Rendsburg Steinfurt Warendorf Wesel
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Es ist davon auszugehen, dass es inzwischen weit mehr sind. In dieser Liste vom 24. Juni 2014 etwa taucht zum Beispiel nicht die Landeshauptstadt München auf, die auf ihrer Webseite verkündet, den D.O.Q.-Test zu verwenden (hier); dito das Landratsamt Altötting (hier).
Ungeheuerlicher Vorgang beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit
Im Kontext mit den Versuchen der kommerzieller Anbieter, sich ein möglichst fettes Stück aus dem Millionenmarkt der Sachkundeprüfung herauszuschneiden, kommt es zu teilweise haarsträubenden Vorgängen. Eine eigenartige Rolle dabei spielt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, das auch für den Tierschutz zuständig ist und sich mutmaßlich zum Vollstrecker kommerzieller Interessen macht.
Auch dazu liegt den Behörden eine detaillierte Presseanfrage der DN-Redaktion vor. Über Einzelheiten wird berichtet, sobald diese Anfrage beantwortet ist.
Fatal: Tierschützer sind nicht organisiert
Im Gegensatz zu den Hundetrainern, die über ihre verschiedenen Verbände versuchen, mehr Linie in das aktuelle Paragraf-11-Chaos zu bringen, sind die Tierschützer in keiner Weise organisiert. Das könnte ihnen jetzt zum Verhängnis werden. Bisher ist kaum Protest aus ihren Reihen zu vernehmen; ganz anders als die Hundetrainer-Szene, die nachgerade Kopf steht.
Bisher fehlen auch ausreichend Angebote zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfer für die Tierschützer.
In diesem Zusammenhang verweist DN noch einmal auf den lobenswerten Verein Pro Greyhound e. V., der einen speziellen und D.O.Q.-Test-freien Weg zur erteilten Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 TierSchG gefunden hat (vgl. Aua1363).
Autodidaktische Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung?
Ob die autodidaktischen Fähigkeiten der Tierschützer ausreichen, sich selbst auf die sehr anspruchsvolle Prüfung vorzubereiten, darf vorzüglich bezweifelt werden. Zergportal gibt diesen Tipp.
Darüber hinaus und als besonderen Service der DN-Redaktion finden Interessierte im Anhang eine Liste mit der von Experten empfohlenen Fachliteratur und den einschlägigen Gesetzen.
Eine weitere Literaturliste sowie eine Auflistung der relevanten Themengebiete finden Sachkundeaspiranten auch hier!