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Aua1461: Goldrausch Sachkundeprüfung (5): Veterinäramt in Baden-Württemberg will 300 Euro Lizenzgebühren für D.O.Q.-Test® PRO

 

{Eigenwerbung}

[07.12.14]

 

 

Keine unabhängige Berichterstattung

auf DN zu diesem Thema!

Die DN-Redaktion weist ausdrücklich darauf hin, dass die gesamte Berichterstattung auf diesem Blog zum Thema Sachkundeprüfung Tierschutzgesetz ab sofort nicht mehr den Kriterien unabhängiger Berichterstattung genügt, wie das bei allen anderen Themen auf DN der Fall ist!

Der „Goldrausch“ hat inzwischen seine Sogwirkung entfaltet und auch die Herausgeberin dieses Blogs, Karin Burger, erfasst! Im Rahmen der von ihr erbrachten gewerblichen publizistischen Dienstleistungen steht sie als „Textbeistand“ Betroffenen für die Korrespondenz mit den Behörden zur Verfügung. Das weitere Angebot wird am Ende von Aua1450 erklärt.

Die DN-Berichterstattung zum Thema Sachkundeprüfung Tierschutzgesetz wird fortgesetzt, für jeden Einzelfall aber mit diesem Hinweis versehen. Das ist übrigens ein für freie Berufe (z. B. Rechtsanwälte) vollkommen übliches Vorgehen!

 

 

Die DN-Berichterstattung zum Thema Sachkundeprüfung § 11 Tierschutzgesetz Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 und Nr. 8f wird sich in nächster Zeit intensivieren. Zu den Gründen dazu führt ein nachfolgender Artikel aus.

Als Zwischendurch-Meldung veröffentlicht DN die glaubwürdige Auskunft eines Hundetrainers aus Baden-Württemberg. Dieser berichtet, in einem Telefonat mit dem für ihn zuständigen Veterinäramt sei ihm auf die Frage zu den Kosten für die Sachkundeprüfung mitgeteilt worden, dass allein für den D.O.Q.-Test® PRO „ungefähr“ 300 Euro Lizenzgebühren anfallen würden. Plus der Kosten für die anderen Prüfungsteile, insbesondere eigens anreisender Experten für das Fachgespräch sowie die Gestellung von Mensch-Hund-Gespannen für den praktischen Teil der Prüfung.

Es ist darauf hinzuweisen, dass diese sensationelle Auskunft bisher nur telefonisch erteilt wurde. Da der betroffene Hundetrainer persönliche Nachteile für sich befürchtet, ist eine überprüfende Presseanfrage der DN-Redaktion für diesen Fall bei dem zuständigen Veterinäramt leider nicht möglich.

Nachweisbar dagegen ist, dass zumindest Veterinärämter in Bayern pro Prüfungssatz D.O.Q.-Test® PRO oder IMP jeweils nur 30 Euro Lizenzgebühren an die Firma Data Parc Ltd. bezahlen müssen.

 

Doggennetz.de-Senf:

Es ist schwer vorstellbar, dass und warum das (Lizenzgebühren von 30 Euro an die Firma Data Parc Ltd.) in anderen Bundesländern anders sein sollte. Wenn einzelne Veterinärämter diese Gebühren dann allerdings auf das Zehnfache erhöhen (vorbehaltlich des nochmaligen Hinweises, dass diese Behördenauskunft nur telefonisch erteilt wurde), steht eine wunderbare Gelddruckmaschine für die gebeutelten Kommunen zulasten der Hundetrainer zur Verfügung.

 

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