Aua1181: Hinter den DN-Kulissen (25): Als der ETN Karin Burger mit einer BEZAHLTEN Forderung vollstreckte

 

{TS-Kritik}

 

HINWEIS: Die Vorgänge, die Thema des nachstehenden Artikels sind, ereigneten sich im August 2013. Diese Redaktion hatte die Berichterstattung darüber mehrfach angekündigt, war aber aus schierer Arbeitsüberlastung und dem Vorrang der Berichterstattung über Dritte bisher nicht dazu gekommen. Da sich der ETN bei dieser Redaktion so nachhaltig in Erinnerung bringt (vgl. Aua1178), sei die Gelegenheit ergriffen, im Zuge einer umfassenden Dokumentation diesen wichtigen Vorgang nachzureichen.

 

Wer lernte nicht gern neue Leute kennen? Ob zu diesen nun unbedingt der örtliche Gerichtsvollzieher gehören muss, darüber gehen die Meinungen unter Umständen auseinander. Die DN-Redaktion jedoch meint, man sollte sich nicht diskriminierend gegen diesen ehrenwerten Berufsstand aussprechen.

Wie auch immer: Der Europäische Tier- und Naturschutz e. V. (ETN) verhalf der DN-Redaktion im August 2013 zur ersten Bekanntschaft mit einem Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Sigmaringen.

 

Und das kam so

DN rechnet es sich als eine ganz besonders herausragende Leistung an, bei knapp 1.200 brachialkritischen Artikeln und Satiren im Status quo lediglich auf einem einzigen Text eine einstweilige Verfügung liegen zu haben. Und das bezeichnenderweise auch noch auf einer Satire: Aua460.

Das Vorspiel dazu war das übliche gewesen: anwaltliche Abmahnung wegen angeblich zweier unwahrer Tatsachenbehauptungen … in einer Satire (Aua460).

Im seinerzeitigen noch etwas naivem Vertrauen darauf, was Satire darf, beugte sich die DN-Redaktion nicht. Dafür kassiert sie – krawumm: – eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln (Az.: 28 O 12/12) auf Antrag des ETN. Die zwei inkriminierten Äußerungen wurden DN untersagt.

Aua460 wurde entsprechend geändert.

Zu dem ganzen Verfahren und in Folge des von Karin Burger unterzeichneten Anerkenntnisurteils‘ (siehe dazu Erklärung vor Aua460) gab es den dazugehörigen Kostenfestsetzungsbeschluss in Höhe von Euro 599,60.

Diese Kosten hatte Karin Burger als Verfügungsbeklagte zu tragen.

 

Eineinhalb Jahre später …

Die Zeit ging ins Land und der frühere ETN-Anwalt Erik M. in die Wüste. Oder wohin auch immer, denn es trennten sich die Wege von ihm und dem ETN. Dem Vernehmen nach uneinvernehmlich … (siehe Zitate unten).

Auch im Landkreis Sigmaringen ging so einer vor sich hin und lenkte seine Schritte zur DN-Hütte: Herr Verser [Name von der DN-Red. geändert], Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Sigmaringen. Ein unangemeldeter Besuch; der erste seiner Art von dieser Zunft ebendort.

Aufgrund des strukturimmanenten „Überraschungscharakters“ traf Verser die DN-Redakteurin tangential indisponiert an und legte seine Forderungen, den oben zitierten Kostenfestsetzungsbeschluss zuzüglich Verzinsung und weiterer Kosten, im Auftrag des ETN vor.

 

© Thorben Wengert / píxelio.de

 

Wie kann das sein?

Selbst die Schlagfertigkeit von DN findet gelegentlich ihre Grenzen, etwa wenn plötzlich der angenehm freundliche, deshalb aber trotzdem immer noch: Gerichtsvollzieher in der Hütte steht. Mit gütig-erfahrenen Lächeln nahm dieser die Mutmaßung der mutmaßlichen Schuldnerin entgegen, diese Forderung sei doch schon lange bezahlt?

Wie oft müssen sich Gerichtsvollzieher derlei windige Ausreden anhören? Aus der Tiefe seiner Berufserfahrung heraus schlug er routiniert vor, solches doch bitte zu beweisen und dem Gericht schriftlich vorzulegen.

Das war nicht so wahnsinnig schwer: Die Kosten aus dem einstweiligen Verfügungsverfahren zu Aua460 gemäß Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgericht Köln vom 14.02.2012 in Höhe von schlussendlich Euro 602,03 waren am 8. März 2012 (2012!!!) von der Rechtsschutzversicherung der journalistischen Berufsorganisation Karin Burgers auf das Konto Sowieso des damaligen ETN-Anwalts Erik M. überwiesen worden. Der Beleg zu dieser Zahlung liegt vor.

Jetzt auch dem Amtsgericht Sigmaringen.

 

Geht’s noch?“ geht nicht

Natürlich ist ein solches Vorgehen, eine ohnehin nicht sehr geliebte kritische Bloggerin mit einer BEZAHLTEN Forderung zwangszuvollstrecken, geeignet, das journalistische Interesse zu wecken; hier etwas zappelig begleitet von fundamental existenziell begründetem Motiven der Zwei-in-eins-Person: angebliche Schuldnerin und unbremsbare Journalistin.

Anfrage per E-Mail beim ETN – nicht etwa in der emotional authentischeren Version „Geht’s eigentlich noch?“, sondern hübsch ordentlich in den dazugehörigen formal korrekten Wendungen nach der zivilisatorischen Dusche.

Es antwortet das „ETN-Team“ innerhalb der von DN gesetzten Frist:

 

              

Der bislang mit dem o.a. Verfahren beauftragte Rechtsanwalt, Herr Erik M. [Name von der DN-Red. abgekürzt], hat den ETN e.V. bis zum heutigen Zeitpunkt nicht davon in Kenntnis gesetzt, dass der Betrag in Höhe von 602,03 Euro bereits am 9.3.2012 an ihn überwiesen wurde.

Nach Rücksprache mit Herrn Erik M. und Überprüfung des Zahlungseingangs werden wir Sie erneut kontaktieren. Es wird darauf hingewiesen, dass sich Herr M. zur Zeit in Urlaub und Herr Ernst sich dienstlich im Ausland befindet.

Bis zur Klärung des Sachverhalts wird die Betreibung der Zwangsvollstreckung ausgesetzt.

Über den o.a. Sachverhalt und die Aussetzung der Zwangsvollstreckung wurde der beauftragte Gerichtsvollzieher Herr [Name von der DN-Red. entfernt] heute ebenfalls unterrichtet.

(E-Mail vom ETN an Karin Burger vom 29.08.2013; Hervorhebg. d. DN-Red.)

  

              

 

Öha! Puuh! Starker Tobak: Der „bislang mit dem o. a. Verfahren beauftragte Rechtsanwalt“ habe seinen Mandanten, dem das Geld gehört, „bis zum heutigen Zeitpunkt nicht davon in Kenntnis gesetzt“.

Gedankenstrich!

 

Presseanfrage an den Bislang-Rechtsanwalt

Darüber würde zu berichten sein, denn diese Vollstreckung gewann galoppierend an Faszination. Deshalb richtete die DN-Redaktion mit dem Betreff „Unterschlagung von Mandantengeldern?“ eine Presseanfrage an den früheren ETN-Anwalt Erik M.

Der antwortete wie folgt:

 

              

bezugnehmend auf Ihre Anfrage übersende ich Ihnen meine Stellungnahme zu Ihrer Presseanfrage.

Ich habe diesbezüglich Frau H. [Name von der DN-Red. entfernt]beim ETN informiert (Mitteilung siehe unten). Aus der Stellungnahme können Sie erkennen, dass meinerseits ordnungsgemäß agiert wurde.

Ich gehe davon aus, dass der ETN Ihnen den Titel entwertet herausgibt.

(Presseantwort an die DN-Redaktion vom früheren ETN-Anwalt Erik M. am 08.09.2013; Hervorhebg. d. DN-Red.)

  

              

DN mag sich täuschen, aber nach aller Logik können nach Meinung dieser Redaktion unmöglich beide Angaben wahr sein? Die des ETN und die seines früheren Anwalts?

 

Zwangsvollstreckung gestoppt

Als Sieg empfunden: Die Zwangsvollstreckung des ETN gegen Karin Burger auf der Grundlage des am 8. März 2012 von der beruflichen Rechtschutzversicherung bezahlten Kostenfestsetzungsbeschlusses des Landgericht Köln im einstweiligen Verfügungsverfahren zu Aua460 wurde dann gestoppt.

 

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