Aua974: Hinter den DN-Kulissen (11): Strafanzeige des ETN wegen Nötigung

 

{TS-Kritik} [updated: 03.05.2013; siehe Artikelende]

                               [uptdated: 28.06.2013; siehe Artikelende]

 

Seit Montag liegt der DN-Redaktion eine VORLADUNG des Polizeiposten Meßkirchs für Dienstag, den 7. Mai 2013, vor. Karin Burger wird geladen als „Beschuldigte“ im „Ermittlungsverfahren wegen Nötigung zum Nachteil des Europäischen Tier- und Naturschutz e. V.“.

Worauf genau sich der „Tatvorwurf“ bezieht, weiß Doggennetz.de bis jetzt noch nicht, hat aber einen Verdacht.

 

Vorbemerkung

Seit dem 19. April 2013 hat diese Redaktion Kenntnis von den vermutlich als versuchte Nötigung zu bewertenden Drohmails an den Vorstand des ETN. Die Kontaktaufnahme eines anonymen Mailers, dessen wahre Identität auch diese Redaktion nicht kennt und der nachfolgend der Einfachheit halber als „Rudolf“ bezeichnet wird, erfolgte in Reaktion auf die Aufforderung im <Doggennetz.de-Senf> in Aua961 vom 19. April 2013:

              

Hallo, Kräfte: Immer her mit dem Material. Doggennetz.de veröffentlicht das dann. You know well: Burgi-Leaks!

(„Doggennetz.de-Senf“ in Aua961: Was ist los beim ETN und warum steht nichts auf Doggennetz.de?)

              

 

Lieber würde diese Redaktion über Tierschutzvereine berichten, die Tierschutz machen. So laufen etwa im Moment aussichtsreiche Bemühungen verschiedener Vereine in Bezug auf die Versteigerung der 36 Foxterrier (vgl. Aua969). Es gäbe auch noch jede Menge weiterer aktueller Themen, über die zu berichten wäre, anfangen bei den Schwarzen Listen des Tierschutzes über die Stellungnahme des Veterinäramts Wiesbaden zu den Hundeverbringungen der Truckerin Tamara Raab und so weiter und so fort.

Aber Aua971, Aua972 und Aua973, zu sehen auch im Zusammenhang mit allen Artikeln über die Zoophilie CD aus dem Fundus des ETN (Aua933, Aua934, Aua935, Aua936, Aua937, Aua961), belegen, dass sich DN gegenüber dem ETN in einer massiven Diskreditierungsasymmetrie befindet und deshalb gezwungen ist, die komplexen und umfangreichen Abläufe „Hinter den DN-Kulissen“ vorrangig zu publizieren.

Der Anteil der Doggennetz.de-Artikel, die sich mit dem ETN befassen, betrug bis vor rund zehn Tagen lediglich drei Prozent des gesamten publizistischen Outputs dieses tierschutzkritischen Blogs. Wenig genug für den angeblich größten Tier- und Naturschutzverein des Landes und sein Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit in der jüngsten Zeit (vgl. Aua961, Aua964).

 

Eine dieser Redaktion bekannte versuchte Nötigung

DN ist bisher immer ganz ausgezeichnet damit gefahren, alle Vorgänge hinter den Redaktionskulissen zu veröffentlichen. Dieses Vorgehen hat sich bewährt, ob es sich um Drohungen, Morddrohungen, übelste Schmähmails oder um Strafanzeigen gegen diese Redaktion handelte (vgl. Aua683, Aua904, Aua930).

Auch unter dem aktuellen Abmahn-Sperrfeuer des ETN wird DN nicht von dieser bewährten Linie abweichen!

Der einzige Fall versuchter Nötigung in Bezug auf den ETN in letzter Zeit, welcher der Redaktion bekannt ist, betrifft die oben schon erwähnten Drohmails. Diese Drohmails an den ETN-Vorstand wurden der DN-Redaktion von Rudolf zugeschickt.

Ob Rudolf sie auch geschrieben hat, das lässt sich nicht sagen. Im Moment kann man mit Sicherheit nur behaupten, dass Rudolf Kenntnis von diesen Drohmails hat und sie an DN weiterleitete.

Aufgrund der oben genannten redaktionellen Leitlinie, dem ETN hier nicht zu viel Aufmerksamkeit zu schenken, sowie der Tatsache, dass es sich um eine anonyme Quelle handelt, hatte DN diese Drohmails sowie insgesamt 13 DIN-A4-Seiten weitere brisante Informationen von Rudolf zunächst zur Seite gelegt.

DN wäre auf deren Inhalte nicht weiter eingegangen.

Jetzt und durch die oben erwähnte Strafanzeige fühlt sich diese Redaktion dazu gezwungen.

 

Trittbrettfahrer der DN-Veröffentlichungen?

Das größte Problem an Rudolf und den angeblich gefakten Rücktritterklärungen des ETN-Vorstands (Aua961 und Aua964) auf der Vereinswebseite war von Anfang an der Bezug auf Dokumente, die schon längst auf diesem Blog veröffentlich worden waren: z. B. die Rechtsanwaltsrechnung und der Dienstvertrag des Vorstandsvorsitzenden der ETN-Stiftung (vgl. Aua959) oder auch die Rechnung für den Mercedes (Aua950).

ACHTUNG: Diese Redaktion hat aus dem Schriftwechsel mit Rudolf keinen Hinweis darauf, dass die Person, welche unter obigem Pseudonym im Kontakt mit DN stand, auch verantwortlich für die behaupteten Hackerangriffe ist. Das Material lässt bisher nur den Rückschluss zu, dass Rudolf Kenntnis davon hat.

Abgesehen von dem logischen Bruch, einem amtierenden Vorstand mit der Veröffentlichung von Dokumenten zu drohen, die schon im Netz, nämlich auf DN, stehen, war dieser Redaktion sofort klar, dass damit Karin Burger unter Verdacht gerät. Oder unter Verdacht gezerrt wird.

Die Sorge des Trittbrettfahrens darf man inzwischen als bestätigt bewerten. Denn zum einen konnte Rudolf dieser Redaktion überhaupt keine Dokumente vorlegen. Zwar gibt er jede Menge interessante und brisante Informationen preis; Belege dafür jedoch hat er zumindest dieser Redaktion nicht vorgelegt.

Die dem ETN-Vorstand angekündigten Drohungen wurden, wer immer dafür verantwortlich zeichnet, nach Wissen dieser Redaktion bisher auch nicht ausgeführt: die Veröffentlichung weiterer Dokumente.

 

Rudolf in Kontakt mit den Medien

Was diese Redaktion etwas entlastet, sofern sich obige Anzeige auf diese Vorgänge bezieht, ist die Tatsache, dass Rudolf nicht nur mit Doggennetz.de in Kontakt getreten ist. Er hat auch das Fernsehteam von ZDF-Zoom kontaktiert, welches derzeit zu einer Dokumentation über mehrere Tierschutzvereine recherchiert, dem ETN inklusive. Vermittels seiner Mails an die Fernsehjournalisten haben die Medien überhaupt erst von der ersten Rücktrittserklärung auf der ETN-Webseite erfahren.

Da sich die Fernsehjournalistin mit dem ETN-Präsidenten über „Rudolf“ unterhalten hatte und ihn auch nach möglichen Verdächtigen gefragt hatte, der ETN-Präsident dazu eine mit Bezug auf diese Redaktion sehr wichtige Angabe gemacht haben soll, wird DN gegenüber den Ermittlungsbehörden die Kollegin als Zeugin benennen.

 

Sofortiger Hinweis an die Staatsanwaltschaft Bonn

Ein weiterer, unter Umständen entlastender Glücksfall für diese Redaktion ist die Tatsache, dass Rudolf auf seinen 13 Seiten hochbrisanter Infos über den ETN auch ausführlich über weitere Details zur Zoophilie-CD berichtet hat.

Diese Redaktion hatte wegen der Zoophilie-CD bei der Staatsanwaltschaft Bonn Anzeige gegen unbekannt erstattet. Die äußerst hilfreichen Hinweise von „Rudolf“ leitete Karin Burger am 22. April 2013 schriftlich an die Staatsanwaltschaft Bonn weiter. Zitat aus dem Schreiben:

              

Im Rahmen meiner journalistischen Tätigkeit habe ich einen neuen Informanten direkt aus dem innersten Kreis des Europäischen Tier- und Naturschutz e. V. Momentan gibt dieser Informant auch mir gegenüber seine Identität noch nicht preis. Der Informant hat mir aber versprochen, dass sich das in den nächsten Tagen ändern soll.

Dieser Informant hat sehr genaue Informationen zu der Zoophilie-CD/DVD: Wer sie beauftragt hat; wer dafür bezahlt hat; wo sie abgeschickt wurde und wer die gefälschten Screenshots von meiner Webseite Doggennetz.de hinzugefügt habe.

Diese Informationen habe ich HEUTE schriftlich per E-Mail erhalten. Ich kopiere Ihnen die entsprechende Textpassage hier rein:

(Schreiben von Karin Burger an die Staatsanwaltschaft Bonn zum Ermittlungsverfahren wg. der Zoophilie-CD am 22. April 2013; Um die Ermittlungsarbeiten nicht zu behindern, werden die „entsprechenden Textpassagen“ hier natürlich nicht veröffentlicht)

              

 

Kurzer Programmhinweis

Durch die aktuelle Entwicklung sieht sich diese Redaktion jetzt genötigt, den größeren Teil der Informationen von Rudolf sowie auch seine beiden Drohmails an den ETN-Präsidenten Dieter Ernst und die Vizepräsidentin zu veröffentlichen.

Aus presserechtlichen Gründen muss dazu vorher eine Stellungnahme beim ETN eingeholt werden beziehungsweise muss dem Vorstand die Möglichkeit zur Stellungnahme angeboten werden. Was DN tun wird. (Denn wer will denn noch mehr Artikel in der Rubrik Abmahnung vom ETN zu AuaXXX?)

Anschließend wird DN den größeren Teil des Inhalts der beiden Drohmails veröffentlichen.

Darüber hinaus hat Rudolf interessante Einzelheiten zu dem angeblichen „Einbruch“ beim ETN geschildert. Er äußerte sich über die Geldflüsse zwischen dem ETN und der Stiftung. Und Rudolf schilderte relativ glaubwürdig die angebliche augenblickliche Arbeitsatmosphäre auf Hof Huppenhardt unter dem Druck der aktuellen Entwicklungen.

Von dieser Redaktion gestellte Fragen zu weiteren Einzelheiten hat er minuziös beantwortet.

Über all das wird Doggennetz.de berichten, sobald die Redaktion ihren presserechtlichen Pflichten nachgekommen ist und den ETN zur Stellungnahme zu einzelnen Behauptungen Rudolfs aufgefordert hat.

 

Rudolf meldet sich nicht mehr

Die bisher letzte Mail von Rudolf an die DN-Redaktion datiert vom 21. April 2013. Eigentlich hatte er uns versprochen, nach Ablauf der dem ETN-Vorstand gesetzten Frist seine Identität zumindest DN gegenüber zu enthüllen. Das hat er nicht getan. Und jetzt antwortet er nicht mehr, was in mehrfacher Hinsicht zur Sorge Anlass gibt.

 

 

Aktualisierung 03.05.2013:

Inzwischen konnte DN den Tatvorwurf in Erfahrung bringen, welcher der Strafanzeige des ETN wegen Nötigung gegen Karin Burger zugrundeliegt.

Dieser Tatvorwurf hat nichts mit dem oben erwähnten Fall einer mutmaßlichen Nötigung und den Drohmails von „Rudolf“ zu tun.

Vielmehr bezieht er sich auf die Presseanfrage der DN-Redaktion an den ETN vom 4. März 2013. Die Presseanfrage endet mit folgender Textpassage:

              

Es wäre sehr freundlich, wenn Sie die Doggennetz.de-Presseanfrage bis Ende dieser Woche beantworten möchten. Aus Sicherheitsgründen werde ich Ihnen diese Presseanfrage auch noch auf dem Postwege zukommen lassen.

Da die Vergangenheit gezeigt hat, dass der ETN Presseanfrage von dieser Redaktion und dieser Journalistin nicht beantwortet, weise ich vorsorglich darauf hin, dass ich im Falle einer nicht erfolgenden Stellungnahme ersatzweise diese Presseanfrage veröffentlichen werde.

(Schlusspassage der Presseanfrage der DN-Redaktion an den ETN vom 04.03.2013 zum Freien-Mitarbeiter-Vertrag mit Maja Prinzessin von Hohenzollern; Hervorhebung nicht im Original)  

              

Der fett gedruckte Passus wird Doggennetz.de als versuchte Nötigung angekreidet.

Dazu passt dann sehr schön folgender Passus aus der Presseantwort des ETN vom 8. März 2013:

               Uns wurden Informationen zugesandt, wonach Sie ein Portal anbieten, wo tierpornografisches Material z.B. Videos gegen Gebühr angesehen werden können. Die Informationen sind sehr eindeutig und belastend und auch die Nutzer dieses Portals bestätigen unseren Vortrag. Bevor dies weiter verfolgt und veröffentlicht wird, geben wir Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme.

(Zitat aus der Presseantwort des ETN vom 08.03.2013 auf die Presseanfrage an den ETN zum Freien-Mitarbeiter-Vertrag mit Maja Prinzessin von Hohenzollern; vgl. Aua938).

             

Dazu erübrigt sich jeder Kommentar.

 

Aktualisierung 28.06.2013: Einstellung des Verfahrens

Wie nicht anders zu erwarten wurde das Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Bonn mit Verfügung vom 21.06.2013 eingestellt. Siehe dazu Aua1009.