2.4 Ablauf der Vermittlung

Die Vermittlungspraxis von Tierschützern sprengt gern ganz massive Emotionen hoch. Hier prallen Welten aufeinander! Auf der einen Seite ein Hundefreund mit einem ganz privaten Anschaffungswunsch, auf der anderen Seite zumeist vollkommen überlastete Tierschützer, die kaum wissen, wie sie der Quantität und Qualität des sie umgebenden Tierelends Herr werden sollen und sich in Einzelfällen darüber hinaus noch als Hüter der hundehaltenden Moral begreifen. Die Psychologie hinter den Reaktionen der beteiligten Parteien ist meist erklärbar, hilft aber der Sache nicht weiter. Man kann nur immer wieder informieren, an das Verständnis und die Toleranz appellieren und sich im Übrigen bemühen, nicht die Nerven zu verlieren!

Um die Sache und die gesellschaftliche Akzeptanz des tierschützerischen Vorgehens zu erschweren, ist es so, dass es keine einheitlichen Vermittlungskriterien gibt. Jeder Tierschützer destilliert sich aus seinen persönlichen Erfahrungen heraus eine im Verlaufe der Jahre meist wachsende Anzahl von Kriterien und Voraussetzungen, nach denen er vermittelt. Weitgehender Konsens besteht nur hinsichtlich ganz drastischer Haltungsbedingungen: kein seriöser Tierschützer vermittelt in Zwinger- oder gar Kettenhaltung; kaum ein Tierschützer vermittelt Hunde, die wieder für die Zucht verwendet werden sollen. Die meisten Doggenschützer vermitteln nicht in die oberen Etagen von Hochhäusern, wenn kein Aufzug vorhanden ist. Und bei täglich 8-stündiger Abwesenheit der betreuenden Menschen kommt in der Regel auch keine Vermittlung zustande.

Es ist im Übrigen nicht unbedingt der Sache dienlich, den Gesamtkatalog der Vermittlungskriterien vorbehaltlos zu veröffentlichen, denn manche Interessenten neigen dazu, Tierschützern nur das zu erzählen, was diese gerne hören möchten und damit bekannte Erwartungshaltungen zu bedienen, auch wenn die Hundehaltungsrealität ganz anders aussieht. Und nicht alle Abweichungen lassen sich bei der Vorkontrolle überprüfen.

Was aber die meisten Tierschützer gar nicht gerne haben, sind Menschen, die ihren Hundewunsch unter der Überschrift plazieren, ein „gutes Werk“ tun zu wollen! Damit verbunden ist dann oft genug noch die Erwartungshaltung, entsprechend dankbar, demütig und huldvoll von den Tierschützern für diese Bereitschaft zur Mildtätigkeit behandelt zu werden. Ein „gutes Werk“ kann man hin und wieder einmal tun; aber das tägliche Zusammenleben mit einem Hund erfordert weit mehr; und die Übernahme von Hunden aus dem Tierschutz erfordert zuvorderst Überzeugung. Und Tierschützer müssen auch nicht dankbar sein, dass ihnen jemand einen Hund abnimmt! Ganz im Gegenteil entbehren recht eigentlich sie der gesellschaftlichen Anerkennung für ihr Engagement, dort Verantwortung zu übernehmen, wo sich andere entziehen.