Aua1140: Hinter den DN-Kulissen (23): Der Drohanruf vom Mittwoch zum Anhören!
{TS-Kritik}
In der Aktualisierung zu Aua1136 hatte DN über neue Drohanrufe am Mittwoch, den 23. Oktober 2013, berichtet. Der Anrufer unterdrückte seine Rufnummer, so dass „unbekannt“ auf dem Telefondisplay erschien. Da die DN-Redaktion wegen der zahlreichen Drohanrufe und Morddrohungen das Telefon bei „unbekannt“ ohnehin nicht mehr abnimmt, werden solche Anrufe dann auf den Anrufbeantworter geleitet.
Am vergangenen Mittwoch, später Vormittag, äußerte sich der anonyme Anrufe dann zweimal auf den Anrufbeantworter. Die erste „Nachricht“ war ein längeres Rülpskonzert.
Bei der zweiten Nachricht, nur wenige Minuten später, kündigte eine männliche Person mit klarer Stimme der DN-Redaktion Strafanzeigen aufgrund der „menschenverachtenden“ Inhalte von Doggennetz.de an. Der Mann nannte weder seinen Namen noch eine Telefonnummer. Die Nachricht endet mit einer bekannten indirekten Drohung, die stimmlich besonders akzentuiert wird: „Gute Gesundheit!“
Nach diesem Anruf gab es weitere Anrufe mit „unbekannt“ auf dem Display, die von dieser Redaktion ebenfalls nicht angenommen wurde. Zu weiteren „Nachrichten“ und Gesundheitswünschen auf dem Anrufbeantworter kam es nicht.
DN-Anwälte geben Veröffentlichung frei!
Nachdem DN diesen subtilen Drohanruf jetzt durch einen Strafrechtsexperten hat prüfen lassen, haben wir heute die Freigabe erhalten, diesen Anruf veröffentlichen zu dürfen. Strafrechtlich sind es wohl mehrere Merkmale, die das ermöglichen, auf die aber an dieser Stelle aus strategischen Gründen nicht eingegangen werden soll.
DN-Leser können sich unten die beiden anonymen Anrufe im Original anhören. Sie wurden direkt vom Anrufbeantworter (Kassette) auf das Handy aufgenommen und von dort auf den PC überspielt, wobei die ursprüngliche amr-Datei in eine mp3-Datei gewandelt wurde.
Die Aufnahme beginnt mit dem Ende der Rülps-Nachricht. Darauf folgt dann der zweite Anruf mit der männlichen Stimme und der Ankündigung von Strafanzeigen sowie der getarnten Drohung am Schluss.
DN-Artikel liegen „im öffentlichen Interesse“
Wer Strafanzeige gegen die DN-Redaktion erstatten möchte, kann das jederzeit tun. Vorherige anonyme telefonische Ankündigungen verfolgen deshalb ganz offensichtlich einen anderen Zweck.
Nur am Rande bemerkt sei, dass aufgrund der extrem vielen, bisher alle substanzlosen Strafanzeigen gegen Karin Burger(vgl. Linkliste unten) Staatsanwaltschaften quer durch die Republik ständig mit den Texten auf DN konfrontiert werden. Einwände oder etwa Ermittlungsbedarf hat das noch nie ergeben. Ganz im Gegenteil: In einem 27 Seiten umfassenden Urteil des Landgerichts Köln, über das zu berichten die DN-Redaktion wegen der permanenten Störungen und Angriffe und der vielen wichtigen Berichtsthemen noch gar nicht gekommen ist, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die von DN aufgegriffenen und behandelten Themen im öffentlichen Interesse liegen!
Aus gegebenem Anlass hier der entsprechende Absatz dazu aus dem Urteil des Landgericht Köln, Az. 28 O 451/12, Hauptsacheverfahren zur einstweiligen Verfügung zu Aua697. Karin Burger hat dieses Hauptsacheverfahren gewonnen:
Auf die Beklagte treffen die genannten Merkmale zu. Sie mag zwar publizistisch tätig sein, [auf] sie treffen jedoch nicht die journalistischen Sorgfaltspflichten. Sie ist insoweit im Sinne der vorzitierten Entscheidung eine ,,Einzelne“, die sich auf Fremdpublikationen berufen darf und von der keine journalistischen Sorgfaltspflichten verlangtwerden können. Der Kläger selbst hat esin diesem Rechtsstreit bestritten, dass dieBeklagte inirgendeiner Weise journalistisch tätig sei(Replik, Seite 3). Bei der streitgegenständlichen Außerung handelt es sich auch nicht um eine eigene Wahrnehmung der Beklagten, sondern um einelnformation, die sie aus einerallgemein zugänglichen Quelle entnommen hat. Sie darf sich also weiterhin – solange die Berichterstattung nicht erkennbar überholt oder widerrufen ist – auf die von ihr zum Beleg vorgebrachteQuelle berufen und die aus ihr hervorgehende lnformation nutzen. Die von ihr angeschnittenen Themen – der Tierschutz und die von ihr aufgeworfene Frage einer rechtslastigen Orientierung in diesem Bereich – liegen jedenfalls im öffentlichen lnteresse, dies gerade in einer Zeit, in der die mögliche Gefahr aus der rechtsextremen Ecke ein in allen Medien und gesellschaftlichen Kreisen diskutiertes Thema ist. Die Kammer verkennt dabei nicht, dass es sich angesichts der deutschen Vergangenheit hier um einbesonders sensibles Thema handelt und die Zuordnung zurechtsextremen Kreisen daher auch mit einem besonderen Makel behaftet ist. Andererseits wäre es auch im lnteresse des in der Öffentlichkeit auftretenden Klägers, Veröffentlichungen, die – für den Durchschnittsrezipienten zu Recht – eine entsprechende ldentifikation mit derartigem Gedankengut erlauben, aktiv entgegenzutreten und sich –entsprechend der höchstrichterlich angenommenen Leitbildfunktion Prominenter –deutlich davon zu distanzieren. (Zitat aus Urteil vom Landgericht Köln vom 17.04.2013, Az. 28 O 451/12; Seite 19)
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Nebenbei dürfen sich gern auch einige Kritiker und Promi-Rechtsanwaltskanzleien notieren, dass nach diesem Urteil des LG Köln Blogger wie DN nicht im vollen Umfang den journalistischen Sorgfaltspflichten unterworfen sind.
Künftig werden ALLE Drohanrufe veröffentlichen
Als Hinweis an die Stalker und Mobber der DN-Redaktion: Zum einen war dieser Redaktion bisher nicht bewusst, dass die Veröffentlichung solcher anonymen Drohanrufe, bei denen der Anrufer auf Anrufbeantworter spricht, veröffentlicht werden dürfen. Zum anderen fehlte bisher auch das technische Equipment, diese Anrufe vom uralten Kassetten-Anrufbeantworter auf den PC zu überspielen.
Das ist jetzt anders!
Deshalb weist die DN-Redaktion ausdrücklich darauf hin:
Künftig werden alle anonymen Droh- und Schmähnachrichten auf den Anrufbeantworter von Karin Burger auf Doggennetz.de veröffentlicht! Nicht anonyme Droh- und Schmähanrufe werden weiterhin zumindest inhaltlich und mit dem Namen des Anrufers veröffentlicht!
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Den Drohanruf vom 23. Oktober 2013 hören Sie HIER!
Hinweis an die NSA-Nebenstelle in Mannheim: Mein Nokia-Handy führt nach wie vor das falsche Datum!
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