Aua1449: Goldrausch Sachkundeprüfung (3): Erster Online-Test offline in einer Tierarztpraxis aufgetaucht – D.O.Q.-Test®-Plagiat?

 

{Abzocke-Kritik}

 

In diesen trüben Novembertagen gibt es wenig, was wirklich Freude macht. An erster Stelle natürlich die Facebook-Gruppe Hunde raus aus Deutschland (vgl. auch Aua1447)! Diese Redaktion hat noch nie so häufig einen Facebook-Account besucht wie jenen. Mehrmals täglich kann sich der Leser dort wegwerfen vor Lachen: wegen der extrem guten Ideen und Sprüche („Du vergleichst Äpfel mit Äpfeln“, „Erde raus aus Sonnensystem“ etc.), mehr noch aber wegen der immer wieder gelungenen Vorführung von Tier- und Hundefreunden, die vor lauter faschistoidem Menschenhass kaum noch tippen können!

 

Ausschnitt aus Bildzitat Screenshot von Facebook Hunde raus aus Deutschland. Ein unendliches Lese- und Lachvergnügen! Aber „aus Scheiße Gold machen“ trifft auch ziemlich exakt den Kern rund um das heillose Chaos und die Willkür zur Sachkundeprüfung § 11 Tierschutzgesetz!

 

Nur als Nichtbetroffener zum Lachen bringen den Leser auch die dicht getakteten Erfahrungsberichte auf der Webseite Arbeitsgemeinschaft Hundetrainer Sachkunde § 11 Tierschutzgesetz, die schon in Aua1446 und dort vorrangig aufgrund der Satire-Rubrik gelobt wurde.

 

Veterinärämter wollen Kundendaten von Hundeschulen ausspähen?

Für Hundetrainer aufschlussreich und informativ ist die Rubrik „Erfahrungsberichte“. Am 13. November 2014 berichtet dort eine Manuela K. aus Stuhr (Niedersachsen) ihre Erfahrungen mit dem Veterinäramt Diepholz. Die verlangten unter anderem Dokumentation und Einsicht in die Kundendatei der Unternehmerin. Was da an Datensammlung gefordert wird, ist nach landläufiger Rechtsauffassung eher nicht mit Datenschutzbestimmungen kompatibel. So sollen die Hundetrainer in dieser Datei auch „besondere“ Vorkommnisse zwischen Hund und Halter dokumentieren, was dann der Fachbehörde zugänglich gemacht werden müsse, schreibt Manuela K.

Hallo? Die Gebeutelte auf jeden Fall hat jetzt die Reißleine gezogen und den gesamten Vorgang ihrem Anwalt übergeben.

 

D.O.Q.-Test®-Plagiate im Umlauf?

Inzwischen verfügt die DN-Redaktion über zahlreiche fruchtbare Kontakte rund um das Thema Sachkundeprüfung § 11 Tierschutzgesetz – auch im Kontext Hundetrainer. So berichtet eine valide Quelle, dass eine Hundetrainerin am vergangenen Samstag in Hessen den D.O.Q.-Test® PRO in einer Tierarztpraxis in völlig neuer Form ablegen musste: Der Test war nicht mehr online, sondern auf Papier. Die Auswertung des Testes habe über eine Stunde gedauert, weil die Prüfer (Tierarztpraxis!) die einzelnen Antworten erst irgendwo im Internet und aus Büchern zusammensuchen mussten.

Oh oh – hört sich das nach einem D.O.Q.-Test®-Plagiat an?

Übrigens musste der Prüfling zuvor eine „Prüfungsordnung“ unterschreiben, die besagt, dass die theoretische Prüfung als bestanden gilt, wenn 75 Prozent der erzielbaren Punkte erreicht werden. Ganz besonders interessant aber ist die Angabe, dass der Prüfling keinen Anspruch auf Einsicht in die Ergebnisse der theoretischen Prüfung erhalte. Ausnahmen könnten nur durch die Tierärztekammer ermöglicht werden.

Die DN-Redaktion würde das ja gern beim Rechteinhaber des D.O.Q.-Test® PRO,  der Firma Data Parc Ltd., überprüfen. Nur leider: Die beantwortet Presseanfragen dieser Redaktion nicht (vgl. Aua1384). Ebenso wenig wie die Tierärztliche Arbeitsgemeinschaft Hundehaltung (TAG-H) bei der Bundestierärztekammer, die das ganze Chaos angerichtet hat (vgl. Aua1362).

 

D.O.Q.-Test®-Ergebnis ist Verhandlungssache?

Es gibt auch Prüflinge, die es schaffen, das schlechte Ergebnis des D.O.Q.-Testes® noch zu verhandeln. Bei einer weiteren Prüfung im bayerischen Wald wurde der Test zwar am PC durchgeführt, aber der Prüfling wusste von den vielen Schwachstellen des D.O.Q.-Test® PRO. Mit diesen Schwachstellen (nicht eindeutige Antwortoptionen etc.) konfrontierte der Prüfling die Prüferin. Pointe: Die wusste die Antworten selbst nicht! Nach einigem Hin und Her konnten sich Prüfling und Prüferin darauf einigen, dass Erstgenannter den Test doch bestanden habe, obwohl er die Mindestpunktzahl nicht erreicht hatte.

Zu den „Schwachstellen“ siehe auch offener Brief der AG-BU11 an das BMEL sowie die Erläuterungen dazu (Überschrift: „D.O.Q.-Test PRO – unausgereift und fehlerbehaftet“).

 

 

+++ KEINE SATIRE +++ In eigener Sache +++ KEINESATIRE +++

Die Dozentin Karin Burger bietet ab sofort die individuelle und telefonische Vorbereitung auf den Online-Sachkundetest sowohl für Hundetrainer wie für Tierschützer an. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit der Trainerin unter der Telefonnummer 07777 / 93 99 87 in Verbindung.

Die erbrachte Leistung wird ordnungsgemäß mit Rechnung liquidiert und ist als Betriebsausgabe für gewerbliche Hundetrainer steuerlich absetzbar.

Des Weiteren ist eine Kooperation mit einer bekannten und erfahrenen Hundeschule in Vorbereitung, so dass in Kürze gekoppelte Angebote möglich sind, die sowohl den theoretischen wie den praktischen Teil der Prüfungsvorbereitung umfassen.

Goldrausch für alle!

 

Ausschnitt aus Bildzitat Screenshot der Facebook-Gruppe Hunde raus aus Deutschland!

 

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