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Aua1058: Hinter den DN-Kulissen (20): Schuldner erstattet Strafanzeige anstatt zu zahlen

 

{TS-Kritik}

 

 

Doggennetz.de-Leser werden das Nachstehende schwer glauben können, deshalb an dieser Stelle noch einmal der ausdrückliche Hinweis:

ES HANDELT SICH

NICHT

UM EINE SATIRE!!!

 

 

Es ist durchaus nicht so, dass die Doggennetz.de-Redaktion jeden Sieg vor den Gerichten balkenbreit vor sich her trägt. Auch ohne die Artikel in der Serie Hinter den DN-Kulissen kommt diese Redaktion mit der Berichterstattung kaum den aktuell turbulenten Entwicklungen hinterher.

Überdies ist es gelegentlich strategisch klüger, wenn dann endlich mal ein Hetzer und Verleumder gerichtlich zum Schweigen gebracht wurde, den dazugehörigen Mantel darüber auszubreiten.

So geschehen mit Karl-Heinz H., den DN seit dem 17. April 2013 mit richterlicher Genehmigung (Landgericht Köln, Az. 28 O 451/12) als Freund des C-Promis und „Tierschützer“  Ralf Seeger bezeichnen darf. Ralf Seeger muss an dieser Stelle erwähnt werden, weil sonst die Aktivitäten des Karl-Heinz H. nicht nachvollziehbar sind.

Obwohl Seeger durchaus nicht den Eindruck erweckt, als könne sich nicht selbst verteidigen, führt der mit ihm befreundete Rentner eine befremdliche und streckenweise rechtsbrechende Kampagne gegen alle Seeger-Kritiker.

Dabei schießt er auch gern übers Ziel hinaus, beleidigte und verleumdete DN (und andere) mit den übelsten Beschimpfungen und bedrohte 2012 nicht nur dieser Redaktion mit Mord:

 

Bildzitat Ausschnitt Screenshot von der Facebook-Seite „Doggenhetz“ 2012, die auf anwaltliche Intervention durch Karin Burger dann von Facebook gelöscht wurde. Karin Burger und Bernd Wierum werden hier mit Mord bedroht (vgl. auch Aua763)

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Ausschnitt Bildzitat Screenshot aus 2012, die auch schon dem Amtsgericht Halle vorgelegt wurden: Karl-Heinz H. hat seine Opfer wiederholt mit Mord bedroht!

 

Einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Halle

Es half nichts: Wieder einmal war der Privatklageweg zu beschreiten. Mit Datum vom 8. Oktober 2012 erging eine einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Halle (Az.: 94 C 3284/12), mit dem Karl-Heinz H. eine ganze Reihe von verleumderischen und beleidigenden Äußerungen untersagt wurden (siehe anonymisierten Beschluss unten im Anhang).

Für rechtskundige Menschen schwer bis gar nicht nachvollziehbar ist dabei stets erneut die Tatsache, dass erst die Gerichte den Verleumdern klar machen müssen, dass Bezeichnungen wie „Lügnerin“, „Ratte“, „kriminell“ und viele andere nicht hingenommen werden müssen.

Ebenfalls logisch: „Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.“ Antragsgegner war Karl-Heinz H.

 

Urteil des Amtsgerichts Halle

Wer glaubt, dass der Wahnsinn damit sein Ende findet, kennt die sogenannten Tierschützer nicht. Der Verfügungsbeklagte und sein Anwalt beantragten daraufhin, die oben zitierte einstweilige Verfügung aufzuheben.

So kam, was kommen musste: ein Urteil des Amtsgerichts Halle vom 31. Januar 2013 (in einer anonymisierten Version unten im Anhang). Dieses Urteil hält erneut fest:

               Die einstweilige Verfügung bleibt aufrecht erhalten.                
  * Die Kosten des Verfahrens hat der Verfügungsbeklagte zu tragen.  
  * Karin Burger wurde durch die Äußerungen des Karl-Heinz H., der mit Bestätigung des Landgerichts Köln als Freund des Ralf Seeger bezeichnet werden darf, in ihren Persönlichkeitsrechten und ihrer Ehre verletzt.  
  * Selbst mit abgekürztem Namen ist die Verfügungsklägerin durch den Bezug durch die Nennung des Wohnortes erkennbar.  
  * Der Freund von Ralf Seeger verwendete beleidigende und ehrverletzende Äußerungen.  

 

Wie sowohl in der einstweiligen Verfügung wie im Urteil festgehalten, muss der Verfügungsbeklagte – Karl-Heinz H. – die Kosten des Verfahrens tragen.

Der DN-Anwalt machte diese dann auch entsprechend geltend. Eine Zahlung erfolgte auch nach dem üblichen Mahnverfahren nicht. So waren wir gezwungen, über das Amtsgericht Stuttgart einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erlassen.

 

Selbst die Gerichte bringen sie nicht zur Vernunft!

Welcher Doggennetz.de-Leser nun denken mag: Okay, einstweilige Verfügung, bestätigt durch ein Urteil. Damit wird die Verleumdung und Verfolgung von Doggennetz.de – zumindest durch diesen Aktivisten – jetzt endlich ihr Ende finden, dieser Leser täuscht sich.

Jetzt kommt die Pointe. ACHTUNG: DIES IST KEINE SATIRE!!!

 

Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Duisburg gegen DN wg. Betrug und Untreue

Vorletzte Woche meldete sich (einmal wieder) der Polizeiposten Meßkirch bei Karin Burger. Die Beamten dort kennen das Prozedere schon aus zahlreichen anderen hanebüchenen Strafanzeigen gegen Karin Burger (vgl. Aua683, Aua904 und Aua930, Aua974 und Aua999).

In diesem Fall jedoch und noch mehr als bei allen anderen hanebüchenen Strafanzeigen hatte der Polizeibeamte allergrößte Probleme, sich selbst und der Beschuldigten den Sachverhalt der Strafanzeige des Karl-Heinz H. gegen Karin Burger wegen des Verdachts auf „Betrug und Untreue“ zu erklären.

ACHTUNG: DIES IST KEINE SATIRE!!!

Er wollte es nicht glauben, ich konnte es nicht glauben, Sie werden es nicht glauben. Aber es ist so:

Bei gerichtlichen Mahnbescheiden muss dem Vorgang entsprechend jeweils eine Rubrik kodiert (angekreuzt) werden. Die nach Auskunft des DN-Anwalts für diesen Vorgang korrekte Rubrik trägt die Bezeichnung „Vorfall/Unfall“. Für die Forderung der von Karl-Heinz H. zu tragenden Verfahrenskosten aus den beiden oben genannten Verfahren wurde im dazugehörigen gerichtlichen Mahnbescheid also „Vorfall/Unfall“ angekreuzt.

Diesen Hintergrund hatte der DN-Anwalt Karl-Heinz H. auch schon einmal erklärt.

Trotzdem stellte der Seeger-Freund nun einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Duisburg gegen Karin Burger wegen des Verdachts auf Betrug und Untreue mit folgender – Karin Burger lediglich mündlich vom Polizeibeamten angegebenen – Begründung: Es habe niemals einen „Unfall“ zwischen Karl-Heinz H. und Karin Burger gegeben. Trotzdem erlasse diese einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen ihn. Daraus erhelle, dass hier eine Betrugsabsicht vorliege. Weil, eben: Es hat ja nie einen Unfall gegeben!

Wenn den Doggennetz.de-Lesern dazu noch etwas einfällt, immer her damit: Diese Redaktion, ihr Anwalt, der vernehmende Polizeibeamte und alle anderen, die bisher von diesem Vorgang Kenntnis erhielten, sind schlicht nur fassungslos!

 

Zweite Strafanzeige wegen Beleidigung und Verleumdung

Doch Karl-Heinz H. wollte es bei der einen Strafanzeige nicht bewenden lassen und erstattete gleich noch eine zweite wegen Beleidigung und Verleumdung. Grundlage dieser Strafanzeige sollen – gemäß dem mündlichen Vortrag des Karin Burger vernehmenden Polizeibeamten – die Artikel Aua936 und Aua952 sein.

Der Wahnsinn galoppiert ungebremst fort, denn Aua936 hat keinerlei Bezug zu Karl-Heinz H. Er wird weder erwähnt noch ist er gemeint.

Aua952 dagegen meint ihn sehr wohl mit der zutreffenden Bezeichnung „Morddroher“. Karl-Heinz H. hat Karin Burger nachweislich mit Mord bedroht. Also wird er zutreffend als „Morddroher“ bezeichnet.

 

Pikanterie am Rande: Vertreten durch früheren ETN-Anwalt

Karl-Heinz H. verleumdet und bedroht allerdings nicht nur die DN-Redaktion. Deshalb hat er noch allerlei andere Gerichtsverfahren zu bewältigen und zu bezahlen. So hatte er einen Tierschützer wider besseres Wissens wegen Sozialbetrugs angezeigt. Dafür musste er sich in einem Verfahren wegen falscher Verdächtigung (§ 164 Strafgesetzbuch) verantworten. Doggennetz.de-Leser raten nie, welcher Anwalt Karl-Heinz H. in diesem Verfahren vertreten hat: der mutmaßlich „frühere“ Anwalt des Europäischen Tier- und Naturschutz e. V. (ETN), Erik M.!

Nach den dieser Redaktion vorliegenden Informationen liegt ein weiteres Strafverfahren gegen Karl-Heinz H. wegen falscher Verdächtigung bei der Staatsanwaltschaft Koblenz an. In diesem weiteren Fall hatte der unbremsbare Rentner einen Tierschützer wegen Pädophilie angezeigt.

 

Angriffe gegen Christoph Jung

Es ist dieser Redaktion besonders wichtig, wieder und wieder auf die personellen Verflechtungen derer hinzuweisen, die versuchen, Doggennetz.de (und andere) mit allen ehrverletzenden und juristischen Mitteln fertigzumachen. Die Kombination von Verleumdungen (gerichtlich bestätigt), Morddrohungen (mit Screenshot bewiesen) und Strafanzeigen nach verlorenen Gerichtsverfahren ist nach Meinung dieser Redaktion nicht „Zufall“ oder zu belächelnder Irrsinn oder Unverstand der Verantwortlichen, sondern es steckt System dahinter.

Karl-Heinz H. ist ein Freund von Ralf Seeger.

Karl-Heinz H. wird vor Gericht vom mutmaßlich früheren ETN-Anwalt vertreten.

Karl-Heinz H. belästigt seit einigen Wochen nun ebenfalls gegen den Zuchtkritiker und Buchautor Christoph Jung. Die neuen Attacken stehen wohl mit diesem Artikel in Zusammenhang.

Hier wird es wieder oberskurril, denn Christoph Jung hat überhaupt nichts über Karl-Heinz H. veröffentlicht. Karl-Heinz H. ist auch gar nicht gemeint. Trotzdem erhält Jung zwei beleidigende und im Duktus drohende Mails von Karl-Heinz H.:

              

Mit welchem Recht setzt Du ein Gerücht öffentlich gegen mich ins Internet? Das sind strafrechtlich unbewiesene Behauptungen . Es ist eine Sauerei von Hetzertum zu reden, wer sind Hetzer? Habe ich was gegen Dich veröffentlicht ?Ich denke nicht .Halt Dich an Recht und Ordnung, ansonsten, tragen wir einen unerbittlichen Krieg, allerdings vor Gericht aus, dass ist ja nicht so fremd.

(Mail von Karl-Heinz H. an Christoph Jung am 29.07.2013)

              

Es nützt dann auch wenig, wenn Betroffene, Beschimpfte und Bedrohte auf solche aggressiven Mails nicht reagieren. Dann erhalten sie einfach weitere:

              

Ich denke das Du nicht begriffen hast,was Recht und Ordnung sind.

Habt ihr nicht genug Probleme mit den Tierrechtlern wie C.T und v.m.

Sind es  finanziellen Probleme, das Du Deine Angst überwindest gegen uns zu Hetzen?Natürlich keine Drohung,nur Tatsachenaufklärung.

Wo liegen Deine persönlichen Probleme,Profilneurose,ein Niemand zu sein,oder sind diese Hetzseiten von dieser B. ,die Du übernommen hast,ein Lebensexelier?

Sollte das zutreffen,dann habe ich nur Mitleid mit Dir.

Allerdings schützt Dich das nicht vor einem eventuellen Strafverfahren,nehme doch Kontakt,vieleicht weist Du das schon,mit einem Bekannten aus Mannheim auf,der Tag war für ihm wieder mal heute Scheiße gelaufen.

Eigenlich finde ich es schade, dass bei dieser beruflichen Laufbahn, angeblich soll ein Dyplom vorhanden sein ,dass kann man natürlich auch auf der Hilfsschule machen,nur Internethetzereien gegen unbescholtene Bürger übrig bleiben.

Nur meine Meinung,ist schon armseelig,eigentlich traurig.

(Mail von Karl-Heinz H. an Christoph Jung am 31.07.2013)

              

Dieser Redaktion persönlich gefällt am besten die Stelle mit „das Du nicht begriffen hast, was Recht und Ordnung sind“ – eingedenk der Gerichtsentscheide unten!!!

Wenn Doggennetz.de-Lesern pointierte Dikta einfallen, welche diesen ganzen Wahnsinn auf den Punkt bringen, greift diese Redaktion auch gern einmal auf die Wortgewalt Dritter zurück.

Ansonsten fällt uns nämlich dazu nicht mehr so wahnsinnig viel ein …

 

Der Preis ist hoch!!!

Ein vielleicht noch: Doggennetz.de-Leser sollten sich immer wieder vor Augen führen, wie hoch der Preis ist, den diese Redaktion dafür bezahlen muss, über die Wahrheit im Tierschutz überhaupt berichten zu KÖNNEN!!!

Und sie sollten die methodische Variationsbreite (Verleumdung, Drohungen, Verfahren), den Aufwand, die Zeit und die nicht unbeträchtlichen Kosten summieren, welche die Gegner dieses tierschutzkritischen Blogs aufwenden, um genau diese Berichterstattung zu verhindern!

Wenn man beides gegenrechnet, kommt genau raus, worum es geht!

 

Bildzitat Screenshot von der Facebook-Seite des Karl-Heinz H.: Selbst die durch zahlreiche Bild- und sonstige Dokumente belegte Tatsache der Verbindung zwischen dem C-Promi und „Tierschützer“ Ralf Seeger und Karl-Heinz H. und der daraus resultierenden Bezeichnung „Freunde“ musste die DN-Redaktion erst in einem aufwendigen Verfahren vor der Pressekammer des Landgerichts Köln durchkämpfen. Mit Urteil vom 17.04.2013 (Az. 28 O 451/12) ist es DN nun erlaubt, die Beziehung zwischen beiden als „Freundschaft“ zu bezeichnen.

 

 

Aktualisierung vom 21.10.2013:

Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Duisburg hinsichtlich des Tatvorwurfs Verleumdung siehe Aua1132!

 

Aktualisierung vom 09.01.2014:

Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Duisburg hinsichtlich des Tatvorwurfs Betrug siehe Aua1216!