Aua1346P: Streunerparadies Helmut Hirmann (1): Schrei-Anruf und illegaler Telefonmitschnitt

 

{TS-Kritik}

[Im DNPA erschienen: 26.06.14; online verfügbar ab: 31.07.2014]

 

 

 

Für die Gerichtsakten: Es ist darauf hinzuweisen, dass die Namen „Streunerparadies“, „Helmut Hirmann“, „Marion S.“ etc. mit diesem Artikel (Aua1346P), der am 26. Juni 2014 innerhalb des Doggennetz.de-Premium-Abonnements erscheint, auf diesem Blog und von Karin Burger zum ersten Mal öffentlich erwähnt werden.

Datum der durch Helmut Hirmann erfolgten Verletzung von Rechten der Karin Burger durch den angekündigten illegalen Telefonmitschnitt jedoch war der 24. Juni 2014, also zwei Tage zuvor.

Bis zum 26.06.14 hatten weder DN noch Karin Burger die betreffenden Namen oder mit diesen im Zusammenhang stehende Sachverhalte an irgendeinem Ort öffentlich benannt.

 

 

Es gibt eine ganze Reihe von vernetzten Tierfreunden und sich selbst als „Tierschützer“ wahrnehmenden Personen, welche die Umtriebe der gewerbsmäßigen Hundehändler unter dem Etikett Tierschutz beobachten und dokumentieren. Eine solche Gruppe war vor dem 24. Juni 2014 und im Kontext mit dem Transportskandal Wunsiedel (siehe Artikelliste am Ende vom Text) mit der – bisher unbewiesenen – Behauptung an die DN-Redaktion herangetreten, der österreichische „Tierschutzverein“ Streunerparadies – Zukunft für Straßenhunde (nachfolgend als „Streunerparadies“ bezeichnet) habe Hunde auf dem Wunsiedel-Transport gehabt. Als Beleg (ungleich: Beweis) wurden der DN-Redaktion verschiedene Fotos von Hunden sowie Screenshots von Äußerungen der Vereinsverantwortlichen und –mitarbeiter des Streunerparadieses vorgelegt, welche diese Behauptung stützen sollten. (Diese Belege sind Gegenstand weiterer Artikel dieser Serie.)

Es ist an dieser frühen Stelle ausdrücklich darauf hinzuweisen und von den DN-Lesern bitte zur Kenntnis zu nehmen, dass zwei Funktionäre des Streunerparadieses mit Nachdruck darauf hinweisen, keine Hunde auf dem Wunsiedel-Transport gehabt zu haben. Sowohl die stellvertretende Kassiererin Marion S. (Deutschland) wie auch der erste Vorsitzende des Vereins, Helmut Hirmann, haben in Telefonaten mit der DN-Redaktion am 24. Juni 2014 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihr Verein an dem Wunsiedel-Transport nicht beteiligt war.

Die DN-Redaktion begann nach Sichtung der von obigen Kritikern vorgelegten Belege mit der für Journalisten und Blogger üblichen Recherche.

 

Berichterstattungsanlass ist …

Berichterstattungsanlass für diesen Artikel ist mitnichten die von Tierschmutzkritikern vorgebrachte Behauptung, das Streunerparadies habe Hunde auf dem Wunsiedel-Transport gehabt.

Berichterstattungsanlass ist ein unfassbar aggressiver Schrei-Anruf des ersten Vorsitzenden Helmut Hirmann bei der DN-Redaktion am 24. Juni 2014 (etwa 14.00 Uhr), begleitet von Beschimpfungen, Beleidigungen, Unterstellungen sowie der Ankündigung, das Telefonat rechtswidrig mitzuschneiden.

Ohne diesen bedrohenden Anruf wäre es nach jetzigem Stand der Recherche überhaupt nicht zur Berichterstattung über das Streunerparadies auf DN gekommen. Belege (der genannten Tierschmutzkritiker) sind keine Beweise. Und die bisherige juristische Unanfechtbarkeit der DN-Berichterstattung nährt sich nicht zuletzt aus der Tatsache, dass diese Redaktion das dünne Eis der verbotenen Verdachtsberichterstattung konsequent meidet.

Eine aus über 1.300 Artikeln und mehr als vier Jahren Recherchearbeit im Tierschutz gespeiste Erfahrung ist es jedoch auch, dass bei Tierschützern und Tierschutzorganisationen, welche derart aggressiv und bedrohend schon in einem frühen Stadium (hier: VOR jeder Veröffentlichung) ganz offensichtlich versuchen, Journalisten/Blogger einzuschüchtern und von der Berichterstattung abzuhalten, die gründliche Recherche ganz besonders lohnend ist.

Das bestätigt sich auch im Fall des Streunerparadieses! Die Rechercheergebnisse, allesamt aus öffentlich zugänglichen Quellen stammend, sind derart relevant und umfassend, dass diese Redaktion eine ganze Artikelserie benötigt, um alles Material zu veröffentlichen.

 

Es begann mit einer Routinerecherche

Jeden Tag startet die DN-Redaktion Recherchen zum Thema Tierschutz. Nur ein kleiner Teil dieser Recherchen erlangt überhaupt Publikationsreife. Nicht selten sind angeblich zur Verfügung stehende Beweise und Belege zu wenig aussagekräftig, um darauf eine Berichterstattung zu gründen und die damit verbundenen juristischen Risiken einzugehen (vgl. dazu die DN-Artikelserie Hinter den DN-Kulissen – Linkliste am Ende vom Text).

Der österreichische Verein Streunerparadies arbeitet mit der Deutschen Marion S. zusammen, welche die Hunde des Vereins in Deutschland verkauft. Gemäß den Angaben auf der Homepage des Streunerparadieses ist Marion S. „Kassier Stellvertreter“. Als Ansprechpartner für die Auslandshunde des Vereins wird überall im Internet Marion S. mit ihrer Telefonnummer genannt.

 

Die Hunde werden über Ebay vertickt

Als Beleg für die Art der Vermittlungstätigkeit der gewerbsmäßigen Hundehändler vom Streunerparadies liegt unten stehendes Dokument vor.

 

 

Für die Gerichtsakten: Die designierte Beklagte weist ausdrücklich darauf hin, dass sie die Bezeichnung „gewerbsmäßige Hundehändler“ in der Begriffsbestimmung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig Az. 4 LB 11/11 und 1A 31/10; siehe auch Aua831) verwendet. Da das Streunerparadies selbst angibt, eine TRACES-Nummer zu haben, ist der gewerbsmäßige Charakter dieser Tätigkeit belegt und diese Bezeichnung gerechtfertigt.

 

 

 

Bildzitat Screenshot Ausschnitt von Facebook Marion S.

 

Festzuhalten: ein österreichischer „Tierschutzverein“, der Hunde aus Rumänien einführt und diese dann nach Deutschland verbringt und dort über Ebay-Kleinanzeigen vermittelt bzw. verkauft, wobei über Facebook auch noch dritte Personen angeheuert werden, welche diese Hunde bei Ebay einstellen sollen.

In dem Telefonat mit Marion S. fragte die DN-Redaktion zunächst danach, ob die Dame Tierschutzhunde über Ebay vertreibe. Marion S. stritt das vehement ab. Die Ebay-Verkaufsanzeigen kämen wie folgt zustande: Andere Tierfreunde würden Bilder und Texte aus den entsprechenden Internetseiten des Vereins einfach abnehmen und dann die Hunde ohne Auftrag bei Ebay einstellen.

Von DN darauf angesprochen, dass dieser Redaktion ein Screenshot vorliegt, der beweist, dass Marion S. selbst Personen in allen größeren Städten Deutschlands sucht, welche für sie die Hunde bei Ebay inserieren, reagierte die Dame ganz geschmeidig mit: „Na und?“

 

Kein Sachkundenachweise, keine Erlaubnis

Marion S. bestätigte im besagten Telefonat die dieser Redaktion vorliegenden Informationen, dass sie bisher weder einen Sachkundenachweis (§ 11) noch die Erlaubnis zur Vermittlung von Tieren habe. Beides jedoch sei beim Veterinäramt Biberach beantragt.

Das Veterinäramt Biberach bestätigt diese Auskunft auf telefonische Nachfrage der DN-Redaktion.

DN wies in dem Telefonat mit Marion S. darauf hin, dass nach diesseitigem Verständnis der neuen gesetzlichen Regelungen eine solche Genehmigung VOR Aufnahme der Tätigkeit (gewerbsmäßiger Hundehandel) erfolgen muss und nach Kenntnis von DN die entsprechenden Genehmigungen versagt werden, wenn diese Tätigkeit schon vorher ausgeübt wird.

Das neue Tierschutzgesetz ist seit Juli 2013 in Kraft, sieht aber Übergangsregelungen bis zum 1. August 2014 vor.

 

Keine Hunde auf dem Wunsiedel-Transport

Angesprochen auf den Wunsiedel-Transport bekräftigte Marion S. im Telefonat mit der DN-Redaktion, dass sich keine Hunde des Vereins Streunerparadies auf diesem Transport befunden hätten. DN versicherte Marion S. ausdrücklich, dass bei einer allfälligen Berichterstattung diese Auskunft von ihr als Vereinsrepräsentantin entsprechend veröffentlicht wird.

Das gesamte Telefonat verlief ruhig und freundlich. Zum Ende des Gesprächs wurde vereinbart, dass DN bei eventuell noch entstehenden Fragen neuerlich Kontakt zu Marion S. aufnimmt; und umgekehrt.

 

Strafbarer Aufruf zur Lynchjustiz von Marion S.

Aufgrund eigener Veröffentlichungen von Marion S. im Internet sowie ihren Auskünften gegenüber der DN-Redaktion steht also bisher fest: Marion S., die zusammen mit ihrer Zwillingsschwester Clarissa angeblich tierschützerisch im Internet unterwegs ist und ein Vorstandsamt beim österreichischen Verein Streunerparadies innehat, hat bisher keinen Sachkundenachweis, keine Genehmigung zur Vermittlung von Tieren und verkauft Tierschutzhunde über Ebay-Kleinanzeigen, die sie offensichtlich durch dritte Personen dort einstellen lässt.

Aber von Marion S. ist noch mehr Relevantes im Internet zu finden:

 

Bildzitat Screenshot Posting Marion S. auf Facebook. Am 6. März 2014 veröffentlicht Marion S. diesen Lynchjustizaufruf auf Facebook. Dabei gibt sie die vollständige Adresse des mutmaßlichen Tierquälers aus Betzdorf an. Die Adresse wurde von der DN-Redaktion unkenntlich gemacht. Alle roten Markierungen im Screenshot stammen von der DN-Redaktion. Marion S. ruft dazu auf: „Bitte bitte teilen das der Drecksack so verprügelt wird das er nicht mehr aufsteht“.

 

Zur besseren Lesbarkeit hier der relevante Ausschnitt vom Screenshot:

 

Ausschnitt aus obigem Screenshot. Alle roten Kästen stammen von der DN-Redaktion, um nachvollziehbar zu machen, wo überall Text, Adressen und Angaben gelöscht werden mussten, die allesamt strafbar sind, Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz verletzen.

 

Erst vor zwei Wochen berichtete die Rhein-Zeitung erneut über die anhaltenden Ermittlungen der Polizei in Betzdorf zu den Personen, die im Internet zur Lynchjustiz gegen den mutmaßlichen Hundequäler aus einem schrecklichen Video aufgerufen hatten, welches Anfang März von chronischen Hetzern durchs Internet gejagt wurde (vgl. dazu Aua1264).

              

Wesentlich mehr Arbeit hatten die Betzdorfer Beamten mit den Folgen, die die Veröffentlichung des Videos im Internet auf Facebook, YouTube und anderen Foren nach sich zog. Während einige Nutzer auf diesen Seiten im Netz nur ihr Unverständnis äußerten, kannten viele andere überhaupt keine Grenzen mehr. Sie wünschten dem Hundequäler den Tod, drohten ihm offen mit Gewalt, veröffentlichten sowohl seinen Namen als auch seine Wohnanschrift und riefen dazu auf, ihm dort aufzulauern und ihn zur Strecke zu bringen.

(Rhein-Zeitung 11.06.2014: Hundequäler von Betzdorf – Hetzjagd im Internet hält Polizei auf Trab).

  

              

Der Artikel berichtet detailliert von den Bemühungen der Polizei, jeden einzelnen Lynchjustizaufruf ausfindig zu machen, den verantwortlichen Poster zu ermitteln und die Strafbarkeit der dazugehörigen Postings nachzuweisen und ahnden zu lassen.

Für die ladefähige Adresse der Marion S. wende sich die Kriminalpolizei bitte an das Streunerparadies in Österreich!

 

DN-Leser wenden sich an das Veterinäramt Biberach!

Unter dem Stichwort „Zuverlässigkeit“, eine Grundvoraussetzung für die Erteilung des Sachkundenachweises, wandte sich eine Tierschützerin an die DN-Redaktion mit der Frage, ob Marion S. unter den gegebenen Umständen und bei den vorliegenden Beweisen die Voraussetzung für die Erteilung eines Sachkundenachweises sowie die Genehmigung zum gewerblichen Handel mit Tieren erfüllt.

DN bittet die Leser um Verständnis dafür, dass diese Redaktion solche Fragen, die in den Ermessensspielraum der Behörden fallen, nicht beantworten kann. Wenden Sie sich mit solchen Fragen bitte an das zuständige Veterinäramt in Biberach!

 

Hirmann kündigt illegalen Telefonmitschnitt an

Kurz nach dem Telefonat mit Marion S. erhielt die DN-Redaktion am 24. Juni 2014 einen Anruf aus Österreich: Der Mann stellte sich als Helmut Hirmann vom Streunerparadies vor. Dort ist er erster Vorsitzender des Vereins.

Der Anruf dauerte gefühlte zehn Minuten. Während dieser Zeit kam die DN-Redaktion kaum zu Wort.

Helmut Hirmann teilte Karin Burger eingangs des Gesprächs sofort mit, dass er dieses Telefonat mitschneide. Er erbat weder das Einverständnis von Karin Burger dazu noch hatte diese durch den immer lauter werdenden ununterbrochenen Wortschwall des gewerbsmäßigen Hundehändlers überhaupt die Möglichkeit darauf hinzuweisen, dass sie mit dem Mitschnitt nicht einverstanden ist.

Nach deutschem Recht untersteht das gesprochen Wort dem besonderen Schutz des Gesetzgebers. Nach Paragraf 201 Strafgesetzbuch wird derjenige mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. Und: Schon der Versuch ist strafbar.

Helmut Hirmann hat sich nicht das vorherige Einverständnis von Karin Burger zur Anfertigung eines Telefonmitschnitts geholt. Karin Burger hätte dieses Einverständnis auch nicht erteilt, weil ihr selbst die technischen Voraussetzungen fehlen, dann ebenfalls einen solchen Mitschnitt zu fertigen und mithin Manipulationen daran ausschließen zu können.

 

Drohung mit „höher gestellten Personen“

Helmut Hirmann redete sich während seines Monologs sehr schnell in Rage und verlor im Verlaufe des Telefonats vollkommen die Beherrschung und Kontrolle. Seine eingangs noch im normalen Ton gehaltenen Äußerungen wurden immer lauter. Schon nach wenigen Minuten war er nur noch am Schreien.

Karin Burger hatte kaum Gelegenheit, auch einmal etwas zu sagen. Das hatte den Vorteil, dass sie die Zeit dazu nutzen konnte, so viel wie möglich von diesem Telefonat mitzuschreiben.

Hier die gefertigten Notizen; wörtliche Äußerungen sind in Anführungszeichen gesetzt:

– er habe viele „hochgestellte Leute“ im Verein; darunter auch viele Rechtsanwälte;
– der Verein transportiere seine Hunde mit TRACES
Drohung mit Rechtsanwälten
– Frau S. befinde sich in diesem Augenblick bei der Polizei und werde Anzeige gegen Karin Burger erstatten aufgrund der „Bedrohung“, sie dürfe nicht mehr mit Hunden handeln;
– Anschließend werde Frau S. einen Arzt aufsuchen, um ihren Gesundheitszustand nach dem Telefonat mit der DN-Redaktion attestieren zu lassen;
– „Das, was Sie machen, ist eine Hetze
– Herr Hirmann behauptet, Karin Burger hätte einen Verein und würde zu Spenden aufrufen;
DN solle doch beweisen, dass das Streunerparadies Hunde auf dem Transport hatte
– „Ich mache gegen Sie eine Betrugsanzeige und eine Verleumdungsanzeige
– Notiz, dass der Anrufer nur noch schreit;
– „Wir sind ein Spitzenverein“
– „Glauben Sie mir, Sie ziehen den Kürzeren!“
– „Verbreiten Sie keine Lügen!“
– „Sie haben Dreck am Stecken bis zum Gehtnichtmehr

Ohne dass Karin Burger noch etwas sagen konnte, legte Helmut Hirmann dann das Telefon auf.

 

Persönliche Anmerkung

Auch wenn es sonst nicht opportun ist und gerade auf DN streng vermieden wird, sei an dieser Stelle eine persönliche Anmerkung in Ich-Form angefügt.

Nach vier Jahren journalistischer Arbeit in der Tierschutzszene mit unzähligen Drohungen, Schmähmails, anonymen Anrufen, jeder Menge Gewalt- und Morddrohungen etc. bin ich Einiges gewohnt und normalerweise nicht so rasch aus dem Sattel zu heben. Ich muss allerdings zugeben, dass ich nach diesem Anruf am ganzen Leib gezittert habe, unter Herzrasen und Atemnot litt und mich bis zum Abend trotz eingenommener Medikamente nicht mehr beruhigen konnte. In meinem bisherigen bewegten Leben habe ich noch niemals so viel Aggression und einen so flammenden Hass so dicht am Ohr gehabt, wie während der gefühlten zehn Minuten Telefonat mit Helmut Hirmann. Von einem „Gespräch“ kann nicht die Rede sein. Geredet beziehungsweise geschrien hat fast ausschließlich Helmut Hirmann.

Nach telefonischer Auskunft meines Hausarztes sind solche physischen Reaktionen, wie sie bei mir auftraten, medizinisch bekannt. In dieser Art und Weise über einen mehrminütigen Zeitraum angeschrien zu werden, empfinde der Betroffene wie einen körperlichen Angriff.

Bestandteil dieses Empfindens ist klassischerweise auch die Kränkung über die erlittene Ungerechtigkeit. Ich übe meinen Beruf aus. Zum Zeitpunkt des Schrei-Anrufs von Helmut Hirmann hatte ich noch nirgends auch nur ein einziges Wort über das Streunerparadies veröffentlicht oder mich in sonst einer Weise öffentlich zu dem Verein geäußert. Ich stand am Anfang einer Recherche. Ein Artikel war zu dem Zeitpunkt noch nicht einmal geplant.

Ein Mann, der quasi auf nichts hin so dermaßen austickt, vollständig die Kontrolle und Beherrschung verliert, eine ältere, ihm völlig unbekannte Dame übers Telefon in Grund und Boden schreit, ist nach meiner persönlichen Meinung als erster Vorsitzender eines Vereins untragbar.

Im Übrigen ist zu fragen: Was ist der wahre Grund für dieses unglaubliche Verhalten von Helmut Hirmann? Was steht für ihn auf dem Spiel? Worum geht es eigentlich?

Ein bisher offensichtlich unreflektiertes Ethos hat mich während der Schreiattacke davon abgehalten, mich selbst zu schützen und einfach den Hörer aufzulegen. Ungern möchte ich in dieselben unzivilisierten Verhaltensmuster fallen, wie sie mir die Tierschützer am laufenden Meter vorexerzieren (vgl. dazu auch Aua1342). Nach Rücksprache mit Freunden und meinem Hausarzt werde ich, Karin Burger, das für die Zukunft ändern. Sollte es noch einmal jemand wagen, mich in dieser Art und Weise übers Telefon anzuschreien, mich zu beschuldigen und zu beleidigen, werde auch ich künftig das Telefonat mit einem entsprechenden Hinweis beenden.

Helmut Hirmann hat heute, 26. Juni 2014, schon wieder angerufen. Gemäß dem neuen Redaktionsgrundsatz habe ich ihn sofort darauf hingewiesen, dass ich nach den Erfahrungen vom 24. Juni 2014 nicht mehr bereit bin, mit ihm zu telefonieren. Selbstverständlich habe er die Möglichkeit, mir seine Wünsche, Stellungnahmen etc. schriftlich per E-Mail mitzuteilen. Das hat dann auch den Vorteil, dass seine Äußerungen gerichtsverwertbar vorliegen, ohne dass auf Straftaten wie das illegale Mitschneiden von Telefonaten zurückgegriffen werden muss.

Marion S. hatte in dem Telefonat mit der DN-Redaktion noch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie ja ganz in meiner Nähe wohne. Angesichts ihres Gewaltaufrufes im Internet und dem aggressiven Auftreten ihres Vorstandskollegen am Telefon steht zu hoffen, dass meine Rosen nicht auf einmal das Köpfchen hängen lassen oder sich andere eigenartige Vorfälle ereignen.

Diese Redaktion ist auch in der Vergangenheit gut damit gefahren, sämtliche Übergriffe, Telefonterror, anonyme Anrufe, Schmähmails, Morddrohungen etc. immer gleich zu veröffentlichen (siehe Artikelserie Hinter den DN-Kulissen). Und die zu diesem Verein zugehörigen Facebook-Seiten-Administratoren sind gut beraten, sich noch einmal gründlich zu Persönlichkeitsrechten zu belesen und insbesondere Links zu Webseiten mit strafbaren Inhalten aus dem Dunstkreis von Marion S. nicht zuzulassen.

 

Weitere Artikel zum Streunerparadies folgen. Die werden dann auch belegen, dass aggressives Auftreten von Funktionären des Streunerparadieses nicht auf DN beschränkt sind; ebenso wenig wie die Verletzungen von Rechten Dritter.

 

Bisherige Medienberichterstattung über den Transportskandal Wunsiedel:

>>> https://www.sat1bayern.de/news/20140617/hundeschmuggel-transporter-mit-30-tieren-beschlagnahmt/

>>> https://www.br.de/nachrichten/oberfranken/hundetransport-beschlagnahmt-wunsiedel-128.html

>>> https://www.blickpunkt-verlag.de/bpws/nachrichten/landkreis_wunsiedel/art279956,3408150

>>> https://n-land.de/lokales/lok-detail/datum/2014/06/20/31-auf-einen-streich.html#.U6fkGUCltBQ

>>> https://www.youtube.com/watch?v=CwNOanrNbyI

>>> https://www.blickpunkt-verlag.de/bpws/nachrichten/landkreis_hof/art278486,3421802

 

Weitere DN-Artikel der Wunsiedel-Serie:

Aua1338 / Aua1339 / Aua1341 / Aua1342 (in der Serie „Hinter den DN-Kulissen“) / Aua1343 / Aua1344 /Aua1345P / Aua1350 /

Weitere Artikel der Serie <Hinter den DN-Kulissen> :

Aua931 / Aua932 / Aua933 / Aua934 / Aua935 / Aua941 / Aua952 / Aua971 / Aua972 / Aua973 / Aua974Aua979 / Aua981 / Aua984 / Aua997 / Aua999 / Aua1009Aua1037 / Aua1050 / Aua1058 / Aua1096 / Aua1132 /Aua1140/  Aua1178 / Aua1181 / Aua1204 / Aua1215 / Aua1216 / Aua1227 / Aua1250 / Aua1258 / Aua1259 / Aua1262 / Aua1284 / Aua1294 / Aua1319 /Aua1325 / Aua1335 / Aua1342 /

 

Weitere DN-Artikel über Streunerparadies:

Aua1346P / Aua1349 / Aua1352P / Aua1371P / Aua1464 / Aua1465 / Aua1472 / Aua1473 / Aua1475 / Aua1476 /

DN-Artikel über den Parallelverein Gegen Tierquälerei:

Aua1351 / Aua1354 / Aua1403

DN-Artikel über weitere dubiose Orgas im Umfeld:

Aua1367P (Tierschutzengel Grenzenlos e. V. i. Gr. und Hundehilfe Koblenz) sowie Pav13 und Pav14