Aua1403: Gegen Tierquälerei (3): Digitale Kultstätte faschistoiden Menschenhasses

 

{TS-Kritik}

[12.09.2014]

 

Es ist einmal wieder so weit, Zeit für Lynchjustizaufrufe! Im Netz kursiert ein brutales Katzenquäler-Video, das mehrere junge Männer im Allgäu beim gemeinschaftlichen Quälen und Töten einer Katze in einem Silo zeigt. Der Fall geht durch die Medien (regional), BILD vorweg. Immerhin wurden in dem Video dort die grausamsten Szenen unkenntlich gemacht.

Im Zusammenhang und parallel zu dem Hundequäler-Video-Hype im März diesen Jahres (Aua1264) wurden wieder und mit dem Aufruf zur Lynchjustiz Namen und vollständige Adresse von angeblich Verdächtigen veröffentlicht.

 

Ausschnitt aus Bildzitat Screenshot vom Facebook-Account des Vereins Gegen Tierquälerei. Der Account ist eine Sammlung von Straftaten. Hier wird Hass gepredigt, zur Hetze angestachelt, zu Straftaten aufgerufen und jede andere Form der Diskreditierung tierschützerlicher Anliegen betrieben.

 

 

Strafbare Lynchjustizaufrufe von angeblichen Tierschützern

An dieser Lynchjustizaktion beteiligt sich ganz offensichtlich der österreichische Verein Gegen Tierquälerei. Nach glaubhaften Leserhinweisen soll das Originalvideo ursprünglich auch auf dem Facebook-Account dieser Pseudo-Tierschützer veröffentlicht worden sein inklusive Nennung der Adressen (Screenshots seien dem Landeskriminalamt zugeleitet worden). Inzwischen und nachdem bekannt wurde, dass das Landeskriminalamt Baden-Württemberg in dem Fall (und nicht nur gegen die Tierquäler, sondern auch gegen die strafbaren Lynchjustizaufrufe) ermittelt, seien diese Einträge wieder gelöscht worden.

Passen würde es, denn das (deutsche!) Vorstandsmitglied Marion S. hatte sich schon bei den Lynchjustizaufruf im März 2014 gegen einen Hundequäler aus Betzdorf aktiv beteiligt (vgl. dazu Screenshot in Aua1354).

 

Der FB-Account von Gegen Tierquälerei quillt über von Hass. Menschenverachtung, Gewaltphantasien etc.

 

 

Mimikama berichtet

Der (gleichfalls österreichische) Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch berichtet auf seinem Blog Mimikama.at ebenfalls über diesen Vorgang (hier).

Mit Screnshots weist Mimikama nach, dass es sich um einen eindeutigen und damit strafbaren Fahndungsaufruf handelt. Schrittweise dokumentiert Mimikama, was offensichtlich ist:

              

Die deutliche Auflistung in Mitten von Todesdrohungen birgt ein hohes Gefahrenpotential, nicht nur für den vermeintlich im Video agierenden, sondern auch für deren Familien. Bei der klaren Nennung der Adresse müssen nun auch unweigerlich Angehörige mit Attacken auf Hab und Gut, eventuell auch körperlichen Angriffen rechnen. Da die Telefonnummer genannt wurde, werden Beschimpfungen gegen Unbeteiligte wohl auch ablaufen.

An anderer Stelle werden weiter Unbeteiligte in Zusammenhang mit dem Video gebracht:
Ein Bild, auf dem ein vermeintlicher Täter abgebildet ist, zeigt daneben noch weitere Personen, welche absolut nichts mit dem Video zu tun haben.

(Mimikama.at: Katzenmord aus Spaß? Reaktionen zwischen Wut und Vernunft)

  

              

Doch durch die Hetzjagd-Exzesse der jüngeren Vergangenheit sind viele Tierfreunde für diese strafbaren Vorgänge sensibilisiert. Nach den dieser Redaktion vorliegenden Informationen wurden alle Hinweise und Screenshots des Facebook-Account Gegen Tierquälerei an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet.

Die Fahndungs- und Lynchjustizaufrufe werden Konsequenzen haben:

              

Neben den Personen aus dem Video werden sich wohl auch die Agitatoren des Suchaufrufes auf juristische Konsequenzen einstellen müssen, da hier bewusst Unbeteiligte hineingezogen wurden, teilweise sogar mit deutlicher Bilddarstellung. Ob nun Freunde, Familie oder Arbeitgeber der vermeintlichen Täter: alle haben Schaden durch diesen Suchaufruf genommen und können durchaus reagieren.

(ibid.; Hervorheb. d. DN-Red.)

              

 

Ausschnitt aus Bildzitat Screenshot FB Gegen Tierquälerei: Derlei Gewaltphantasien und Aufrufe bleiben von den Administratoren der Seite unkommentiert und ungerügt.

 


Auch Landeskriminalamt warnt vor Strafbarkeit

Die Behörden fahren derzeit eine Doppelstrategie: Zum einen versuchen sie, die aufgeregten Gemüter durch Hinweis auf die behördlichen Ermittlungen im Fall der Katzenquäler zu beruhigen. Zum anderen verweisen sie ausdrücklich auf die Strafbarkeit von Fahndungs- und Lynchjustizaufrufen und auch deren wirtschaftliche Folgen:

              

Nachdem in den sozialen Netzwerken bereits Namen, Bilder und Adressen mutmaßlicher Beteiligter sowie Hetzkampagnen gegen die vermeintlichen Täter kursieren, weist das Polizeipräsidium Konstanz darauf hin, dass in dieser Angelegenheit bereits mit Hochdruck ermittelt wird. Allerdings ist bislang weder die Tatzeit noch der Tatort bekannt. Auch gibt es bislang keinen konkreten Verdacht gegen bestimmte Personen.
Es ist aus der Vergangenheit hinreichend bekannt, was derartige Hetzkampagnen mit ungesicherten und nicht belastbaren Informationen anrichten können, die unreflektiert weiterverbreitet werden.

Denkt daran: Ihr könnt Euch damit strafbar machen und es können Schadensersatzansprüche auf Euch zukommen.

(LKA Baden-Württemberg auf Facebook am 10.09.14; Hervorhebg. d. DN-Red.)

  

              

 

Diese Hinrichtungsgrafik wird wieder und immer wieder gepostet. Solche Aufrufe und Hassparolen sind strafbar. Nach Meinung dieser Redaktion wird auf dem Facebook-Account von Gegen Tierquälerei systematisch Volksverhetzung betrieben!

 

 

Gegen Tierquälerei-Account: exzessiver Menschenhass und Gewaltphantasien

Derzeit und in den Härtegraden an die Menschenjagd der Fanti-Zoos (vgl. dazu Aua1012) heranreichend gibt es keinen anderen digitalen Ort der Tierschutzszene, wo eine derart faschistoide Menschenhetze betrieben wird wie auf dem Facebook-Account des Vereins Gegen Tierquälerei. DN hatte darüber und unter Vorlage diverser Belege schon in Aua1354 berichtet.

Die Hasspropaganda kommt extrem gut an bei den angeblichen Tierfreunden. Ein aktuelles Posting „Grausame Tierversuche an Affen-Babys“ vom 10. September 2014 wurde 970 mal geteilt und 225 mal kommentiert. Völlig unabhängig vom jeweiligen Thema feiert dabei der Menschenhass fröhliche Urstände.

 

Ausschnitt aus Bildzitat Screenshot des FB-Account Gegen Tierquälerei, wie er in Aua1354 schon gezeigt wurde.

 

Das über die BILD-Zeitung neuerlich verlinkte Katzenquäler-Video beschert diesen mit den Gefühlen ihrer User spielenden Tierschützern 1.303 geteilte Inhalte und über 500 Kommentare.

Strategisch und regelmäßig werden diese stimmungsmachenden Postings mit Werbung auf den mutmaßlich illegalen Hundehandel des deutschen Geschwisterpaars Clarissa und Marion S. durchbrochen. Marion S. hatte in einem Telefonat mit dieser Redaktion im Juni 2014 zugegeben, keine Genehmigung nach § 11 Abs. 1 Nr. 5 TierSchG für den gewerbsmäßigen Handel und die Vermittlung von Auslandstieren zu besitzen (vgl. Aua1346P). Ob das deutsche Geschwisterpaar aus Biberach inzwischen diese gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis vorweisen kann, entzieht sich der Kenntnis dieser Redaktion und kann aufgrund verweigerter Presseauskunft auch nicht recherchiert werden.

Allerdings hält diese Redaktion es eher für unwahrscheinlich, dass diese Genehmigung inzwischen vorliegt. Seriöse Tierschützer, welche diese Erlaubnis vorweisen können, veröffentlichen diese selbstverständlich, um sich von den illegalen Tierschleppern abzugrenzen (hier und hier).

 

Weitere Rechtsverstöße: Verlinkung auf Seiten mit strafbaren Inhalten und Urheberrechtsverstoß

Doch das sind nicht die einzigen Rechtsbrüche auf dem Facebook-Account des Vereins Gegen Tierquälerei. Dieser Redaktion liegen Screenshots der Postings von Clarissa S. vor, in denen sie auf die Webseite mit den strafbaren Inhalten von Carsten Thierfelder verlinkt. Verlinkungen auf dessen Seiten sind kostenpflichtig anwaltlich abmahnbar (vgl. Aua1029). Eine Liste der knapp 30 Gerichtsurteile und –beschlüsse gegen den Hassprediger aus Recklinghausen finden sich im Anhang von Aua1327.

Jede anwaltliche Abmahnung schlägt so rund mit 800 Euro zu Buche und wird bei Nichtzahlung ebenfalls und erfolgreich eingeklagt (Auskunft dazu erteilt sicherlich gern die Tieroase Heuchelheim). Abmahnen kann jeder Inhaber eines Titels gegen den Gelegenheitshäftling; da sind derzeit rund ein Dutzend Personen (also: 12 x 800 Euro).

Ein weiterer Rechtsbruch ist die Verwendung von Bildern, die dem Urheberrecht Dritter unterliegen. Clarissa S. veröffentlicht ohne Erlaubnis ein Bild von Karin Burger, das noch dazu rufschädigend manipuliert wurde. Derlei Rechtsbrüche begründen zivilrechtliche Ansprüche und strafrechtliche Konsequenzen.

 

wie oben

 

 

Tierfreunde werden aus niederen Motiven manipuliert

Das Zeigen und Verwenden von besonders grausamen Bildern von Tierquälerei ist an sich schon ein drastisches Anzeichen für unseriöses Vorgehen von Vereinen. Davor wird in allen einschlägigen Ratgebern zum Thema Spenden gewarnt:

              

4. Werbequalität: Wie ist der Spendenaufruf gestaltet? Erfolgt die Werbung sachlich, eindeutig und informativ? Eine Ansprache, die Mitleid, Angst, Druck oder besondere Dringlichkeit erzeugt, trägt dazu bei, Sie in Ihrer unabhängigen Entscheidungsfindung zu behindern und sollte als unseriös beurteilt werden.

5. Werden provokante, grausame oder stark gefühlsbetonte Bilder gezeigt? In diesem Fall ist Zurückhaltung angeraten, da seriöse Organisationen auf den Einsatz entsprechenden Bildmaterials verzichten.

(DZI Spenden-Tipps, Checkliste für sicheres Spenden; Hervorhebg. d. DN-Red.)

 

              

Der Verein Gegen Tierquälerei benutzt dieses Instrument (grausame Bilder und Text, Videos etc.) gezielt, um Tierfreunde zu emotionalisieren und damit Spenden zu sammeln und die mutmaßlich illegal nach Deutschland verbrachten Auslandstiere zu vermitteln.

 

wie oben

 

Der Verein Gegen Tierquälerei ist ein Parallelverein zu Streunerparadies (vgl. Linkliste am Ende vom Text). Beide arbeiten mit den ebenfalls illegalen Hundehändlern von Hundehilfe Koblenz e. V. (Pav14, Aua1402) sowie dem angeblich in Gründung befindlichen Verein Tierengel Grenzenlos (Pav13; Aua1367P) zusammen, der unter der Adresse eines Bordells in Koblenz residiert (vgl. Linkliste am Ende vom Text).

In Wirklichkeit tun diese angeblichen Tierfreunde nichts, wenn sie Tierquälerei ganz einfach unterbinden könnten. Ein solcher Fall wurde in Aua1352P dokumentiert.

Diese Redaktion erhält Zuschriften von Tierfreunden, die ohne weitergehende Kenntnisse zum Thema Auslandstierschutz auf diese üble Masche und die menschenverachtende Manipulation der beiden genannten Vereine hereingefallen sind und dabei viel Geld verloren habe.

 

Facebook: Bitte diesen Account abschalten!

Tierschutz und Menschenhass vertragen sich nicht. Wer Tierfreunde mit wahllos zusammengeklaubten maximal grausamen Bildern von Tierleid martert, verfolgt ganz andere Absichten. Der Facebook-Account Gegen Tierquälerei verstößt gegen deutsches Recht sowie gegen alle Facebook-Grundsätze, weil dort gezielt und exzessiv Hasspropaganda betrieben wird. Mehrere Institutionen und Einzelpersonen bemühen sich derzeit bei Facebook, aufgrund der bei Gegen Tierquälerei betriebenen Hetze und den vielen Aufrufen zu Straftaten eine Abschaltung des Accounts zu erreichen.

 

wie oben

 

Die vier Organisationen Gegen Tierquälerei, Streunerparadies, Hundehilfe Koblenz e. V. sowie Tierengel Grenzenlos e. V. i. Gr. bilden nach Meinung dieser Redaktion ein illegales Tierschleppernetz. Illegal weil: Weder die deutschen Repräsentanten der beiden österreichischen Vereine noch die beiden deutschen Vereine können bisher eine gültige Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. TierSchG vorweisen.

 

Weitere DN-Artikel zu diesem illegalen Schleppernetz:

DN-Artikel über Streunerparadies:

Aua1346P / Aua1349 / Aua1352P / Aua1371P

DN-Artikel über den Parallelverein Gegen Tierquälerei:

Aua1351 / Aua1354 /Aua1403 / 

DN-Artikel über weitere dubiose Orgas im Umfeld:

Aua1367P , Aua1402 (Tierschutzengel Grenzenlos e. V. i. Gr. und Hundehilfe Koblenz) sowie Pav13 und Pav14