Aua1464: Streunerparadies Helmut Hirmann & Co. (5): Vorsicht Falle – KEIN Vertrag vor Transport und Übernahme!

 

{TS-Kritik}

[10.12.2014]

 

HINWEIS: Die Artikelserie „Streunerparadies Helmut Hirmann“ gilt inzwischen nahezu abstrichlos auch für Tierengel Grenzenlos i. Gr. e. V., den Verein Gegen Tierquälerei und die Hundehilfe Koblenz. Alles ein Klumpatsch!

 

Es ist nahezu rührend, wie hauptsächlich anonyme Mailer, aber immer häufiger auch Tierfreunde(?), die sogar zu ihrem Namen stehen, diese Redaktion auf die Verleumdungskampagnen der einschlägigen Tierschlepper im rechtsfreien Raum Facebook versuchen aufmerksam zu machen.

 

Ignoranz ist Dominanz … und Wellness!

DN wiederholt es gern und zum xten Male: Wo diese Redaktion bei den zumeist illegalen Tierschleppern gerade „Gesprächsthema Nr. 1“ (Zitat aus einer Mail von gestern) ist, das interessiert sie nicht. Schlimmer noch: Sie nimmt die Geifereien gar nicht erst zur Kenntnis. Das ist eine Ableitung ihrer erfolgreichen Gepflogenheiten im Umgang mit Mülltonnen.

Im Übrigen steht eine Wahrheit wie der Leuchtturm im Wohnzimmer: Wie gründlich man auch immer die persönlichen Verwerflichkeiten der Herausgeberin dieses Blogs ausleuchten möchte, es macht leider den Tierschutz der Beleuchter nicht besser. So isses.

Überdies: Die Brennessel war noch nie eine Freundin der Sense.

Leider greift die DN-Aufklärung bisher noch nicht prophylaktisch, sondern überwiegend post festum.

 

Jede Woche Beschwerden zu Streunerparadies & Co.

Zum Beispiel dann, wenn der per Internet bestellte Auslandshund bei den zuvor ignoranten Adoptanten eingetroffen ist und im Verhaltensprofil so gar keine auch nur annähernde Ähnlichkeit mit dem Hund aus dem Verkaufstext hat. Dann fängt das Gruseln an. Und die Recherche. Wer jedoch zu den einschlägigen Organisationen suchmaschint, landet zwangsläufig bei DN. Und so rufen sie jede Woche an: die über den Tisch gezogenen Adoptanten von den gewerbsmäßigen Hundehändlern aus dem weit gespannten Händlernetz rund um den österreichischen Verein Streunerparadies (Artikelliste am Ende vom Text) und anderen Umsatzriesen des gewerbsmäßigen Hundehandels (hier).

In den meisten Fällen bewegt die Anrufer nur eine Frage: Wie werde ich die „verkackte Töle“ (O-Ton), die ich mir von den Auslandsschleppern leider habe andrehen lassen, auf dem schnellsten Wege und möglichst kostenfrei wieder los? So unverhüllt formulieren die Anrufer den Entsorgungswunsch zwar nicht, aber das ist die bittere Wahrheit unter dem Strich des selbstmitleidigen Geplärres derer, die sich mitschuldig gemacht haben.

 

DAS ist meistens die brutale Realität hinter den schönen Tierschutzworten auf Facebook und anderswo: brutale Tierquälerei allein schon auf dem Transport; von vorher und nachher sei geschwiegen! Aufnahmen des Transports Wunsiedel (vgl. Aua1343).
Foto zur Verfügung gestellt von Tierheim Lichtenfels.

 

Konspirative Tätigkeiten in hochgeheimen Gruppen

Die Anrufer melden sich in allen Stadien ihres recherche- und verantwortungslosen Familienmitglied-Erwerbs nach dem irreversiblen Ja. So ist es dieser Redaktion möglich, die nahezu konspirativen Aktivitäten einiger Orgas rund um das Streunerparadies zu verfolgen.

Bei einem anstehenden Transport etwa ist die Vorgehensweise diese: Die Endverbraucher der Ware eines jeweiligen Transportes werden in hochgeheimen Facebook-Gruppen versammelt, zu denen dann handverlesen nur die Abnehmer/Adoptanten und Organisatoren des jeweiligen Transportes Zugang haben. (Und natürlich die Whistleblower der DN-Redaktion!)

Der hohe Geheimhaltungsaufwand ist deshalb nötig, weil es der nominell für den Transport verantwortlichen Organisationen zwar gelingt, den Trapo gerade noch bei TRACES reinzudrücken, aber mit nahezu allen Transportbedingungen gegen die dazugehörigen Bestimmungen verstößt. Bei einem durchgehend von dieser Redaktion observierten Trapo vor einigen Wochen etwa wurde wieder illegal auf verschiedenen Autobahnraststätten abgeladen.

Innerhalb dieser geschlossenen konspirativen Gruppen werden die Adoptanten dann kurzfristig und analog zum Transportfortschritt an die jeweiligen Übergabepunkte dirigiert.

Offizielle Vermittlungsorga im genannten Fall war Tierengel Grenzenlos e. V. Als Transporteur in den Papieren jedoch trat dann das Streunerparadies Österreich auf, wie sich durch eine von dieser Redaktion initiierte Transportkontrolle auf dem McDonalds-Parkplatz in Altdorf (Nähe Nürnberg-Feucht) am 20. November 2014, 16.30 Uhr, feststellen ließ.

[Selfie gerade in diesem Lesemoment von Hr. Hirmann erbeten …:)]

 

Stellvertreterbild: In diesem Moment hat Helmut Hirmann erfahren, dass die Transportkontrolle am 20.11.2014 in Altdorf von DN veranlasst worden war!
Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

 

 

Bisher verwaltungsrechtlich noch ungeklärt?

In dem genannten Fall – und DN möchte den Pseudolegalitätsnachweis auch auf diesen beschränkt wissen – ist das Streunerparadies mit TRACES gefahren. Wie Hirmann selbst schon im Internet veröffentlicht hat, unterliegen aber nicht alle Trapos, mit denen diese ganz besonderen Tierschützer zu tun haben oder von denen sie Tiere übernehmen, diesen Minimalbedingungen (Aua1352P).

Zurück zu Altdorf: Zu den vor Ort feststellbaren Transportbedingungen (Beladezustand etc.) hatten die kontrollierenden Beamten in Anwesenheit der Fachbehörde nichts zu bemängeln, auch wenn sie einräumten, dass die Echtheit der Papiere nicht überprüft werden konnte.

Der Trick dabei ist: Wie oben schon erwähnt, wussten die Adoptanten in diesem Fall gar nichts von einem „Streunerparadies“. Ihr Ansprechpartner war die Orga Tierengel Grenzenlos e. V. i. Gr., die Tierschützer mit der Puff-Adresse und Hurendiktion (Aua1367P).

Nach den bisherigen Recherchen von DN sowie nach der „Auskunftsverweigerung“ von der Tierengel-Chefin und Bordell“buchhalterin“ Tanja Klein muss davon ausgegangen werden, dass diese Orga keine Genehmigung nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 TierSchG für die Vermittlungstätigkeit hat. Hätte sie die, würde sie diese wichtige Erlaubnis veröffentlichen – so wie andere und seriöse Tierschützer das tun.

Und: Als österreichischer Verein muss Streunerparadies offensichtlich bisher nicht die in Deutschland erforderliche Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz vorlegen. Das bedeutet dann aber auch: keine Sachkunde nachgewiesen! So hat der Verein wie vor dem 1. August 2014 Zutritt zum TRACES-System und versteckt sich nach Meinung dieser Redaktion hinter dieser Schein-Legalität.

DN könnte jetzt aufwendig bei den Behörden und Ministerien nachfragen, warum zwar ausländische Hundetrainer für Auftritte in Deutschland dieser Erlaubnispflicht unterworfen werden, österreichische Hundehändler jedoch nicht. Aber wozu? Dass die Tätigkeiten der Vereine Streunerparadies, Gegen Tierquälerei, Tierengel Grenzenlos e. V., Hundehilfe Koblenz e. V. und wie sie noch alle heißen nach Meinung (nicht nur) dieser Redaktion nichts mit Tierschutz zu tun haben, ist schreiend offensichtlich. Aber gegen die Unvernunft von Internet-“Tierfreunden“, welche gern einen Auslandshund konsumieren möchten, ist mit Beweisführung nicht anzustinken. DN hat umfassende Informationen über die genannten Vereine zur Verfügung gestellt. NUR das ist ihr Job! Wer sich entgegen der frei verfügbaren und überprüfbaren Informationen an diesem Hundehandel beteiligt, muss das mit seinem eigenen Gewissen ausmachen.

Im Übrigen beweisen die massenhaften Beschwerden, die bei DN über die genannten Hundehändler eingehen: Es ist ohnehin nur eine ganz bestimmte Klientel mit einem klar umrissenen Sozialprofil, die auf die üblen Tricks dieser Schlepper hereinfällt. Verantwortungsbewusste Tierfreunde informieren sich vorher, checken das Vorliegen notwendiger Genehmigungen ab und fallen auf die emotionale Vermarktung von angeblichem Tierleid nicht herein.

Schlussendlich ergibt sich über kurz oder lang durch den enormen Rückstau geprellter Kunden dieser Vereine eine Gegenöffentlichkeit, die in ihren Wirkungen mutmaßlich weit über DN hinausreichen wird.

Zurücklehnen, abwarten!

 

Dringende Warnung an Adoptanten: kein Vertrag vor Übernahme!

Zumindest Tierengel Grenzenlos e. V. hat in dem genannten Fall einen ganz besonders üblen Trick angewandt: Offensichtlich müssen die Abnehmer und Adoptanten dieses Händlernetzes einen Adoptions- bzw. Tierübernahmevertrag unterzeichnen, BEVOR der Hund nach Deutschland verbracht wird.

Davor ist dringend zu warnen! Vermutlich sind sich die Adoptanten nicht darüber im Klaren, was diese Vertragsunterzeichnung VOR dem Transport bedeutet. Denn mit Vertragsunterzeichnung werden sie zu „Eigentümern“ der Hunde und haften damit für alle Eventualitäten des Transportes in vollem Umfang – sowohl juristisch wie finanziell.

Über die katastrophalen Konsequenzen können ihnen Geschädigte des Transportskandals Wunsiedel Auskunft erteilen (Aua1345P).

Das bedeutet: Der Adoptant muss alle Kosten übernehmen, die sich aus der Beschlagnahmung ergeben: Kosten für die Unterbringung in einem Tierheim zuzüglich der gesamten Tierarztkosten zuzüglich Bußgelder etc. Für den Fall Wunsiedel, in dem Adoptanten ebenfalls vorher die Verträge unterzeichnet hatten bzw. nachträglich von den Tierschützern zur strafbaren Manipulation der Verträge aufgefordert wurden, liegen dieser Redaktion Bußgeldbescheide und Kostenrechnungen an einzelne Adoptanten vor, die sich auf über 1.000 Euro beliefen. Pro Hund! Pro Adoptant!

 

Ohne diese wundervollen Wesen zu beleidigen: Nur ein Esel unterzeichnet den Schutz- oder Übernahmevertrag für einen Auslandshund vor dem Transport und vor der tatsächlichen Übernahme des Tieres. Denn mit seiner Unterschrift wird er zum Eigentümer und haftet für alle Risiken und Schäden, die während des Transports und auch in Deutschland vor der Übergabe von Dritten verursacht werden. Das kann ganz schnell existenzvernichtend werden!
Foto: olga meier / pixelio.de

 

Weitreichende Haftungsszenarien denkbar

Mit Vertragsunterzeichnung werden die Adoptanten zum Eigentümer des Hundes und haften in vollem Umfang. Da sind weitreichende Haftungsszenarien denkbar: Hund entkommt beim Umladen oder einer Transportpause, läuft auf die Autobahn und verursacht einen Verkehrsunfall. Sachschäden in fünf- oder sechsstelliger Höhe kommen da schnell zusammen; von Personenschäden nicht zu reden. Und Adoptanten, die sich noch nicht einmal über die Orga informieren, von der sie einen Auslandshund beziehen, haben in dem Fall und zu dem Zeitpunkt vermutlich noch keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Und ob die Versicherer für derlei Fälle haften, ist auch noch nicht geklärt.

 

Stau auf der Autobahn? Es ist hoffentlich nicht der von Ihnen adoptierte Straßenhund aus Rumänien, der beim unprofessionellen Umladen entkommen ist und diesen Stau verursacht hat? Das könnte scheiß teuer werden, wenn sie schon vor dem Transport einen Vertrag unterzeichnet haben, der sie zum Eigentümer macht!
Foto: Rike / pixelio.de

 

Ebenso verhält es sich, wenn der Hund zwar schon in Deutschland ist, aber noch von einer Pflegestelle betreut wird. Hund entkommt der Pflegestelle und läuft auf die Bundesstraße. Die muss gesperrt werden. Einsatz von Polizei und Feuerwehr. Der Eigentümer des Hundes haftet in vollem Umfang. Das geht so weit, dass Verkehrsteilnehmer, die wirtschaftlichen Schaden durch die Sperrung genommen haben (z. B. weil sie einen Termin nicht wahrnehmen konnten), ihre Regressforderungen an den Hundehalter richten können.

Richtig bunt wird es aber erst dann, wenn so ein Hund die Tollwut nach Deutschland einschleppt. Als Eigentümer ist der Hundehalter dafür verantwortlich sicherzustellen, dass nur ordnungsgemäß geimpfte Tiere konform den tierseuchenrechtlichen Bestimmungen nach Deutschland verbracht werden. In so einem Fall sollte der Adoptant/Hundehalter sich den Strick kaufen, bevor sich die Polizei das erste Mal meldet. Sonst bleibt am Ende für diese Anschaffung kein Geld mehr übrig.

Das sind die schmutzigen Tricks der gewerbsmäßigen Hundehändler, die damit das gesamte Risiko ihrer Harakiri-Transporte auf die Adoptanten abwälzen. In jedem einzelnen Fall von Reklamationen bei dieser Redaktion ließ sich feststellen, dass die Tierendverbraucher sich offensichtlich nicht darüber im Klaren sind, was die Unterzeichnung eines Schutz- oder Übernahmevertrages VOR dem Transport juristisch für sie bedeutet.

 

Vorab-Vertrag = unseriös!

Die vorherige Vertragsunterzeichnung ist nach Meinung dieser Redaktion in sicheres Erkennungsmerkmal für unseriös arbeitende gewerbsmäßige Hundehändler unter dem Etikett Tierschutz, denn sie wälzen das gesamte Risiko auf die Adoptanten ab, ohne diese vorher über diese Risiken zu informieren.

 

Der Pleitegeier könnte bei Vorabunterzeichnung von Schutzverträgen für Auslandshunde zum ganz unerwünschten Familienmitglied als Rechtsfolge der „guten Tat“ werden! Offensichtlich sind sich die Adoptanten über die weitreichenden Haftungsrisiken der frühen Vertragsunterzeichnung nicht im Klaren.
Foto: Thorben Wengert / pixelio.de

 

Auslandehundemüllentsorgung – Möglichkeiten

Wer sich so skrupel-, bedenken- und recherchelos einen Auslandshund anschafft, der konsumiert Tiere. Wo konsumiert wird, gibt es Müll. Über die erschütternden Quantitäten des Auslandshundemülls als Endergebnis der Schleppertätigkeiten genannter Vereine wird diese Redaktion nolens-volens permanent informiert.

Aber zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme ist meistens alles schon passiert. Es gibt dann keinen Ausweg mehr für die Übernehmer/Adoptanten. Schlimmstenfalls werden sie den Hund durch Rückgabe an den Verein wieder los; wenn der die Ware überhaupt zurücknimmt.

Dabei ist die Rücknahme für die sogenannten Tierschützer sehr attraktiv und gewinnsteigernd: Die Rückzahlung der Schutzgebühr wurde vorher vertraglich ausgeschlossen. Der Adoptant erhält sein Geld nicht zurück. Dafür kann die Orga den Hund erneut verkaufen. Dieser Redaktion sind Fälle besonders verhaltensauffälliger Hunde bekannt, die drei- bis fünfmal „vermittelt“ wurden, also drei- bis fünfmal die Schutzgebühr eingespielt haben. Wenn nichts mehr geht, dann wird der Hund in nicht wenigen Fällen einfach wieder ins Ausland zurückgeschafft. Oder er „verschwindet“.

Die örtlichen Tierschutzvereine lehnen die Übernahme solcher, in vielen Fällen auch noch kranker oder verhaltensauffälliger Hunde häufig aus gutem Grund und mit Recht ab. Würden sie das nicht tun, wären ihre Tierheime in null Komma nichts voll und sie könnten als Endlagerstätte der Tierschlepperware ihre eigentlichen Aufgaben als Partner der kommunalen Fundtierverwaltung und als Ansprechpartner für Tierfreunde nicht mehr wahrnehmen.

Selbst in den Fällen, in denen ein deutsches Tierheim einen solchen Hund aufnehmen würde, muss der Adoptant weitere Kosten (in der Regel 14 Tage Pensionskosten zzgl. allfälliger Tierarztkosten) tragen. Die Gesamtkosten für den ungeplanten und spontanen Hundekonsum können sich so rasch auf mehrere hundert Euro belaufen (250 Euro „Schutzgebühr“, 50 Euro Transportkosten; 250 – 350 Euro Abgabegebühr zzgl. Tierarztkosten).

 

Doggennetz.de-Senf:

Auf der Weihnachtsmann-Wunschliste dieser Redaktion stehen Transportkontrollen der Auslandstierschlepper für exakt die Fälle, in denen Adoptanten den Vertrag schon vor dem Transport unterzeichnet haben. Und zwar die Version von Kontrollen, in denen es zu Beschlagnahmungen und den dazugehörigen wochen- oder monatelangen amtlich verfügten Tierheimaufenthalten mit gigantischen Tierarztrechnungen kommt. Zuzüglich der knackigen Bußgeldbescheide der Landratsämter und anderer Behörden.

Allerdings verlässt sich diese Redaktion dabei nicht allein auf den Weihnachtsmann … wie die Trapo-Kontrolle in Altdorf am 20. November 2014 beweist.

Denn nur wenn es denjenigen finanziell richtig weh tut, welche dieses – nach Meinung dieser Redaktion – dreckige Geschäft befeuern, wird sich etwas ändern. Denn das namenlose Leid der zwangsdeportierten und in Deutschland dann hin- und hergeschobenen Auslandshunde scheint den Verantwortlichen völlig egal zu sein.

Zum guten Schluss: Auf den eingangs erwähnten Facebook-Accounts der eingangs und durchgehend erwähnten „Tierschützer“ wird auch ganz offen darüber gesprochen, wie man DN und seine Herausgeberin beseitigen könnte.

See you!

 

Weitere DN-Artikel über Streunerparadies:

Aua1346P / Aua1349 / Aua1352P / Aua1371P / Aua1464 / Aua1465 / Aua1472 / Aua1473 / Aua1475 / Aua1476 /

DN-Artikel über den Parallelverein Gegen Tierquälerei:

Aua1351 / Aua1354 / Aua1403

DN-Artikel über weitere dubiose Orgas im Umfeld:

Aua1367P (Tierschutzengel Grenzenlos e. V. i. Gr. und Hundehilfe Koblenz) sowie Pav13 und Pav14