Aua1511: Hinter den DN-Kulissen (48): Extreme Rechtsverletzungen auf Gerati.de – Konflikt eskaliert – Flut an Abmahnungen

 

{TS-Kritik}

[20.02.2015]
[Aktualisierung 21.02.15 mit Bild NS-Krüppelhäme]

Nach fünf Jahren Tierschutzkritik mit allen Verfolgungen, denen die DN-Redaktion in diesem Zusammenhang ausgesetzt ist, weiß sie sehr wohl, dass sich manche Akteure nur deshalb mit diesem Blog anlegen, um auf diese Weise dort erwähnt zu werden und von der Bekanntheit und Reichweite von DN zu profitieren.

Welchen vielfältigen Nachstellungen, Drohungen und sonstigem Mobbing die DN-Redaktion ausgesetzt ist, dokumentiert diese Artikelserie in jetzt schon 48 Folgen.

In der Szene bekannt sind die exzessiven Verleumdungen, denen DN als Blog und Karin Burger als Person durch den Kopi-Luwak-Händler Silvio Harnos und seinen verschiedenen Hetzseiten im Internet ausgesetzt ist. Da der Mann seinen Wohnsitz bedauerlicherweise in Indonesien hat, ist er weder von der DN-Redaktion noch von den vielen anderen Personen und Institutionen, deren Rechte er fortgesetzt und in gravierendem Umfang verletzt, juristisch für seine Taten verantwortlich zu machen.

Silvio Harnos handelt mit dem von Tierschützern als Tierquälerei bewerteten Kopi-Luwak-Kaffee, eine Tätigkeit, die er selbst im Zusammenhang mit seinen Verleumdungen veröffentlicht.

Er hetzt nicht nur gegen DN, sondern auch gegen Tierrechtler und Tierrechtsorganisationen, besonders gegen PETA Deutschland e. V. und die SOKO Tierschutz.

Silvio Harnos wird mit seinem Hetzportal Gerati.de von einem Pelzhändler in Aschaffenburg unterstützt (vgl. dazu TL61/15).

 

Verlinkung auf Seiten mit strafbarem Inhalt

Silvio Harnos tritt mit seinem völlig unverhältnismäßigen Ausmaß der verleumderischen Veröffentlichungen, der Urheberrechtsverletzungen und der Verdachtsberichterstattung über Karin Burger etc. ohne Weiteres in die Fußstapfen des auch aus den Medien bekannten Querulanten Carsten Thierfelder. Ein exzellentes und sehr sachliches Porträt des angeblichen Tierrechtlers mit vielen Belegen finden Interessierte hier! Gegen den Mann bestehen rund 30 Gerichtsurteile und –beschlüsse (vgl. nicht vollständige Liste in Aua1327 mit Gericht und Aktenzeichen). 2014 mussste er sich auf der Grundlage von etwa 87 Strafanzeigen in einem von der Staatsanwaltschaft angestrengten Schöffenprozess verantworten. 

Silvio Harnos behauptet wahrheitswidrig, dieser Prozess wäre von Karin Burger angestrengt worden.

Abgesehen von ein oder zwei Strafanzeigen, die möglicherweise Gegenstand des Verfahrens waren und die in der Masse von 87 Strafanzeigen untergehen, hat DN mit dem Prozess überhaupt nichts zu tun. Mehr noch: Karin Burger hat noch nie in ihrem Leben einen Prozess gegen „Garsti-Carsti“ geführt, sieht man von einer einstweiligen Verfügung ab.

Das Urteil des Schöffenverfahrens ist nicht bekannt bzw. wird vom Beklagten selbst unglaubwürdig und bezeichnenderweise ohne Belege (z. B. Urteil) kolportiert.

Die DN-Redaktion verfügt über eine einstweilige Verfügung gegen Thierfelder, die ihm die über Karin Burger gemachten Aussagen untersagt (vgl. Anhang zu Aua1327). Die einstweilige Verfügung ist weiterhin rechtskräftig. Silvio Harnos ist diese Verfügung bekannt. Trotzdem verlinkt er nicht nur auf die Seiten des Verfügungsbeklagten, sondern macht sich diese durch den Begleittext zu eigen.

Wäre Silvio Harnos für die deutsche Justiz erreichbar, hätte die DN-Redaktion ihn für diese Verlinkungen schon längst anwaltlich kostenpflichtig abmahnen lassen können. Bei Nichtbeachtung der Abmahnung könnte die DN-Redaktion eine einstweilige Verfügung gegen ihn bei Gericht erwirken.

 

Massenweise Urheberrechtsverletzungen

Die Urheberrechtsverletzungen von Silvio Harnos auf den verschiedenen Schmähkritik-Portalen gegenüber der DN-Redaktion sind Legion und umfassen in der Beweissicherung jetzt schon mehr als 100 Seiten Screenshots! Harnos füllt seine Hetzseiten überwiegend mit DN-Artikeln, die dort mehrheitlich in Gänze abgedruckt werden. Die Textübernahmen sprengen jedes Zitatrecht.

Von diesen Urheberrechtsverletzungen ist jedoch nicht nur die DN-Redaktion betroffen. Auch die Rechtsanwaltskanzlei Scheuerl kann sich aufgrund des Indonesien-Wohnsitzes von Harnos nicht gegen die Verletzung ihrer Rechte wehren (vgl. Aua1404). Harnos hat ein Gutachten veröffentlicht, das dem Urheberrecht des auch für den Zirkus Krone tätigen Anwalts unterliegt.

 

Jede Menge weiterer Rechtsbrüche

Harnos veröffentlichte in der Vergangenheit auch im strafbaren Verstoß gegen das gesprochene Wort einen illegalen Telefonmitschnitt mit dem Provider von PETA.

Allem und jedem, den er schmäht, unterstellt er Straftaten: der SOKO Tierschutz Betrug, PETA Deutschland alle möglichen Betrugsvarianten, VIER PFOTEN Petitionsbetrug und in diesem Stil geht es täglich fort.

Die Tatsache, dass Betrugsbehauptungen ohne Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung oder mindestens staatsanwaltliche Ermittlungen von Substanz und mit Bestätigung durch die ermittelnde Staatsanwaltschaft selbst Straftaten darstellen, interessiert Silvio Harnos nicht.

 

Flut von unwahren Tatsachenbehauptungen

Die DN-Redaktion muss diese Art der Verleumdungen (wie die anderen Gerati-Opfer auch) nun schon seit Sommer 2014 ertragen.

So behauptet Harnos wahrheitswidrig, es gäbe keine DN-Redaktion, wohl weil er die Definition des Begriffs „Redaktion“ nicht kennt.

Harnos behauptet wahrheitswidrig in Form der strafbaren Verdachtsberichterstattung, Karin Burger hätte 2015 verschiedene Prozesse zu bestehen, wobei er dabei auch gezielt den Eindruck erweckt, es handele sich um Strafprozesse. Karin Burger hat kein einziges Verfahren laufen und ist seit zwei Jahren prozessfrei.

Harnos behauptet wahrheitswidrig, die Journalistin Karin Burger wäre außerhalb ihres Blogs DN nie journalistisch tätig gewesen und spricht ihr ihren Beruf ab. Das wird dann mit so haltlosen Behauptungen unterfüttert, dem zuständigen Gewerbeamt sei eine Doggennetz.de-Redaktion unbekannt. Logisch. Das leitet sich vorzüglich aus dem Faktum ab, dass Journalisten/Publizisten Freiberufler sind und kein Gewerbe anmelden müssen.

Harnos behauptet wahrheitswidrig, die für ihre durchgehende Kritik am Rechtsextremismus bekannte Bloggerin Karin Burger würde Nazi-Parolen verwenden.

Harnos verbreitet die Lüge, Karin Burger wäre für die Verwendung solcher Nazi-Parolen gerichtlich verurteilt worden und müsse die Kosten aus dieser Verurteilung monatlich abstottern.

Tatsache dagegen ist, dass die DN-Redaktion vor dem Landgericht Köln ein Urteil erstritten hat, das ausdrücklich deren Engagement im Kampf gegen den Rechtsextremismus würdigt:

              

Die von ihr [i. e. Beklagte = Karin  Burger/DN] angeschnittenen Themen – der Tierschutz und die von ihr aufgeworfene Frage einer rechtslastigen Orientierung in diesem Bereich – liegen jedenfalls im öffentlichen lnteresse, dies gerade in einer Zeit, in der die mögliche Gefahr aus der rechtsextremen Ecke ein in allen Medien und gesellschaftlichen Kreisen diskutiertes Thema ist.

(Landgericht Köln, Az. 28 O 451/12, Urteil vom 17.04.2013)

              

 

DN bricht die Aufzählung falscher und durch nichts belegter Tatsachenbehauptungen bei Gerati.de ab.

Abgesehen von einer Handvoll Artikel zu Beginn des Phänomens (vgl. Aua1373P, Aua1404, Aua1405) hatte DN es dann vorgezogen, den Mann, der keinen nachvollziehbaren Publikationsanlass nachweisen kann, a) nicht weiter zur Kenntnis zu nehmen und b) nicht mehr über Gerati zu schreiben.

Nachdem jetzt aber für die Tierschutzszene relevante Verbindungen von anderen Akteuren der Szene zu Gerati.de nachweisbar sind, kommt DN um die Berichterstattung nicht herum. Denn für den massiv in der Kritik stehende gewerbsmäßige Hundehändler Helmut Hirmann, Vorsitzender des österreichischen Vereins Streunerparadies (vgl. Linkliste am Ende von Aua1509), sind inzwischen Verbindungen zu Harnos, dem Protegee eines Pelzhändlers, dokumentiert.

Hirmann hetzt Tierfreunde im Internet zu Morddrohungen gegen andere Tierschützer auf (Aua1509).

 

Strafbare Krüppelhäme

Den DN-Stammlesern und einigen Menschen, welche Karin Burger persönlich kennen, ist die Tatsache bekannt, dass sie aufgrund einer Gehbehinderung teilweise im Rollstuhl sitzt. Silvio Harnos dokumentiert das Niveau seiner Schmähkritik durch permanente und vom Bundesverfassungsgericht als Beleidigung klassifizierte Krüppel-Häme:

 

Bildzitat Screenshot des Hetzportal Gerati.de: Bei permanenter Gelegenheit und begleitend zu der Schmähkritik gegen DN/Karin Burger bildet Silvio Harnos diesen Rollstuhl ab, um damit auf die Gehbehinderung der Tierschutzkritikern anzuspielen. Dabei verlinkt er auch expressis verbis den Begriff „Krüppel“ (rot markiert über Sideclick auf den Link). Das Bundesverfassungsgericht hat die Bezeichnung „Krüppel“ als Beleidigung klassifiziert, auch wenn das eine oder andere Amtsgericht davon keine Kenntnis hat (vgl. Aua1091)

 

Silvio Harnos betreibt, und das wird die Richter in der eventuellen baldigen Klärung dieses Vorgangs interessieren, inzwischen schon zwei Internetpräsenzen mit dem Namen dieses Blogs. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Name „Doggennetz.de“ keinem Markenschutz unterliegt. Aus anderen Gerichtsurteilen bekannt, wissen deutsche Richter es sehr wohl zutreffend zu bewerten, wenn der Name einer seit (dokumentiert) mindestens 2003 betriebenen und ausschließlich Karin Burger zugeschriebenen Webseite für Schmähkritik verwendet wird. Denn dieser Missbrauch dokumentiert die wahre Absicht des Verleumders.

 

Silvio Harnos betreibt unter dem Namen des Blogs von Karin Burger auch auf Facebook einen Hetzaccount. Der quillt schier über vor lauter Rollstuhlbildern mit Hamburger drin! Unten links sieht man die wichtige Verbindung von Harnos zu Helmut Hirmann / Streunerparadies, der dort nicht zur seine Freundschaft zu dem Protegee eines Pelzhändlers bekundet, sondern auch mit ihm kommuniziert. Hirmann können die Verleumdungen dieses Blogs nur recht sein!

 

Auch die durchgehende Titulierung mit “Fräulein Karin Burger” für eine Frau fortgeschrittenen Alters, die sich ihren Familiennamen durch Heirat erworben hat, zeigt den Schmähcharakter der Veröffentlichungen auf. Die Anrede „Fräulein“ ist eine sexistische Diskriminierung.

Die Dokumentation der Rechtsverletzungen, falschen Tatsachenbehauptungen, der Verdachtsberichterstattung, der Krüppelhäme, der Unterstellungen und Verleumdungen soll aber nicht weiter Gegenstand der Berichterstattung hier sein. DN hat nach monatelangem Ignorieren der einschlägigen Veröffentlichungen heute erst damit begonnen, den Dreck überhaupt zur Kenntnis zu nehmen und den Exzess an Rechtsverstößen für mögliche Gerichtsverfahren zu dokumentieren.

 

Krüppelhäme immerhin ist gute alte (deutsche) Tradition …

 

 

Flut von Abmahnungen seit einigen Tagen

Das „Rechtsempfinden“ von Silvio Harnos scheint darauf abzuzielen, dass andere jede Menge Rechtsverstöße durch ihn hinzunehmen haben, ohne sich dagegen zur Wehr setzen zu dürfen. Darauf hat die DN-Redaktion bisher auch verzichtet. Denn schließlich soll dieser Blog nicht zum Ort der Berichterstattung über solche Menschen werden, die sich ohnehin klar gegen den Tierschutz aussprechen, von einem Pelzhändler unterstützt werden und Handel mit Kopi-Luwak-Kaffee treiben.

Nachdem die DN-Redaktion jetzt nach monatelangem Ignorieren aus oben genannten Gründen Gerati.de wieder erwähnt, wird sie von einer Flut von Abmahnungen überschwemmt. Dabei formuliert Harnos diese Abmahnungen selbst, die nach Auffassung dieser Redaktion aufgrund einer Fülle von formalen Mängeln gar nicht rechtswirksam sind.

Die Vergangenheit hat gelehrt, dass diese Abmahnungen substanzlos sind. Solche Schreiben hatte die DN-Redaktion auch schon in der Vergangenheit erhalten (hier)  ebenso wie PETA Deutschland e. V., ohne dass den dilettantischen Mails irgendetwas gefolgt sei.

Am 18. Februar 2015 erhielt die DN-Redaktion zwei Abmahnungen von Harnos. Gegenstand der einen war die Formulierung in Aua1510, er produziere Kopi-Luwak-Kaffee. Harnos gibt an, mit diesem umstrittenen Produkt von Schleichkatzen zu handeln, ihn aber nicht zu produzieren. Kein Problem. DN hat das in Aua1510 ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht geändert. Nicht weil Harnos das verlangt hatte, sondern weil die DN-Leser ein Recht darauf haben, korrekt informiert zu werden.

Eine weitere Abmahnung bezieht sich auf den „legasthenen Schreiber“ im nämlichen Artikel, angesichts von den oben nur ansatzweise gelisteten Titulierungen, Verleumdungen und Beschimpfungen der DN-Redaktion: Peanuts!

In seinen Abmahnungen stellt Harnos auch Forderungen, für die er gar nicht aktivlegitimiert ist, weshalb diese ignoriert werden können.

Heute geht der Affentanz weiter mit einer Abmahnung wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes an dem korrekt auch als „Ausschnitt Bildzitat Screenshot“ bezeichneten Bild in TL61/15. Das muss man sich mal reinziehen: Ein Seitenbetreiber, der Dutzende von DN-Artikeln ohne Erlaubnis in Gänze auf seinen Schmähkritik-Webseiten abdruckt, will Urheberrechtsverletzung an einem Bildzitat geltend machen! Wie verzogen muss da die eigene Wahrnehmung eigentlich sein?

Harnos droht mit Strafanzeigen und einstweiliger Verfügung. Das hat er früher, auch bei PETA, schon getan. Passiert ist bisher nichts.

Dabei würde es die DN-Redaktion begrüßen, damit der Gesamtvorgang endlich einmal eine juristische Bewertung erfährt.

 

Einstweilige Verfügung nicht ausgeschlossen!

DN-Leser sollten nicht überrascht sein, wenn es tatsächlich zu einer einstweiligen Verfügung kommt. Einstweilige Verfügungen sind gerichtliche Maßnahmen im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes, bei dem der Prüfungsmaßstab der Gerichte stark reduziert ist. Es erfolgt nur eine sogenannte summarische Prüfung.

Eine einstweilige Verfügung zu kassieren, ist das eine, wie auch die siegreiche Geschichte des DN—Artikels Aua697 zeigt. Für den hatte die DN-Redaktion zunächst gleich zwei einstweilige Verfügungen kassiert.

Sowohl Verfügungskläger wie Verfügungsbeklagter haben dann aber immer die Möglichkeit, diese Verfügung im sogenannten Hauptsacheverfahren überprüfen und klären zu lassen. Die DN-Redaktion hat beide Hauptsacheverfahren zu Aua697 gewonnen; beide einstweilige Verfügungen wurden aufgehoben.

Wer nun wirklich Recht hat, entscheidet sich dann erst im Hauptsacheverfahren. Anders liegt der Sachverhalt, wenn der sogenannte Verfügungsbeklagte gar keine Klärung im Hauptsacheverfahren anstrebt, was etwa im Fall der einstweiligen Verfügung gegen den vorgenannten Carsten Thierfelder der Fall war.

Sollte also tatsächlich eine einstweilige Verfügung kommen, erwartet diese Redaktion eine umfassende juristische Bewertung im Hauptsacheverfahren.

 

Verklagen Sie die DN-Redaktion, Herr Harnos!

Im Gegensatz zu Silvio Harnos hat die DN-Redaktion umfangreiche Erfahrungen mit Medienrecht-Prozessen und bekanntermaßen alle bisherigen gewonnen (vgl. Artikelliste unten).

Die DN-Redaktion wird auf die Flut an Abmahnungen von Silvio Harnos in keiner Weise reagieren. Herr Harnos, bitte belästigen DN nicht weiter mit Ihren Mails.

Der Schmähkritiker ist aufgefordert, sich endlich in Deutschland der gerichtlichen Klärung seiner Taten zu stellen! Es ist Hr. Harnos unbelassen, sowohl Strafanzeige gegen die DN-Redaktion zu stellen als auch zu versuchen, bei Gericht eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Viele Geschädigte der Verleumdungen von Gerati.de warten nur darauf, dass Harnos in Deutschland einen Rechtsanwalt benennt, der ihn hier juristisch vertritt! Die Liste der Geschädigten ist lang!

Ebenfalls in verschiedenen Gerichtsurteilen belegt ist das sogenannte Recht auf Gegenwehr. Von diesem Recht macht die DN-Redaktion aufgrund der maßlosen Verleumdungen und Beleidigungen von Gerati.de Gebrauch.

Die Harnos-Veröffentlichungen sind jenseits jeden Maßes!

 

Antrag auf einstweilige Verfügung gegen DN von fünf Gerichten abgewiesen!

In diesem Zusammenhang: In dieser Artikelserie aus strategischen Gründen bisher fehlend ist eine spektakuläre weitere Attacke von Carsten Thierfelder im Jahr 2014. Seinerzeit hatte er gleichzeitig bei drei verschiedenen Gerichten versucht, eine einstweilige Verfügung gegen die DN-Redaktion zu erwirken. Sage und schreibe fünf Gerichte haben seinen Antrag entweder gleich abgelehnt oder an die nächste Instanz (Landgericht) weitergeleitet und dann abschlägig beschieden: Amtsgericht Bochum, Amtsgericht Recklinghausen, Amtsgericht Sigmaringen, Landgericht Bochum, Landgericht Hechingen!

In einzelnen Beschlüssen wie dem des Landgericht Hechingen wird dabei ausdrücklich hervorgehoben, dass die Anträge mutwillig sind und möglicherweise einen Missbrauch des Instruments der Prozesskostenhilfe darstellen.

Andere abweisende Gerichtsbeschlüsse heben hervor, dass Thierfelder selbst verleumderisch tätig ist.

DN hat auf die Veröffentlichung dieses für diese Redaktion triumphalen Vorgangs verzichtet in der nicht erfüllten Hoffnung, den Wüterich durch ausbleibende Berichterstattung ruhigstellen zu können.

Aber die Internet-Mobber lassen sich dadurch leider nicht abschrecken noch ausbremsen.

 

Die DN-Redaktion wendet sich wieder ihrer Arbeit zu

Damit soll das Thema Abmahnungen, Drohungen und Co. von Gerati.de jetzt erst einmal beendet sein. Weitere Abmahnungen und Provokationen werden von der DN-Redaktion nicht mehr zur Kenntnis genommen, solange deren Rechte auf den einschlägigen Schmähkritik-Seiten von Silvio Harnos derart massiv verletzt werden.

Nicht zuletzt aufgrund des positiven Leserfeedbacks auf Aua1510 werden Gerati.de und die von dort ausgehenden Verbindungen in die Szene künftig auf DN klar benannt. Die DN-Leser und Tierfreunde müssen Gelegenheit haben zu erkennen, woher diese Attacken kommen und dass sie in direktem Zusammenhang nicht mit der Person Karin Burger, sondern mit ihrer Tierschutz-Kritik stehen; vermutlich hauptsächlich der Kritik am einträglichen Auslandstierschutz in Form des Pet-Trafficking!

Im Übrigen darf sich jeder fragen, was Silvio Harnos eigentlich treibt. Wenn Tierschützer, die auf DN immerhin scharf kritisiert werden, aufjaulen und in der einen oder anderen Art und Weise dagegen vorgehen, ist das plausibel und nachvollziehbar.

Der Betreiber von Gerati.de jedoch hat mit Tierschutz nichts zu tun, sondern spricht sich unvermissverständlich gegen den Tierschutz aus, bejaht Tierversuche, Wildtiere im Zirkus und Pelz. Dieser Redaktion bleibt nur die Vermutung, dass es sich um eine persönliche Kränkung handelt, da DN das Kooperationsangebot von Gerati.de so harsch zurückgewiesen hatte (vgl. Aua1373P).

Sollte diese Redaktion eine Strafanzeige oder eine einstweilige Verfügung von Silvio Harnos erreichen, werden die DN-Leser innerhalb dieser Artikelserie darüber informiert.

 

Weitere DN-Artikel der Serie Hinter den DN-Kulissen:

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