Aua1495: Offizielle Mitteilung an das Schweizer Bundesamt für Veterinärwesen (1): Geplante Einfuhr von rund 64 Hunden aus der Türkei durch die Europäische Straßentierhilfe e. V.

 

{TS-Kritik mit unzulänglich geknebelter Ironie}

[21.01.2015]
[Aktualisierung vom 22.01.2015 am Ende vom Text]

 

Sehr geehrte Damen und Herren, der Arbeitsgemeinschaft beim Schweizer Bundesamt für Veterinärwesen,

mit großer Freude nehmen authentische Tierfreunde in der Bundesrepublik von dieser Meldung Kenntnis (vgl. auch TL24/15): Das Schweizer Bundesamt für Veterinärwesen will unter dem Aspekt drohender Tollwut entschlossener gegen illegal importierte Hunde vorgehen. Für die Schweiz lasse sich eine „enorme Zunahme an illegalen Einfuhren“ feststellen. Das Bundesamt habe nun eine Arbeitsgruppe gegründet.

Damit setzt sich die Schweiz in Tierschutzfragen erneut an die Tête politischen Handelns gegen diesen seit vielen Jahren bekannten Missstand inklusive der potenziell tödlichen Gesundheitsgefährdung für Mensch und Tier. Von solch einer Arbeitsgruppe auf Ministeriumsebene können wir in Deutschland nur träumen. Dafür ist hier die Lobbyarbeit der Futtermittelindustrie auch zu erfolgreich und deren Nähe z. B. zu den Tierärzteorganisationen zu groß.  Die Redaktionen der Specific-Interest-Medien sind fest in der Hand der Konzerne (z. B. die Vox-Sendung hundkatzemaus – „präsentiert von Whiskas“). Für die Industrie können gar nicht genug Hunde und Katze nach Deutschland geschleppt werden; jedes Maul macht Umsatz!

Gern bietet unsere Chef- (und einzige) Redakteurin, Karin Burger, die als Journalistin seit fünf Jahren exklusiv zum diesem Thema recherchiert und publiziert, Ihrer Arbeitsgruppe einen entsprechenden Vortrag und das Briefing zu „Methoden und Strukturen des gewerbsmäßigen Hundehandels unter dem Etikett des Tierschutzes“ an.

Dort agieren inzwischen internationale Netzwerke. Furore sowohl in Österreich, Deutschland und der Schweiz macht derzeit der österreichische Verein Streunerparadies. Der hat übrigens erst letztes Jahr fünf Hunde aus Rumänien in die Schweiz verbracht, wo alle fünf Hunde dann getötet wurden (vgl. Aua1481).

 

Tatort: Schweiz! Allerdings geht von diesen fünf Hunden, die von dem Verein Streunerparadies aus Rumänien in die Schweiz gebracht wurden, erkennbar keine Gefahr mehr aus. Sie sind tot! Und die Verbingung soll nach Angaben des Vereins Streunerparadies auch völlig legal gewesen sein. Nachdem jetzt allerdings behördlich dokumentiert ist, dass einzelne Hunde dieser gewerbsmäßigen Hundehändler trotz EU-Heimtierausweis keinen gültigen Tollwut-Impfschutz aufweisen (vgl. Aua1492), könnte sich das Interesse der designierten Arbeitsgruppe beim Schweizer Bundesamt für Veterinärwesen durchaus auf diesen hochinteressanten Verein und seine Satelliten (hier und hier) richten? (Näheres zum Tod dieser Hund in Aua1481.)

 

Zur Wirksamkeit der von diesem Verein vorgelegten Impfdokumente gibt es ebenfalls neuere Erkenntnisse. Bei einer vom Veterinäramt Nürnberg durchgeführten Beschlagnahmung von Hunden aus Rumänien in der Verantwortung des Vereins Streunerparadies (vgl. Aua1472) wurden drei Hunden Blutproben zur Bestimmung des Tollwuttiters entnommen. Das Ergebnis ist für Szeneinsider wenig überraschend: kein Tollwutimpfschutz (vgl. Aua1492).

Aber keine Sorge, die fünf aus Rumänien in die Schweiz verbrachten Hunde dieses Vereins sind ja sowieso schon tot (siehe oben).

 

Können wir bitte gleich anfangen?

Nachdem sachkundige und professionelle Tierfreunde und Tierschützer seit Jahren auf die Politik warten und hoffen, dass dieser unendlichen Tierschlepperei unter dem Etikett des Tierschutzes endlich auch durch Politik und Behörden der leicht zu bewegende Riegel vorgeschoben wird, möchte diese Redaktion noch heute mit der Arbeit beginnen. Aus diesem Grund weist DN das Schweizer Bundesamt für Veterinärwesen ausdrücklich auf die geplante Einfuhr von 64 Hunden aus der Türkei durch den ominösen Verein Europäische Straßentierhilfe e. V., vormals Tierschutz Hennef, Dieter Ernst und Helli Pries, hin.

 

Alle Akteure bei der aktuellen und nach Angaben des Veterinäramts Düren illegalen Verbringung von 64 Hunden aus der Türkei nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz durch den Verein Europäische Straßentierhilfe e. V. sind in der Szene hinlänglich bekannt: Zu dieser Hündin Rosa etwa, die Verbringung einer spanischen Hündin 2008 in die Schweiz,  können Schweizer Tierschützer (Monika F.) aus ihren Erfahrungen mit Helli Pries berichten!
Foto: Nutzungsrechte der DN-Redaktion eingeräumt; Rechteinhaber möchte nicht genannt werden

 

 

Europäische Straßentierhilfe – vormals: Tierschutz Hennef

Die DN-Redaktion erlaubt sich das Attribut „ominös“ für den Verein Europäische Straßentierhilfe e. V. zu verwenden, weil zumindest sie nicht in der Lage ist, wenigstens eine offizielle Webseite dieser gewerbsmäßigen Hundehändler oder einen Facebook-Account zu finden. Das mag aber durchaus auch am Unvermögen der DN-Redaktion liegen.

Über den Verein Europäische Straßentierhilfe ist also nichts bekannt, was Rückschlüsse auf dessen Seriosität zuließe: keine Satzung, keine Ämterbesetzung, kein Hinweis auf Gemeinnützigkeit, keine Jahresberichte – kurz: nichts!

Trotzdem bemüht sich der Verein Europäische Straßentierhilfe e. V., namentlich vertreten durch den vom Verein ETN Europäischer Tier- und Naturschutz e. V. bekannten Dieter Ernst und Helli Pries, derzeit, im Verstoß gegen die in Deutschland geltenden Bestimmungen (gemäß Auskunft des zuständigen Veterinäramts Düren) und ohne die in Deutschland notwendige Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz Dutzende Hunde aus der Türkei (nicht gelistetes Drittland!) nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz zu verbringen.

 

Bildzitat Screenshot: Hier und über Tierschutzverteiler versucht der Verein Europäische Straßentierhilfe e. V., der nach Auskunft des zuständigen Veterinäramts bisher noch nicht einmal die dazu notwendige Erlaubnis für den gewerbsmäßigen Handel mit Tieren besitzt, etwa 64 Hunden aus der Türkei an Abnehmer in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu vermitteln. Der Klammerzusatz, die Einfuhr  „ist generell möglich“, ist nach Auskunft des Veterinäramts Düren zumindest nach deutschem Recht nicht zutreffend! Die szenebekannten Akteure, Dieter Ernst und Helli Pries, versuchen hier auch gezielt, Abnehmer in der Schweiz anzusprechen! Im Screenshot hier nicht enthalten, aber von der DN-Redaktion gesichert, ist die E-Mail-Adresse von Dieter Ernst beim Verein ETN Europäischer Tier- und Naturschutz e. V.

 

Wie das Schweizer Bundesamt für Veterinärwesen der in obiger Anzeige angesprochenen Zielgruppe entnehmen kann, wendet sich der Verein Europäische Straßentierhilfe auch an Schweizer Tierfreunde.

Auch wenn der Verkaufsinfrastruktur des Vereins Europäische Straßentierhilfe möglicherweise Webseite und Facebook-Präsenz fehlen, verfügen die beiden erfahrenen Akteure über jede Menge Kanäle, ihre Hunde zur Vermittlung anzubieten. Derzeit gehen auch Vermittlungsaufrufe über einzelne Tierschutzverteiler. Auch dort werden viele Hunde mit Bild vorgestellt, um auf diese Weise an Abnehmer zu kommen.

 

Veterinäramt Düren: Verstoß gegen Tierseuchenrecht

Nach aktueller Rechtslage in Deutschland ist es so, dass Tierschützer, welche nicht über die oben schon erwähnte Paragraf-11-Genehmigung verfügen, Tiere aus dem Ausland weder transportieren noch vermitteln dürfen. Nach schriftlicher Auskunft des für den Verein Europäische Straßentierhilfe e. V. zuständigen Veterinäramts Düren verfügt dieser derzeit noch nicht über die notwendige Erlaubnis; der entsprechende Antrag befinde sich noch in Bearbeitung.

Jeder sachkundige und verantwortungsvolle Tierschützer in Deutschland weiß natürlich, dass mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes die Einfuhren von Tieren aus sogenannten nicht gelisteten Drittländern mehr als heikel sind. Zwar sind die Auskünfte des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu dieser Frage widersprüchlich (vgl. Aua1390 und Aua1391), aber einzelnen deutschen Tierschutzvereinen mit Wirkungsort Türkei wurde die Einfuhr von ihren Veterinärämtern schon generell untersagt (vgl. Aua1380).

Deshalb wird man von seriösen Tierschützern erwarten, dass sie eine solche geplante Einfuhr aus der Türkei sicherlich vorab mit ihrer zuständigen Veterinärbehörde abklären. Das aber ist beim Verein Europäische Straßentierhilfe e. V. nicht der Fall. Das Veterinäramt Düren teilt der DN-Redaktion mit Mail vom 21. Januar 2014 mit, dass ihm die geplante Einfuhr der ungefähr 64 Hunde aus der Türkei nicht bekannt gemacht wurde.

Das könnte eventuell daran liegen, dass diese Einfuhr gegen geltendes Recht verstößt – und mithin von dieser Redaktion als illegal bezeichnet wird. Die konkrete Presseanfrage an das Veterinäramt Düren lautet (mit Antwort):

              

Steht die geplante Verbringung von 64 Hunden aus Istanbul nach Deutschland durch den Verein Europäische Straßentierhilfe im Einklang mit den aktuellen tierseuchenrechtlichen und weiteren Bestimmungen dazu?

Antwort: Die Einfuhr von Hunden aus der Türkei steht nicht im Einklang mit aktuellen tierseuchenrechtlichen Bestimmungen.

(Presseauskunft Veterinäramt Düren vom 21.01.2014; Hervorhebg. d. DN-Red.)

              

 

Bitte auf gar keinen Fall mit ETN Europäischer Tier- und Naturschutz e. V. verwechseln!

Es ist dieser Redaktion aus leidvoller Erfahrung besonders wichtig darauf hinzuweisen, dass weder das Schweizer Bundesamt für Veterinärwesen noch die anderen beiden DN-Leser aus der Namenstatsache <Dieter Ernst>, der hier für den Verein Europäische Straßentierhilfe auftritt, irgendwelche Rückschlüsse auf den strunzseriösen Verein ETN Europäischer Tier- und Naturschutz e. V. zu ziehen!

Wie weit jenseits aller Zweifel sich der Verein ETN bewegt, mag der Schweizer Leser gern auch aus diesem Bericht bei SPIEGEL online entnehmen, der über den ETN im Zusammenhang mit dem seinerzeit in Untersuchungshaft befindlichen deutschen Tierschützer Sigurd T. berichtet.

 

Bildzitat Screenshot von heute (!) des Impressums von ETN Europäischer Tier- und Naturschutz e. V., wo Dieter Ernst nach wie vor als Präsident benannt wird. Also der Mann, der derzeit zusammen mit Helli Pries versucht, eine nach Auskunft des Veterinäramts Düren illegale, weil nicht mit dem Tierseuchenrecht konforme Verbringung von etwa 64 Hunden aus der Türkei nach Deutschland zu organisieren!

 

Zwar ist oder war (beim ETN weiß man das nie) Dieter Ernst Präsident des ETN, zwar wird in den Vermittlungstexten zu den rund 64 Hunden aus Istanbul Dieter Ernst mit seiner ETN-E-Mail-Adresse angegeben, aber es ist tatsächlich kaum vorstellbar, dass der ETN derart schamlos und öffentlich gegen Tierseuchenrecht und die weiteren Bestimmungen zum Schutz von Mensch und Tier verstößt.

Immerhin hat auch die deutsche Verbraucherschutzorganisation Stiftung Warentest den ETN bei einem Vereinscheck 2013 in die allerunterste Kategorie derer eingeordnet, die überhaupt keine Auskunft über die Verwendung ihrer Gelder geben (hier). Und auch Verstöße gegen Tierseuchenrecht und andere Bestimmungen beim Transport und der Verbringung von Tieren durch den ETN sind bisher nur im geringen Umfang bekannt: hier und hier. Wer ein zwei Mal nachweislich und behördlich aktenkundig gegen bestehende Gesetze in diesem Bereich verstößt, tut das bestimmt nie wieder!

Auch die Tatsache, dass der ETN bei dem Verbraucherschutzportal CharityWatch.de seit Jahren auf der Warnliste steht (hier und hier), sollte man nicht überbewerten. Nur bewerten …

Außerdem: Ausdrücklich ohne konkreten Bezug zum ETN haben Beobachter gelegentlich schon das Wunder miterleben dürfen, wie sich solche Vereine quasi über Nacht verdünnisiert haben. Erst gibt es eine Stiftung, dann kommt die entscheidende Satzungsänderung und wosch … weg ist der Verein und mithin die Kontrolle durch die Mitglieder und/oder Delegierten.

Und die letzte Presseanfrage dieser Redaktion hatte der ETN auch nicht beantwortet: Pav15!

 

Verplaudern wir uns nicht! Handeln Sie!

Aber verplaudern wir uns nicht! Das Schweizer Bundesamt sowohl wie das für den Verein Europäische Straßentierhilfe e. V. zuständige Veterinäramt Düren haben jetzt offiziell und nicht zuletzt durch dieses wunderbare Aua Kenntnis von der geplanten, nach Auskunft des VA Düren zumindest nach deutschem Recht illegalen Verbringung von etwa 64 Hunden aus Istanbul Kenntnis erlangt.

Der Handlungsfaden liegt jetzt bei den deutschen und Schweizer Behörden!

Die Unterzeichnete freut sich, gelegentlich von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Burger
www.doggennetz.de – der tierschutzkritische Blog

 

 

[Aktualisierung vom 22.01.2015]
Wie immer: Tierschützer machen es noch schlimmer – Stellungnahme der Europäischen Straßentierhilfe e. V.

Per E-Mail am 22. Januar 2015 erreicht die DN-Redaktion ein Schreiben der Europäischen Straßentierhilfe e. V., das gleichlautend an das Veterinäramt Düren und das Schweizer Bundesamt für Veterinärwesen verschickt worden sei.

Die DN-Redaktion druckt den Inhalt des Schreibens ungekürzt ab; die Hervorhebungen stammen von der DN-Redaktion mit dem Ziel, die relevanten Aussagen der Stellungnahme hervorzuheben und auf diese weiter unten einfacher antworten zu können. Angesprochener Adressat ist Frau Dr. Goldmann beim Veterinäramt Düren.

              

Sehr geehrte Frau Dr. Goldmann,

aufgrund des Artikels „Aua1495“ von Frau Karin Burger auf Ihrem [sic] Blog „Doggennetz“ und aufgrund ihres Schreibens an das Veterinäramt Düren und an das Schweizer Bundesamt für Veterinärwesen möchten wir folgendes [sic] klarstellen:

Frau Burger behauptet, dass der Verein „Europäische Straßentierhilfe e. V.“ die Einfuhr von 64 Hunden aus der Türkei nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz beabsichtige, ohne die erforderliche Genehmigung zu besitzen bzw. an tierseuchenrechtliche Bestimmungen zu halten Dies entspricht nicht den Tatsachen. Der o. a. Verein wird keine Hunde aus der Türkei in die EU einführen. Der Verein hat lediglich einen Hilferuf verbreitet und sich als Ansprechpartner für die Vermittlung bzw. Übernahme von Hunden angeboten. Der Aufruf richtete sich an Tierschutzvereine und Tierfreunde, die die erforderlichen Genehmigungen für die Einfuhr von Hunden besitzen. In dem Aufruf wurde zudem darauf hingewiesen, dass die 64 Hunde über die erforderlichen Untersuchungen und Papiere für die Ausreise aus der Türkei verfügen.

Frau Burger hat daraus fälschlicherweise den Schluss gezogen, dass die Einfuhr und die Vermittlung der Hunde über den o. a. Verein erfolgen wird, was – wie bereits ausgeführt – nicht den Tatsachen entspricht.

Den Text des ursprünglichen Hilfsaufrufs habe ich unten angehängt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Helli Pries 1. Vorsitzende

  

              

Nachdem diese Redaktion eine Runde über die Tatsache geweint hat, dass auch diese Stellungnahme nur die ursprüngliche Aussage des Artikels bestätigt und die Sachverhalte im Tierschutz immer dadurch verkompliziert werden, dass den Akteuren jede Sachkunde fehlt, erklärt es die DN-Redaktion hier gern und exklusiv für Frau Helli Pries noch einmal:

1. Offensichtlich hat der Verein Europäische Straßentierhilfe e. V. immer noch nicht verstanden, dass die Einfuhren von Tieren aus nicht gelisteten Drittländern wie der Türkei GRUNDSÄTZLICH, IMMER und auch für Tierschützer mit der Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz VERBOTEN IST!

Deshalb ist die Behauptung, mit diesem Hilfeaufruf Tierschutzvereine gesucht zu haben, welche das dürfen, hinfällig. Es gibt keine Tierschutzvereine, die das dürfen! 

 

2. Von diesem Verbot umfasst und im Gesetz ausdrücklich erwähnt ist auch die Vermittlung von Tieren! Der ursprüngliche Hilfeaufruf formuliert: „[…] bei Anfragen zur Übernahme von Hunden und Flugpatenschaften werden Sie sich bitte an Frau Pries (ist generell möglich).“

DAS ist nach dem Verständnis dieser Redaktion Tiervermittlung. Der Verein Europäische Straßentierhilfe bietet sich als Ansprechpartner für Personen an, die an der Übernahme von Hunden aus der Türkei interessiert sind. So etwas nennt man Tiervermittlung!

Und so formuliert es oben ja auch die Stellungnahme von Helli Pries, wo sie ausdrücklich noch einmal bestätigt, sich als Ansprechpartner für die Vermittlung angeboten zu haben. Aber erstens darf sie das schon einmal grundsätzlich nicht, solange die erforderliche Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 nicht vorliegt; zweitens darf sie das für Hunde aus der Türkei selbst dann nicht, wenn sie die Erlaubnis hat.

 

3. Auch der Klammerausdruck „(ist generell möglich)“ bestätigt die Aussage des DN-Artikels. Denn die Übernahme von Hunden aus der Türkei durch Vermittlung von Tierschützern ist GENERELL VERBOTEN!

 

4. Ob die Europäische Straßentierhilfe e. V. „nur“ mit der Vermittlung dieser Hunde aus der Türkei befasst ist oder ob er selbst für den Transport der Hunde aus der Türkei nach Deutschland verantwortlich zeichnet, spielt tierseuchenrechtlich und für den Berichterstattungsanlass auf DN überhaupt keine Rolle. Noch einmal: Schon die Vermittlung ist nach den neuen gesetzlichen Regelungen nicht erlaubt!

              

1) Wer

 1. Wirbeltiere oder Kopffüßer,

[…]

 5.

Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung in das Inland verbringen oder einführen oder die Abgabe solcher Tiere, die in das Inland verbracht oder eingeführt werden sollen oder worden sind, gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung vermitteln,

will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

(Tierschutzgesetz § 11, Absatz 1, Satz 1, Nr. 5)

  

              

Ebenfalls noch einmal: BEVOR diese Genehmigung der zuständigen Veterinärbehörde nicht vorliegt, darf auch nicht mit den genannten Tätigkeiten – inklusive der Vermittlung! – begonnen werden:

 

               (5) Mit der Ausübung der Tätigkeit nach Absatz 1 Satz 1 darf erst nach Erteilung der Erlaubnis begonnen werden.                 

Und selbst wenn die Erlaubnis (für den Verein Europäische Straßentierhilfe e. V.) dann vorläge, ist die Vermittlung von Tieren aus der Türkei nicht erlaubt! Sie ist nicht erlaubt, weil die Einfuhr von Tieren aus nicht gelisteten Drittländern wie der Türkei im Rahmen des gewerbsmäßigen Hundehandels verboten ist!

Wenn DN-Lesern einfällt, mit welchen anderen Worten man den Gesetzesinhalt diesen Tierschützern so erklären kann, dass sie ihn endlich verstehen, bittet die Redaktion um Hinweise!

Die Linguistin ist hier erst einmal am Ende ihres Lateins!

 

 

Weitere DN-Artikel über Streunerparadies:

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DN-Artikel über den Parallelverein Gegen Tierquälerei:

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DN-Artikel über weitere dubiose Orgas im Umfeld:

Aua1367P (Tierschutzengel Grenzenlos e. V. i. Gr. und Hundehilfe Koblenz) sowie Pav13 und Pav14

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Verweigerte Presseauskunft: Pav15