Aua1035: Gewalteskalation nicht nur in Niedermohr: Die Unverfrorenheit des Biedermanns ETN

 

{TS-Kritik}

 

ACHTUNG!

Dieser Artikel enthält im weiteren Verlauf unten ein sehr grausames Bild von einem angeblich sexuell missbrauchten Hund, welches der ETN in Umlauf gebracht hat.

 

 

Es ist schlicht atemberaubend und eine auf die Tierschutzszene abgestimmte Neuinszenierung des bekannten Dramas Biedermann und die Brandstifter von Max Frisch: Was sich der Europäische Tier- und Naturschutz e. V. (ETN) in einem Zeitungsinterview leistet. Nachdem jetzt die Gewalt offensichtlich nicht nur in Niedermohr, sondern insgesamt eskaliert, schlüpfen jene, die den zentralen Brandstifter groß gemacht haben, rasch in die Rolle des Biedermanns. Nur so jedenfalls kann diese Redaktion die ungeheuerliche Äußerung bewerten, welche der ETN in einem aktuellen Interview mit der Saarbrücker Zeitung vom Stapel gelassen hat.

 

Saarbrücker Zeitung berichtet über Niedermohr

Unter der Überschrift In einem Dorf in der Westpfalz tobt ein Kampf um angeblich sexuellen Missbrauch von Tieren berichtet Johannes Schleuning über die aktuelle Gewalteskalation. Mit Bezug auf die Demo in Niedermohr schreibt die SZ:

              

Nach einer Demonstration teils aggressiv auftretender Tierschützer vor Ort, massiven Drohungen im Internet und dem nächtlichen Besuch eines mutmaßlich rechtsgerichteten Schlägertrupps schickt die Polizei in Landstuhl nun Tag und Nacht ihre Streifenwagen zu Kontrollfahrten in den abgelegenen Ort, um eine Eskalation zu vermeiden. Doch die scheint längst ihren Anfang genommen zu haben.

(Saarbrücker Zeitung, 30.07.2013: In einem Dorf in der Westpfalz tobt ein Kampf um angeblichen sexuellen Missbrauch von Tieren; Hervorhebung d. DN-Red.)

              

Ja, sie hat. Und Doggennetz.de hat genau davor seit über einem Jahr gewarnt (vgl. Artikelserie Menschenjagd in Welver; Linkliste dazu in Aua766a)!

Auch der SZ-Artikel wiederholt, was nicht oft genug wiederholt werden kann, was aber bei den von einem „Tierrechtler aus Recklinghausen“ aufgepeitschten Massen nicht ankommt. Zu den im April in Niedermohr beschlagnahmenten Tieren heißt es: „Ein Missbrauch kann bei allen Tieren nicht nachgewiesen werden.“

Der „Tierrechtler aus Recklinghausen“ wird in dem Artikel namentlich nicht benannt, obwohl dieser durch sein öffentliches Auftreten mit Hilfe des Radiosenders Antenne Kaiserslautern inzwischen namentlich benannt werden darf: Carsten Thierfelder.

 

Vorverurteilungen und indirekte Selbstjustizaufrufe

Natürlich kommt auch die Saarbrücker Zeitung an dem rechtsstaatlichen Faktum nicht vorbei, dass es bisher gegen Niedermohr weder gerichtsfeste Beweise noch gar ein Gerichtsurteil für die exklusiv von Thierfelder und dem ETN vertriebene Tierbordell-These gibt. Und welchen Anteil der „Tierrechtler aus Recklinghausen“ an der Eskalation hat, das benennt die SZ ebenfalls:

              

In Internetforen und auf Facebook haben sich die Vorverurteilungen derweil verselbstständigt. Der Tierrechtler aus Recklinghausen hat so etwa die genaue Adresse und ein Foto der beiden Beschuldigten auf seiner Internetseite veröffentlicht. Dort heißt es auch: „Sollten die Behörden weiter das Treiben im Tierbordell fördern statt verhindern, dann müssen wir andere Wege finden!“

(ibid.)

              

Damit ruft auch die SZ die begangenen Verletzungen der Persönlichkeitsrechte auf. Dass die Veröffentlichung der genauen Adresse ein indirekter Aufruf zur Selbstjustiz sei, bewegt sich nuklear im Meinungsspektrum dieser Redaktion, dürfte aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gerichtliche Zustimmung finden. Der Verweis auf die anderen zu findenden Wege versteht diese Redaktion ebenfalls als eine Drohung.

 

ETN mimt jetzt den Biedermann

Wir kommen zum Höhepunkt des SZ-Artikels wie folgt:

              

Tierschutzorganisationen sehen sich inzwischen genötigt, sich von der Radikalisierung zu distanzieren. „Hetze und Vorverurteilungen untergraben die gut gemeinten und berechtigten Ziele der Tierschützer“, sagt eine Mitarbeiterin des Europäischen Tier- und Naturschutzvereins in Much bei Köln.

(ibid.)

              

Der ETN möchte sich distanzieren? Hetze und Vorverurteilungen untergraben den Tierschutz?

Das ist ein wahrlich starkes Stück Unverfrorenheit, denn es war der ETN, der bisher den zentralen Hetzer zu diesem Thema, Carsten Thierfelder, immer wieder öffentlich gelobt, verteidigt und verlinkt hat.

 

Bildzitat Screenshot von der ETN-Facebook-Seite https://www.facebook.com/tierschutzundnaturschutz am 22.04.2013. Hier vorverurteilt der ETN Niedermohr als „Tierbordell“ schon vor dem Beginn der staatsanwaltlichen Ermittlungen. Bis heute gibt es nach den Presseauskünften der zuständigen Behörden keinen validen Beleg dafür, dass sich in Niedermohr in Tierbordell befunden habe. Aber der ETN schreibt: „Es gibt sie doch, wie wir schon immer berichtet haben.“ Nein: „berichtet“ hat der ETN nie, er hat nur behauptet und dafür niemals Beweise vorgelegt. Dafür lobt er hier einen notorischen Rechtsbrecher und Verleumder, gegen den schon zum damaligen Zeitpunkt rund ein Dutzend Gerichtsurteile und -beschlüsse vorlagen. Wenn sich der ETN heute gegenüber der Saabrücker Zeitung nun angeblich von „Hetze und Vorverurteilungen“ distanzieren möchte, ist das nach Meinung dieser Redaktion eine bodenlose Unverschämtheit.Der ETN selbst hat vorverurteilt!

 

Carsten Thierfelder selbst bezieht sich auf seinen Hetz-, Hass- und Lügenseiten permanent und wohlwollend auf den ETN. Mit dem vermutlich „früheren“ ETN-Anwalt Erik M. war er offensichtlich per du; jedenfalls liegt dieser Redaktion eine Mail von Thierfelder an M. vor, die mit dem Vornamen unterzeichnet ist.

 

ETN-Brief an Antenne Kaiserlautern

Der letzte dieser Redaktion bekannte Unterstützungsakt des ETN für den Recklinghäuser Hetzer, gegen den bisher knapp 20 Gerichtsurteile und –beschlüsse sowie aktuell ein Ordnungshaftbeschluss vorliegen, datiert gerade erst vom 15. Juli 2013. Da nämlich soll der ETN einen Brief an den Radiosender Antenne Kaiserslautern geschrieben haben, wo Thierfelder drei Tage zuvor einen länglichen Auftritt in einer zweistündigen Radiosendung gehabt hatte. Nach dem Protest der Verleumdungsopfer des Carsten Thierfelder (vgl. Aua1020) sowie mindestens drei Beschwerden an die Landeszentrale für Medien und Kommunikation in Ludwigshafen war eine geplante zweite Sendung nicht mehr ausgestrahlt worden. (DN gibt hier nur einen chronologischen Verlauf wieder und behauptet keinen Kausalzusammenhang zwischen dem offenen Brief und der nicht ausgestrahlten Sendung.)

Der besagte ETN-Brief an Antenne Kaiserslautern ist auf der Hetzseite von Carsten Thierfelder veröffentlicht. Bezeichnenderweise findet er sich (bzw. findet diese Redaktion ihn) weder auf der ETN-Website noch der ETN-Facebook-Seite. An der Echtheit des Briefes ist aufgrund des ETN-Briefpapiers aber schwerlich zu zweifeln.

 

Bildzitat Screenshot des auf der Webseite mit den strafbaren Inhalten von Carsten Thierfelder verlinkten Briefes des ETN an Antenne Kaiserslautern. Inhalt der mehr als zweifelhaften Antenne-Kaiserslautern-Sendung war das angebliche Tierbordell Niedermohr, zu dem sich der Haupt- und Staatshetzer Carsten Thierfelder in mehreren Interviewteilen der 2stündigen Sendung äußern durfte.

Auf die diversen logischen Brüche des ETN-Schreibens braucht an dieser Stelle nicht weiter eingegangen zu werden.

Interessanter sind darin im Zusammenhang mit der Biedermann-Äußerung in der SZ so Unterstellungen und mit dem Thema in keinerlei Kontext stehende Verleumdungen zur DN-Redaktion wie:

              

Frau Burger pflegt Kontakte zu den Personen in Niedermohr […].

(Zitat aus dem Brief des ETN an den Radiosender Antenne Kaiserslautern vom 15.07.2013) 

              

Leider vergisst der ETN zu erwähnen, dass diese „Kontakte“ im Rahmen journalistischer Tätigkeit anfallen – wie etwa bei der Saabrücker Zeitung, wenn Johannes Schleuning in seinem Artikel selbstverständlich die Betreiber des angeblichen Tierbordells zu Wort kommen lässt.

Hier wird gezielt suggeriert, dass eine Privatperson Karin Burger Kontakte zu Tierbordellbetreibern pflege.

Damit ist der ETN ganz nah bei seinem Schützling Carsten Thierfelder.

Gegenüber der Saarbrücker Zeitung erwähnt der ETN leider auch die Zoophilie-CD nicht, die aus seinem Fundus stammt und selbst nach Bewertung der Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e. V. nur den einen Zweck hat, Personen zu verleumden (vgl. Aua962).

 

Lob und Links für den Hetzer

Die Webseiten des Carsten Thierfelder hatten von jeher keinen anderen Inhalt als übelste Lügen, Verleumdungen und Hetze, wie rund ein Dutzend Urteile aus der Vergangenheit und weit vor dem Thema Zoophilie belegen (vgl. die lange Liste der Gerichtsurteile in Aua689 und Aua713).

Selbst wer keine Kenntnis dieser Urteile hat, dem muss schon nach wenigen Minuten Lektüre der Hetzseiten von Carsten Thierfelder klar sein, dass hier massiv und auf exzessive Art und Weise Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Den dort verleumdeten Personen werden jede Menge Straftaten unterstellt, sie werden mit geklauten Fotos abgebildet, ihre Adressen werden genannt und die Leser werden indirekt zur Selbstjustiz aufgefordert.

Die DN-Redaktion bereitet derzeit eine umfassende Dokumentation mit über 30 Belegen zum Gewaltpotenzial des Carsten Thierfelder und seiner drei Mittäterinnen, Sabine K., Tanja L. und Barbara S. vor.

Der Verleumdungsopfer des Carsten Thierfelder ist Legion; auffallend viele Journalisten und Autoren sind darunter.

Wenn der ETN jetzt auf einmal darstellen möchte, er habe von dieser Hetze nichts gewusst, wird er damit Glaubwürdigkeitsprobleme haben.

Aktuell liegen zwei weitere einstweilige Verfügungen gegen Carsten Thierfelder vor (vgl. Aua1028, Aua1029) sowie ein Ordnungshaftbeschluss vom Amtsgericht Halle. Der angeordneten Ordnungshaft entzieht sich der bisher vom ETN unterstützte Rechtsbrecher mit Hinweis auf seine Lungenkrankheit. Diese hindert ihn jedoch nicht daran, am bisher heißesten Wochenende des Jahres an einer weiteren Pseudo-Tierschutz-Demonstration am 27. Juli 2013 in Welver teilzunehmen (vgl. Aua1033P).

In einem dritten aktuellen einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Carsten Thierfelder ist am 14. August Verhandlung. Außerdem läuft vor dem Amtsgericht Recklingshausen noch ein Strafverfahren gegen den ETN-Schützling.

 

Die ETN-Stimmungsmache mit grausamem Bild

Der tierschutzkritische Blog Doggennetz.de hat schon vor der Eskalation der Gewalt dokumentiert, dass der ETN als einziger der großen Tierschutzorganisationen behauptete, es gäbe in Deutschland Tierbordelle (vgl. Artikel Aua766a, Aua766b, Aua770). Sowohl der Deutsche Tierschutzbund e. V. wie auch PETA Deutschland e. V. konnten das zu dem damaligen Zeitpunkt so nicht bestätigen. Beweise für seine stimmungsmachende Behauptung hat der ETN NIE vorgelegt!

Stattdessen tauchte dann zum Jahreswechsel die mehr als ominöse „geheime Zoophilie-CD“ aus dem Fundus des ETN auf (vgl. Artikelserie Aua933 bis Aua937). Parallel zur DN-Berichterstattung wurde diese Redaktion vom ETN mit einer wahren Abmahnwelle (vgl. Aua971, Aua972, Aua973) sowie einer völlig abstrusen Strafanzeige überzogen (Aua974), die selbstverständlich eingestellt wurde (Aua1009).

Mit welchen Mitteln der ETN selbst das Thema des sexuellen Missbrauchs von Tieren bearbeitet hat, ist durch das unglaubliche Plakat belegt, mit dem im Oktober 2012 Stimmung gemacht wurde. Für seriöse Vereine gilt die Verwendung besonders grausamer Bilder als No-go. Nicht so für den ETN.

 

Bildzitat Screenshot von  https://www.facebook.com/photo.php?fbid=431691100225738

Mit diesem Plakat schürte der ETN die Emotionen im Herbst 2012 und im Kontext mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes. Es ist ein extrem grausames Bild, für das der ETN auch keine Bildquelle angibt. Die DN-Recherchen zur Bildquelle offenbaren dann auch noch, dass dieses Bild aus dem Ausland stammt und bei der dortigen Quelle sich keine überprüfbaren Hinweise finden lassen, an Hand derer man die Behauptungen des ETN überprüfen könnte. Beachten Sie auch den hochemotionalen Text! Dieses Plakat wurde überall verteilt und auch versucht, es in diversen Printmedien unterzubringen. Die BILD-Zeitung jedoch lehnte den Abdruck eines derart grausamen Bildes ab! Das darf man sich auf der Zunge zergehen lassen: die BILD-Zeitung!

***

Zweiter Teil des Screenshots von oben. Pikanterie am Rande: Unter dem Foto ruft Maja Prinzessin von Hohenzollern dann für den ETN zur Demo auf. Zu diesem Zeitpunkt wussten die Tierfreunde allerdings noch nicht, dass sich die Dame ihre Mitleid für Tiere mit einem Tageshonorar von 250 Euro vom Geld der Tiere vergolden ließ (vgl. dazu Aua938).

 

Nicht nur verwendete der ETN ein extrem grausames Bild, nein, er unterschlug auch die Bildquelle. Wie spätere Recherchen dann ergeben haben, handelte es sich um ein Bild aus Serbien. Es ist abgelegt von einer WordPress-Seite ohne Impressum (!), Balkans Animal Suffering. Ob es sich wirklich um einen sexuell missbrauchten Hund handelt, lässt sich den Angaben dort nicht entnehmen. Aufgrund der vom ETN nicht genannten Bildquelle ist also überhaupt keine seriöse Überprüfung möglich. Sogar die BILD-Zeitung hatte es seinerzeit abgelehnt, dieses ETN-Plakat abzudrucken (vgl. Aua788). Ärzte gegen Tierversuche hatten da weniger Hemmungen (ibid.).

 

ETN machte früh Stimmung gegen Justiz

Schon kurz nach der Razzia in Niedermohr im April 2013 macht der ETN Stimmung gegen die Behörden: Es ist noch nicht einmal eine Woche seit dem Polizei-Einsatz vergangen, da spricht der ETN in einer Pressemitteilung von einer „Bankrotterklärung der Justiz“, weil die beschlagnahmten Tiere offensichtlich gemäß rechtsstaatlicher Regularien zurückgegeben werden mussten. Die in den Pressemitteilungen auf der ETN-Webseite fehlende, jedoch auf FB veröffentlichte und von dieser Redaktion gescreenshottete Mitteilung versteigt sich nach kaum einer Woche staatsanwaltlicher Ermittlungen zu folgenden Beurteilungen:

              

Der ETN hat durch seinen Präsidenten gegen alle verantwortlichen Personen Dienstaufsichtsbeschwerden, wie auch Strafanzeigen gestellt. „Es geht nicht an, dass kriminelle Handlungen mit oder an Tieren nicht mit der nötigen Sorgfalt untersucht werden“.

(ETN Pressemitteilung vom 26.04.2013, veröffentlicht auf Facebook; Hervorhebung d. DN-Red.) 

              

Ein solch populistisches Vorgehen bedarf keines weiteren Kommentars. Aber dann möge sich der ETN jetzt, nachdem die Gewalt eskaliert, bitte nicht als Biedermann gerieren und sich von „Vorverurteilung“ distanzieren, die der ETN selbst exzessiv praktiziert hat.

Überzeugender als solche tolldreisten Erklärungen gegenüber den SZ-Journalisten, welche die Hintergründe des Zusammenwirkens zwischen dem zentralen Verleumder zum Thema Zoophilie und dem ETN nicht kennen können, wäre eine deutliche und unzweideutige Distanzierungserklärung des ETN von Carsten Thierfelder.

Wie in den Artikeln der vergangenen Tage schon mehrfach betont, trägt der ETN nach Meinung dieser Redaktion auf der Grundlage nachweisbarer Verbindungen (wie oben belegt) Mitverantwortung für die jetzt eskalierende Gewalt und möglicherweise noch anfallende Sach- und Personenschäden. Und diese Mitverantwortung können weder weitere Abmahnungen noch weitere hanebüchene Strafanzeigen gegen diese Redaktion wegzaubern!