Aua1008P: SFS Satirisches Freitags-Saugut: ETN-Werkzeugkasten auf der Flucht

 

{TS-Satire}   

[erschienen im DNPA 28.06.2013; freigeschaltet: 27.07.2013]

 

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Gibt es denn nichts mehr, was den Europäischen Tier- und Naturschutz e. V. (ETN) nicht flieht? Es muss der Teufel sein, der hier auf den immer gleichen Haufen unziemlich sich entleert? Doppelpunkt: Hofmeister futsch, Image eiert, Rentier.org nicht aufzufinden, kaum Likes auf Facebook und jetzt ist auch noch DER (eine?) ETN-Werkzeugkasten spurlos verschwunden?

Doch zwei große Tröste bleiben dieser Welt: 1. Momentan sucht der ETN einen Werkzeugkasten, nicht aber die Spenden-Millionen! 2. Ist es nicht unendlich beruhigend, wie verantwortungsbewusst der große oder doch eher kleine Verein selbst mit so niederen Dingen wie einem Werkzeugkasten umgeht?

Das Kleinod wiederzufinden ist dem ETN kein Weg zu weit und keine Behörde zu hoch gegriffen: Nun wurde sogar die Staatsanwaltschaft Bonn mit der verzweifelten Suche nach dem einen (1?) Werkzeugkasten beauftragt. Zusammen mit den vielen anderen Strafanzeigen gegen einen ehemaligen Mitarbeiter (vgl. Aua1005P) geht das quasi in einem Aufwasch.

Und wenn Doggennetz.de-Leser sich jetzt fragen, ob die Staatsanwälte in Bonn eigentlich nur noch exklusiv vom und – nicht zu vergessen (vgl. Aua972) – mit dem ETN beschäftigt sind, hält sich diese Redaktion mit der Antwort, Mutmaßungen oder gar Tatsachenbehauptungen extrem vornehm zurück!

Tierfreunde in Deutschland und Europa, Spender, Tierschützer, Publizistinnen, Wohltätigkeitswatcher, Rechtsanwälte, Rechtsanwälte-Bettgenossinnen, ehrenamtliche Helfer und alles, was sich auf Hof Huppenhardt bewegt: Bitte helfen Sie mit!

Gesucht wird: Ein Kasten.

Inhalt: Werkzeug! Eigentümer: Europäischer Tier- und Naturschutz e. V.

Zuständiger Suchhund: Staatsanwaltschaft Bonn, Herbert-Rabius-Straße 3, 53225 Bonn!

 

*** Ende Satiregelände ***

 

Aktualisierung zur Freischaltung am 27.07.2013:

Was ist von einem Tierschutzverein zu halten, der einen ehemaligen Mitarbeiter, von dem man sich im Streit getrennt hat, derart mit Strafanzeigen und Gerichtsverfahren überzieht? Das ist jetzt die vierte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bonn mit wahrlich haarsträubendem Tatvorwurf gegen den früheren ETN-Hofmeister. Und es ist der vierte Fall, wo die Einstellungsverfügung schon vorliegt (für die DN-Leser eingescannt im Anhang).

Und nicht zu vergessen: Für derlei nur als kleinkindlicher Blödsinn zu bezeichnende Aktionen gehen die Gelder der Tiere drauf!

Allerdings, so ist gerüchteweise zu hören, wurde der für solche Fälle eingesetzte Rechtsanwalt inzwischen ebenfalls rausgeworfen; angeblich „wegen Erfolglosigkeit“. Bei aller fehlenden Sympathie für den gemeinten Rechtsanwalt: Strafanzeigen mit so hanebüchenen Tatvorwürfen, wie sie der ETN stellt (vgl. auch Aua974) , kann kein Rechtsanwalt dieses Landes zum Erfolg verhelfen!

Und diesem Strafverfolgungseifer zum Nachteil eines ehemaligen Mitarbeiters steht dann wieder die Unterstützung des ETN für einen Mann gegenüber, der offen und bekennend Recht bricht und sich an gerichtliche Verfügungen nicht hält. (vgl. Aua1028, Aua1029).