Pav15: Europäischer Tier- und Naturschutz e. V. ETN: Das Geld der Tiere für einen Detektiv zum Ausspionieren einer Journalistin

 

{Pav – Presseauskunft verweigert}

 [02.09.14]

 

Der Vorgang liegt schon einige Monate zurück. Doch im Kontext erschütternder neuer Erkenntnisse aus Rumänien und der davon inspirierten Satire Aua1395 ergibt sich nun doch noch der Berichterstattungsanlass über eine verweigerte Presseauskunft des Europäischen Tier- und Naturschutz e. V. ETN im Januar 2014.

Es ist nicht so, dass der ETN chronisch Presseauskünfte verweigert; bis Januar 2014 zumindest nicht gegenüber der DN-Redaktion. Allerdings wurden DN-Presseanfragen im Jahr 2013 dadurch erschwert, dass gemäß Diktat der vom ETN beauftragten Promi-Rechtsanwaltskanzlei Höcker diese nicht an den ETN, sondern direkt an die genannte Kanzlei zu richten seien. Benannte Kanzlei Höcker ist schon richtig berühmt für ihren Umgang mit Bloggern und hat dafür dieses Jahr vom Landgericht Köln hübsch eins aufs Mützchen zentriert bekommen!

 

Substanzlose anwaltliche Abmahnungen

Auch so etwas kostet natürlich das Geld der Tiere: wenn Anwälte den Pressekontakt regeln müssen. Und das Geld steht dann hinterher wieder nicht für Detektive in Rumänien zur Verfügung (vgl. Aua1395).

Aber nicht nur dieses Geld stand und steht für Tierschutz nicht zur Verfügung. Auch die Summen für offensichtlich substanzlose anwaltliche Abmahnungen wie z. B. Aua971, Aua972, Aua973, Aua1178 dürften für die Tiere verloren sein. „Substanzlos“ deshalb, weil DN den darin vom ETN formulierten Forderungen nach vorheriger anwaltlicher Prüfung nicht nachgegeben hatte, was keinerlei Konsequenzen nach sich zog.

Nach Meinung dieser Redaktion also schlicht teure Einschüchterungsversuche!

Wie viel Geld der Tiere in den Prozess um Aua697 geflossen sind, welche die DN-Redaktion schlussendlich und vor dem Oberlandesgericht Köln gewonnen hatte, sollten die Spender direkt beim ETN abfragen!

Da sind hanebüchene Strafanzeigen, in einer derer der ETN eine erfolgte „Nötigung“ durch eine DN-Presseanfrage behauptete (Aua974), natürlich billiger. Die zahlt der Steuerzahler, auch wenn deren Ergebnis das nämliche ist wie bei den Abmahnungen: nüscht (vgl. Aua1009).

 

2011: Detektei soll Journalistin ausspionieren

Erst im Januar 2014 gelangte die DN-Redaktion in Besitz eines Dokuments, das beweist: 2011 hatte der ETN eine Detektei damit beauftragt, zu Karin Burger zu „recherchieren“, wie solche Schnüffeleien gewerbeintern euphemisierend benannt werden. Es handelte sich um die Rechnung der Detektei für ihre Bemühungen an den ETN (vgl. Anhang am Ende vom Text).

Der Herr Detektiv schaute im Sommer 2011 dann auch ganz persönlich bei der Journalistin zu Hause vorbei. Natürlich tat er das nicht mit freundlichem Gruß und mit der Bekanntgabe „Ich bin übrigens Ihr Privatdetektiv“. Stattdessen missbraucht man in diesem Gewerbe die Freundlichkeit argloser Hundehalter und das tierschützerische Engagement von tierschutzkritischen Bloggerinnen, um ins Gespräch und in Kontakt zu kommen.

So klingelte es eines schönen Mittags im Sommer 2011 an der Tür. Draußen steht ein Mann mittleren Alters neben einem Auto mit Stuttgarter Kennzeichen. Er habe die beiden Doggen im Garten gesehen und da wolle er einmal fragen. Seine Tochter nämlich trüge sich derzeit mit einem Doggenanschaffungswunsch. Und da in diesem Hause ja offensichtlich Erfahrung mit dieser exotischen Rasse vorläge, könne Frau Burger doch vielleicht ein paar Tipps …?

Sie konnte, die blöde Kuh! Weil sie sich damals noch nicht vorstellen konnte, wie abgefeimt Tierschützer sind und dass sie aber auch vor gar nichts zurückschrecken.

Also Crashkurs Doggenhaltung am Gartenzaun mit der dringenden Warnung an den Fremden, sich ausführlich die (uralten) Doggenhaltungsinfotexte auf Doggennetz.de anzusehen. Einen Züchter könne man diesseits eher nicht empfehlen, aber in den Texten fänden sich dann auch jede Menge Adressen und Namen von Doggen-Schutz-Orgas, wo Doggen jeden Alters und für jedes Halterprofil in Hülle und Fülle zu bekommen seien.

Da sich der arme Mann die URL nicht merken konnte, spurtete die Observierte extra noch einmal ins Haus, um es ihm auf einen Zettel zu schreiben: www.doggennetz.de.

Wer da vor ihrer Tür stand und was es wirklich mit diesem angeblichen Interesse an Doggen auf sich hatte, das realisierte das „Objekt“ dann erst im Januar 2014!

 

Kritische Berichterstattung ist für manche Tierschutzvereine so dermaßen bedrohlich, dass sie das Geld der Tiere dafür verwenden, solche kritischen Journalisten/Blogger ausspionieren zu lassen. Das ist zumindest beim ETN so!
Foto: bagal / pixelio.de

 

 

Presseanfrage an den ETN

Wie von der Promi-Anwaltskanzlei Höcker diktiert, richtete die DN-Redaktion am 7. Januar 2014 folgende Presseanfrage an den ETN an eben diese Kanzlei:

              

PRESSEANFRAGE: Die Verwendung von ETN-Geldern zum Ausspionieren von Journalisten

 

Sehr geehrter Herr Ernst,
sehr geehrter Herr Rechtsanwalt [Name für Veröffentlichung von dern DN-Red. entfernt],

der Doggennetz.de-Redaktion liegt die Rechnung der Detektei Mohr, Filderstadt, an den Europäischen Tier- und Naturschutz e. V. (ETN) aus dem Jahr 2011 (Rechnungsdatum: 01.08.2011) für das Ausspionieren der Journalistin Karin Burger im Jahr 2011 vor (Rechnungsbetrag: € 977,95).

Journalisten genießen als Vertreter der Pressefreiheit in diesem Staat besonderen Schutz. Und die Gelder des gemeinnützigen Vereins ETN dürfen lediglich für satzungsgemäße Zwecke ausgegeben werden.

DN wird über diesen bemerkenswerten Vorgang berichten. Deshalb gebe ich Ihnen Gelegenheit, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

 

PRESSEANFRAGE:

1. Warum beauftragt der ETN eine Detektei mit dem Ausspionieren einerJournalistin? Was versprach sich der ETN davon?

2. Nach bisherigen Recherchen gehört die Detektei Mohr keinem der branchenüblichen Berufsverbände an, die sich dann jeweils auch einen entsprechenden Ehrenkodex geben. Nach welchem Kriterien wurde ausgerechnet diese Detektei ausgewählt?

3. Auch nach der für alle Detekteien geltenden Berufsordnung muss eine Prüfung des sogenannten berechtigten Interesses des Auftraggebers, in diesem Fall der ETN, erfolgen. Haben Sie Kenntnis davon, ob die Detektei Mohr diese Prüfung tatsächlich durchgeführt hat?

[Frage 4 wurde aus juristischen Gründen für die Veröffentlichung entfernt, um zu verhindern, dass die Gelder der Tiere wieder eine neue Heimat bei übereifrigen Medienanwälten finden, die den Inhalt der Frage unter „Verdachtsberichterstattung“ nageln.]

5. Die Detektei Mohr hat auf besonders niederträchtige Art und Weise den „persönlichen Kontakt“ mit Karin Burger hergestellt. Ein Detektiv klingelte bei Karin Burger zu Hause. Er gab an, in der Gegend auf der Suche nach Baugrundstücken unterwegs zu sein. Seine Tochter trage sich derzeit mit dem Wunsch, eine Dogge anzuschaffen. Nun habe er die beiden Doggen im Garten gesehen und wolle sich erkundigen, was bei der Haltung einer Dogge zu berücksichtigen sei. In der Annahme, hier ein tierschützerisches Anliegen voranbringen zu können, nahm sich Karin Burger Zeit für eine persönliche und natürlich kostenlose Beratung des Mannes, der noch nicht einmal davor zurückschreckte, sich dann auch noch die URL von Doggennetz.de auf einen Zettel schreiben zu lassen, wo er in der Rubrik „Dogge praktisch“ weitere Infos zur Doggenhaltung abfragen könne. Das bedeutet: Das Opfer der Observation und des Ausspionierens wird auch noch zum Instrument der Informationsbeschaffung degradiert. Bitte nehmen Sie zu diesem niederträchtigen Vorgehen unter besonderer Würdigung tierschützerischer Anliegen Stellung!

6. Da es die Spender des ETN sicherlich interessiert, was bei diesem doch sehr teuren Auftrag herausgekommen ist, fordere ich den ETN auf, mir den von der Detektei Mohr vorgelegten Bericht über Karin Burger vollständig auszuhändigen. Unter Wahrung meiner Persönlichkeitsrechte kann ich dann entscheiden, welche Berichtspassagen den Spendern und Mitgliedern zur Kenntnis gegeben werden können, um beurteilen zu können, ob der ETN die Gelder der Tiere satzungsgemäß verwendet.

7. Wurden im Rahmen des Auftrags von der Detektei Mohr Bilder und/oder Videos von Karin Burger, ihrem Privathaus, ihren Hunden etc. angefertigt? Falls ja, fordere ich den ETN auf, mir diese Bilder/Video ebenfalls vollständig auszuhändigen.

8. Hat der ETN noch weitere Aufträge über den belegten hinaus an die Detektei Mohr zur „Recherche“ über Karin Burger und/oder andere Journalisten, ehemalige ETN-Mitarbeiter, ehemalige ETN-Funktionäre erteilt?

9. Hat der ETN anderen Detekteien Aufträge zur „Recherche“ über Karin Burger und/oder andere Journalisten, ehemalige ETN-Mitarbeiter, ehemalige ETN-Funktionäre erteilt?

 

Es wäre sehr freundlich, wenn Sie diese Presseanfrage bis Ende dieser Woche beantworten könnten. Sollten Sie dafür ein größeres Zeitfenster benötigen, so geben Sie bitte kurz Bescheid.

Sollten Sie über die gestellten Fragen hinaus themenrelevante Anmerkungen machen wollen (auf redundante und nur das Geld der Tiere kostende anwaltliche Belehrungen über „Berichterstattungsanlässe“ kann ich verzichten), werde ich diese in der Berichterstattung so weit wie möglich berücksichtigen.

Da Sie unter Umständen Zweifel daran hegen könnten, dass der DN-Redaktion die genannte Abrechnung (und einige andere …!!!) tatsächlich vorliegt, füge ich diese in der Anlage bei.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karin Burger
www.doggennetz.de– der tierschutzkritische Blog  

              

 

Am 10. Januar 2014 erhielt die DN-Redaktion dann folgenden Zwischenbescheid – und zwar erstaunlicherweise auf dem direkten Wege und nicht über die genannte Anwaltskanzlei:

              

Sehr geehrte Frau Burger,

auf Ihre Anfrage an den ETN e.V. vom 07.01.2014 teilen wir Ihnen folgendes mit:

Sie beziehen sich in Ihrer Anfrage auf einen bereits lange zurückliegenden Sachverhalt. Da die hierfür notwendige Recherche und Durchsicht von Unterlagen noch nicht möglich war, wird die Bearbeitung Ihrer Anfrage nicht vor dem 17.01.2014 möglich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ETN-Team

  

              

Ende Januar 2014 lag immer noch keine Presseauskunft vor. Daraufhin mahnte die DN-Redaktion eine solche mit E-Mail vom 27. Janaur 2014 neuerlich an, sicherheitshalber wieder gerichtet sowohl an die Anwaltskanzlei wie den ETN direkt.

              

DN-Presseanfrage vom 7. Januar 2014

 

Sehr geehrter Herr Ernst,
sehr geehrter Herr [Name von der DN-Red. entfernt],

die Doggennetz.de-Presseanfrage vom 7. Januar 2014 zu der Rechnung der Detektei Mohr für das Ausspionieren der Journalistin Karin Burger im Jahre 2011 ist bisher noch nicht beantwortet. MIt Mail vom 10. Janaur 2014 baten Sie um Fristverlängerung bis 17. Januar 2014, die Ihnen die DN-Redaktion gern gewährte. Inzwischen sind nach dem 17.  Januar 2014 weitere 10 Tage vergangen, ohne dass eine Presseauskunft von Ihnen vorläge.

Wenn erst eine Fristverlängerung begehrt wird, dann aber selbst 10 Tage danach immer noch keine Auskunft erfolgt, erweckt das diesseits den Eindruck, die Berichterstattung solle verschleppt werden.

DN erinnert hiermit noch einmal an die ausstehende Presseauskunft. Ansonsten wird DN ohne Ihre Stellungnahme über den Vorgang berichten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karin Burger
www.doggennetz.de– der tierschutzkritische Blog

  

             

Eine Presseauskunft zu den Fragen hat diese Redaktion auch danach und bis heute nicht erhalten!

Selbstverständlich wurde auch der beauftragten Detektei per Presseanfrage die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Aber auch die Detektei Mohr hat nie geantwortet.

 

Wenn gemeinnützige Vereine das Geld der Tiere dazu verwenden, Journalisten ausspionieren zu lassen, obwohl die Presse in diesem Land einem besonderen Schutz untersteht, sollten Spender dieser Vereine genau hinsehen, wofür die Gelder dort verwendet werden.
Foto: günter gumhold / pixelio.de

 

 

Weitere DN-Artikel  und -Satiren über den ETN:

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sowie die gesamte Artikelserie zur Zoophilie-CD:

Aua933 / Aua934 / Aua935 / Aua936 / Aua937 / Aua962 / Aua1267