TL24/15: Schweiz erkennt Zusammenhang zwischen illegalen Tierschleppern und Tollwutgefahr

 

[21.01.2015]

Haben die Schweizer das gesündere Trinkwasser oder woran liegt es, dass die Eidgenossen in der Lage sind, das Offensichtliche zu erkennen? Die Schweiz agiert – anders als etwa die BRD, die nach Auffassung dieser Redaktion nicht mit der Entschlossenheit und den rechtlichen Maßnahmen gegen illegale Tierschlepper vorgeht, die ihr zur Verfügung stehen. Das beste Beispiel ist der österreichische Verein Streunerparadies und die deutschen Pseudo-Tierschutzvereine, die mit ihm kooperieren (hier und hier). Gerade erst ist durch die Behörden bewiesen worden, dass Streunerparadies Hunde ohne Tollwutimpfschutz aus Tollwut-Risikogebieten nach Deutschland verbringt (vgl. Aua1492).

Das Newsportal 20min.ch titelt gestern: Wegen illegal importierter Hunde droht die Tollwut. Unter Rückgriff auf die Schweizer Tierdatenbank Anis kommt man dort zu folgenden Erkenntnissen: „Problematisch daran ist die Tatsache, dass immer öfter Tiere illegal aus Ländern importiert werden, in denen es die so genannte urbane Tollwut gibt. Bereits 2013 wurden gemäss Anis-Geschäftsbericht über 100 solche Fälle registriert. 2014 dürfte diese Zahl nochmals deutlich gestiegen sein, wie eine Nachfrage bei Kantonstierärzten zeigt. Im Kanton Zug gab es allein um die Weihnachtszeit herum 10 illegale Importe, die aufgeflogen sind, schreibt die «Neue Zuger Zeitung».“ (Quelle). Die Behörden wissen aber auch, dass die meisten illegalen Einfuhren gar nicht aufgedeckt werden.

DN-Senf: Die DN-Redaktion möchte an dieser Stelle ergänzen: Selbst wenn die Einfuhren nicht illegal sind wie möglicherweise bei diesem Beispiel mit tödlichem Verlauf in der Schweiz, bleibt die Tollwutgefahr dann bestehen, wenn bei der „legalen“ Einfuhr keine Tollwuttiterbestimmung erfolgt. Das Bundesamt für Veterinärwesen habe nun eine Arbeitsgruppe gegründet, welche Maßnahmen zur besseren Kontrolle der Importe entwickeln soll. Erste Maßnahme, liebe Arbeitsgruppe des Schweizer Bundesamts für Veterinärwesen: täglich DN lesen!
Nachtrag:
Diese Meldung wurde dann Bestandteil von Aua1495!