Aua1380: Novellierung Tierschutzgesetz: Aus die Maus mit Einfuhren von Tierschutztieren aus nicht gelisteten Drittländern wie Türkei, Serbien und anderen

 

{TS-Kritik}

[12.08.2014]

[Aktualisierung vom 13.08.14 hinsichtlich Tiervermittlung.de]

[Aktualisierung vom 22.08.14: Die inhaltlichen Aussagen dieses Artikels zu Drittländern, ob gelistet oder nicht, Türkei, Serbien etc. sowie die Legalität von Einfuhren von Tieren durch Tierschützer aus denselben ist derzeit komplett unklar und auch beim BMEL nicht zu klären. Siehe dazu die beiden Artikel Aua1390 und Aua1391. Deshalb sind die unten gemachten Angaben zu den geltenden gesetzlichen Regelungen alle unter Vorbehalt zu sehen!]

 

Bisher entsteht nicht der Eindruck, dass die Auslandstierschützer tatsächlich begriffen hätten, was die Novellierung des Tierschutzgesetzes in Paragraf 11 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 und die Kategorisierung der Verbringung und Vermittlung von Auslandstieren als gewerbsmäßiger Hundehandel mit allen Konsequenzen bedeutet. Auslandstierschützer mit der erforderlichen Genehmigung scheinen bisher noch die rare Ausnahme zu sein (Positivbeispiel Pro Greyhound vgl. Aua1363).

Was einige Tierfreunde insbesondere nicht glauben möchten, ist die auch dieser Redaktion bekannte Auffassung, dass gewerbsmäßiger Handel und die Verbringung von Tieren aus nicht gelisteten Drittländern ab jetzt auch für Tierschutzorganisationen kategorisch nicht mehr möglich ist. Zu diesen nicht gelisteten Drittländern gehören etwa die Türkei, Serbien, Marokko, Tunesien, Ägypten, Thailand.

Aufgrund der allgemein bestehenden Rechtsunsicherheit wird DN dazu noch eine eigene Presseanfrage an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft richten. Aber einige betroffene Tierschützer mit Sachkenntnis und Weitblick publizieren schon von sich aus zu der neuen Situation.

 

Positivbeispiel: Tiere in Not Alanya

Ganz besonders bemerkenswert ist ein aktueller Text von  Streuner-Herzen & Tiere in Not Alanya auf Facebook vom 8. August 2014 von Nicole Mader.

Die Türkei-Tierschützer haben ganz offensichtlich die neuen gesetzlichen Regelungen und ihren Knackpunkt (Kategorisierung als gewerbsmäßiges Handeln) verstanden und verfügen über gute Kontakte zu ihrem Veterinäramt:

              

Mit der Änderung, die zum 1.8.2014 in Kraft getreten ist, ist es nicht mehr möglich Tiere aus nicht gelisteten dritt Ländern,zum Beispiel über Flugpaten, nach Deutschland zu verbringen ! Aus diesem Grund ist auch nicht möglich die Genehmigung nach (§11 Abs. 1 Satz 1 Ziffer ) zu beantragen und erteilt zu bekommen ! Einige Vet.Ämter haben, aus Unwissenheit, noch dem ein oder andern Verein die Genehmigungen erteilt, wenn diese auslaufen wird es keine neuen geben. Die Ministerien haben mittlerweile an alle Vet.Ämter Erinnerungsschreiben geschickt in denen noch einmal darauf hingewiesen wurde das sie KEINE Genehmigungen mehr an TSV für nicht gelistete Drittländer ausgeben dürfen, dies ist Bundesgesetz !

(Facebook Tiere in Not Alanya, Nicole Mader am 08.08.2014; Hervorheb. d. DN-Red.)

  

              

 

Die DN-Redaktion hat bei Nicole Mader nachgefragt und sich die oben zitierten „Erinnerungsschreiben“ der Ministerien an die Veterinärämter noch einmal bestätigen lassen.

Mader scheint die Tierschutzszene gut zu kennen, wenn sie gleich darauf hinweist, dass auch bisher übliche „Alternativlösungen“ (= Umgehung des Gesetzes) ausscheiden. Weder Partnervereine mit einer § 11-Genehmigung noch Flugpaten im Besitz derselben verhelfen dazu, das Tierseuchenrecht zu umgehen.

Ebenfalls entfällt nach Auskunft von Nicole Mader die Möglichkeit, bei den Flügen „Tierschutzgepäck“ für diese Länder mitzunehmen.

 

 
Bildzitat Scrrenshot der Tierhilfe Antalya: Hier werden fröhlich weiterhin Hunde aus der Türkei zur Vermittlung angeboten. Wie das angesichts der neuen Gesetzeslage und vorbehaltlich der Bestätigung des BMEL hinsichtlich des kateogorischen Verbringungsverbotes aus nicht gelisteten Drittländern sein kann, konnte die DN-Redaktion bis zum Redaktionsschluss des Artikels nicht abklären. Die erste Vorsitzende der Tierhilfe Antalya e. V. war telefonisch nicht zu erreichen. Eine Erklärung wird ggf. nachgereicht.

 

 

Positiver Ansatz von Tiere in Not Alanya

Was der DN-Redaktion am Mader-Text so besonders gut gefällt, ist der positive Ansatz, mit dieser neuen Situation umzugehen. Statt zu schimpfen und zu lamentieren und Horrorszenarien auszugestalten, suchen die Tierschützer von der Tiere in Not Alanya nach neuen Wegen:

            

Aber vielleicht ist es auch ein neu Anfang, ein Anfang zum umdenken, ein Anfang das noch mehr Menschen auf den Tierschutz vor Ort übergehen. Vielleicht bekommen die Kastrationsprojekte jetzt endlich mehr Aufmerksamkeit ?! Ich hoffe das wir das Negative was uns die Änderung beschert hat ins Positive Umschlägt. Vielleicht bleibt es ein Wunschgedanke, ich weiß das die meisten Menschen eher bereit sind für die „Rettung“ eines Tieres zu Spenden als für eine Kastration, dass zeigt die langjährige Erfahrung leider all zu deutlich. Aber genau jetzt ist es an der Zeit das ein umdenken statt findet, auch in den Köpfen der Tierfreunde in Deutschland. Die Tiere und Tierschützer in diesen nicht gelisteten Drittländern brauchen gerade jetzt mehr als je zuvor EURE Unterstützung. Ich hoffe das die Menschen nur weil wir keine Tiere mehr Importieren können, diese Seelen nun nicht vollkommen vergessen.

(ibid.; (Originaldiktion), Hervorhebg. d. DN-Red.)

  

              

 

Es lässt hoffen, wenn erfahrene Auslandstierschützer die neuen gesetzlichen Regelungen als den Impuls zum Umdenken verstehen.

Sieht man allerdings, wie viele Auslandstierschutzorgas, die von diesem mutmaßlich kategorischen Einfuhr- und Verbringungsverbot betroffen sind,  weiterhin Hunde aus nicht gelisteten Drittländern anbieten, wird diese Hoffnung schmerzlich zurückgestutzt.

 

Bildzitat Screenshot Tiervermittlung.de: Hier bietet die Tierhilfe Antalya immerhin 30 Hunde und 4 Katzen aus dem nicht gelisteten Drittland Türkei zur Vermittlung an. Wenn das BMELV das kategorische Verbringungsverbot bestätigen sollte, wäre das seit dem 1. August 2014 illegaler Hundehandel. DN hat auch den Betreiber von Tiervermittlung.de dazu um Stellungnahme gebeten, der jedoch bis zum Redaktionsschluss dieses Artikels nicht zu erreichen war. Eine Stellungnahme von Karsten Rosenlöcher wird ggf. nachgereicht.
Aktualisierung vom 13.08.14: Hinsichtlich der Stellungnahme von Tiervermittlung.de siehe Aua1381.

 

Da illegale Tierschlepper aus naheliegenden Gründen auch oft der Presse keine Auskunft geben, bleibt für jeden einzelnen Fall nur die Nachfrage beim zuständigen Veterinäramt am Vereinssitz, warum das Tierschutzgesetz nicht zum Vollzug komme. Die Bußgelder für solche Fälle sind saftig und schwingen sich im günstigsten Fall bis zu 25.000 Euro auf (hier).

 

Bildzitat Screenshot Hundeseeln in Not: Auch hier werden Hunde aus einem nicht gelisteten Drittland, Serbien,  und nach dem Stichtag 1. August 2014 zur Vermittlung angeboten. Auch in diesem Fall war der verantwortliche Vereinsvorstand, Gabi Becker, bis zum Redaktionsschluss nicht zu erreichen. Eine Erklärung des Phänomens wird ggf. nachgereicht.