Aua1492: Streunerparadies Helmut Hirmann (17): Nürnberg: 3 Hunde ohne Tollwutimpfschutz, 2 Welpen scheiden Parvo-Viren aus +++ ALLE Adoptanten sollten mit ihrem Tierarzt sprechen!

 

{TS-Kritik}

[16.01.2015]

Die Ungeheuerlichkeiten rund um den österreichischen Verein Streunerparadies und der Beschlagnahmung von 11 Hunden eines Transports dieses Vereins im Dezember 2014 in Nürnberg (vgl. Aua1472) reißen nicht ab. Sie reißen auch deshalb nicht ab, weil die Verantwortlichen des Vereins Fehler auf Fehler häufen.

So meldete sich jetzt in der geschlossenen Facebook-Gruppe „Erfahrungen mit den Vereinen Streunerparadies und Gegen Tierquälerei“ eine Adoptantin einer der Hunde in Nürnberg. In einem beweisgesicherten und den Behörden von Dritten schon weitergeleiteten Posting beschuldigt Andrea E.-S. öffentlich und in mutmaßlich strafbarer Weise das Nürnberger Veterinäramt und das dortige Tierheim, Beweismittel beseitigt und die (originalen) EU-Heimtierausweise vernichtet zu haben. Sie unterstellt den Behörden und dem Tierheim Nürnberg damit eine Straftat. Hoffentlich kann sie diese Behauptung auch beweisen!

 

Wieder Quatsch mit Soße: Pässe vernichtet!

Die DN-Redaktion hat diese ungeheuerlichen Unterstellungen, die sich nahtlos in die Reihe ähnlicher Verleumdungen durch Helmut Hirmann gegen das Tierheim und Veterinäramt Nürnberg reihen (vgl. dazu auch 2 Screeenshots in Aua1490), zum Anlass genommen, erneut eine Presseanfrage an das Veterinäramt Nürnberg zu stellen.

Auskunft: Keinesfalls wurden die ursprünglichen EU-Heimtierausweise der beschlagnahmten Tiere und insbesondere derer, für die kein Chip und keine ordnungsgemäße Tollwut-Impfung feststellbar waren, vernichtet. Völlig korrekt und entsprechend dokumentiert wurden diese Dokumente mit dem Stempel „ungültig“ versehen. Für die entsprechend nachbehandelten Hunde mussten dann neue Ausweise erstellt werden. Dabei handelt es sich um die normalen gelben Impfpässe.

 

Alarm: drei Hunde ohne wirksamen Tollwutimpfschutz

Dafür gibt es neue Ergebnisse, welche das Streunerparadies schwer belasten. Bei den drei Hunden, bei denen kein Chip gefunden werden konnte, war Blut entnommen worden, um im Labor feststellen zu lassen, ob diese über einen wirksamen Tollwutimpfschutz verfügen. Das Ergebnis spricht eine deutliche Sprache: Alle drei haben keinen gültigen Impfschutz; der festgestellte Tollwut-Antikörpertiter belegt, dass diese Hunde nicht gegen Tollwut geschützt sind bzw. waren.

Zwei von diesen drei Hunden sind erwachsen, was das Laborergebnis noch gravierender macht.

Es ist zwar nicht so, dass die Hunde gar keinen Titer hätten, aber für einen wirksamen Impfschutz reiche dieser nicht aus, wie Daniela Rickert vom Veterinäramt Nürnberg gegenüber der DN-Redaktion erläutert. Mögliche Erklärungen für das Phänomen könnten sein: falsche bzw. nicht fachgerechte Lagerung des Tollwut-Impfstoffes oder nicht ausreichende Immunkompetenz der Hunde.

Damit sind wir wieder pfeilgerade bei dem Thema Sachkunde. Nur wer über diese verfügt, weiß, was es mit der Immunkompetenz auf sich hat: Tiere, die gestresst sind, die voller Parasiten oder krank sind, können selbst bei erfolgter und sachgerechter Impfung keinen Impfschutz aufbauen. Ausschließlich völlig gesunde Tiere, die mit einem ausreichenden Zeitraum VOR der Impfung auch weitgehend parasitenfrei gemacht wurden, sind immunkompetent. Das bedeutet übersetzt: Das Immunsystem ist in der Lage zu „antworten“ (= Impfschutz aufzubauen).

Hunde ohne bestehenden Tollwut-Impfschutz aus Tollwut-Risikogebieten wie Rumänien nach Deutschland zu bringen, das ist nicht nur ein Verstoß gegen das Tierseuchenrecht. Das ist verantwortungs- und gewissenlos, eine Riesenschweinerei und das genaue Gegenteil von Tierschutz!

 

Apropos Gegenteil von Tierschutz: 5 schwer verhaltensgestörte Hunde wurden vom Verein Streunerparadies aus Rumänien bis in die Schweiz transportiert, wo sie anschließend dann alle 5 getötet wurden! DAS ist der angebliche Tierschutz dieser Hundehändler! Details dazu siehe Aua1481.

 

 

Wichtig: Alle Streunerparadies-Adoptanten sollten ihren Tierarzt konsultieren!

Drei Hunde auf diesem Transport von Streunerparadies hatten nach Auskunft des Veterinäramts Nürnberg keinen wirksamen Tollwut-Impfschutz! Da muss man kein Einstein sein, um sich zu fragen, bei wie vielen der geschätzten Hunderten von Hunden, welche die gewerbsmäßigen  – und nach neueren Erkenntnissen mutmaßlich illegalen – Hundehändler des Streunerparadieses in den letzten Monaten aus den ausländischen Tollwutrisikogebieten nach Deutschland gebracht haben, dieser Impfschutz womöglich auch nicht steht?

Folgende Empfehlung stammt von der DN-Redaktion, NICHT vom Veterinäramt: Alle Adoptanten des Streunerparadieses sind gut beraten, ihren Tierarzt zu konsultieren und mit ihm dieses Problem zu besprechen.

Sicherheit gewährleistet nur eine Tollwut-Antikörperbestimmung in einem der bekannten Labore für Veterinärdiagnostik. Um den Hundebesitzern eine ungefähre Hausnummer nennen zu können, hat die DN-Redaktion einmal Preise bei einem der Marktführer abgefragt: Die reinen Kosten für die Labordiagnostik zur Tollwut-Titerbestimmung, die häufig in Zusammenarbeit mit den Universitäten erfolgt, belaufen sich für den Hundehalter auf knapp 70 Euro.

Auf der Wunschliste dieser Redaktion steht natürlich der Traum, dass möglichst viele Adoptanten des Vereins Streunerparadies tatsächlich diesen Weg gehen und danach dieser Redaktion das belegte Ergebnis mitteilen! Das wäre auch Tierschutz!

Eine andere, etwas kostengünstigere, unter Umständen aber auch den Hund stärker belastende Möglichkeit ist die, erneut eine Tollwut-Grundimmunisierung durchzuführen.

Adoptanten von Streunerparadies-Hunden sollten dies unbedingt mit ihrem Tierarzt besprechen! Ein nicht bestehender Tollwut-Impfschutz ist eine große Gefahr für Mensch und Tier!

 

Nicht nur der Tollwut-Impfschutz bei StrP-Hunden steht in Frage

Bitte beachten: Bei den vom Verein Streunerparadies mutmaßlich illegal (keine §11-Genehmigung!) nach Deutschland verbrachten Hunden sind nicht nur die aktuellen Laborergebnisse hinsichtlich des Tollwutimpfschutzes relevant! Wenn es schon bei der Tollwut nicht klappt, steht zumindest in Frage, ob diese Hunde hinsichtlich der anderen und für sie lebensgefährlichen Infektionskrankheiten wie Staupe, Parvo etc. ausreichend geschützt sind.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, könnte hypothetisch davon ausgehen: Diese Hunde haben überhaupt keinen Impfschutz! Verantwortungsvolle Hundebesitzer und Adoptanten dieser mutmaßlich illegalen Tierschlepper (keine Paragraf-11-Genehmigung!) sollten unter Verweis auf die aktuellen Laborergebnisse diese Frage ausführlich mit ihrem Tierarzt besprechen.

 

Die Lügen zur Chronologie der Blutuntersuchungen

Die nächste vom Verein Streunerparadies im Internet herausgegebene Latrinenparole bezog sich auf die Behauptung schon Anfang Januar, die Laborergebnisse müssten doch eigentlich längst vorliegen und auch hier werde etwas vom Veterinäramt und Tierheim vertuscht.

Neuerlich: Quatsch mit Soße! Es dürfte jedem einleuchten, dass auch die Unternehmen für Labordiagnostik über Weihnachten und Neujahr Betriebsferien haben. Das Blut wurde den Hunden am 22. Dezember 2014 abgenommen. Es ist am 23. Dezember 2014 im Institut angekommen. Dort wurde es aber erst nach den Feiertagen am 5. Januar 2015 untersucht. Die Ergebnisse wurden der Behörde am 7. Januar 2015 mitgeteilt.

Kein Vertuschen, kein Verschleppen, kein Betrug, keine Täuschung – alles regulärer und nachweisbarer Ablauf!

Außerdem: Wann die Blutergebnisse vorliegen, das ist für die Herausgabe der Hunde völlig irrelevant. Die wurden zeitlich mit der Blutentnahme gegen Tollwut geimpft. Und nun galt es, die vorgeschriebenen 21 Tage bis zum Aufbau eines wirksamen Impfschutzes abzuwarten. Die waren am 12. Januar 2015 rum und entsprechend, ordnungsgemäß und korrekt gab das Veterinäramt Nürnberg die betroffenen Hunde am 12. Januar 2015 zur Herausgabe frei!

 

Zwei Welpen scheiden Parvorviren aus!

Zu dem Staupe-Verdacht hat sich das Veterinäramt Nürnberg noch nicht veröffentlichungsfähig erklärt. Dafür aber bestätigt die Fachbehörde, dass zwei der beschlagnahmten Welpen nach wie vor Parvo-Viren ausscheiden und deshalb auch noch nicht freigegeben werden konnten. Zwar sind die Kleinen nicht schwerkrank, aber Krankheitsausscheider und damit quarantänepflichtig!

Selbstverständlich können die Butzelen in diesem Zustand auch nicht gegen Tollwut geimpft werden. Dazu müssen sie erst vollständig genesen. Dann Tollwut-Impfung, dann 21 Tage und dann dürfen sich die Adoptanten erneut mit dem Veterinäramt unterhalten.

Sure: Das wird teuer! Dafür kann dann aber weder das Veterinäramt Nürnberg noch das dortige Tierheim etwas. Diese Kosten hat allein der Verein Streunerparadies aufgrund seines verantwortungslosen Handelns produziert!

 

Katastrophale „Tierschutz“-Bilanz des Vereins Streunerparadies

Als bisherige Quintessenz behördlich bestätigter Fakten zum Transport des Vereins Streunerparadies lässt sich also aufzählen: 1 Hund notoperiert wegen Bissverletzungen, 3 Hunde ohne Chip und ohne aktiven Tollwutimpfschutz, 1 Hund mit Staupe-Verdacht, 2 Welpen sind Parvoviren-Ausscheider und damit hoch infektiös!

Oder in der DN-Übersetzung: Der Verein Streunerparadies hat in grob fahrlässiger und verantwortungsloser Weise mehrere teils schwerkranke Hunde aus Rumänien nach Deutschland transportiert! Die Hunde waren teilweise ohne Impfschutz oder sind Ausscheider von Krankheitserregern, die das Leben und die Gesundheit von Hunden in Deutschland in unverantwortlicher Art und Weise gefährden. Der Verein Streunerparadies verfügt nicht über die für Deutschland vorgeschriebene §11-Genehmigung für den gewerbsmäßigen Handel mit Tieren und handelt damit mutmaßlich illegal. Es handelt sich um Tierschlepper!

Hinweis: Nach dem Rechtsverständnis der DN-Redaktion müssten diese Tatsachen eine behördliche Untersagungsverfügung nach sich ziehen, welche dem Verein Streunerparadies sowohl den Transport wie die Vermittlung von Hunden in Deutschland bundesweit verbietet. DN wird das bei den Behörden aber noch abklären und entsprechend berichten.

 

Mit TRACES, aber ohne Führerschein?

In den Facebook-Diskussionen wird von offensichtlich unbelehrbaren Befürwortern des StrP immer wieder als Beleg für die angebliche Legalität dieses Hundehandels eingewandt: „Aber die machen doch TRACES!“

Es ist neuerlich darauf hinzuweisen: TRACES allein sagt gar nichts aus! TRACES garantiert auch keinen legalen, schon gar nicht einen tiergerechten Transport. Papier ist geduldig und das TRACES-System ebenfalls. Ob die dort gemachten Meldungen überhaupt stimmen, das erweist sich immer erst bei einer Kontrolle durch die Veterinärbehörden.

Hinzu kommt für Deutschland: Der Verweis auf TRACES ohne die vom Tierschutzgesetz vorgeschriebene §11-Genehmigung ist – und DN verwendet hier hoffentlich einen nichthinkenden Vergleich – wie der Verweis auf den Kraftfahrzeugschein für einen Fahrzeuglenker ohne Führerschein. In diesem Bild hat der Verein Streunerparadies keinen Führerschein; da nützt der Verweis auf den KFZ-Schein = TRACES wenig.

Sollte eine wie von der DN-Redaktion erwartete behördliche Untersagungsverfügung für StrP kommen, bedeutet das nicht nur, dass diese gewerbsmäßigen Hundehändler keine Transporte mehr nach, in und durch Deutschland durchführen dürfen. Es bedeutet vor allem und viel wichtiger auch: Sie dürften keine Hunde mehr nach und in Deutschland vermitteln!

Auch die Chance, nachträglich noch eine §11-Genehmigung zu bekommen, dürfte vergleichsweise gering sein. Eine der wesentlichen Voraussetzungen für deren Erteilung ist die sogenannte Zuverlässigkeit des Antragstellers. Da für diesen Antragsteller jedoch durch den Fall Nürnberg gravierende tierseuchenrechtliche und Tierschutzverstöße festgestellt wurden, fehlt es nach Einschätzung dieser Redaktion an jener voraussetzenden Zuverlässigkeit.

Ein bundesweites Transport- und Vermittlungsverbot für den Verein Streunerparadies – das wäre ein enormer Zugewinn für den Tierschutz!

 

Weitere DN-Artikel über Streunerparadies:

Aua1346P / Aua1349 / Aua1352P / Aua1371P / Aua1464 / Aua1465 / Aua1472 / Aua1473 / Aua1475 / Aua1476 / Aua1477 (Satire) / Aua1478 / Aua1481 / Aua1482 / Aua1485 / Aua1487 / Aua1492 /

DN-Artikel über den Parallelverein Gegen Tierquälerei:

Aua1351 / Aua1354 / Aua1403

DN-Artikel über weitere dubiose Orgas im Umfeld:

Aua1367P (Tierschutzengel Grenzenlos e. V. i. Gr. und Hundehilfe Koblenz) sowie Pav13 und Pav14