Aua1425: Angebliches Tierbordell Niedermohr: Staatsanwalt stellt Ermittlungen ein – kein Missbrauch festgestellt

 

{TS-Kritik}

 

Manchmal ist es nachgerade unheimlich, wie DN-unabhängige Meldungen zu aktuellen Themen und Artikeln auf diesem Blog bestätigend hinzutreten. Denn passend zu der eher unangenehmen Wiedererwähnung des Themas Zoophilie auf DN durch die eigenartigen Aktionen des TV-Reporters Daniel Lange und seine offensichtlich nur zur Einschüchterung gedachte „Abmahnung“ an diese Redaktion (vgl. Aua1422) tritt diese Meldung von Saarbrücken online: Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken habe ihre Ermittlungen zu dem angeblichen Tierbordell Niedemohr (der Ort wird im Artikel NICHT genannt) eingestellt. Sexueller Missbrauch von Tieren sei nicht festgestellt worden.

 

 
DAS und nur DAS haben sogenannte Tierschützer zusammen mit leichtfertig berichtenden Medien erreicht: ein unsagbarer Terror, mit dem monatelang das gesamte Dorf Niedermohr überzogen wurde. Entscheidend in einem Rechtsstaat können aber immer nur die Ermittlungsergebnisse der zuständigen Behörden sein. Die teilen im Fall Niedermohr mit: kein sexueller Missbrauch von Tieren feststellbar!

 

 

Verdachtsberichterstattung von Antenne Kaiserslautern

„Tierbordell Niedermohr“ – unter dieser Überschrift wurde seit Frühjahr 2013 ein Hype in der Tierschutzszene veranstaltet, der jenseits von allem war. Einer der schlimmsten Auswüchse dazu war eine nach Meinung dieser Redaktion übelste Verdachtsberichterstattung des Radiosenders Antenne Kaiserslautern (vgl. Aua1020). Diese Verdachtsberichterstattung heizte die Stimmung gegen die „in einem Dorf bei Ramstein“ Wohnenden und Verdächtigten dermaßen auf, dass es kurz danach zu einem nächtlichen Überfall mit Baseballschlägern und mehreren Polizeieinsätzen kam (vgl. Aua1024 und Aua1035). Die Sendung von Antenne Kaiserslautern wurde am 12. Juli 2013 ausgestrahlt; der Überfall geschah am darauffolgenden Wochenende.

Kritik an Antenne Kaiserslautern gibt es aber auch von weitaus kompetenterer Stelle.

Über die Gewalteskalation im Nachgang zu einer dann auch noch in NIedermohr inszenierten Demo berichtete dann die Lokalpresse (hier).

Eine Chronologie der Exzesse zu dem brisanten Z-Thema findet sich auch in der DN-Artikelserie Zoophilenhetze außerhalb von Recht und Gesetz (Linkliste am Ende vom Text).

 

Bilder der Überwachungskamera des angeblichen „Tierbordells“ in Niedermohr. Deren Bewohner wurden in der Nacht vom 19. auf den 20. Juli 2013 mehrfach (!) von einem Schlägertrupp überfallen. Siehe dazu Aua1024.

 

 

Tragisch, aber nicht unbeleckt

Gegen die gezielt und wider besseren Wissens in die Welt gesetzte Parole von einem „Tierbordell“ in Niedermohr war auch deshalb schwer zu argumentieren, weil der Hauptverantwortliche dort tatsächlich in der Vergangenheit wegen Verbreitung tierpornografischen Materials verurteilt worden war und als Betreiber des (früheren) Beastforums bekannt ist, wo sich Menschen mit zoophilen Neigungen trafen.

Klarheit bringt jetzt die Meldung der Saarbrücker Zeitung online (Sol.de): Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken habe das Ermittlungsverfahren zum Vorwurf des angeblichen sexuellen Missbrauchs von Tieren „in einem Dorf bei Ramstein“ (= Niedermohr) eingestellt. Nach Angaben von Eberhard Bayer von der Staatsanwaltschaft Zweibrücken fanden sich keine Hinweise, dass es bei einer Feier am 20. April 2013 zu sexuellen Handlungen an Tieren gekommen ist oder Aufnahmen davon im Internet verbreitet wurden.

Allerdings fanden die Ermittler tierpornografisches Material auf digitalen Datenträgern. Die jedoch stammten aus früherer Zeit und stünden in Zusammenhang mit einem Strafbefehl, den einer der Beschuldigten bereits 2012 erhalten hatte.

Damit haben die Beschuldigten jetzt eine amtliche Bestätigung dafür, dass die von angeblichen Tierschützern erhobenen Vorwürfe insbesondere zu der Veranstaltung im April 2013 unwahr sind.

 

Ganz besondere Verantwortung bei der bisher völlig ergebnislosen Hysterie im Kontext mit dem Thema des sexuellen Missbrauchs von Tieren kommt auch dem Verein Europäischer Tier- und Naturschutz e. V. ETN zu, wie in Aua1035 ausführlich dargestellt und argumentiert wurde. Im Widerspruch zu anderen großen Tierschutzorganisationen wie Deutscher Tierschutzbund oder PETA Deutschland e. V. hat der ETN ohne jeden Beweis und Beleg die These von stationären Tierbordellen verbreitet und nach Meinung dieser Redaktion missbraucht (vgl. dazu Aua1035). Um die Stimmung richtig anzuheizen, verwendete der ETN im Netz zusammengeklaubte Bilder schwersten Tierleids. Das ist ein Vorgehen, wie es sich für jede seriöse Tierschutzorganisation verbietet und von den Spendenwächtern sogar als Ausschlusskriterium genannt wird.  Wo dieses Bild, das für obiges ETN-Plakat verwendet wurde, tatsächlich herstammt, wird in Aua1035 belegt.

 

 

Dem Dorf, den Menschen, dem Thema schwer geschadet

Auch wenn der „Veranstalter“ jenes Treffens im April 2013 sicherlich nicht völlig unschuldig im moralischen Sinne ist oder der zoophilen Szene fern stehe, haben die Hysterien und die Hetze gegen ein angebliches Tierbordel Niedermohr, in Szene gesetzt vornehmlich von Carsten Thierfelder, den Fanti-Zoos und im Nachgang dazu auch der Allianz gegen Zoophilie rund um den vorbelasteten Rainer G., dem ganzen Dorf, allen Menschen dort, vor allem aber dem sensiblen Thema sexuellen Missbrauchs von Tieren schwersten Schaden zugefügt.

Wochen- und monatelang wurde das Dorf von Schaulustigen heimgesucht, übelste Parolen wurden auf das Ortsschild und die Straße geschmiert, das Haus der Verdächtigen mit Eiern, Glasscherben und Müll beworfen, an die Hauswand Nazi-Parolen gesprüht. Die Polizei war im Dauereinsatz.

Herausgekommen ist jetzt die staatsanwaltlich verbürgte Erkenntnis: alles Lüge! Es bleibt nichts übrig – im Kontext mit dem Namen „Niedermohr“!

 

Die „Auseinandersetzung“ des faschistoiden Teils der Tierschutzszene mit dem Thema Zoophilie wurde in der Vergangenheit mit einem schockierenden Ausmaß an Menschenverachtung betrieben (vgl. z. B. Aua1126). Überdies lassen sich für die sogenannten Fanti-Zoos immer wieder bedenkliche Verbindungen zur rechtsextremistischen Szene nachweisen (vgl. Aua1233, Aua1240 etc.).

 

Das lenkt bedauerlicherweise von der Tatsache ab, dass es sehr wohl und im großen Ausmaß, perfekt und übers Internet organisiert und in kommerziellen Rahmen gebettet gemeinschaftlichen sexuellen Missbrauch von Tieren gibt. Die DN-Redaktion hatte dazu in Aua1424 schon Andeutungen gemacht, über die auch hier nicht hinausgegangen werden soll.

Auch dazu gilt wie im Fall Niedermohr eine Parole, die gerade den überhitzten Tierschützern soo schwer fällt: abwarten!

 

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Zoophilenhetze außerhalb von Recht und Gesetz:

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