Aua1062: Zoophilen-Hetze (11): Einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Bottrop gegen Carsten Thierfelder
{TS-Kritik}
In der endlosen Reihe der Gerichtsentscheidungen gegen den schlimmsten Hetzer aller Tierschutzzeiten, Carsten Thierfelder, zählt die DN-Redaktion die einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Bottrop vom 23. August 2013 als Nummer 22.
Diese Verfügung wurde erwirkt von Gaby Lahn, ein weiteres der zahlreichen Verleumdungsopfer auf der Hetzseite Animal-pi. Ihre Geschichte ist besonders beeindruckend, denn Gaby Lahn hat zuerst bei den sogenannten Anti-Zoos mitgearbeitet. Dann hat sie erkannt, mit welchen Methoden diese Tierschützer vorgehen und war entsetzt. Sie hat die unglaubliche Zivilcourage aufgebracht und sich von diesen faschistoiden Aktivisten losgesagt. Ihre Geschichte ist unter der Überschrift Mein Leben als Tierschützerin auf dem Blog zoophiler Tierschutz dokumentiert. Für ihre Zivilcourage muss Lahn jetzt mit übelsten Verleumdungen durch die Fanti-Zoos bitter bezahlen.
Alle Gerichtsbeschlüsse gelten auch gegen „.net“!
Carsten Thierfelder hat gerade erst wieder den Provider gewechselt hat und möchte jetzt „.net“ heißen.
Entgegen den Behauptungen von Carsten Thierfelder im Impressum von Animal-pi, es gebe keine einzige Gerichtsentscheidung gegen Animal-pi.net kann sich jeder DN-Leser mit dem Dokument im Anhang davon überzeugen, dass auch das wieder eine der endlosen Lügen des Hasspredigers ist.
Dieser Mann, gegen den nun über 20 Gerichtsurteile und –beschlüsse vorliegen, wird gelobt, verteidigt, verlinkt und mithin unterstützt von:
—-> Europäischer Tier- und Naturschutz e. V. (ETN)
—-> Thomas I., K9-News
—-> der österreichischen Facebook-Gruppe DOGNews
Menschenverachtend bis zum Gehtnichtmehr
Es ist besonders bitter, dass sich die Unterstützer dieses notorischen Verleumders keinerlei Gedanken darüber machen, welche lebenszerstörenden Dimensionen sexuelle Denunziation und derart exzessive Verleumdungen, wie sie von Carsten Thierfelder betrieben werden, haben können. Im Fall Lahn ist eine ganze Familie betroffen.
Es ist nachgerade widerlich zu lesen (auf DOGNews), wie sich dann eine fiktive Tierschützerin „Maxi“ an ihrer autosuggerierten ethischen Vortrefflichkeit aufgeilt, derweil der Ruf unschuldiger Menschen zerstört wird.
Wichtiger Hinweis: Nach wie vor ist es STRAFBAR und kostenpflichtig anwaltlich abmahn-bar, auf die Website Animal-pi zu verlinken, völlig unabhängig davon, ob hinter dem Punkt ein „de“, „org“, „net“ oder „puff“ folgt. Entscheidend sind nach wie vor die strafbaren Inhalte der Webseite. Diese weitere einstweilige Verfügung gegen den schlimmsten Hetzer aller Tierschutzzeiten weist ausdrücklich darauf hin, dass davon auch die Website auf „.net“ betroffen ist sowie „sonstige Internetseiten“. Egal, welche URL Carsten Thierfelder seinen Hetzseiten auch gibt, die Strafbarkeit bleibt!
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Weitere DN-Artikel zu diesem Thema:
Bisherige Dokumentation auf DN der gegen Carsten Thierfelder bisher und in einem Zeitraum von über zwei Jahren schon ergangenen Gerichtsentscheide:
Aua689 / Aua713 / Aua1028 / Aua1029 / Aua1061 /