Aua1012: Notwendige Neologismen im Tierschutz: Das Fanti-Zoo und eine geheime Facebook-Gruppe

 

{TS-Kritik}

 

Neue Phänomene brauchen neue lexikalische Zeichen. Die Entwicklungen im Tierschutz sind so galoppierend (eher: Schweinsgalopp), dass der Anzahl der – mehrheitlich – verzichtbaren Phänomene sprachlich kaum nachzukommen ist. Aber dafür gibt es ja – thanks God! – Doggennetz.de.

Spätestens seit 2012 in der „Szene“ gebräuchlich ist der Begriff „Anti-Zoo“ (als Abkürzung von: anti Zoophilie, also „gegen Zoophilie“).

„Anti-Zoo“ bezeichnet dabei bisher ganz wertneutral all jene Menschen und Tierfreunde, die sich in der einen oder anderen Weise gegen den sexuellen Umgang mit Tieren wenden und sich zu diesem Zweck in irgendeiner Form organisiert haben (in Social-Networks, Vereinen, auf Demonstrationen etc.). Die Wortschöpfung hat schnell geläufige Verbreitung in der Tierschutzszene gefunden.

Als Gegenbegriff dazu wurde insbesondere von den Opfern der Hetzjagd die Bezeichnung „zoophob“ geschöpft. Es ist eine Analogiebildung zu „homophob“ und soll wie jenes die Menschenfeindlichkeit abbilden.

 

Terror statt Meinungsäußerung

Zeitgleich mit den „Anti-Zoos“ tauchte jedoch auch mindestens eine Gruppierung auf, die nicht gegen Zoophilie Position bezieht, sondern zoophile Menschen als Individuen bekämpft, verfolgt, verleumdet, erniedrigt und bis in die Privatsphäre hinein zu vernichten trachtet. Bei ihrem menschenverachtenden Feldzug gegen Individuen bedienen sie sich faschistoider Mittel.

Doggennetz.de grenzt diese – nach Meinung dieser Redaktion – kriminellen Elemente künftig terminologisch von den „legalen Anti-Zoos“, die eine legitime Position vertreten, ab und nennt diese Menschenjäger:

Fanti-Zoos = faschistoide Anti-Zoos.

Diese begriffliche Unterscheidung schützt auch diejenigen Tierfreunde und Tierschützer, die von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen und sich gegen den sexuellen Kontakt mit Tieren aussprechen, dabei aber auf faschistoide Mittel verzichten. Das bedeutet: Sie unterlaufen nicht Recht und Gesetz, sie denunzieren keine Einzelpersonen, sie verletzen keine Persönlichkeitsrechte, sie rufen nicht zur Gewalt auf. Sie versuchen auch nicht – im Gegensatz zu den Fanti-Zoos – Menschen in den Suizid zu treiben.

 

Was heißt eigentlich „faschistoid“?

Da inzwischen zu beobachten ist, dass sich schon Dreiviertellegastheniker des Begriffs „faschistoid“ bemächtigen, ohne zu wissen, was er eigentlich bedeutet, hier noch einmal eine Begriffsdefinition mit Merkmalkatalog. Um die These vom Fanti-Zoo zu belegen, wird DN die Merkmale auf dokumentierte Taten der vorfindlichen Gruppe anwenden.

„Faschistoid“ bedeutet: dem Faschismus ähnlich, faschistische Eigenschaften aufweisend (Quelle).

Was sind „faschistische Eigenschaften“? Eine von mehreren Begriffsdefinitionen zu Faschismus zählt einige dieser Eigenschaften auf: „nach einem Führerprinzip organisierte undemokratische, rassistische, nationalistische Ideologie bzw. Staatsform“ (Quelle).

Das „Führerprinzip“ ist bei den im Tierschutz herumwütenden Fanti-Zoos bisher noch vernachlässigbar. Es ist zwar eindeutig festzustellen, dass Fanti-Zoo I den Ton angibt und jeder, der Fanti-Zoo I widerspricht, aus den Gruppen fliegt. Aber da sich bisher nur sehr wenige Menschen offen zu den Fanti-Zoos bekennen, wenngleich die Masse der stillschweigend Applaudierenden schwer abzuschätzen ist, formt dieses Prinzip noch keine erkennbaren Strukturen.

 

Die Fanti-Zoos mögen undemokratisch sein; das Internet ist es nicht. Und so hat sich auch auf die faschistoide neue Seite schon wieder eine Antwort bei Facebook installiert: Initiative boykott Ideologen. Der Unterschied zu der Vorlage ist offensichtlich: Wer auch immer hinter dieser Seite steckt, hier setzen die Autoren anstelle von Hass, Hetze, Lügen, Gewaltaufrufen und den Aufrufen zu Straftaten den blanken Humor. Witzige Bildmontagen und oft hintersinnige Kommentare entlarven die faschistoide Ideologie der Fanti-Zoos. Der Gag mit „Max’s last Photo“ ist gelungen, wobei die Poster zurecht die Frage stellen, welche der beiden gezeigten Katzen Max sei.

Bildzitat Screenshot von: https://www.facebook.com/pages/Initiative-boykott-Ideologen/618791571484250

 

Mehr als undemokratisch!

Sehr viel weiter führt das Merkmal „undemokratisch“! Innere Struktur und Auftreten der Fanti-Zoos sind undemokratisch durch und durch. Alle demokratischen Werte werden mit Füßen getreten: Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit.

Fanti-Zoos betonen ausdrücklich, den Rechtsstaat nicht anzuerkennen. Kongruent dazu ignorieren sie einstweilige Verfügungen der Gerichte gegen ihre Hetze. Das Prinzip der Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils und einer gerichtlichen Verurteilung kennen sie nicht.

Auch von der Gewaltenteilung halten sie nichts und maßen sich permanent Selbstjustiz an. Ganz offen bekennen sie, die Behörden zu übergehen.

Die Meinung Andersdenkender brüllen sie nieder und setzen jeden, der eine andere Auffassung vertritt, übelster Verfolgung, Verleumdung und Bedrohung aus. Ihre Werkzeuge dabei sind Lügen und Agitation aus der Anonymität heraus.

Fanti-Zoos sind rassistisch in dem Sinne, dass sie Menschen, welche sich zur Zoophilie bekennen, die Menschenwürde und alle Grundrechte komplett aberkennen.

Das Merkmal des Nationalismus‚ ist nicht dominant, aber vorhanden. Tiefergehende Recherche enthüllt dann Verbindungen etwa von Fanti-Zoo I zu deutschtümelnden Organisationen (vgl. Aua985). Andere Fanti-Zoos lassen sich gern zusammen mit halbnackten Kirmesboxern-Boxern abbilden, die ihre Faust in die Kamera strecken, auf der die verbotene HASS-Tätowierung mit Sigrunen zu lesen ist. Sie pflegen Umgang mit rechtsextremistischen Gruppen, die teilweise vom Verfassungsschutz beobachtet werden oder sogar schon verboten wurden.

Abschließend: „Fanti-Zoo“ bezeichnet die Anhänger der dazugehörigen Ideologie, die bekennend die Verfolgung, Erniedrigung und im günstigsten Fall die Vernichtung zoophiler Menschen anstrebt.

De facto dient ihnen der angebliche Kampf gegen X-philie unter dem Etikett des Tierschutzes nur als Vorwand für ihre nachweisbar schon vor jedem Engagement für Tiere existierende faschistoide Persönlichkeitsstruktur, ihren kaum zu kanalisierenden Hass und ihre in der Mehrzahl der Fälle durch Hartz IV alimentierte kolossale Langeweile.

 

Faschistoides Instrumentarium: Terror

Fanti-Zoos belegen die von ihnen willkürlich ausgesuchten Opfer mit umfassendem Terror bis hinein in ihren beruflichen und privaten Lebensbereich.

Zu ihren faschistoiden Methoden gehören sogenannte „Mahnwachen“, bei denen sie in der Umgebung ihrer Opfer von Haus zu Haus gehen und dessen Nachbarn über den „Tierficker“ informieren.

Sie schicken ihren Opfern Morddrohungen mit den Fotos von KZ-Opfern (vgl. Aua593) oder anliegenden Rasierklingen mit der Aufforderung, „es“ bitte selbst zu erledigen.

Sie kontaktieren den Arbeitgeber zoophiler Menschen oder solcher Personen, die sie dafür halten (vgl. Aua1011P) oder bewusst wahrheitswidrig als zoophil denunzieren, mit der Aufforderung, den Betroffenen zu entlassen.

Sie wenden sich an die Lokalredaktion der ortsansässigen Zeitung und veranlassen dort diskrimierende Berichterstattung.

Als aktueller Höhepunkt: Am Arbeitsplatz des Vorsitzenden des umstrittenten Zoophilen-Vereins ZETA wurde ein Flugblatt ausgelegt. Der Text des feigerweise ohne das vorgeschriebene „V.i.S.d.P.“ (Vertreter im Sinne des Presserechts) Pamphlets fragt: „Dieser Mann wird von euren Studiengeldern bezahlt. Wollt ihr das?“ (weitergehende Infos dazu finden Sie unter https://blog.zeta-verein.de/2013/06/so-nicht/).

Der betroffene Verein veröffentlicht auf seinem Blog dazu die korrekte „historische“ Vorlage aus dem Instrumentenkoffer der Faschisten:

 

Déjà vu! Mit dem aktuellen Flugblatt, das feige Fanti-Zoos am Arbeitsplatz des Vorsitzenden des Vereins ZETA ausgelegt haben, liefern sie den finalen Beweis für ihre faschistoide Herkunft.

 

Der Fanti-Zoo-Terror umfasst noch viele weitere Schattierungen wie anonyme Drohanrufe, Denunziationsanrufe in das soziale oder berufliche Umfeld (vgl. auch Aua997), das Zusenden von Päckchen mit widerlichem Inhalt (vgl. Aua712) oder das nächtliche Anschleichen an die Häuser ihrer Opfer, um diese zu fotografieren und mit Schmierereien versehen im Netz zu verteilen (ein Beispiel dazu findet der Interessierte auf K9-news).

Ein weiteres durchgehendes Merkmal: Feigheit! All dies geschieht anonym; muss es auch, weil derlei Methoden allesamt strafbar sind.

 

Merkmal: Willkür

Wichtig ist das weitere Merkmal der Willkür hinsichtlich der Opfer: Denn nicht nur sogenannte Zoophile werden zu Opfern von Fanti-Zoos, sondern all jene, die ihrem faschistoiden Terror Widerstand leisten oder auch nur widersprechen, anders denken. Die Vorgehensweise dabei ist schlicht: Jeder Andersdenkende, jeder Mahner an Menschenwürde, Menschenrechte und die Grundwerte unserer Gesellschaft wird einfach zum Zoophilen oder zu einem Sympathisanten der Zoophilen, zu einem Fürsprecher und Beschützer umetikettiert. Beweise dafür werden nicht vorgelegt. Wie auch.

 

Denunziation gegen Entgelt

Fanti-Zoos leben nicht selten in prekären Verhältnissen. Dort ist die Verführung groß, ihre vorgebliche Ideologie dazu zu instrumentalisieren, um auftrags und gegen Entgelt entsprechend finanzstarker Tierschutzorganisationen Kritiker derselben als Zoophile zu denunzieren und ihren Ruf zu zerstören.

(Für weitere Belege zu dieser These sehr aufschlussreich ist das Posting von <Graf Zahl> vom 03.07.2013 / 22.47 Uhr im Gästebuch des Tierhof Straelen).

Ein besonders krasses Beispiel ist die aktuelle und in ihrem faschistoiden Ausmaß neue Hetze gegen den Tierhof Straelen und die dort verantwortlichen Tierschützer. Martina R. und ihr Team haben mit Zoophilie nichts und gar nichts zu tun. Aber sie sind seit Jahren Kritiker eines mehr als umstrittenen Vereins, der mit seinen vielen Transportskandalen auch schon mehrfach im Fernsehen war. Eine der Mitstreiterinnen von Fanti-Zoo I gehört zu diesem Dreibuchstabenverein!

Weitere nicht-zoophile Personen, die dem Terror der Fanti-Zoos ausgesetzt sind, sind nach diesem Bezahlprinzip deshalb häufig Publizisten, Autoren und Journalisten.

 

Erfreuliche Entwicklung hin zur Mithaftung

Einer der größten Vorteile für die Opfer sind die defizitären Rechtskenntnisse der Fanti-Zoos. Das zeigte sich schon wohltuend im Fall der Denunziationsmail über Tierschutzverteiler, in der eine Tierschützerin  einen vollkommen unschuldigen Sozialtherapeuten der Zoophilie bezichtigte (vgl. Aua1011P).

Eine ganz besonders erfreuliche Entwicklung jedoch nimmt dieser Vorteil durch eine neue Webseite, welche der bekannten Hetz-, Hass- und Lügenseite aufgeschaltet ist. Dort nämlich stehen jetzt drei weitere Personen mit Namen als Ansprechpartner zur Verfügung. Über die Konsequenzen dieses Outings jedoch scheinen sich die dort genannten und ohnehin bekannten Damen nicht im Klaren zu sein. Nach Auskunft eines Rechtsanwaltes haften sie für die verleumderischen Inhalte der neuen Webseite im vollen Umfang mit. Durch ihr namentliches Auftreten dort machen sie sich mit den Inhalten der Site gemein und können so verantwortlich gemacht werden. Das Prinzip ist dasselbe wie bei Verlinkungen auf die Verleumderseite, die Opfer von Fanti-Zoo I jetzt schon in mehreren Fällen für die Verlinker kostenpflichtig anwaltlich abmahnen lassen konnten.

Nach den dieser Redaktion vorliegenden Informationen haben schon drei der Opfer des Hetzers die kostenpflichtige anwaltliche Abmahnung an die genannten drei Damen beauftragt.

Die einzige Sorge, welche jetzt noch besteht: Sind die Briefkästen der drei Mittäterinnen groß genug, um all die Abmahnungen der vielen vielen vielen Opfer und den diese unter Umständen folgenden einstweiligen Verfügungen sowie die dazugehörigen Strafanzeigen zu fassen?

 

Aufruf zu Straftaten in der geheimen Fanti-Zoo-Gruppe

Ein unzweifelhafter Vorteil des Neologismus‘ <Fanti-Zoo> ist der aktuelle Bezugsrahmen und damit die Wiederverwendbarkeit der Auszeichnung GRÖFAZ = größter Fanti-Zoo aller Zeiten!

Aber auch mit „Fanti-Zoo I“ lässt sich zielgenau auf die entsprechende Person rekurrieren. Bevor wir uns jedoch satirisch im bunten Garten dieser neuen Bezeichnungsmöglichkeiten verlieren, sei die neue Strategie der Verleumdungsopfer noch einmal hervorgehoben: Mittäter der Fanti-Zoos sollen künftig mit derselben Unnachgiebigkeit zur Verantwortung gezogen werden wie der Hassprediger selbst. Nur wird sich das bei den Mittätern unter Umständen folgenschwerer auswirken.

Wer kommt über die genannten drei Damen hinaus als Mittäter in Frage? Dazu werfen wir einen Blick in die „geheime“ (? üüps) Facebook-Gruppe von GRÖFAZ. Dort fasziniert die Fülle an Aufrufen zu Strafttaten.

Opfer dabei ist wieder ein Unschuldiger; der oben schon einmal Erwähnte. Als Sozialtherapeut interessierte er sich für das Thema Zoophilie und wurde damit zum Opfer derjenigen, die sich um Fanti-Zoo I scharen und ihn zu seinen Rechtsbrüchen aufstacheln. Doggennetz.de hatte in Aua1011P über den Fall berichtet.

Juristisch gelten die nachgenannten Personen damit als Mittäter. Teilweise ist der Vorwurf des Aufrufs zur Gewalt und des Aufrufs zu Straftaten juristisch zu prüfen.

Carsten T. beginnt den Hetzdiskurs mit Verweis auf den Betroffenen:

              

Dem haue ich so auf die Fresse! Das hat dieses Stück Fäkalprodukt nicht um sonst geschrieben.“

(Zitat aus der geheimen FB-Gruppe „Gibt ZETA keine Chance“)  

              

Bitte beachten Sie die durchgehend defizitäre intellektuelle Leistung bei einfachsten Wörtern des Deutschen (!) wie z. B. „umsonst“!

Monika P. hetzt ihn dann noch weiter auf, bezeichnet Menschen, die mit Zoophilie nichts zu tun haben, als „Abschaum“. Sie fordert Fanti-Zoo I auf „eine Möglichkeit [zu finden], ihn anders fertig zu machen“.

Auch Jean Pierre H. [er selbst unterzeichnet Mails auch mit dem Vornamen „Jean Pierer„] hetzt fleißig mit. Er ist ebenfalls in der Fanti-Zoo-Szene bekannt. Erst jüngst hielt er die redundante schriftliche Information an diese Redaktion für angebracht, sich als persönlicher Freund einer Fanti-Zoo-Seitenbetreiberin auszuweisen, die schon vergangenes Jahr im Kontext mit der Menschenjagd in Welver auffällig geworden war. Das ist sehr freundlich von dem jungen Mann, denn so kann er ebenfalls in Mithaftung genommen werden.

Jean Pierre H. betreibt eine Hetzseite gegen den Tierschützer Jens W. Wer sich für die Adresse des Mannes interessiert, blicke dort ins Impressum. Jens W. wird zwar auch von DN scharf kritisiert. Im Unterschied zu Jean-Pierre H. jedoch verzichtet diese Redaktion auf solche Vorgehensweisen wie die strafbare Verdachtsberichterstattung.

Jean Pierre H. hält sich in der obigen Diskussion zur Verabredung von Straftaten mit geringerwertigen Beleidigungen des Sozialtherapeuten wie „kaputtes Wesen“, „Krampe“ noch vergleichsweise zurück.

Ob sich Nilly C. für die Verbalinjurie „Sohn einer Wanderhure“ verantworten werden muss, entscheidet der solcherart Bezeichnete.

Hakelig wird es auch für Jo An mit der Beleidigung „Perverser“ für einen Mann, der sich hat nichts zu Schulden kommen lassen. Auch Jo An stachelt den Gröfaz weiter zu seinen Straft- und angekündigten Gewalttaten auf mit: „Weiter so …. Carsten“.

Auch Rayka L. beteiligt sich an den Aufrufen zur Straftaten, indem sie Gröfaz bestärkt: „Anders geht das bei so Subjekten auch gar net … Ich mach mit“.

Mit dem Bekenntnis „Ich mach mit“ outet sie sich selbst als Mittäter!

Die gesamte Diskussion liegt den Opfern dieser Hetze als Screenshot aus der genannten geheimen Facebook-Gruppe vor und wird Grundlage für die einschlägigen Abmahnungen und Strafanzeigen sein.

 

Auch die Initiative boykott Ideologen macht sich Gedanken über das wahre Wesen derer, die da hetzen, drohen, hetzen, lügen, zu Gewalt- und Straftaten aufrufen und insgesamt einen beeindruckenden und nachlesbaren Tobsuchtsanfall dokumentieren.

Bildzitat Screenshot von: https://www.facebook.com/pages/Initiative-boykott-Ideologen/618791571484250