Aua1011P: Zoophilen-Hetze außerhalb von Recht und Gesetz (1): Landgericht Berlin untersagt Mecka Tierfreunde Inhalte einer Verleumdungsmail

 

{TS-Kritik}  [erschienen im DNPA 01.07.13; online verfügbar 02.08.13]

 

 

Erklärender Hinweis:

Doggennetz.de hat sich in den letzten Monaten mit der Berichterstattung zum Thema Zoophilie und der Agitation sogenannter Tierfreunde eines ganz bestimmten Kreises zurückgehalten. Sie tat das nicht zuletzt in der Hoffnung, dadurch aus dem Zentrum des Verleumdungsfokus‘ der mit faschistoidem Instrumentarium agierenden Rechtsbrecher zu geraten. Das hat ganz offensichtlich nicht funktioniert.

Da der Schaden für den Tierschutz durch die Anti-Zoo-Terroristen immer größer wird ebenso wie der Kreis der Opfer, eröffnet DN die neue Artikelserie „Zoophilen-Hetze außerhalb von Recht und Gesetz“.

Nach wie vor sieht diese Redaktion in der zitierten Agitation eine hochgefährliche gesellschaftliche Entwicklung, die aufzuzeigen der Job von Journalisten und Publizisten ist. Beweis dafür sind die neuesten Exzesse, bei denen jetzt auch vollkommen unbeteiligte Dritte verleumdet und in jeder nur erdenklichen Weise in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden.

An der immer wieder bekundeten Einstellung dieser Redaktion zum Thema selbst hat sich nichts geändert: Sex mit Tieren ist für DN außerhalb jeder Diskussion!

Alle Verleumdungen dahingehend, die DN-Redaktion stünde in irgendwelchen über rein journalistische Kontakte hinausgehenden Verbindungen zu Zoophilen oder Tierbordell-Betreibern ist übelste Verleumdung und Propaganda derer, die mit ihrer Agitation unter dem Deckmantel des Tierschutzes die Grundrechte unserer Gesellschaft angreifen.

 

Dr. L. R. ist Sozialtherapeut, unter anderem mit sexualtherapeutischer Ausbildung. Insbesondere war er in der Behandlung von Tätern bei sexualisierter Gewalt tätig und danach jahrelang in der Opferhilfe, der Prävention und Therapie von Opfern sexualisierter Gewalt. Mit diesem Engagement ist er bundesweit bekannt und trat auch schon im Fernsehen auf. Inzwischen hat sich sein Tätigkeitsbereich verlagert.

Im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit und der damit zusammenhängenden Interessen informierte er sich im Internet über das Thema Zoophilie. Das wurde ihm nun zum Verhängnis. Denn er geriet dabei in den Fokus von „Tierschützern“, die ein ganz eigentümliches und nicht mit geltendem Recht in Einklang zu bringendes Verständnis von Persönlichkeitsrechten haben.

Diese Personen agieren stets unter dem Label Tierschutz und weisen die politische Zuordnung ins rechte Lager weit von sich. Nur: Wer sich derselben Werkzeuge bedient wie die Faschisten, darf sich nicht beschweren, wenn er dieser politischen Richtung zugeordnet wird.

 

Denunziationsmail über Tierschutzverteiler

Am 20. Mai 2013 verschickte Christine S. , Mecka Tierfreunde, über Tierschutzverteiler eine Mail, in der L. R. mit ausgeschriebenem Vor- und Nachnamen, mit seiner kompletten Adresse und einem Bild als „bekennender Zoophilist“ (sic!) verleumdet wurde. Der Betreff bezeichnet ihn wahrheitswidrig als „Mediziner“. Die falsche Tatsachenbehauptung, der Mann sei Arzt, wird dann im Fließtext wiederholt mit der Bewertung: „Auch wenn Zoophilie in Deutschland nicht strafbar ist, so ist dies Verhalten mit Sicherheit eines Arztes unwürdig“.

Die Dichte an Fehlern und Rechtsverstößen in dieser Verteilermail lässt Rückschlüsse zu: Nur aufgrund eines Promotionstitels wird eine Person sofort zum „Arzt“ und „Mediziner“. Von Datenschutz scheint die Schreiberin noch nie etwas gehört zu haben; ebenso wenig wie vom Recht auf das eigene Bild und von Urheberrechten. Auch der Begriff „Zoophilist“ statt des korrekten „Zoophiler“ ist nicht nur ein Schönheitsfehler.

Und was für Ärzte würdig oder unwürdig ist, das entscheiden jetzt Tierschützer, die weder die zutreffende Terminologie noch die primitivsten Rechtsgrundsätze kennen.

 

Einstweilige Verfügung vom Landgericht Berlin

Doch die fehlenden juristischen Kenntnisse wurden für Christine S. zum Bumerang. Auf eine Abmahnung des verleumdeten Sozialtherapeuten reagierte sie nicht in der Form, die sicherlich klug gewesen wäre in einem so eindeutigen Fall. So kam, was kommen musste: die einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin gegen die Tierschützerin.

 

   

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Die einstweilige Verfügung untersagt der Tierschützerin die erhobene Behauptung sowie die Verwendung des Fotos von L. R. Die angedrohten Strafen sind drastisch und dürften bei diesem Personenkreis abschreckende Wirkung haben: für jeden Fall der Zuwiderhandlung bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise bis zu sechs Monaten Ordnungshaft.

Am lehrreichsten jedoch dürfte der Satz sein: „Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin“.

 

„Es gibt Schlimmeres“

Christine S. weist im Gespräch mit der DN-Redaktion darauf hin, dass sie die einstweilige Verfügung inhaltlich vollumfänglich anerkenne. Sie werde die Behauptung, L. R. sei „bekennender Zoophilist“, nicht mehr erheben.

An diesem Punkt festzuhalten: Post festum räumt die Mailerin ein, dass sie sich geirrt hat bzw. die unwahre Behauptung nicht aufrechterhält.

Sie wisse auch, dass Zoophilie keine Straftat sei. Sie verleiht ihrer innersten Überzeugung Ausdruck, dass Sex mit Tieren nicht erlaubt sein dürfe. Außerdem findet sie es nicht richtig, dass die Gerichte mit derlei Fällen beschäftigt werden. Wörtlich: „Es gibt schlimmere Straftaten.“

Auch wenn S. die einstweilige Verfügung inhaltlich anerkennt, werde sie gegen die Auferlegung der (nicht unerheblichen) Kosten bei einem Verfahrenswert von 10.000 Euro Widerspruch einlegen.

Des Weiteren verwahrt sich die Tierschützerin gegen die Zuordnung zu Nazis und Volksverhetzern. Hier sieht sie im Schriftwechsel mit dem Verleumdeten noch Klärungsbedarf. Deshalb habe sie einen Termin beim Rechtsanwalt vereinbart.

 

„Tierschutzvereine werden von Zoophilen unterwandert“

Das weitere Gespräch mit S. enthüllt Erstaunliches. Sie teilt mit, dass Tierschutzvereine und Tierheime von Zoophilen unterwandert würden. Die Frage nach Belegen für diese kühne These will oder kann sie nicht beantworten.

Das übrigens ist ein durchgehendes Merkmal der Anti-Zoos: Beweise legen sie nicht vor!

Zur Frage, welche Konsequenzen sie für sich persönlich aus dieser unter Umständen teuren Lehre über die Persönlichkeitsrechte unbescholtener Bürger gezogen habe, verweist S. darauf, ihre Vermittlungstiere künftig nur noch in die nähere Umgebung vermitteln zu wollen. Was die Verleumdungsmail mit ihrer Tiervermittlung zu tun hat, enthüllt sie dabei nicht. Denn die Nachfrage, ob sich der Geschädigte L. R. denn überhaupt um ein Tier beworben habe, muss sie verneinen.

Offensichtlich ebenfalls geheim sind die Verbindungen von Mecka Tierfreunde zu anderen Anti-Zoo-Gruppen. Christine S. möchte ohne Rücksprache mit diesen nicht angeben, ob sie in Kontakt zu weiteren Tierschutzgruppierungen dieser Thematik stehe. Sie verneint jedoch ausdrücklich einen Kontakt zum Betreiber der schlimmsten Hass-, Hetz- und Lügenseite dieser Sparte, zu Carsten T., zu haben. Allerdings kenne sie dessen Seite.

Will man das Ausmaß an – bezeichnen wir es euphemistisch – Naivität dieser Tierschützerin abschätzen, darf ihre Gegenfrage an diese Redaktion nicht unterschlagen werden: Ob nicht auch „Differenzen“ zwischen DN und der Verleumderseite des Hasspredigers bestünden. Gedankenstrich.

Hier fehlt offenbar jedes Gefühl für die Wahrnehmung übelster Verleumdung, der massiven Verletzung von Persönlichkeitsrechten, der faustdicken Lügen und der systematischen Volksverhetzung.

Das gibt dem Fall abseits seiner juristischen Aufarbeitung besondere Schwere!

 

Wehrhafte Verleumdete

Insgesamt ist es zu begrüßen, wenn jetzt endlich auch unbeteiligte Dritte erfahren, zu welchen massiven Mitteln Tierschützer greifen, um anderen Menschen ihre Moralvorstellungen aufzuzwingen und sie willkürlich zu denunzieren, zu verleumden und ihren Ruf zu schädigen. L. R. ist gegen Christine S. mit dem gebotenen rechtlichen Mittel vorgegangen und kündigt auch auf seiner Homepage an, dies in gleicher Weise gegen all diejenigen zu tun, die ihn wahrheitswidrig der Zoophilie beschuldigen.

Nach Einschätzung von Dr. R. handelt es sich bei der Agitation gegen Zoophile um den Straftatbestand der Volksverhetzung.

 

Ein kurzer Themenabriss vom Experten

L. R. steigt mit Eifer ins Thema ein. An seinen Ausführungen erkennt der Leser rasch, dass der Blick auf das Thema Zoophilie etwas mehr Analyse und intellektuelle Kompetenz erfordert, als der faschistoide Teil der Anti-Zoos den Tierfreunden glauben machen will.

Er führt zum Thema aus:

              

Das Problem liegt dort, wo unzählige Menschen ihrem „Recht auf freie Meinungsäußerung“ leider nicht die Pflicht beigesellen, ihre „Meinung“ auch wirklich und ständig zu überprüfen!

Im Falle der Zoophilie passiert es außerordentlich oft, dass jemand die Gründe seines ganz *persönlichen* „Unverständnisses“ eben nicht auf seine *Persönlichkeit* zurückführt, sondern diese *persönliche* Auffassung verallgemeinert, verallgemeinern zu dürfen meint, „weil ja viele so denken“. Dass hier jedoch massenhaft (persönliche) „Moral“-Vorstellungen dahinter stehen, die einfach nicht reflektiert werden, dass einfach eine Weigerung dahinter steht, seine „Persönlichkeit“ kritisch zu betrachten – eine Weigerung, die *inakzeptabel* ist -, gerät außerhalb des Blickfeldes.

Offenbar begreifen all diese Volksverhetzer nicht, dass sie alle derselben Ignoranz, Selbstgerechtigkeit und Hasserfülltheit erliegen – die *jeden* treffen kann, auch wenn er noch so „ordentlich“, „rechtschaffen“ oder „bürgerlich“ lebt.

Doch offenbar brauchen sie alle das Gefühl, sich als „etwas Besseres“ zu fühlen, und andere zu „Monstern“ zu erklären und ihnen grundsätzlich Lebens- und Liebesrecht abzusprechen – solange bis sie selbst dran sind damit, dass sich dieses faschistoide Lebensgefühl gegen sie richtet.

(aus einer E-Mail von Dr. L. R. an die DN-Redaktion vom 30.06.2013)

              

Im Weiteren und nach dem Hinweis auf mögliche Gegenwehr der Opfer führt L. R. aus, dass es bei diesem sensiblen Thema enorm wichtig sei, die Sichtweise auf das Opfer zu verlassen und den Blick auf den Täter/die Täterin zu richten. Ein solcher Perspektivwechsel führe dann etwa zu Einschätzungen wie: „Die [gemeint: Zoophilen – Anm. d. Red.] können oder wollen nicht begreifen, wenn sich jemand wehrt“. Dieser Perspektivwechsel mache dann auch deutlich, wer die Verantwortung trage: eben nicht das Opfer.

Um die Bedeutung dieser Blickrichtung zu veranschaulichen, wählt L. R. das Gegenbeispiel und wendet es auf die sogenannten Anti-Zoos an. Denn zu denen könnte man ebenso gut sagen: „Die [gemeint: Anti-Zoos – Anm. d. Red.] können oder wollen nicht begreifen und nicht sehen, wenn sich ein Tier nicht wehrt.“

L. R.s Schlussfolgerung: „Die Täterschaft, die Missachtung, die Gewalt liegt hier bei den Anti-Zoophilen.“

Aus dem reichen Fundus seiner Berufserfahrung weist L. R. darauf hin:

              

Sie tun so als ob Zoophile dabei die Gewalt leugnen würden, die Tieren auch durch sexuelle Akte angetan wird, die jedoch meist gar nicht zoophil motiviert ist, sondern z. B. durch Machtgelüste.

Ebenso ist nur ein äußerst geringer Anteil sexualisierter Gewalt durch Pädophile verursacht: der mit allergrößtem Abstand erheblichste Anteil sexualisierter Gewalt geschieht durch Menschen, die als ganz „normale“, „angepasste“ Heterosexuelle gelten und leben, denen es in der Regel überhaupt nicht oder höchstens „zusätzlich“ um Sexualität geht, sondern um MACHT-Ausübung !

Höhere Strafen gegen Pädophilie sind also vollkommen nutzlos, sie ändern also nichts an struktureller Gewalt, der wir überall in der gesamten „normalen“ Gesellschaft begegnen und die unweigerlich Gewalt und Missachtung gegenüber „schwach“ Gemachten verursachen muss!

(ibid.)

              

 

L. R. jetzt auch Opfer der Hass-, Hetz- und Lügenseite

Der Sozialtherapeut kann die Behauptung von Christine S., nicht im Kontakt mit dem Betreiber der schlimmsten Hass-, Hetz- und Lügenseite zu stehen, nicht recht glauben. Denn kaum war die einstweilige Verfügung draußen, wurde L. R. zum Thema auf der Seite des mehrfach verurteilten Verleumders Carsten T.

Dem wurde vergangene Woche schon die nächste einstweilige Verfügung zugestellt (DN wird noch darüber berichten). Zu einem weiteren beantragten Beschluss gegen Carsten T. wurde ein Verhandlungstermin diese Woche vor dem Landgericht Bochum kurzfristig wieder abgesagt und der Fall an das Amtsgericht Recklinghausen zurückverwiesen. Also an jenes Gericht, das gerade letzte Woche gegen Carsten T. eine einstweilige Verfügung erlassen hat.

Die entschlossene juristische Gegenwehr kann der Sozialtherapeut L. R. nun fortsetzen, denn auf besagter Lügenseite taucht er mit vollem Name und dem Urheberrecht Dritter unterliegenden Fotos auf. Der Sozialtherapeut kündigt an, sowohl gegen Carsten T. wie auch seine Mittäterinnen vorzugehen.

Diese treten auf einer neuen Webseite an der Seite des mehrfach wegen Verleumdung verurteilten Carsten T. namentlich auf. In der Szene sind sie schon seit der „Menschenjagd in Welver“ (vgl. Linkliste in Aua766a) bekannt: Sabine K., Tanja T. und Barbara S. Ihr erschütterndes Menschenbild und ihren uferlosen Hass haben einige der Damen 2012 auf einer inzwischen verbotenen Facebook-Seite schon umfangreich dokumentiert. Ob sie sich auf die Dauer tatsächlich hinter dem Seitenbetreiber Carsten T. werden verstecken können oder ob sie nicht doch als Mittäterinnen juristisch haftbar gemacht werden können, das will L. R. herausfinden.

 

Doggennetz.de-Senf:

Die jetzt eskalierende Entwicklung hat die DN-Redaktion seit Welver vorhergesagt: Blinder Hass und das Einpeitschen der angeblichen Tierschützer auf das unsägliche Zoophilie-Thema über die rein emotionale Schiene trägt die Früchte, die solche Agitation immer trägt: Menschenverachtung und die Denunziation Unschuldiger. L. R. hat abgesehen von seinem beruflichen Engagement mit Zoophilie/Sodomie nichts zu tun. Ganz im Gegenteil: Von den miesen Maulhelden der faschistoiden Fraktion der Anti-Zoos grenzt er sich dadurch ab, dass er nachweislich etwas für die Opfer sexualisierter Gewalt getan hat. Doch mit einem Schlag gehört er zu den Verleumdeten und Gehetzten und findet sich auf der Webseite des Hasspredigers mit manipuliertem Bild und verleumderischem Text wieder.

Es ist immer gut, mit den Menschen zu sprechen. Der Eindruck dieser Redaktion von Christine S. hat sich mit dem Telefonat komplett gewandelt und wich einer massiven Erschütterung: Erschütterung über die Unbedarftheit, über die Naivität und Blauäugigkeit der für die Verleumdungsmail verantwortlichen „Tierschützerin“. Irgendein Unrechtsbewusstsein, ein Erkenntnisprozess darüber, was sie da eigentlich getan hat und vor allem: welchem Kräften sie dient, konnte diese Redaktion im Gespräch nicht feststellen.

Niederschmetternd auch die nahezu kindlichen Auffassungen zu Recht und Gesetz. So beruft sich Christine S. darauf, dass ihrer Mail im Betreff der Status „vertraulich“ zugewiesen war. Wenn DN das richtig verstanden hat, will sie die Weiterleiter der Mail jetzt wegen einer Art Vertrauensbruch belangen? Oder doch wegen Landesverrat? Viel Spaß dabei! Die betreffende Mail hat allein diese Redaktion von ungefähr fünf verschiedenen Absendern erreicht! Und das nicht deshalb, weil diese Absender mit dem Vorgehen der „Tierschützerin“ einverstanden gewesen wären!

Abgesehen davon, dass Christine S. offensichtlich keine Wahrnehmung dessen hat, was die außerhalb von Recht und Gesetz stehende Webseite des Verleumders und Hasspredigers an Rechtsverletzungen und faustdicken Lügen zusammenträgt, sorgt viel mehr: Menschen mit dieser Wahrnehmungsrestriktion und diesen rudimentären Rechtskenntnissen vermitteln Tiere? Solche Menschen wollen der Gesellschaft eine moralische Botschaft übermitteln?

Erst das Landgericht Berlin musste der Tierschützerin qua einstweiliger Verfügung klarmachen, dass sie die Rechte Dritter verletzt und damit gegen geltendes Recht verstößt. Verantwortung dafür, dass sie den Ruf eines Unschuldigen geschädigt hat, will sie jedoch nicht übernehmen und jetzt gegen die Auferlegung der Kosten Widerspruch einlegen. So viel zum Thema Verantwortung bei Tierschützern.

Hübsch niedlich auch ihre Ankündigung gegenüber dieser Redaktion in Bezug auf die DN-Berichterstattung. Erstaunlicherweise möchte Christine S. nämlich nicht, dass irgendetwas von diesem Vorgang und zu ihrer Person in der DN-Berichterstattung falsch dargestellt wird. Verständlich. Darauf hat sie sogar Anspruch. Dass sie selbst einen Unschuldigen verleumdet hat, hat sie an der Stelle vermutlich schon wieder vergessen?

Und nicht zuletzt zeigt der Fall der völlig arglosen Christine S., welche Verheerungen die Hass-, Hetz- und Lügenpropaganda des Herrschers aller Anti-Zoos anrichtet. Naive Tierschützer ohne irgendwelche Rechtskenntnisse nehmen sich die Methoden der illegalen Seite zum Vorbild und meinen, ähnlich vorgehen zu können. Vermutlich wissen sie nicht, dass gegen die betreffende Seite inzwischen mehr als 15 Gerichtsurteile und –beschlüsse vorliegen (vgl. auch Aua689, Aua713)? Wissen sie nicht, dass die Webseite des Hasspredigers schon längst abgeschaltet worden wäre, wenn die deutschen Behörden sie erreichen könnten? Dass der Laberzirrhose-Patient inzwischen Ordnungsstrafen in Höhe von – nach seinen eigenen Angaben – mehr als 2,5 Millionen Euro angehäuft hat? Dass schon in der Vergangenheit deshalb Ordnungshaft gegen ihn verhängt wurde und im Moment die nächste ansteht?

Zusammengezählt merkt der Leser rasch: Es ist jetzt klar, was Mitläufer wie Christine S. alles nicht wissen. Was sie wissen, das ließ sich bisher leider noch nicht feststellen!