Aua1166: Zoophilenhetze außerhalb von Recht und Gesetz (13): Strafbefehl gegen eine Fanti-Zoo wegen Beleidigung

 

{TS-Kritik}

 

Die Leidtragenden der durchgehend rechtsbrechenden und Persönlichkeitsrechte verletzenden Hetze gegen Zoophile im Internet, vor allem aber gegen Menschen, die mit Zoophilie überhaupt nichts zu tun haben, bekunden immer wieder, dass ihr Vertrauen in den Rechtsstaat massiv schwächele.

Ein wichtiges Signal in die umgekehrte Richtung setzte jetzt ein Staatsanwalt gegen die Animal-pi-Aktivistin Sabine K. Denn der Strafantrag einer von K. als „Perverser“ verleumdeten Person, deren Identität dieser Redaktion nicht bekannt ist, führte jetzt zu einem Strafbefehl gegen die Täterin. Wie sie selbst auf Facebook berichtet, wurden 15 Tagessätze à 20 Euro verhängt. Sabine K. kündigt im Internet am 12. November 2013 an, zu diesem Strafbefehl in den Widerspruch zu gehen.

 

Ausschnitt aus Bildzitat Screenshot FB-Account Sabine K.

 

Die Legion anderer Geschädigter, sei es von Sabine K., sei es von den militanten Extremisten in ihrem Umfeld, dürfen sich durch diesen Strafbefehl ermutigt fühlen, alle Beleidigungen und Verleumdungen des bekannten Personenkreises zur Anzeige zu bringen. Eine Strafanzeige, die im Idealfall immer schriftlich direkt an die Staatsanwaltschaft am Wohnort des Verleumders zu richten ist, kostet nichts. Und in manchen Fällen führt sie – siehe oben – zum Ergebnis; auch wenn der Ausgang des Widerspruchsverfahrens im genannten Fall abzuwarten ist.

  

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