Aua1167: Zoophilenhetze außerhalb von Recht und Gesetz (14): Facebook bietet Basis für schwerste Persönlichkeitsrechte- und Datenschutzverletzungen
{TS-Kritik}
Das in Aua1166 angesprochene kränkelnde Vertrauen in den Rechtsstaat resultiert nicht zuletzt aus der Tatsache, dass Institutionen wie Facebook den massiven Rechtverletzungen militanter Tierschützer und Menschenjäger Vorschub leisten und die digitale Infrastruktur dafür zur Verfügung stellen. So bleibt es ein rechtsstaatliches Rätsel, wie das neueste Produkt der militanten Fanti-Zoos auch nur wenige Stunden überleben kann. Auf der FB-Seite Gezielte Vermischung oder Unwissenheit?, deren Betreiber sich, feige wie immer, nicht zu erkennen geben, werden systematisch Persönlichkeitsrechte verletzt. Angeblich zoophile Menschen werden dort mit Bild, Vor- und Nachnamen sowie den URLs ihrer Internetpräsenzen an den Pranger gestellt. Jegliche Beweise für die dort erhobenen Behauptungen fehlen. In Einzelfällen ist im Gegenteil bekannt, dass die dort verleumdeten Personen nichts mit Zoophilie zu tun haben.
Bildzitat Screenshot von https://www.facebook.com/GezielteVermischungOderUnwissenheit?fref=ts
Im Stil des nationalsozialistischen Judenprangers werden hier willkürlich und ohne jeden Beweis Menschen der Zoophilie beschuldigt, mit ihren vollen Namen, Bildern und den URLs ihrer Internetpräsenzen zur Verfolgung ausgeschrieben. Tatsächlich funktioniert der Rechtsstaat definitiv nicht mehr, wenn Betreiber wie Facebook solche Ungeheuerlichkeiten nicht sofort abschalten und die Kriminellen hinter solchen Seiten zur Verantwortung ziehen. Die DN-Redaktion hat den Screenshot entsprechend anonymisiert. |
Bisher nur vom Hörensagen ist dieser Redaktion ein neues Land- oder sogar Oberlandesgerichtsurteil bekannt, das Betreiber wie Facebook zukünftig für solche schweren Rechteverletzungen ebenfalls in Haftung nehmen soll. Es ist empörend, dass Facebook solche reine Schmähkritikseiten nicht nach dem ersten Hinweis darauf abschaltet.
Eine juristische Bewertung solcher kriminellen Machenschaften hatte vor einigen Wochen erst die Tieranwältin Susan Beaucamp geleistet (vgl. Aua1056).
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