Aua1028: Zoophilenhetze (3): Landgericht Köln erlässt weitere einstweilige Verfügung gegen Carsten Thierfelder

 

{TS-Kritik}

 

Der von dem Hetzer und Menschenjäger Carsten Thierfelder verleumdete Sozialtherapeut Dr. Lothar Riemenschnieder hat beim Landgericht Köln mit Datum vom 23. Juli 2013 eine weitere einstweilige Verfügung gegen den Betreiber der Hetzseite Animal-Pi erwirkt. In der langen Reihe von Gerichtsurteilen und –beschlüssen gegen die massiv verleumderischen Inhalte der Webseiten von Carsten Thierfelder (früher: Bulldog-Nachrichten; jetzt umgeleitet auf Animal-Pi) zählt diese Redaktion den neuen Beschluss als Nummer 19.

Zwischen den in Aua689 und Aua713 gelisteten Gerichtssprüchen gegen Carsten Thierfelder und der nun auf DN jetzt wieder einsetzenden lückenlosen weiteren Dokumentation aller dieser Redaktion bekannt werdenden Gerichtsbeschlüsse liegen noch weitere einstweilige Verfügungen sowie  Ordnungsgeld und Ordnungshaft anordnende Gerichtsbeschlüsse.

Nummer 18 war eine einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Recklinghausen vom 18. Juni 2013, welche der Tierhof Straelen erwirkt hatte. Doggennetz.de wird diese inhaltlich noch nachreichen.

Ein weiteres einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Carsten Thierfelder ist aktuell beim Amtsgericht Recklinghausen anhängig. In dem Verfahren ist eine mündliche Verhandlung Mitte August angesetzt.

 

Inhalte der LG-Köln-eV gegen Carsten Thierfelder

Bei einem festgelegten Streitwert bis zur Teilrücknahme (der verleumderischen Äußerungen) bei 22.000 Euro und danach bei 20.000 Euro wird Carsten Thierfelder unter Androhung eines Ordnungsgeldes für jeden Fall (!!!) der Zuwiderhandlung bis zu 250.000 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten verboten, folgende Behauptungen über den Antragsteller aufzustellen und oder aufstellen zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder zu verbreiten lassen:

                 „Sie heißen (…)  Dr. Lothar Riemenschneider (…). Um nur einige dieser Profiteure und Nutznießer von Vergewaltigung, Tier- & Kinderpornographie und Tierbordellen oder Wegbereiter, Förderer und Fürsprecher zu nennen.“                    
  * „Hier sehen Sie den Schutzbefohlenen aus Norddeutschland von Dr. Lothar Riemenschneider!“  
  * „Mit öffentlicher Zusprechung von Dr. Lothar Riemenschneider vergewaltigen die PERVERSEN Tiere!“  
  * „Die ABNORME These des Dr. Lothar Riemenschneider, Tiere VERGEWALTIGEN ist eine ganz normale sexuelle NEIGUNG wie Schwul sein!“  
  * „ … rastet der freund Dr. Lothar Riemenschneider des Tierbordellbetreibers aus Niedermohr völlig aus.“  
  * „Lothar „Frauenschänder“-Riemenschneider nennt sich „DOKTOR“, ist er tatsächlich ein Doktor? Das scheint eine Masche dieser Gestalten zu sein! (…) JEDER GIBT SICH ALS ETWAS AUS, WAS ER NICHT IST! MAL WIEDER EINE TYPISCHE HOCHSTAPELEI WIE ES IN DIESEN KREISEN ÜBLICH IST!“  
  * „Riemenschneider wurde auf Grund seiner „ABARTIGKEIT“ aus dem Vereinsleben des KRONOS E.V. geworfen.“  
  * Auch einige Gerichtsverfahren gab es wohl gegen Lothar Riemenschneider, die alle erfolgreich GEGEN Riemenschneider endeten. Immer noch gibt sich gelegentlich dieser angebliche DOKTOR Lothar Riemenschneider als Mitglied im KRONOS E.V. aus.“  
  * „(…) SADISTEN-Lothar (…)“  

 

Des Weiteren wird es Carsten Thierfelder verboten, ein Foto des Antragstellers zu veröffentlichen.

(Ganz nebenbei: Ähnliche Gerichtsbeschlüsse gibt es auch zu anderen Fotos auf den kriminellen Hetzseiten des Carsten  Thierfelder. So ist ihm etwa gerichtlich untersagt, Fotos von Martina Retthofer, Tierhof Straelen, zu veröffentlichen. Selbstredend verwendet Carsten Thierfelder auch SÄMTLICHE Fotos von Karin Burger gegen geltendes Urheberrecht und damit rechtsbrechend.)

Der notorische Verleumder und notorischer Verletzer fundamentaler Persönlichkeitsrechte Carsten Thierfelder wird für einzelne seiner Aktionen gelobt, verteidigt und unterstützt vom Europäischen Tier- und Naturschutz e. V. (ETN) sowie von K9-News, Thomas I.

 

Die unfassbaren Manipulationen des Carsten Thierfelder

Weil sich die Manipulationen des Carsten Thierfelder so weit im Bereich des Unfassbaren bewegen, können viele Leser sich gar nicht vorstellen, welche Dokumente dieser Mann alle fälscht. So wurden auf der Hetzseite Animal-Pi angebliche E-Mails aus dem Kollegenkreis von Dr. Lothar Riemenschneider veröffentlicht, deren Gossensprache nahezu atemberaubend ist. Promovierten Personen wurde ein Fäkallexikon in den Mund gelegt, das seinesgleichen sucht.

Riemenschneider schreibt zu von Carsten Thierfelder veröffentlichten angeblichen Fäkal-Mail seiner Kollegen:

              

Seit Tagen wird unter dem irreführenden Dateinamen „Riemenschneider.pdf“ eine „mail“ durch „Anti-Zoos“ verbreitet, die *gar nicht* von *mir* („Riemenschneider“) stammt,  die von meinen „Kollegen“ stammen soll (sh. Anlage). Deren Namen hat der Volksverhetzer von meiner Webseite.

Es sind allerdings EX-Kolleginnen und -Kollegen, die fast alle nicht mehr in Berlin leben, teilweise auch von der Sache wissen, und – nachvollziehbarer  Weise –  sich *genau so* und *schlimmer* über diesen armen Irren äußern. 

Daher hatte ich dieses Schreiben zunächst *selbst* für authentisch gehalten, und mit Bekannten darüber „abgelacht“.

Alle anderen ebenso deutlichen, jedoch im Ton wesentlich gemäßigten Reaktionen von all den Bekannten oder Geschäftspartnern, bei denen Carsten Th. ebenfalls vergeblich meinte, mich anschwärzen zu können, hat er  bezeichnender Weise *nicht* veröffentlicht, nur diese …!

Von diesen *gemäßigten* Reaktionen wird „natürlich“ behauptet, diese seien „unecht“ …!

Jedoch ist gerade *diese* mail mit Schimpftiraden von angeblich „Kollegen“, wie sich jetzt nach Rückfrage bei den *angeblichen* Unterzeichnern herausstellt, ein FAKE !

Erst bei genauerem Hinsehen merkt man, dass in der mail-Adresse ein Zeichen anders ist als bei der tatsächlichen e-mail-Adresse der angeblich Angeschriebenen …

Möglicherweise oder offensichtlich wurde diese getürkte mail-Adresse von CT oder einem Mit-Täter angelegt, um diese „Antwort“ vorzutäuschen …!

(Dr. Lothar Riemenschneider in einer Mail an die DN-Redaktion vom 23.07.2013; Hervorhebg. d. DN-Red.)

              

 

Strafbare Verlinkungen

Die unschuldigen Verleumdungsopfer des Carsten Thierfelder weisen anlässlich dieser neuen einstweiligen Verfügung gegen den Hetzer darauf hin, dass Verlinkungen auf die Seite Animal-Pi mit den strafbaren Inhalten juristisch verfolgt werden. Derzeit laufen auch verstärkt juristisch Anstrengungen, die auf Animal-Pi genannten Mittäterinnen – Sabine K., Tanja L., Barbara S. –  in die Verantwortung für die dort erfolgenden fortgesetzten Rechtsbrüche zu nehmen.

Dr. Lothar Riemenschneider bezeichnet das, was ihm und anderen unbescholtenen Personen, die weder mit Zoophilie noch mit Pädophilie oder anderen Phantasien krankhafter Hirne zu tun haben, von Carsten Thierfelder und seinen Mittäterinnen angetan wird, als „kriminellen Rufmord“.

Carsten Thierfelder wird für seinen angeblichen Tierschutz, der nach Bewertung zahlreicher Verfügungen von Amts- und Landgerichten quer durch die gesamte Bundesrepublik als übelste Verleumdungen bewertet werden und deren angeblicher Wahrheitsgehalt der Beschuldigte in keinem einzigen Fall gerichtlich bewiesen hat, verteidigt und verlinkt vom Europäischen Tier- und Naturschutz e. V. (ETN) und von K9-News. Für die Mittäterinnen von Animal-Pi sind Verbindungen zum umstrittenen Auslandstierschutzverein Retriever in Not / Liberty for Dogs nachweisbar (siehe dazu auch diesen aktuellen Artikel von Christoph Jung, Petwatch).

Jeder DN-Leser kann sich leicht selbst davon überzeugen, wie hoch die Missachtung von Carsten Thierfelder gegen geltendes Recht in Deutschland ist, denn es ist zu erwarten, dass er die untersagten Äußerungen zu Dr. Lothar Riemenschneider NICHT löschen wird; so wie er alle anderen von zahlreichen Gerichten untersagten Äußerungen weiter veröffentlicht sowie die Bilder, deren Urheberrecht bei anderen liegt, weiter erwendet.

Als Argument führt der Verleumder an, er veröffentliche nur die Wahrheit. Der Rechtsweg in diesem Fall wäre der, den auch DN schon gehen musste (und gewonnen hat): Die inkriminierten Äußerungen zunächst aus dem Netz nehmen und dann vor Gericht deren Wahrheit beweisen.

Nur: DAS kann Carsten Thierfelder nicht, denn er veröffentlicht fast ausschließlich die schamlosesten und haarsträubendsten Lügen. Als nur ein Beispiel, das diese Redaktion betrifft, sei das ungültige Gerichtsurteil des Amtsgerichts Lüneburg genannt, das durch eine Entscheidung des Landgerichts Lüneburg aufgehoben wurde (vgl. Aua952).

 

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