Aua1029: Zoophilenhetze (4): Einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Recklinghausen gegen Carsten Thierfelder

 

{TS-Kritik}

 

Die DN-Redaktion muss sich bei ihren Lesern entschuldigen, dass die Dokumentation der vollkommen aus dem Ruder laufenden Menschenjagd gegen Zoophile unter dem herbeigelogenen Label „Tierschutz“, zentral und seit rund eineinhalb Jahren betrieben von Carsten Thierfelder, nicht so zeitnah erfolgen kann, wie das wünschenswert ist.

 

Gewalt, Gewalt, Gewalt

Das hohe Gewaltpotenzial von Carsten Thierfelder, das noch mit einer eigenen Artikelserie belegt werden wird (siehe auch Screenshot am Ende des Textes), hat inzwischen einen Flächenbrand ausgelöst: Die Veranstalter einer Anti-Zoophilie-Demonstration am 14. Juli 2013 in Niedermohr, wo sich nach der unbewiesenen Behauptung von Carsten Thierfelder ein „Tierbordell“ befinden soll, hatten schon im Vorfeld gegen die polizeilichen Auflagen verstoßen (vgl. Aua1019). Bei der Demonstration selbst musste die Polizei aufgrund der hohen Aggressivität einzelner Teilnehmer die Einsatzkräfte verstärken (vgl. Aua1025). Die Demonstranten skandierten: „Wir haben euch etwas mitgebracht: Hass! Hass! Hass! „

Eine Woche danach drang ein Schlägertrupp mit Sturmmasken und Baseballschlägern auf das dortige Grundstück ein (vgl. Aua1024). Durch das rechtzeitige Eintreffen der Polizei konnte vermutlich Schlimmeres verhütet werden.

Als weiteres Saatkorn agiert eine Facebook-Gruppe Animal Defence Corps, die sich gleichfalls der Zoophilenjagd verschrieben hat bzw. hatte (dort soll ein Putsch stattgefunden haben, Berichte folgen). In der ADC-Gruppe wird bzw. wurde unverhohlen zur Gewalt aufgerufen und Bauanleitungen für Buttersäure-Bomben mit Mikrosprengladung für Anschläge auf sogenannte Tierbordelle veröffentlicht (Aua1018).

 

Welche Rolle spielt der ETN?

Zur Frage der Existenz solcher angeblichen Tierbordelle hatten sich die größeren Tierschutzorganisationen zu Anfang des Jahres eindeutig geäußert (vgl. Aua766a, Aua770). Auch eine umfassende Zeitungsrecherche kam zu entsprechenden Ergebnissen.

Die einzige Organisation, welche diese Existenz nicht nur behauptete, sondern sogar bezifferte (14 Tierbordelle), ist der Europäische Tier- und Naturschutz e. V. (ETN). Irgendwelche Belege oder Beweise hat der ETN bisher jedoch nicht vorgelegt. Stattdessen gibt es aus dem Fundes des ETN eine sogenannte Zoophilie-CD (vgl. Aua933 bis Aua937), deren „Wert“ von der Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e. V. einzig im Verleumdungspotenzial dort genannter Personen – wie z. B. Karin Burger – gesehen wird (vgl. Aua962). Bezeichnenderweise enthielt diese Zoophilie-CD auch nicht die Namen der Personen, die jetzt mit dem angeblichen Tierbordell Niedermohr in Verbindung gebracht werden.

Inzwischen finden sich – nach Meinung dieser Redaktion – als widerliche Früchte der Hasssaat des Carsten Thierfelder überall im Internet Aufrufe zur Gewalt gegen Zoophile, Lynchjustiz- und Gewaltphantasien übelster Sorte.

 

Die Unterstützer des Hasspredigers

Der aufgrund seiner Verleumdungen mit zahlreichen Gerichtsurteilen und –beschlüssen belegte Carsten Thierfelder, dessen Webseiten (früher: Bulldog-Nachrichten; heute: Animal-Pi) für jeden erkennbar strafbare Inhalte führen, wird für einzelne seiner angeblichen Tierschutzaktionen gelobt, verteidigt und verlinkt vom ETN sowie von K9-News. Für die militanten Aktivistinnen an Thierfelders Seite – Sabine K., Tanja L., Barbara S. – sind Verbindungen zu dem umstrittenen Auslandstierschutzverein Retriever in Not / Liberty for Dogs nachweisbar (vgl. Aua721, Aua696).

Der gleichfalls von Carsten Thierfelder schon seit vielen Jahren übelst verleumdete Zuchtkritiker und Buchautor Christoph Jung sieht die Zusammenhänge so.

Über Verbindungen des Thomas I., K9-News,  zu dem als rechtsextrem und rechtspopulistisch bewerteten Blog „Politically Incorrect“ (vgl. den ausführlichen Wikipedia-Eintrag) hegt diese Redaktion inzwischen die Vermutung, dass das „pi“ im Organisationsnamen Animal-Pi von Carsten Thierfelder weniger auf die mathematische Konstante hinweisen als vielmehr die entsprechende politische  Kodierung transportieren soll. Beweisen lässt sich das bisher nicht.

 

Tierhof Straelen
erwirkte einstweilige Verfügung gegen Carsten Thierfelder

Martina Retthofer vom Tierhof Straelen ist seit einiger Zeit ebenfalls Opfer der maßlosen Verleumdungen des Carsten Thierfelder. Nach Meinung der Betroffenen und dieser Redaktion geriet der Tierhof Straelen ausschließlich aufgrund seiner langjährigen Kritik an dem Verein Retriever in Not / Liberty for Dogs in den Fokus des Menschenjägers (siehe Verbindungen oben).

Retthofer geschah, was allen geschieht, deren kriminelle Rufvernichtung das Tagesgeschäft von Carsten Thierfelder ist: Ihr persönlich und ihrem Team wurde unterstellt, Zoophile zu unterstützen und zu schützen. Das ist das klassische Vorgehen bei Carsten Thierfelder: Alle Personen, die sich nicht seinen Positionen anschließen und ihm Beifall klatschen, werden der Zoophilie oder der Pädophilie bezichtigt. Beweise bringt der Mann nicht vor. Das kann er auch nicht.

Der Tierhof Straelen hat sich schon zu einem frühen Zeitpunkt deutlich und klar zum Thema Zoophilie positioniert.

Nachdem Thierfelder zu immer haarsträubenderen Verleumdungen fand und noch nicht einmal davor zurückschrak, Martina Retthofer als „Vergewaltiger“ zu bezeichnen, hat der Verein Charity für Tiere e. V. am 18. Juni 2013 beim Amtsgericht Recklinghausen eine einstweilige Verfügung gegen Carsten Thierfelder erwirkt. Die DN-Leser finden eine anonymisierte Version des Beschlusses im Anhang.

 

Carsten Thierfelder ignoriert auch diesen Gerichtsbeschluss

Doch der notorische Verleumder, der gemäß einem von ihm selbst veröffentlichten Schreiben vom 15.07.2013 weiterhin vom ETN unterstützt und verteidigt wird, ignoriert alle Gerichtsbeschlüsse. Obwohl es ihm gerichtlich untersagt ist, Retthofer und den Tierhof Straelen in der genannten Art und Weise zu verleumden, setzt er seine Rechtsbrüche unvermindert fort. Ebenso verwendet er weiterhin rechtswidrig Porträtfotos von Martina Retthofer, die er noch durch infantile Manipulationen wie das Schwärzen eines Zahnes verunglimpft.

 

Konsequent auf dem Rechtswege

Die Zahl der von Carsten Thierfelder verleumdeten Personen geht inzwischen ins Dutzend. Obwohl deren Ruf nachhaltig und in Einzelfällen vermutlich unwiderbringlich zerstört wurde, geben die Opfer des kriminellen Verleumders die Hoffnung auf den Rechtsstaat nicht auf. Zum einen laufen derzeit mehrere Strafanzeigen gegen Carsten Thierfelder. Gleichzeitig ist noch ein eingeleitetes Strafverfahren vor dem Amtsgericht Recklinghausen gegen den Mann anhängig. Ein aus dem einstweiligen-Verfügungsverfahren von Karin Burger gegen Thierfelder resultierende Ordnungshaft ist gleichfalls noch nicht vollzogen.

Anders als früher, so kündigen es die Verleumdungsopfer des Carsten Thierfelder an, wird nun jeder einzelne Verstoß gegen die ergangenen einstweiligen Verfügungen den zuständigen Gerichten zugeleitet und die dazugehörigen Ordnungsstrafen bzw. Ordnungshaft beantragt.

 

Saat des Hasses geht auf

Inzwischen eskaliert die Gewalt, als deren Urheber nach Meinung dieser Redaktion ausschließlich Carsten Thierfelder verantwortlich zu machen ist. Eine Zusammenfassung der aktuellen Gewaltereignisse finden DN-Leser in Aua1028).

Zum Beleg dafür, dass Carsten Thierfelder gegen Gewaltphantasien und Lynchjustizaufrufe nicht einschreitet, hier ein aktueller Screenshot der Bulldog-Nachrichten-Facebook-Seite. Dem Social Network werden seit Jahren die Gewaltaufrufe und Rechtsbrüche des Carsten Thierfelder gemeldet. Es bleibt unverständlich, warum dieser Mann weiterhin einen Account dort betreiben darf.

Alle bisherigen Opfer der Verleumdungen des Carsten Thierfelder weisen ausdrücklich darauf hin, dass solche Kommentatoren unter Umständen als Mittäter haftbar gemacht werden können. Verlinkungen auf die Webseiten Bulldog-Nachrichten und Animal-Pi sind strafbar.

 

Bildzitat Screenshot der Facebook-Seite Bulldog-Nachrichten von Carsten Thierfelder (siehe linkes Fenster mit Datum und URL): Die Saat des Hasses, seit eineinhalb Jahren von dem selbsternannten Tierrechtler in der Tierschutzszene ausgebracht, geht auf. Die ausgewählten Gäste der Facebook-Seite ergehen sich in übelsten Gewalt- und Lynchjustizphantasien, was von dem verantwortlichen Betreiber weder gelöscht noch gerügt wird. Unterstützt, gelobt, verteidigt und verlinkt wird dieser Mann u. a. vom ETN.

***

 
Zur besseren Lesbarkeit ein anonymisierter Auszug aus obigem Screenshot. Die roten Unterstreichungen der relevanten Gewealtäußerungen stammen von der DN-Redaktion. Ein Mann, der „Tierfreunde“ zu solchen Gewalt- und Lynchjustizphantasien anstachelt, wird unterstützt vom ETN!