Aua1053: Zoophilenhetze (8): Carsten Thierfelder manipuliert sein Impressum

 

{TS-Kritik}

 

Als Chronist der durchgehenden Rechtsverletzungen des Hasspredigers Carsten Thierfelder kommt Doggennetz.de mit der Berichterstattung kaum noch hinterher. Gerade eben ist ein Artikel zu den illegalen Telefonmitschnitten des schlimmsten Hetzers der Szene und deren Veröffentlichung sowie den darin enthaltenen Ankündigungen von Straftaten online gegangen: Aua1052 .

Übrigens ist es keine durch Beweise ungestützte Behauptung von dieser Redaktion, dass es sich bei den Umtrieben des Carsten Thierfelder um Straftaten handeln könnte. Eines der vielen unschuldigen Verleumdungsopfer des momentan auch aus Österreich beschützten Hasspredigers hatte Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft Bochum zum schleppenden Verlauf der Ermittlungen eingelegt. In dem Antwortschreiben der Staatsanwaltschaft Bochum an den Beschwerdeführer heißt es wörtlich:

              

In einer Vielzahl von Fällen wurden Anklagen gegen den Beschuldigten Thierfelder zum Amtsgericht Recklinghausen von der Staatsanwaltschaft Bochum erhoben.

(Schreiben der Staatsanwaltschaft Bochum vom 12.08.2013 an einen ungenannt bleiben wollenden Beschwerdeführer zum Stand der Ermittlungen gegen Carsten Thierfelder, Az. 961 Js 101/12. Hervorhebg. d. DN-Red.)  

              

Gestern unterhielt Carsten Thierfelder die Tierschutzszene mit Manipulationen am Impressum der Webseite mit den verbotenen Inhalten Animal-pi. Offensichtlich in dem Bemühen, die Verantwortung für die strafbaren Inhalte nicht mehr übernehmen zu müssen, tauchte urplötzlich ein neuer Seiteninhaber auf:

 

Bildzitit Screenshot von Animal-pi.de: Hier versucht Carsten Thierfelder, die Verantwortung für die Inhalte der Hetzseite Animal-pi an einen jungen Mann abzudrücken, der angeblich aus Gambia stammen und „Tierschutzaktivist“ sein soll. Der Fake war schnell aufzudecken: Es handelt sich um ein lizenzfreies Foto.

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Ausschnitt aus dem Impressum von Animal-pi, der Webseite mit den verbotenen Inhalten, von gestern.

 

Ein lizenzfreies Foto als Seitenbetreiber

Wie fast alles auf der Seite mit dem verbotenen Inhalten, Animal-pi, ist auch das wieder ein Fake! Eine Lüge.

Schnell kam heraus, dass es sich bei dem Bild um ein lizenzfreies Foto handelt, das hier abzurufen ist:

Auch zu der angegebenen Adresse kann man fündig werden: Klick!

Die angegebene Telefonnummer in Gambia spielte schon einmal eine Rolle bei Hotels und Unterkünften für die Ralley Dresden (!!!) – Dakar.

Ganz abgesehen davon: Was immer der Mann mit den „Vielzahl von Anklagen“ ins Impressum schreiben möchte und sei dort morgen auch Pumuckl als verantwortlicher Seitenbetreiber genannt, entscheidend ist der Eintrag bei Denic.de. Und dort sind solche Exoten-Seitenbetreiber irgendwo in Afrika ohnehin ausgeschlossen.

Trotzdem kann auch das wieder ein teurer Spaß werden, denn falsche Angaben im Impressum sind ein Verstoß gegen das Telemediengesetz und anwaltlich kostenpflichtig abmahnfähig, wie Internet World Busisness hier mahnt.

Die Manipulationen am Impressum von Animal-pi wurden ebenfalls x-fach als Beweis gesichert und den zuständigen Stellen weitergeleitet.

 

Wenn den kriminellen Mitteln der Zweck entfleucht

Ein unbekannter Autor auf DOGNews schreibt in einem auf Doggennetz.de noch detaillierter zu besprechenden Text „Der Fall Carsten T.“ zu Thierfelders Bereitschaft, die mit seinen Rechtsbrüchen verbundenen Abmahnungen und Verfügungen zu akzeptieren und Gefängnis zu riskieren:

              

Man kann das gut finden oder auch nicht, jedenfalls hat er es geschafft, dass das Thema Zoophilie zur Diskussion steht, dass es die Medien erreicht und die Politik, langsam aber doch, auf das Problem reagiert.

(Facebook-Gruppe DOGNews am 16.08.2016: „Der Fall Carsten T.“)

              

Das läuft dann wohl unter der Rubrik Der Zweck heiligt die Mittel?

Blöd ist da nur, dass es gar keinen den Tieren zuteilwerdenden Zweck gibt:

1. Auf der Webseite Animal-pi werden zu 90 Prozent völlig unschuldige Menschen verleumdet, die überhaupt nichts mit Zoophilie zu schaffen haben. Es geht Carsten Thierfelder also ganz klar gar nicht um dieses Thema.

2. Der gewaltsame sexuelle Missbrauch von Tieren war auch schon vor der Novellierung des Tierschutzgesetzes  strafbar.

3. Der nicht gewaltsame sexuelle Missbrauch von Tieren ist kaum nachzuweisen.

Aber woher sollen so etwas Österreicher wissen?