Aua1043P: Zoophilenhetze (5): Hundehalter erstattet Strafanzeige wegen Vergewaltigungsvideo

 

{TS-Kritik}   [erschienen im DNPA 05.08.2013; online verfügbar: 08.09.2013 ]

 

Die Drohung von K9-News an Bürger, die es wagen, von ihren Grundrechten wie etwa dem Erstatten einer Strafanzeige Gebrauch zu machen, ist deutlich:

              

Das Ziel ist ja Tierschänder aus ihren Verstecken zu locken, sie vor uns her zu treiben und letztendlich auch mit strafrechtlichen Mitteln zur Strecke zu bringen.

Dann heißt es Geduld haben und warten. Und wie immer, meistens dauert es nicht sehr lange und die Blitzbirnen stürzen sich wie wild auf diesen Köder, fertigen vom Diskussionsverlauf eifrig Screenshots an, speien ihr geistig Erbrochenes in die Welt des Internet und fertigen hoffentlich jede Menge Anzeigen an. Denn genau das ist unser Plan. Dann geht der Spaß erst richtig los. Die Jagd kann beginnen.

Zum einen kommen wir so an die Klarnamen und Adressen dieser „Helden“, man nennt das Akteneinsicht, und zum anderen treten diese Leuchten einem ihrer eigenen Kumpane ordentlich vors Schienbein. Also zwei Fliegen mit einer Klatsche

(K9-News, 31.07.2013, Rubrik <Tierschänder>: Wie man Tierschänder aufs Glatteis führt; Hervorhebungen d. DN-Red.)

              

 

Das obige „auch“ versteht diese Redaktion im Sinne von: … aber nicht nur?

Umso erfreulicher ist es, dass es noch mutige Hundefreunde gibt, die sich von dieser Drohung nicht abschrecken und sich des rechtsstaatlichen Mittels der Strafanzeige nicht berauben lassen. Deshalb hat jetzt ein Tierfreund mit bewundernswerter Zivilcourage Strafanzeige wegen des Verdachts der Verbreitung eines Links auf ein Vergewaltigungsvideo erstattet. Die schriftliche Strafanzeige benennt als Bezugsquellen für den Link DOGNews (vgl. auch Aua1041) sowie den Artikel „Wie man Tierschänder aufs Glatteis führt“ von K9-News.

 

Wer Anzeige erstattet, gerät in Gefahr

Die Anzeige wurde aus nahe liegenden Gründen an die Polizeidirektion gerichtet, die sich derzeit auch mit den Ermittlungen im Fall Niedermohr beschäftigt.

Die anzeigende Person weist ausdrücklich auf die Gefährdungslage für sich hin und verpflichtet die Ermittlungsbehörden mit Verweis auf die obigen Drohungen auf K9-News, alles zu tun, um sie und ihre Familie zu schützen.

Der schriftliche Strafantrag, welcher dieser Redaktion vorliegt, ist sachlich gehalten und mit allen nötigen Links, URLs sowie jeder Menge Screenshots versehen, welche die Ermittlungsbehörden zur Klärung des Sachverhalts benötigen.

Auch die Inhalte des Vergewaltigungsvideos, das nach Angaben von Thomas I., K9-News, gar nicht im Link enthalten war, werden beschrieben:

              

Da ich dies [gemeint sind die strafbaren Inhalte des Links – Anmerkung der DN-Red.] zunächst nicht wusste, klickte auch ich diese URL und die daraufhin sichtbaren Ordner an.

Somit landete ich in dem Ordner namens „films“ und klickte die erste Möglichkeit aus Neugier an (Can We Somehow Survive Sexual Predators).

Daraufhin öffnete sich die Datei und ich sah wie eine junge Frau oder auch junges Mädchen brutal vergewaltigt wurde und schloss sofort vollkommen erschrocken und geschockt das Browserfenster.

(Zitat aus der schriftlichen Strafanzeige eines Hundehalters an die Polizeidirektion Landstuhl, der aufgrund der Drohungen von Thomas I., K9-News, namentlich nicht genannt werden darf; Hervorhebg. d. DN-Red.)

              

Mit detaillierten EDV-Kenntnissen führt die Anzeige erstattende Person dann das Phänomen aus, dass die Datei aufgrund von gelegentlichen Fehlermeldungen wegen des langen Dateinamens nicht immer zu öffnen gewesen sei/war. Mit Rechtsklick sei jedoch nachzuweisen, dass eine 15 MB große Datei dahinter liege und ein Download möglich gewesen sei.

Die Anzeige erstattende Person weist die Ermittlungsbehörden auch darauf hin, dass es sich bei den dazugehörigen Veröffentlichungen auf K9-News und auf DOGnews um eine Art Menschenjagd handele, im Zuge derer auch die intimsten Daten eines Mannes veröffentlicht wurden, der aufgrund seiner Krankheit unter Betreuung steht.

Auch in diesem Fall und sowohl für K9-News wie für DOGnews gilt die Unschuldsvermutung, bis das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen zu dem Vorgang feststeht.