Aua1051: Zoophilenhetze (7): Christoph Jung erwirkt Säumnisurteil gegen Tanja L.

 

{TS-Kritik}

 

Kleinere Teile der Tierschutzszene scheinen gegen die laut dröhnende Rechtsprechung zu den unglaublichen Verleumdungen der Fanti-Zoos um Carsten Thierfelder, Animal-pi, immer noch völlig immun zu sein. Unbelehrbar. Doch der größere Teil erkennt nun doch, was hinter der faschistoiden Hetze gegen Zoophile steckt.

Dazu trägt nicht unerheblich bei, dass die für die massenhaften Verleumdungen vieler unschuldiger Menschen auf Animal-pi und in bestimmten Facebook-Gruppen Verantwortlichen ihre Behauptungen vor Gericht nicht vertreten können oder wollen. Denn nicht nur Carsten Thiefelder erscheint gar nicht erst zu einschlägigen Verhandlungen (vgl. Aua1049), auch seine Mitstreiterinnen entziehen sich feige der rechtlichen Bewertung.

Zum ersten Mal ist es nun gelungen, die bisher auf der Animal-pi-Seite genannten „Ansprechpartner“ mit zur Verantwortung zu ziehen. Der Zuchtkritiker und Buchautor Christoph Jung von Petwatch hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Amtsgericht Halle gegen Tanja L. ein Säumnisurteil erwirkt. Denn Tanja L., die „mutige“ Streiterin und Veranstalterin diverser sogenannter Mahnwachen, hatte offensichtlich nicht das Format, ihre und die Sache der Tiere (???) vor Gericht zu vertreten.

Mit freundlicher Genehmigung von Christoph Jung veröffentlicht Doggennetz.de dazu einen Text, der gestern im Gästebuch des Tierhof Straelen erschien:

               

Zunächst einmal meinen Glückwunsch an Martina Retthofer unbekannterweise zum gewonnenen Termin beim AG Recklinghausen.

Heute hatte ich einen Termin zur Verhandlung beim AG Halle/Saale in praktisch selber Sache, diesmal gegen Tanja L. als Verfügungsbeklagte. Auch hier glänzte die Verfügungsbeklagte durch Abwesenheit. Die Richterin erklärte gleich zu Beginn der Verhandlung, dass sie geneigt sei, meinem Antrag auf Einstweilige Verfügung wegen der Mit-Verantwortlichkeit von Tanja L. für die rufmörderischen Veröffentlichungen auf animal-pi.de und Facebook etc. zu folgen. Dies geschah dann auch. Bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro für jeden Einzelfall wird Tanja L. untersagt, sich an den Verleumdungen gegen meine Person zu beteiligen.

Der Gerichtsbeschluss muss Tanja L. erst noch zugestellt werden, um Rechtskraft zu erhalten. Die Richterin zeigte sich entsetzt, welche Niedertracht unter dem Label des „Tierschutzes“ praktiziert werde.

Es ist bemerkenswert, dass die Leute um animal-pi.de zwar im Dutzend Leute öffentlich rufmorden und bedrohen samt Foto und Adresse, dann aber vor Gericht noch nicht einmal den Versuch wagen, ihren Auslassungen zu begründen. Denn es gibt NICHTS zu begründen. Denn es geht diesen Leuten NICHT einen Deut um Tierschutz. Tierschutz ist nur die Maske, um Kritiker der schmutzigen Geschäfte mit und auf Kosten der Hunde und weitere missliebige Personen mundtot zu machen und eine Atmosphäre der Einschüchterung zu schaffen. Ich könnte mindestens 4 Organisationen des so genannten Auslandstierschutzes sowie darüber hinaus etliche Akteure der Hundezuchtszene benennen, die hier als Hinterleute und wahrscheinlich auch Auftraggeber agieren.

Wenn es diesen Leuten auch nur einen Hauch um das Wohl der Tiere ginge, hätten sie es nicht nötig, Autoren, Journalisten und Tierschützer zu verleumden. Dass diesen Leuten bewusst ist, dass sie Lügen verbreiten, ihre Verleumdungen völlig haltlos sind und sie rechtswidrig handeln, sieht man auch daran, dass sie regelmäßig vor Gericht passen.

Meiner Auffassung nach ist es für den realen Tierschutz unbedingt notwendig, viel offensiver einen klaren und öffentlich erkennbaren Trennungsstrich zu solchen Trittbrettfahrern zu ziehen. Es gibt keinen Tierschutz auf Basis Bedrohung, Verleumdung, Selbstjustiz!

Christoph Jung im Gästebuch Tierhof Straelen, 15.08.2013, 14.42 Uhr https://123gb.de/gb.php?user=tierhof; Hervorhebg. d. DN-Red.)

                

 

Bezeichnenderweise „verschwanden“ die Namen der Mitttäterinnen des notorischen Verleumders Carsten Thierfelder – Tanja L., Sabine K., Barbara S. – noch gestern von der Hetzseite Animal-pi.

 

Flut von Klagen zu erwarten

Die gerichtliche Entscheidung in Halle ist wegweisend: Zum ersten Mal ist es gelungen, einen der Mittäter zur Verantwortung zu ziehen. Das eröffnet ALLEN auf der Webseite Animal-pi unschuldig Verleumdeten die Möglichkeit, gegen jede einzelne der drei aktiven Damen gerichtlich vorzugehen. Einige der Personen, deren Ruf von Carsten Thierfelder nachhaltig ruiniert wird, haben schon angekündigt, entsprechende Schritte einzuleiten.

Die rechtliche Klärung ist die eine Sache. Die viel wichtigere jedoch zeigt sich in den Reaktionen der Tierfreunde und Tierschützer, wie sie sich in den vielen Kommentaren im Gästebuch des Tierhof Straelen widerspiegelt. Die Gemeinschaft derer, die – wie Doggennetz.de – sich bekennend gegen Zoophilie und den sexuellen Umgang mit Tieren wenden, sich aber von den faschistoiden Methoden der sogenannten Fanti-Zoos (Def. vgl. Aua1012) klar distanzieren möchten, wächst.