Aua1267: Die geheime Zoophilie-CD (7): So bearbeitet die Staatsanwaltschaft Bonn die Strafanzeige

 

{TS-Kritik}

 

Auch außerhalb der Tierschutzszene haben Bürger in jüngster Zeit hinreichend Anlass, ihren Glauben an den Rechtsstaat zu verlieren. Justizskandale wie der um Gustl Mollath, Vorwürfe an Staatsanwaltschaften im Kontext mit dem Edathy-Fall und die jüngeren Skandale um den ehemaligen Bundesinnenminister Friedrich sowie kurze oder lange Telefonat hochranginger Politiker mit dem Chef des Bundeskriminalamts sind dabei nur die Highlights.

Auch die bisher nicht wahrnehmbaren Reaktionen der Behörden im Kontext mit der von Carsten Thierfelder ausgelösten und eben nicht nur virtuellen Hetzjagd gegen den Hundequäler Tom H. (vgl. Aua1264, Aua1265), der sich bei den Gewalttaten gegen einen zehn Wochen alten Jack-Russell-Terrier filmte, lassen Zweifel aufkommen, ob – zumindest im Internet – nun Facebooks Geschäftsinteressen oder deutsches Recht gilt. Obwohl der mutmaßliche Täter in Betzdorf sowie Angehörigen mit Mord bedroht werden, in seine Wohnung eingebrochen wurde und die Polizei ihm empfehlen muss, vorläufig bei Freunden zu wohnen, sind das brutale Video ohne Alterszugangsbeschränkung und der private Fahndungsaufruf von Carsten Thierfelder auf dessen Facebook-Account auch fünf Tage nach Beginn der Hetzjagd verfügbar.

Ihren Glauben an den Rechtsstaat haben innerhalb der Tierschutzszene zumindest auch all diejenigen verloren, die Opfer und Geschädigte der „Zoophilenhetze außerhalb von Recht und Gesetz“ sind, primär betrieben von dem als „Tierrechtler“ in der Öffentlichkeit auftretenden Carsten Thierfelder.

Obiges schräges Gesamtbild ergänzt die DN-Redaktion durch ihre unfassbaren Erfahrungen mit der Staatsanwaltschaft Bonn im Kontext mit der Strafanzeige gegen unbekannt in Bezug auf die sogenannte Zoophilie-CD.

 

Kurze Themeneinführung: Zoophilie-CD

Den Stammlesern von DN ist das Thema vertraut. Dabei geht es um die sogenannte „geheime Zoophilie-CD“, die aus dem Fundus des Europäischen Tier- und Naturschutz e. V. (ETN) stammt und angeblich Beweismaterial zur Existenz von Tierbordellen in Deutschland enthalten sollte.

Ein Exemplar dieser Zoophilie-CD war der DN-Redaktion anonym vor Weihnachten 2012 zugeschickt worden. Nach Sichtung des Materials stellte sich dann heraus, dass ein Großteil der Inhalte dieser CD vermittels gefälschter Screenshots von Doggennetz.de beweisen sollte, dass Karin Burger über ihren tierschutzkritischen Blog tierpornografisches Material vertreibe. Die CD selbst enthielt auch tierpornografisches Material.

Alle anderen auf der CD befindlichen Pseudo-Beweise und Daten waren nicht verwendbar. Das attestiert ein unabhängiges Gutachten der Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e. V. Die DN-Redaktion hatte die Zoophilie-CD an die Tierrechtler mit der Bitte um Begutachtung geschickt. Das Ergebnis wurde in Aua962 veröffentlicht. Quintessenz von PETA: Es bestehe der Verdacht systematischer Denunziation von Personen und die CD sei ein Fall für die Staatsanwaltschaft.

 

+++ ACHTUNG: Dieser Screenshot von Doggennetz.de ist eine Fälschung !!!  +++

    
Gefälschter Screenshot von Doggennetz.de von der geheimen Zoophilie-CD; Unterordner „Karin Burger„, darin der nächste Unteordner „burger„.

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Ausschnitt aus obigem Screenshot von der originalen Zoophilie-CD: Mit diesem gefälschten Screenshot von Doggennetz.de sollte „bewiesen“ werden, dass Karin Burger über DN tierpornografisches Material vertreibt. So etwa sollte das Tierporno „Mit Arni im Wald – Eine berührende Liebesgeschichte von Schäferhund Arni und Rainer“ für Euro 30,00 zu haben sein! Durch fehlende URLs und andere Merkmale des Screenshots auf der Zoophilie-CD ist für jeden Profi schnell zu erkennen, dass es sich um sehr plumpe Fälschungen handelt.

 

 

Strafanzeige vom 17. März 2013

Daraufhin stellte die DN-Redaktion am 17. März 2013, also vor fast genau einem Jahr, Strafanzeige gegen unbekannt an die Staatsanwaltschaft Bonn. Sie tat das schriftlich per Einschreiben Rückschein unter Beifügung der ORIGINAL-ZOOPHILIE-DVD.

Bitte merken Sie sich dieses zentrale Detail zum wichtigsten Beweismittel!

 

Sta Bonn benennt falsches Aktenzeichen

Die Bitte um Mitteilung des Aktenzeichens gehört zu den Standardwendungen einer schriftlichen Strafanzeige an Staatsanwaltschaften. Und in jenen wunderbaren Zeiten, als in diesem Staat die Dinge noch funktionierten, erhielt der Anzeigeerstatter in einem akzeptablen Zeitraum nach Erstattung der Anzeige schriftlich das entsprechende Aktenzeichen, unter dem der Vorgang bei der Staatsanwaltschaft geführt wird.

Die DN-Redaktion erhält heutzutage bei – geschätzt – zehn schriftlichen Strafanzeigen an Staatsanwaltschaften höchsten in einem Fall spontan und ohne Aufforderung das Aktenzeichen.

Bis Mai 2013 war auf die Anzeige vom 17. März 2013 jedenfalls noch keine Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft Bonn zum Aktenzeichen eingetroffen. Da es inzwischen aber neue Beweise gab, die der Akte hinzugefügt werden sollten, erbat die DN-Redaktion telefonisch die Auskunft zum Aktenzeichen in dem Vorgang „Karin Burger gegen unbekannt“. Telefonisch wurde ihr ein Aktenzeichen benannt.

Unter diesem Aktenzeichen schickte die DN-Redaktion weiteres Beweismaterial an die Staatsanwaltschaft Bonn.

Nachgeraumer Zeit trudelte ein Schreiben derselben ein, das Aktenzeichen sei leider falsch und man könne das eingegangene Beweismaterial keinem Vorgang zuordnen.

Nach telefonischer Reklamation erhielt die DN-Redaktion dann am 17. Mai 2013 per E-Mail von der Staatsanwaltschaft Bonn ein weiteres Aktenzeichen genannt.

Was aus diesem Aktenzeichen geworden ist, ist für diese Redaktion nicht nachvollziehbar. Inzwischen jedenfalls wird der gesamte Vorgang nach unten aufzuführenden weiteren Irrungen und Wirrungen unter einem dritten Aktenzeichen geführt!

Ob die nachgereichten und durch Verschulden der Sta Bonn mit dem falschen Aktenzeichen versehenen Beweise je in der korrekten Ermittlungsakte gelandet sind, ist für DN nicht feststellbar!

 

Staatsanwaltschaft Bochum stellt Verfahren ein

Aus Gründen, über die hier lieber nicht spekuliert werden soll, hat die Staatsanwaltschaft Bonn dann den gesamten Vorgang an die Staatsanwaltschaft Bochum abgegeben, da einer der mutmaßlich Beteiligten in deren Zuständigkeitsbereich wohnhaft ist.

Die DN-Redaktion staunte nicht schlecht, als ihr am 6. September 2013 unter einem nun wieder neuen und damit dritten Aktenzeichen die Einstellungsverfügung zu der Strafanzeige vom 17. März 2013 zum Stichwort Zoophilie-CD ins Haus flatterte.

Diese Einstellungsverfügung war nicht nur wegen des neuen Aktenzeichens ein Knaller. Sie hatte auch inhaltlich überhaupt nichts mehr mit der ursprünglichen Strafanzeige zu tun.

 

+++ Achtung: Dieser Screenshot vom Beastforum ist eine Fälschung!!! +++

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Die ursprüngliche Strafanzeige hatte Verleumdungen wie diese zum Inhalt: Verkleinerter Screenshot aus der Unterdatei „Zooloforum“ der geheimen Zoophilie-CD im Ordner „Karin Burger„. Der Screenshot zeigt den Mitglieder-Loginbereich für „Private Nachrichten“. Aus Darstellungsgründen musste die DN-Redaktion den Screenshot für die Einbindung in diesen Artikel verkleinern. In den dargestelltem und gefälschtem Forumsposting auf einer der damals größten Plattformen für Zoophile wird behauptet: „Hey klar kannst du auf doggennetz videos ansehen. du musst der karin wohl einiges an geld bieten ein freund von mir hier aus dem forum hat einen fast 4stelligen betrag gezahlt. Grüße Rolf“.

 

 

Widerspruch gegen die Einstellung erfolgreich

An dieser Stelle schon eher aus purer Bockigkeit als in der Hoffnung auf Strafverfolgung legte die DN-Redaktion bei der Staatsanwaltschaft Bochum Widerspruch gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens ein.

Erfolgreich! Am 8. Oktober 2013 wurde sie von der Staatsanwaltschaft Bochum unter immerhin noch dem vorgenannten Aktenzeichen (welch Kontinuität!) davon in Kenntnis gesetzt, dass das Gesamtpaket irgendwie in einzelne ….

Okay, die DN-Redaktion hat das Schreiben nicht verstanden und versteht es heute noch nicht. Mutmaßlich wurden einzelne Aspekte/Straftatbestände aus der Strafanzeige herausgetrennt und gesondert …. Keine Ahnung!

 

Hoppala nach einem Jahr

Offensichtlich wurde der Vorgang aber auch an die Staatsanwaltschaft Bonn zurückverwiesen. Auf jeden Fall erhielt die DN-Redaktion letzte Woche eine freundliche Einladung vom Polizeiposten Meßkirch zur Einvernahme als Zeugin und Geschädigte – im Fall der Zoophilie-CD!

Das Vertrauen in den Rechtsstaat klammert sich an die Erfreulichkeit, dass die Ermittlungsakte bei der Rücküberstellung von der Sta Bochum an die Sta Bonn offensichtlich das Aktenzeichen behalten hat. Oh, Herrlichkeit!

Das Vertrauen in den Rechtsstaat versinkt blubbernd in der Verzweiflung angesichts der Tatsache, dass die Sta Bonn um Aushändigung eines Exemplars der Zoophilie-CD bittet, die in der Akte nicht vorhanden sei!

Nicht vorhanden! Lesen Sie bitte oben noch einmal: Strafanzeige zusammen mit dem wichtigsten Beweismaterial, der originalen Zoophilie-DVD, per Einschreiben Rückschein am 17. März 2013 an die Sta Bonn geschickt. Telefonische Bestätigung, dass beides (!) dort eingegangen ist.

Doch im März 2014 ist das wichtigste Beweismaterial verschwunden!

 

Alles muss man selber machen!

Die DN-Redaktion muss sich viele Vorwürfe gefallen lassen. Naivität gehört nicht dazu! Und schon vor den Erfahrungen als juristisch verantwortliche Herausgeberin des tierschutzkritischen Blogs neigte diese Redaktion zu Maßnahmen doppelter und dreifacher Beweissicherung und Absicherung. Natürlich hatte DN die DVD nicht aus der Hand gegeben, ohne sich vorher ausreichend Kopien davon zu machen!

Was würden die DN-Leser an dieser Stelle nach obigem Verlauf tun? Es liegt auf der Hand: Ein Anruf bei der Staatsanwaltschaft Bochum unter Nennung des korrekten Aktenzeichens (!) genügte: Die hat zwar offensichtlich den Vorgang als solchen an die Sta Bonn zurückverwiesen, aber leider das wichtigste Beweismaterial, die originale Zoophilie-DVD mit den ungeheuerlichen Verleumdungen gegen DN, in Bochum behalten. Dort jedenfalls, so beförderte ein Telefonat von heute an den Tag, liegt sie wohlbehütet in der Akte!

Selbstverständlich darf, kann und wird die Sta Bochum auf bloßen telefonischen Zuruf der Anzeigeerstatterin das abgängige wichtigste Beweismittel nicht an die Sta Bonn übersenden.

Dazu bedarf es erst einer schriftlichen Inbetriebsetzung.

 

Vernehmung der Zeugin zu bekannten Fakten

Doch damit sind die Highlights dieses Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Bonn noch nicht zu Ende. Denn einige der Fragen, welche die Polizei Meßkirch Karin Burger fast ein Jahr nach Erstattung der Anzeige zu stellen hatte, waren schon in der Strafanzeige beantwortet worden. Dazu gehört die Benennung weiterer Zeugen, die etwas Substanzielles zu dem Vorgang angeben können.

Und natürlich die Bitte der Sta Bonn an Karin Burger um Aushändigung des Beweismittels: der Zoophilie-CD bzw. -DVD.

So also heute und quasi als Jubiläum-Event ein Jahr nach der ursprünglichen Strafanzeige: schriftliche Beantwortung der gestellten Fragen mit nochmaliger Nennung der relevanten Zeugen sowie Aushändigung einer weiteren Kopie der verleumderischen Zoophlie-CD an den vernehmenden Polizeibeamten – aber nur gegen Quittung! Der süffisante Hinweis darauf, dass das wichtigste und originale Beweismittel unter dem Aktenzeichen Sowieso bei Frau Sowieso bei der Sta Bochum abgerufen werden kann, war ununterdrückbar.

 

Aussichten?

Die DN-Redaktion gibt sich überhaupt keinen Hoffnungen hin, dass dieses Ermittlungsverfahren zu einem anderen Ergebnis als einer demnächst eingehenden Einstellungsverfügung führen wird. Allein spannend bleibt, welches Aktenzeichen und welche Begründung die Einstellungsverfügung nennen wird.

Sollte das Verfahren eingestellt werden, wissen die Rechtsbrecher und Verleumder im Tierschutz wenigstens noch zuverlässiger als bisher, dass man ruhig gefälschte Screenshots einer Internetpräsenz anfertigen kann, die beweisen sollen, dass der Betreiber der Seite tierpornografisches Material vertreibt. Diese Screenshots brennt man dann mit allerlei anderem Blödsinn auf DVDs oder CDs und verschickt sie an Bundestagsabgeordnete und die Presse.

Das bleibt ebenso folgenlos wie Lynchjustizaufrufe im Internet und über Radio (Aua1020), zumindest im Internet unter Preisgabe der Wohnadresse eines Verdächtigen, woraufhin ein Schlägertruppe deren Haus überfällt (Aua1024), dann ein ganzes Dorf monatelang mit Terror überzogen wird (Aua1035) und die Polizei dort zahllose Einsätze absolvieren muss.

 

 

Ausfluss der von den Behörden offensichtlich nicht geahndeter Hetze im Internet: Nachdem Carsten Thierfelder unter anderem mit übelster Verdachtsberichterstattung durch den Radiosender Antenne Kaiserslautern Stimmung gegen ein angebliches Tierbordell in dem rheinland-pfälzischen Niedermohr gemacht hatte, wurde das ganze Dorf monatelang mit Terror überzogen. Immer wieder musste die Polizei ausrücken, um die Bewohner zu schützen. Deren Haus wurde mit Graffity besprüht, wie obiges Foto dokumentiert. Die gesamte Straße sei zeitweise mit Scherben und verdorbenem Obst übersät gewesen, das durch die Thierfelder-Hetze aufgestachelte „Besucher“ dort gegen das Gebäude geworfen hatten. Am Ortseingang hatten „Tierfreunde“ das  Wort „Tierfickerdorf“ auf die Straße gemalt. Rechtsstaat?

Foto: mngw141013

 

Und vom aktuellen Fall der Hetzjagd auf den mutmaßliche Tierquäler Tom Jan H. ganz zu schweigen ….

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Weitere DN-Artikel zum Thema:

DN-Artikelserie: Die geheime Zoophilie-CD:

Aua933 / Aua934 / Aua935 / Aua936 / Aua937 / Aua962 /

 

DN-Artikelserien zum Thema Carsten Thierfelder & Co.:

Außenwahrnehmung des Tierschutz-Faschismus‘:

Aua660 / Aua 689 / Aua694 / Aua699 / Aua742 / Aua744 /

Carsten Thierfelder ist auch namentlich nicht benanntes Thema des offenen Briefs der DN-Redaktion an das Bundeskriminalamt: Aua697

Zoophilen-Hetze außerhalb von Recht und Gesetz:

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