Aua1265: Facebook statt deutsches Recht: Hundequäler-Video den dritten Tag in Folge bei Carsten Thierfelder online

 

{TS-Kritik}

 

Inzwischen geht der Fall des Hundequäler-Videos (vgl. Aua1264) durch alle Gazetten; sogar Focus online hat schon berichtet:

https://www.focus.de/regional/rheinland-pfalz/kriminalitaet-tierquaeler-video-sorgt-fuer-aufruhr-mann-schlaegt-hundewelpen_id_3671568.html

https://www.general-anzeiger-bonn.de/news/vermischtes/Tierquaeler-Video-sorgt-fuer-Aufruhr-Mann-schlaegt-Hundewelpen-article1293872.html

https://www.rp-online.de/panorama/deutschland/betzdorf-shitstorm-gegen-welpen-schlagenden-tierquaeler-aid-1.4091632

Die Texte sind alle ungefähr gleichlautend. Etwas ausführlicher berichtet die Siegener Zeitung. Darin heißt es erstaunlicherweise, dass der Polizei in Betzdorf nicht bekannt sei, wer das Video im Internet hochgeladen habe.

Ursprünglich online gestellt hat dieses wohl die frühere Freundin des Täters. Die jedoch generierte damit kaum Zugriffe. Der Mann, liebe Polizei in Betzdorf, der für die explosionsartige Verbreitung des Videos inklusive eines strafbaren Fahndungsaufrufs sorgte, heißt Carsten Thierfelder. Die ladefähige Adresse des Täters kann bei dieser Redaktion erfragt werden.

Und obwohl die Betroffenen in Betzdorf inzwischen akut bedroht sind, ist das Hundequäler-Video auf dem Facebook-Account von Carsten Thierfelder am dritten Tag in Folge online und für jeden sichtbar (Stand: 08.03.14, 10.30 Uhr).

 

Poster auf Facebook fordern öffentlichen Folterplatz

Das Video dort wurde inzwischen 75.729 mal geteilt (Stand: 08.03.14; 9.55 Uhr) und hat 10.203 Kommentare generiert. Die meisten davon strafbar. Die Poster kündigen Selbstjustiz an, wollen den Hundequäler sowohl wie seine Eltern so qualvoll wie möglich töten und fordern die Einrichtung eines öffentlichen Folterplatzes. Immer wieder auch wird die Adresse des Hundequälers vollständig genannt.

Das Video auf dem Facebook-Account von Carsten Thierfelder trägt immer noch den Hinweis: „Wer kennt diese Person? bitte melden unter www.animal-pi.net“.

 

CDU-Bundestagsabgeordneter Kai Wegner auf der Seite mit den verbotenen Inhalten

Schon auf dem Facebook-Account, aber auch auf der Seite mit den verbotenen Inhalten animal-pi.net ist ein Fernsehbeitrag zu sehen, dessen Quelle nicht angegeben wird und unkenntlich gemacht wurde. In dem Fernsehbeitrag wird auf den aktuellen Fall mit dem Hundequäler-Video Bezug genommen; die ersten paar Sekunden des Videos werden eingeblendet. Dann äußert sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Kai Wegner mit der Forderung nach Gefängnisstrafen für Tierquäler.

 

Bildzitat Screenshot. Ein weiterer der unendlichen Rechtsverstöße von Carsten Thierfelder, der unter Unkenntlichmachung der Quellenangabe einen aktuellen Fernsehbeitrag vom 07.03.14 auf seiner Webseite eingestellt hat (vermutlich: RTL). Darin fordert der CDU-Bundestagsabgeordnete Kai Wegner Gefängnisstrafen für Tierquäler. Ob dieses Interview wirklich mit Bezug auf den aktuellen Fall in Betzdorf gegeben wurde, lässt sich dem Beitrag nicht entnehmen.

WICHTIGER HINWEIS: Die Webseite von Carsten Thierfelder, www.animal-pi.net, enthält überwiegend strafbare Inhalte. Jeder, der auf diese Webseite verlinkt, kann kostenpflichtig anwaltlich abgemahnt werden. Die Zahl der durch die Verleumdungen des Carsten Thierfelder Geschädigten mit gerichtlich verbrieften Ansprüchen ist sehr hoch. Jeder dieser ist sofort bereit, strafbare Verlinkungen gegen hohe Abmahnkosten ahnden zu lassen.

 

Anschließend kommentiert Thomas Schröder vom Deutschen Tierschutzbund das Vollzugsdefizit bei Tierquälerei.

 

Bildzitat Screenshot von der Seite mit dem verbotenen Inhalten: Auch Thomas Schröder muss nun ungefragt für die Hetze von Thierfelder Werbung machen. Der mutmaßlich von RTL stammende Fernsehbeitrag wurde unter Unkenntlichmachung der Quelle von Carsten Thierfelder auf der im außereuropäischen Ausland liegenden Webseite hochgeladen. Am Hinterkopf von Thomas Schröder prangt das Siegel des schlimmsten Hasspredigers der Tierschutzszene.

 

Es ist dem Fernsehbeitrag nicht zu entnehmen, wann diese Interviews gemacht wurden. Sollte es sich um aktuelle Statements handeln, wäre der fehlende Hinweis auf die durch Carsten Thierfelder gestartete virtuelle Hetzjagd, deren Strafbarkeit und deren furchtbare Auswirkungen unverzeihlich.

Aber schon das Einstellen des aktuellen Fernsehbeitrags ohne Quellenangabe (vermutlich: RTL) stellt einen Urheberrechtsverstoß dar. Das interessiert jedoch einen chronischen Rechtsbrecher wie Carsten Thierfelder nicht. Die Fotos auf der Hetzseite werden zu fast einhundert Prozent entgegen geltenden Rechts verwendet.

Für nicht informierte Besucher der Seite mit den strafbaren Inhalten www.animal-pi.net jedoch erhält diese durch die Verwendung solcher Fernsehbeiträge mit den Statements von CDU-Bundestagsabgeordneten und dem Präsidenten des Deutschen Tierschutzbundes Glaubwürdigkeit.

 

Thierfelder bringt Betzdorfer Polizisten in Verdacht

Shitstorms halten in der Regel nicht länger als drei Tage an. Die sind nun um. Jetzt müssen neue Opfer her.

Sowohl auf dem Facebook-Account wie auf der Webseite von Carsten Thierfelder wird jetzt ein Betzdorfer Polizist in Verdacht gebracht. Fußend allein auf einer angeblichen E-Mail wird behauptet, ein Polizeibeamter dort wimmele telefonische Hinweise ab. Auffallend an diesem Beamten sei, dass er denselben Namen wie der Hundequäler trage.

Wie emotional der E-Mail-Schreiber ist, dokumentieren die zahlreichen Ausrufezeichen. Die Nachricht endet mit dem vielsagenden Hinweis: „Finde das alles äußerst selbstsam!!!! Insbesondere sein Name!!!!“.

 

Das alles wäre ohne Facebook nicht möglich!

Für diese Redaktion steht fest: Facebook setzt sich ungerührt über geltendes Recht weg. Und die Behörden sind offensichtlich nicht in der Lage, den Hetzeraccount von Carsten Thierfelder abzuschalten!

Facebook erhält seit Jahren (!!!) und auch von den Anwälten der durch die Verleumdungen des Carsten  Thierfelder zahlreichen Geschädigten Hinweise auf dessen kriminelle Umtriebe. Wenn in Deutschland deutsches Recht Gültigkeit hätte, dürfte Carsten Thierfelder überhaupt keinen Facebook-Account mehr haben. Gegen den Mann existieren mehr als 23 Gerichtsurteile und -beschlüsse, sind mehrere Strafverfahren anhängig und alle paar Monate sitzt er in Erzwingungshaft (vgl. Aua1152 sowie die Linkliste am Ende des Artikels).

Gerade eben erhält diese Redaktion den Hinweis einer DN-Leserin, die heute mit der Polizei in Betzdorf telefoniert und dort den Hinweis auf Carsten Thierfelder gegeben hat. Der Beamte sei superfreundlich gewesen und hätte sich alle Angaben dazu notiert. Sie wären unter Hochdruck daran, die Quelle des Hetzjagd abzuschalten und stünden in direktem Kontakt mit Facebook.

 

 

DN-Artikelserien zum Thema Carsten Thierfelder & Co.:

Außenwahrnehmung des Tierschutz-Faschismus‘:

Aua660 / Aua 689 / Aua694 / Aua699 / Aua742 / Aua744 /

Carsten Thierfelder ist auch namentlich nicht benanntes Thema des offenen Briefs der DN-Redaktion an das Bundeskriminalamt: Aua697

Zoophilen-Hetze außerhalb von Recht und Gesetz:

Aua1011P / Aua1018 / Aua1028 / Aua1029 / Aua1043P / Aua1049 / Aua1051 / Aua1053 / Aua1056 /  Aua1061 / Aua1062 / Aua1152 / Aua1166 / Aua1167 / Aua1193 /