Aua1395: Wie der ETN das Töten von Straßenhunden in Rumänien hätte verhindern können

 

{TS-Satire}

 [02.09.14]

Ein ganzes Jahr hat es jetzt gebraucht herauszukriegen, dass jener kleine rumänische Junge nach Angaben der Tierschutzorganisation VIER PFOTEN gar nicht von Straßenhunden, sondern von Wachhunden auf einem Firmengelände getötet worden sei (vgl. auch TL 116/14 in Tageslinks 2014)! Die Tierschützer behaupten dies auf der Grundlage ihnen vorliegender offizieller Dokumente. Dazu gehöre auch die Anklageschrift der rumänischen Staatsanwaltschaft gegen mehrere Beklagte sowohl der Firma wie der Stadtverwaltung, die sich nun wegen Totschlags verantworten müssen.

Die falsche Tatsachenbehauptung der Regierenden jedoch war Grundlage für ein mit heißer Nadel gestricktes Gesetz in Rumänien, das innerhalb weniger Wochen nach dem durch die Medien hochgekochten Todesfall des Kleinkindes durchs Parlament gepeitscht wurde und das Töten von Straßenhunden erlaubt. Danach begann ein beispielloses Gemetzel an Streunern, das bis heute anhält.

 

Hätte der ETN-Detektiv das Tötungsgesetz verhindern können?

Eine Tragödie, welche der Europäische Tier- und Naturschutz e. V. (ETN) vielleicht hätte verhindern können? Von dem ist nicht nur bekannt, sondern dokumentiert (vgl. Anhang 1 unten), dass er gegen eine kritische Journalistin einen Privatdetektiv in Betrieb setzte – bezahlt vom Geld der Tiere!

Gar nicht auszudenken, was sich in Rumänien hätte alles verhindern lassen, wenn dieser Privatdetektiv (oder wahlweise auch ein anderer) zur Aufdeckung der vollkommen banalen Tatsache eingesetzt worden wäre, dass der kleine Junge auf einem Firmengelände zu Tode kam. Ein solcher vom Geld der Tiere bezahlter Detektiv hätte möglicherweise relativ schnell herausfinden können, dass das dort ansässige Unternehmen auf dem offensichtlich ungenügend gesicherten Gelände Wachhunde unbeaufsichtigt herumstreunen lässt.

Damit wäre der Stimmungsmache bei der rumänischen Bevölkerung zur Vorbereitung des kurz danach erlassenen Tötungsgesetz der Boden entzogen worden.

Tja, aber das Geld der Tiere des ETN für Detektive war ja 2011 schon für wichtigere Recherchen aufgebraucht worden …

 

Und die 33 Millionen Euro waren wohl ebenfalls schon futsch?

Und von den 33 Millionen Euro (plus) aus dem „Nachlass“ des Vermögens von dem Spendenbetrüger Wolfgang U., Deutsche Tierhilfswerk, welche dem ETN noch 2006 Stimme gegeben hatten (vgl. Anhang 2), war natürlich nach dieser kurzen Zeit auch nichts mehr übrig? Für die Tiere.

 

Mit „versehentlicher“ Zwangsvollstreckung wirklich alles versucht!

Dabei hat der ETN im Spätsommer 2013, als sich die Tragödie in Rumänien vollzog, wirklich alles versucht, um noch an Geld zu kommen.

Für einen Detektiv in Rumänien?

Vornehmlich an das Geld der Journalistin, welche die „Tierschützer“ schon zwei Jahre zuvor hatten ausspionieren lassen. Zu diesem Zwecke kam es sogar zu einer (oder mehr?) „versehentlichen“ Zwangsvollstreckung. Das Versehen bestand darin, dass es bei genauerem Hinsehen keine Rechtsgrundlage für diese Maßnahme(n) gab (vgl. Aua1181). Das brachte diese dann auch zum Erliegen.

Und die rumänischen Straßenhunde hatten das Nachsehen!

Aber der Vollstreckungsauftrag des ETN an das Amtsgericht Sigmaringen dokumentiert wenigstens zweifelsfrei, wie diese vorbildlichen Tierschützer keine Chance ungenutzt ließen, um wenigstens in Sauldorf noch an Geld zu kommen (siehe Anhang 3 = Vollstreckungsauftrag und die dort markierten Passagen).

Dieses Beispiel illustriert bitterlich, wie viel Tierschutz geschehen könnte, wenn das Geld der Tiere …

 

***  ENDE Satiregelände   ***

 

Nachtrag:

Dem ETN war mit einer Presseanfrage dieser Redaktion vom 7. Januar 2014 die Möglichkeit gegeben worden, zu diesem unglaublichen Vorgang Stellung zu nehmen. Mit E-Mail vom 10. Januar 2014 teilte das „ETN-Team“ mit, die Anfrage beziehe sich auf „bereits lang zurückliegende Sachverhalte, weshalb eine Beantwortung vor dem 17. Januar 2014 nicht möglich“ sei. „Lang zurückliegend“ = 2 Jahre.

Sie war auch danach nicht möglich. Die Beantwortung.

Am 27. Januar hatte DN daraufhin erneut und schriftlich per E-Mail die ausstehende Stellungnahme beim ETN angemahnt. Eine Antwort auch auf die Frage, wie sich die Verwendung des Geldes der Tiere für die Beauftragung von Privatdetektiven zum Ausspionieren von kritischen Journalisten mit der Vereinssatzung und der Gemeinnützigkeit in Einklang bringen lässt, hat die DN-Redaktion bis heute nicht erhalten. Siehe dazu auch Pav15.